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   LG Hannover, 23.04.2021 - 6 O 155/20   

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LG Hannover, 23.04.2021 - 6 O 155/20 (https://dejure.org/2021,10895)
LG Hannover, Entscheidung vom 23.04.2021 - 6 O 155/20 (https://dejure.org/2021,10895)
LG Hannover, Entscheidung vom 23. April 2021 - 6 O 155/20 (https://dejure.org/2021,10895)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.12.2020 - IV ZR 294/19

    Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus LG Hannover, 23.04.2021 - 6 O 155/20
    Dass der Senat erst mit weiterem Urteil vom 16.12.2020 (IV ZR 294/19) erstmals Gelegenheit hatte, sich genauer dazu zu äußern, welche Anforderungen an das Begründungserfordernis zu stellen sind, stand der Zumutbarkeit einer Klageerhebung nicht entgegen.

    Dies ist hier nicht einmal ansatzweise ersichtlich, sondern nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen gibt es vielmehr eine kontinuierliche Rechtsprechung des Versicherungssenats, die bei Fehlen einer ausreichenden Begründung einen Rückforderungsanspruch grundsätzlich bejaht (vgl. BGH IV ZR 117/02, IV ZR 272/15, IV ZR 255/17 und IV ZR 294/19).

    Denn wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 16.12.2020 (IV ZR 294/19) klargestellt hat, erfolgt durch die Prämienanpassung nicht nur die Festsetzung eines Erhöhungsbetrages, sondern findet eine vollständige Neufestsetzung für den neu kalkulierten Zeitraum statt.

    Wie bereits ausgeführt, hat der Bundesgerichtshof die Anforderungen an die Begründung der Beitragserhöhung mit Urteil vom 16.12.2020 (IV ZR 294/19) präzisiert.

  • BGH, 09.12.2015 - IV ZR 272/15

    Klage auf Prämienanpassung gegen die private Krankenversicherung: Wahrung der

    Auszug aus LG Hannover, 23.04.2021 - 6 O 155/20
    Wie der Kläger selbst ausführt, hatte der zuständige Versicherungssenat des Bundesgerichtshofs bereits mit Urteil vom 09.12.2015 - IV ZR 272/15 klargestellt, dass die Prämienanpassung der umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung durch die Zivilgerichte unterliegt.

    Dies ist hier nicht einmal ansatzweise ersichtlich, sondern nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen gibt es vielmehr eine kontinuierliche Rechtsprechung des Versicherungssenats, die bei Fehlen einer ausreichenden Begründung einen Rückforderungsanspruch grundsätzlich bejaht (vgl. BGH IV ZR 117/02, IV ZR 272/15, IV ZR 255/17 und IV ZR 294/19).

  • BGH, 10.03.2021 - IV ZR 353/19

    Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung hinsichtlich Wirksamkeit;

    Auszug aus LG Hannover, 23.04.2021 - 6 O 155/20
    Entgegen der Auffassung des Klägers (aus seiner vor Verkündung des vorgenannten BGH-Urteils verfassten Klageschrift) muss die Begründung der Beitragsanpassung den Versicherungsnehmer gerade nicht in die Lage versetzen, eine eigene Plausibilitätsprüfung vorzunehmen (BGH, a.a.O. juris-Rn. 36 sowie zuletzt BGH, Urt. v. 19.02.21 - IV ZR 353/19).

    Die von der Beklagten vorgebrachten Einwände bereicherungsrechtlicher Art greifen, wie der Bundesgerichtshof zuletzt klargestellt hat ( BGH, Urteil vom 10. März 2021 - IV ZR 353/19 -, juris-Rn. 27 ff.), nicht durch.

  • OLG Köln, 07.07.2020 - 9 U 227/19

    Anforderungen an die Begründung einer Beitragsanpassung in der privaten Kranken-

    Auszug aus LG Hannover, 23.04.2021 - 6 O 155/20
    Zwar wird der durchschnittliche, das Informationsschreiben aufmerksam lesende Versicherungsnehmer zu der Erkenntnis fähig sein, dass die Sterbetafel etwas mit der Sterbewahrscheinlichkeit zu tun hat (es ist indes nicht dasselbe, was etwa auch das OLG Köln, Urteil vom 07. Juli 2020 - I-9 U 227/19 -, juris-Rn. 34 vermengt; zugelassene Revision anhängig unter BGH IV ZR 191/20).
  • BGH, 21.07.2021 - IV ZR 191/20

    Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus LG Hannover, 23.04.2021 - 6 O 155/20
    Zwar wird der durchschnittliche, das Informationsschreiben aufmerksam lesende Versicherungsnehmer zu der Erkenntnis fähig sein, dass die Sterbetafel etwas mit der Sterbewahrscheinlichkeit zu tun hat (es ist indes nicht dasselbe, was etwa auch das OLG Köln, Urteil vom 07. Juli 2020 - I-9 U 227/19 -, juris-Rn. 34 vermengt; zugelassene Revision anhängig unter BGH IV ZR 191/20).
  • BGH, 19.12.2018 - IV ZR 255/17

    Zu Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus LG Hannover, 23.04.2021 - 6 O 155/20
    Dies ist hier nicht einmal ansatzweise ersichtlich, sondern nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen gibt es vielmehr eine kontinuierliche Rechtsprechung des Versicherungssenats, die bei Fehlen einer ausreichenden Begründung einen Rückforderungsanspruch grundsätzlich bejaht (vgl. BGH IV ZR 117/02, IV ZR 272/15, IV ZR 255/17 und IV ZR 294/19).
  • BGH, 16.06.2004 - IV ZR 117/02

    Zu den Voraussetzungen und den Berechnungsmaßstäben für eine Prämienanpassung

    Auszug aus LG Hannover, 23.04.2021 - 6 O 155/20
    Dies ist hier nicht einmal ansatzweise ersichtlich, sondern nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen gibt es vielmehr eine kontinuierliche Rechtsprechung des Versicherungssenats, die bei Fehlen einer ausreichenden Begründung einen Rückforderungsanspruch grundsätzlich bejaht (vgl. BGH IV ZR 117/02, IV ZR 272/15, IV ZR 255/17 und IV ZR 294/19).
  • BGH, 21.02.2018 - IV ZR 385/16

    Beginn der Verjährungsfrist für einen Bereicherungsanspruch nach einem

    Auszug aus LG Hannover, 23.04.2021 - 6 O 155/20
    Etwas Anderes mag nämlich allenfalls dann gelten, wenn eine entgegenstehende höchstrichterliche Rechtsprechung existiert ( BGH, Urteil vom 21. Februar 2018 - IV ZR 385/16 -, juris-Rn. 18).
  • OLG Celle, 13.01.2022 - 8 U 134/21

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung;

    Mit Urteil vom 23. April 2021, welches in r+s 2021, 343 veröffentlicht ist, hat das Landgericht der Klage teilweise stattgegeben.

    das Urteil des Landgerichts Hannover vom 23. April 2021 (Az.: 6 O 155/20) teilweise abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

    das Urteil des Landgerichts Hannover, Az.: 6 O 155/20, aufzuheben und.

  • OLG Saarbrücken, 15.12.2021 - 2 U 68/21

    Zur Haftung des Automobilherstellers nach §§ 826, 31 BGB gegenüber dem Käufer des

    Bei einem solchen System, für dessen Verwendung ernsthaft ein Motor- oder Bauteileschutz als Rechtfertigung in Betracht gezogen werden kann, kann ohne konkrete Anhaltspunkte nicht unterstellt werden, dass die Verantwortlichen in dem Bewusstsein gehandelt haben, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2021 - VII ZR 126/21, BeckRS 2021, 33038 Rn. 19; OLG Stuttgart, Urteil vom 11. Dezember 2020 - 3 U 101/18, BeckRS 2020, 37652 Rn. 47; OLG Schleswig, Urteil vom 16. Februar 2021 - 7 U 68/20, BeckRS 2021, 8809 Rn. 33).
  • OLG Saarbrücken, 05.01.2022 - 2 U 61/21

    Zur Haftung des Automobilherstellers nach §§ 826, 31 BGB gegenüber dem Käufer des

    Bei einem solchen System, für dessen Verwendung ernsthaft ein Motor- oder Bauteileschutz als Rechtfertigung in Betracht gezogen werden kann, kann ohne konkrete Anhaltspunkte nicht unterstellt werden, dass die Verantwortlichen in dem Bewusstsein gehandelt haben, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2021 - VII ZR 126/21, BeckRS 2021, 33038 Rn. 19; OLG Stuttgart, Urteil vom 11. Dezember 2020 - 3 U 101/18, BeckRS 2020, 37652 Rn. 47; OLG Schleswig, Urteil vom 16. Februar 2021 - 7 U 68/20, BeckRS 2021, 8809 Rn. 33).
  • OLG Saarbrücken, 05.01.2022 - 2 U 86/21

    Zur Haftung des Automobilherstellers nach §§ 826, 31 BGB gegenüber dem Käufer des

    Bei einem solchen System, für dessen Verwendung ernsthaft ein Motor- oder Bauteileschutz als Rechtfertigung in Betracht gezogen werden kann, kann ohne konkrete Anhaltspunkte nicht unterstellt werden, dass die Verantwortlichen in dem Bewusstsein gehandelt haben, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2021, a.a.O. Rn. 19; OLG Stuttgart, Urteil vom 11. Dezember 2020 - 3 U 101/18, BeckRS 2020, 37652 Rn. 47; OLG Schleswig, Urteil vom 16. Februar 2021 - 7 U 68/20, BeckRS 2021, 8809 Rn. 33).
  • LG Krefeld, 16.06.2021 - 2 O 439/20

    Wirksamkeit von § 8b MB/KK

    Der Versicherungsnehmer muss daran anknüpfend also nicht den Schluss gezogen haben, dass die Prämienanpassungen unwirksam sind (so zur Prämienanpassung OLG Köln, Urteile vom 22.09.2020, 9 U 130/19, und 28.01.2020, 9 U 138/19 mit Zustimmung Ossyra in VuR 2020, 230; LG Hannover, Urteil vom 23.04.2021, 6 O 155/20; LG Bonn, Urteil vom 02.09.2020, 9 O 396/17; LG Wuppertal, Urteil vom 09.07.2020, 4 O 324/19; LG Neuruppin, Urteil vom 25.08.2017, 1 O 338/16 und Kalis, a. a. O.).
  • LG Halle, 16.07.2021 - 5 O 442/20

    Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung: Verjährung der

    Dies hat zur Folge, dass spätestens mit der Verjährung der Prämienerhöhung analog § 217 BGB auch die einzelnen Rückzahlungsansprüche verjährt sind (LG Hannover, Urteil vom 23.04.2021, BeckRS 2021, 8809 Rn. 16).
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   LG Cottbus, 06.09.2021 - 6 O 155/20   

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.01.2004 - IV ZR 58/03

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht

    Auszug aus LG Cottbus, 02.08.2021 - 6 O 155/20
    Vielmehr genügt es, wenn die Widerspruchsbelehrung gesondert präsentiert oder drucktechnisch so stark hervorgehoben ist, dass sie dem Versicherungsnehmer beim Durchblättern nicht entgehen könnte, selbst wenn er nicht nach einer Widerspruchsmöglichkeit sucht (BGH, Urteil vom 28.01.2004, IV ZR 58/03).

    Es kommt mithin allein darauf an, dass die Widerspruchsbelehrung gesondert präsentiert oder drucktechnisch so stark hervorgehoben ist, dass sie dem Versicherungsnehmer beim Durchblättern nicht entgehen könnte, selbst wenn er nicht nach einer Widerspruchsmöglichkeit sucht (BGH, Urteil vom 28.01.2004, IV ZR 58/03).

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