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   LG Trier, 11.12.2014 - 6 O 163/14   

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LG Trier, 11.12.2014 - 6 O 163/14 (https://dejure.org/2014,53655)
LG Trier, Entscheidung vom 11.12.2014 - 6 O 163/14 (https://dejure.org/2014,53655)
LG Trier, Entscheidung vom 11. Dezember 2014 - 6 O 163/14 (https://dejure.org/2014,53655)
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   LG Lübeck, 16.02.2015 - 6 O 163/14   

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LG Lübeck, 16.02.2015 - 6 O 163/14 (https://dejure.org/2015,2264)
LG Lübeck, Entscheidung vom 16.02.2015 - 6 O 163/14 (https://dejure.org/2015,2264)
LG Lübeck, Entscheidung vom 16. Februar 2015 - 6 O 163/14 (https://dejure.org/2015,2264)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05

    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines

    Auszug aus LG Lübeck, 16.02.2015 - 6 O 163/14
    Vorbesitzer" unfallfrei, ist dies eine reine Wissenserklärung, die weder zu einer Beschaffenheitsvereinbarung noch zu einer Beschaffenheitsgarantie führt (im Anschluss an BGH , Urt . v. 12.03.2008 - VIII ZR 253/05).

    Wer sich wie die Beklagte im Rahmen von Verkaufsverhandlungen für eine Aussage ausdrücklich auf eine bestimmte Quelle bezieht, bringt damit hinreichend deutlich zum Ausdruck, woher er die Angaben entnommen hat, und dass es sich dabei nicht um eigenes Wissen handelt ( BGH , Urt . v. 12.03.2008 - VIII ZR 253/05, NJW 2008, 1517).

    Soweit die Klägervertreterin in der letzten mündlichen Verhandlung sich für die Annahme der Arglist im vorliegenden Fall auf die Entscheidung des BGH vom 12.03.2008 ( Urt . v. 12.03.2008 - VIII ZR 253/05, NJW 2008, 1517) berufen hat, bleibt dies ohne Erfolg.

    Vorbesitzer" weder eine Beschaffenheitsvereinbarung noch eine Beschaffenheitsgarantie ( BGH , Urt . v. 12.03.2008 - VIII ZR 253/05, NJW 2008, 1517) .

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