Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2014 - 6 N 67.13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 114 S 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124a Abs 4 S 4 VwGO
Berlin; Öffentliche Sportanlagen; Vergabe von Nutzungszeiträumen an Sportorganisationen; Ermessen - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 114 S 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124a Abs 4 S 4 VwGO, § 14 Abs 1 SportFöG BE, § 14 Abs 5 SportFöG BE, Art 3 Abs 1 GG
Sportförderung; öffentliche Sportanlagen; unentgeltliche Vergabe; Sporthalle; Überlassung; Nutzungsdaten; vorgegebene Zeitblöcke; Ermessen; Verwaltungsprozess; Willkürverbot; Nutzungsvorschriften; Verwaltungsvorschriften; Ermessensbindung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ermessensfehlerfreie Bescheidung eines auf Nutzung einer öffentlichen Sportanlage gerichteten Begehrens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ermessensfehlerfreie Bescheidung eines auf Nutzung einer öffentlichen Sportanlage gerichteten Begehrens
- rechtsportal.de
VwGO § 114 S. 1
Ermessensfehlerfreie Bescheidung eines auf Nutzung einer öffentlichen Sportanlage gerichteten Begehrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 26.09.2013 - 26 K 346.13
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2014 - 6 N 67.13
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2014, 948
Wird zitiert von ... (4)
- VG Berlin, 31.05.2017 - 26 K 144.16
Feststellung, dass die versagte Nutzung einer Sporthalle rechtswidrig gewesen ist
§ 14 SportFG in Verbindung mit den Ausführungsvorschriften über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen Berlins - SPAN - räumen den Sportorganisationen lediglich einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Bescheidung eines auf Nutzung einer öffentlichen Sportanlage gerichteten Begehrens ein (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. September 2014 - OVG 6 N 67.13 -, juris Rn. 3).In einem solchen Fall kann die betroffene Sportorganisation aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes des Art. 3 Abs. 1 GG ebenfalls verlangen, in den Genuss der gewährten Vergünstigung zu kommen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. September 2014 - OVG 6 N 67.13 -, juris Rn. 3).
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2018 - 6 N 46.17
Sicherstellung einer öffentlichen Sporthalle als Notunterkunft für Flüchtlinge; …
Die konkrete Vergabe der Sportanlagen, also die Frage, welche Sportorganisation welche Sportanlage zu welcher Zeit für ihre Zwecke nutzen darf, steht im Ermessen der zuständigen Behörde (vgl. Beschluss des Senats vom 12. September 2014 - OVG 6 N 67.13 - juris Rn. 2 f.). - OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2014 - 6 N 68.13
Sportförderung; öffentliche Sportanlagen; unentgeltliche Vergabe; Feriennutzung; …
Der Senat hat im ebenfalls die Kläger betreffenden Beschluss vom heutigen Tage im Verfahren OVG 6 N 67.13 bereits ausgeführt, dass die Vergabeentscheidung für öffentliche Sportanlagen an Sportorganisationen grundsätzlich im freien Ermessen der zuständigen Behörde steht. - VG Berlin, 10.01.2022 - 33 L 309.21 In einem solchen Fall kann die betroffene Sportorganisation aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes des Artikels 3 Abs. 1 GG bzw. des Artikels 10 Abs. 1 VvB ebenfalls verlangen, in den Genuss der gewährten Vergünstigung zu kommen (vgl. zum Ganzen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. September 2014 - OVG 6 N 67.13 - juris Rn. 3 f.).