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   LG Gießen, 02.01.2017 - 6 O 2/17   

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LG Gießen, 02.01.2017 - 6 O 2/17 (https://dejure.org/2017,8029)
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LG Gießen, Entscheidung vom 02. Januar 2017 - 6 O 2/17 (https://dejure.org/2017,8029)
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   LG Potsdam, 16.02.2018 - 6 O 2/17   

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LG Potsdam, Entscheidung vom 16.02.2018 - 6 O 2/17 (https://dejure.org/2018,38964)
LG Potsdam, Entscheidung vom 16. Februar 2018 - 6 O 2/17 (https://dejure.org/2018,38964)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • baurechtsiegen.de

    Vorschuss Sachverständigengutachten nicht eingezahlt - Beweislast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 19.11.2008 - 4 U 119/08

    Rechtliches Gehör im Zivilprozess: Nichterhebung eines Sachverständigenbeweises

    Auszug aus LG Potsdam, 16.02.2018 - 6 O 2/17
    Deshalb kann nach fruchtlosem Ablauf der Beibringungsfrist, ohne dass es einer weiteren Fristsetzung bedarf, das Beweismittel gemäß § 356 ZPO nur benutzt werden, wenn es nach der freien Überzeugung des Gerichts das Verfahren nicht verzögert (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 19. November 2008 - 4 U 119/08, BeckRS 2009, 03609).
  • OLG München, 30.11.2016 - 7 U 2038/16

    Keine Verzinsung des Anspruchs auf Erstattung des Gerichtskostenvorschusses vor

    Auszug aus LG Potsdam, 16.02.2018 - 6 O 2/17
    Die im Antrag zu 3 begehrte Feststellung kommt nicht in Betracht, da es insoweit an einer Anspruchsgrundlage fehlt (vgl. OLG München, BeckRS 2016, 108976 = NJW-RR 2017, 437).
  • BGH, 10.07.2014 - VII ZR 55/13

    Architektenhaftung: Schadensersatz wegen Planungsfehlern und Errichtung eines

    Auszug aus LG Potsdam, 16.02.2018 - 6 O 2/17
    Allenfalls kommt ein Anspruch des Bestellers gegen den fachkundigen Unternehmer auf Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsschluss in Betracht, wenn dieser den Besteller pflichtwidrig nicht darauf hinweist, dass das von ihm ausdrücklich Gewollte nicht dem Üblichen entspricht und deshalb die Gefahr besteht, dass es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung nicht eignet (vgl. BGH NJW 2014, 3511 m. Anm. Kesselring).
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