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   LG Potsdam, 04.01.2017 - 6 O 211/16   

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LG Potsdam, 04.01.2017 - 6 O 211/16 (https://dejure.org/2017,291)
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LG Potsdam, Entscheidung vom 04. Januar 2017 - 6 O 211/16 (https://dejure.org/2017,291)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • maz-online.de (Pressebericht, 06.04.2017)

    Wegweisendes Urteil im VW-Abgasskandal

  • vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Abgassachmangel - Käufer muss Wertersatz für die Nutzung leisten

  • test.de (Kurzinformation)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 30.06.2016 - 7 W 26/16

    Mangelhaftigkeit von Fahrzeugen mit einer manipulierten Abgassoftware; Objektive

    Auszug aus LG Potsdam, 04.01.2017 - 6 O 211/16
    Die Kammer teilt die sich in der Rechtsprechung herausbildende Einschätzung, dass durch den Einbau der Manipulationssoftware, die die korrekte Messung der tatsächlich erzeugten Stickoxidwerte verhindert und im Prüfbetrieb niedrigere Ausstoßmengen vorspiegelt, das streitgegenständliche Fahrzeug von der bei vergleichbaren Fahrzeugen üblichen Beschaffenheit abweicht (vgl. hierzu u.a. OLG Hamm Beschluss vom 21.06.2016 Az. 28 W 14/16; OLG Celle MDR 2016 S. 1016).

    Die Volkswagen AG ist nicht Erfüllungsgehilfin der Beklagten im Verhältnis zum Käufer (vgl. OLG Celle MDR 2016 S. 1016).

  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

    Auszug aus LG Potsdam, 04.01.2017 - 6 O 211/16
    Gleichwohl ist nach Auffassung der Kammer in der erforderlichen Abwägung der Interessen (vgl. hierzu BGH NJW 2014 S. 3229) des Klägers als Käufers einerseits und der Beklagten als Verkäuferin andererseits von der Erheblichkeit des Mangels auszugehen.

    Bis zu dem Zeitpunkt des Ablaufs der angemessenen Nachfrist und dem maßgeblichen Zeitpunkt der Rücktrittserklärung (vgl. BGH NJW 2014 S. 3229), sofern für sie ebenfalls auf den Ablauf der Nachfrist abzustellen wäre, lag diese Genehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes nicht vor, so dass zu diesem maßgeblichen Zeitpunkt in Ergänzung der oben in Ziffer 3. lit a. niedergelegten Abwägung die Behebbarkeit des Mangels nicht feststand und daher der streitgegenständliche Mangel ausgehend von der zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht als unerheblich angesehen werden kann.

  • BGH, 21.06.1985 - V ZR 134/84

    Angemessenheit einer Nachfrist; Bemessung der Frist bei Schwierigkeiten der

    Auszug aus LG Potsdam, 04.01.2017 - 6 O 211/16
    Weil sie unangemessen kurz war, wurde durch sie die angemessene Frist in Lauf gesetzt (vgl. BGH NJW 1985 S. 2640).
  • OLG Hamm, 21.06.2016 - 28 W 14/16

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe an eine vom Abgasskandal betroffene VW-Kundin

    Auszug aus LG Potsdam, 04.01.2017 - 6 O 211/16
    Die Kammer teilt die sich in der Rechtsprechung herausbildende Einschätzung, dass durch den Einbau der Manipulationssoftware, die die korrekte Messung der tatsächlich erzeugten Stickoxidwerte verhindert und im Prüfbetrieb niedrigere Ausstoßmengen vorspiegelt, das streitgegenständliche Fahrzeug von der bei vergleichbaren Fahrzeugen üblichen Beschaffenheit abweicht (vgl. hierzu u.a. OLG Hamm Beschluss vom 21.06.2016 Az. 28 W 14/16; OLG Celle MDR 2016 S. 1016).
  • BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 266/09

    Zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von

    Auszug aus LG Potsdam, 04.01.2017 - 6 O 211/16
    Dies genügt (vgl. BGH NJW 2011 S. 1664).
  • LG München I, 17.05.2016 - 23 O 23033/15

    Anfechtung eines PKW-Kaufvertrages wegen unrichtiger Angaben zum

    Auszug aus LG Potsdam, 04.01.2017 - 6 O 211/16
    Die Kammer folgt in ihrer Bewertung, von welcher angemessenen Frist auszugehen ist, der vom Landgericht München l in seiner Entscheidung vom 14.04.2016 (Az. 23 0 23033/15) niedergelegten Auffassung.
  • OLG Saarbrücken, 27.08.2014 - 2 U 150/13

    Neuwagenkauf: Gestörter Fernsehempfang als Mangel; Rücktrittsrecht

    Auszug aus LG Potsdam, 04.01.2017 - 6 O 211/16
    Hierbei trifft die Beklagte als Verkäuferin die Beweislast für die Unerheblichkeit (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 2015 S. 48; OLG München Urteil vom 26.10.2011 Az. 3 U 1853/1 1 ).
  • OLG Düsseldorf, 26.03.2020 - 5 U 19/19
    Die Gesamtlaufleistung von Fahrzeugen der Marke VW wird in der Rechtsprechung regelmäßig mit 250.000 km angesetzt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2019 - 18 U 58/18; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2019 - 18 U 16/19; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2008 - 1 U 152/07; siehe auch OLG Hamm, Urteil vom 10.09.2019 - 13 U 149//18, juris, Rn. 92 [Beetle]; OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.11.2019 - 13 U 37/19, juris, Rn. 17 [Tiguan]; OLG Saarbrücken, Urteil vom 14.02.2020 - 2 U 128/19; siehe im Schrifttum auch: Reinking/Eggert, Der Autokauf, 14. Aufl. 2020, Rn. 3574 [VW Passat] m.V.a. LG Potsdam, Urteil vom 04.01.2017 - 6 O 211/16).
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