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   LG Bremen, 12.05.2005 - 6 O 2103/04   

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https://dejure.org/2005,44464
LG Bremen, 12.05.2005 - 6 O 2103/04 (https://dejure.org/2005,44464)
LG Bremen, Entscheidung vom 12.05.2005 - 6 O 2103/04 (https://dejure.org/2005,44464)
LG Bremen, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - 6 O 2103/04 (https://dejure.org/2005,44464)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Verjährenlassen von Wandlungs- und Kaufpreisrückerstattungsanspruchs während der Mandatsbearbeitung; Verletzung des Anwaltsvertrages wegen Klageerhebung trotz erkennbarer Verjährung; Zurechnung des Verschuldens des Rechtsschutzversicherers bei der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 29.06.1993 - 9 U 237/92

    Schadenersatzansprüche; Versicherungsnehmer; Versicherer; Rechtsanwalt; PVV;

    Auszug aus LG Bremen, 12.05.2005 - 6 O 2103/04
    Das für die Zulässigkeit der klagweisen Geltendmachung erforderliche rechtliche Interesse des Klägers ist ebenfalls gegeben und besteht darin, im Hinblick auf die künftige Fortdauer des Rechtsschutzversicherungsverhältnisses den Vertrag nach Möglichkeit "schadensfrei" zu halten, um eine etwaige Kündigung wegen Schadenshäufigkeit in zukünftigen Rechtsschutzfällen möglichst auszuschließen (vgl. i.E. OLG Köln ZfS 1993, 423 f.).
  • OLG Karlsruhe, 14.01.2019 - 1 U 25/18

    Deklaratorisches Anerkenntnis im Rahmen der Unfallregulierung

    Auch die erfolgte Ermächtigung, dass der Beklagte Ziffer 1 Zahlung an sich selbst verlangen kann, begegnet keinen Bedenken (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 26. August 2016 - I-7 U 22/16 -, Rn. 50, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 28. August 2013 - 17 U 95/12 -, Rn. 59, juris; LG Bremen, Urteil vom 12. Mai 2005 - 6 O 2103/04 -, Rn. 12, juris).
  • LG Köln, 12.09.2012 - 23 O 438/08

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer künstlichen Befruchtung gegen eine private

    Zwar ergibt sich aus dem Wortlaut des Schreibens der Rechtsschutzversicherung nicht eindeutig, ob der Kläger nur zur Geltendmachung im eigenen Namen oder auch zur Einziehung im eigenen Namen ermächtigt werden sollte, die Versicherung bezieht sich allerdings hinsichtlich der Zulässigkeit der Ermächtigung ausdrücklich auf ein Verfahren vor dem Landgericht Bremen, in welchem der dortige Kläger sowohl zur Prozessführung als auch zur Einziehung ermächtigt worden war (LG Bremen, RVGreport 2005, 359) .
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