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Rechtsprechung
   LG Essen, 09.10.2014 - 6 O 214/14   

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LG Essen, 09.10.2014 - 6 O 214/14 (https://dejure.org/2014,52020)
LG Essen, Entscheidung vom 09.10.2014 - 6 O 214/14 (https://dejure.org/2014,52020)
LG Essen, Entscheidung vom 09. Oktober 2014 - 6 O 214/14 (https://dejure.org/2014,52020)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 19.11.2012 - 31 U 97/12

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherdarlehensvertrag

    Auszug aus LG Essen, 09.10.2014 - 6 O 214/14
    Dabei muss die Widerrufsbelehrung umfassend, unmissverständlich und für den Verbraucher eindeutig sein, damit der Verbraucher in die Lage versetzt wird, das Widerrufsrecht auszuüben (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 19.11.2012, Az. 31 U 97/12).

    Ein Unternehmer kann sich aber auf die Schutzwirkung des § 14 I BGB-InfoVO nur berufen, wenn er gegenüber dem Verbraucher ein Formular verwendet hat, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 I BGB-InfoVO in der jeweils maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht (OLG Hamm, Urteil vom 19.11.2012, Az. 31 U 97/12).

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus LG Essen, 09.10.2014 - 6 O 214/14
    Die Kammer verkennt nicht, dass in der Rechtsprechung die wirksame Ausübung eines Widerrufsrechts auch nach Abwicklung des zu Grunde liegenden Vertrages für möglich gehalten wird: So entschied der BGH in einem Urteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11, zitiert nach juris, dort Rnr. 35 ff.), die vom dortigen Kläger ausgesprochene Kündigung des Vertrages stehe dem späteren Widerspruch nicht entgegen.
  • OLG Hamm, 31.08.2011 - 20 U 81/11

    Verfahrensrecht - Wann ist Bestreiten mit Nichtwissen zulässig?

    Auszug aus LG Essen, 09.10.2014 - 6 O 214/14
    Es ist ohnehin zweifelhaft, ob nach Ausübung von Gestaltungsrechten wie der Kündigung eines Vertrages oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages überhaupt noch die Möglichkeit des Widerrufs besteht: So führte das OLG Hamm im Beschluss vom 31.08.2011 (20 U 81/11, zitiert nach juris, dort Rnr. 15f.) aus, ein Widerruf sei nach vollständiger Vertragsbeendigung und -abwicklung nicht mehr möglich.
  • OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 30/11

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Begebung einer

    Auszug aus LG Essen, 09.10.2014 - 6 O 214/14
    Im Ergebnis übereinstimmend entschied das OLG Köln (Urteil vom 25.01.2012, 13 U 30/11, BKR 2012, 162), das ebenfalls von einer Verwirkung des Widerrufsrechts ausging.
  • BGH, 16.10.2013 - IV ZR 52/12

    Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages: Widerrufsrecht bei unzureichender

    Auszug aus LG Essen, 09.10.2014 - 6 O 214/14
    Anders als bei einseitigem Ausüben eines Wahlrechtes zwischen zwei einseitigen Gestaltungsrechten - wie der Kündigung und dem Widerruf (dazu BGH, Urteil vom 16.10.2013, IV ZR 52/12, zitiert nach juris, dort Rn. 24 mit weiteren, auch abweichenden Nachweisen) - hat der Kläger hier eine einvernehmliche zweiseitige Regelung mit der Beklagten zur Beendigung der Darlehensverträge getroffen und damit einen Vertrauenstatbestand bei der Beklagten geschaffen.
  • BGH, 06.03.1986 - III ZR 195/84

    Auslegung einer Zinsänderungsklausel

    Auszug aus LG Essen, 09.10.2014 - 6 O 214/14
    Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (BGHZ 97, 212 ff., Palandt-Grüneberg, 73. Aufl. 2014, § 242 Rnr. 87).
  • OLG Düsseldorf, 18.01.2012 - 6 W 221/11

    Ablehnung der Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Schadensersatz im

    Auszug aus LG Essen, 09.10.2014 - 6 O 214/14
    Ebenso entschied das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 18.01.2012, 6 W 221/11, BeckRS 2012, 08128): Schließlich und vor allem handele es sich bei dem in Betracht kommenden Widerrufsrecht seiner Natur um ein besonders ausgestaltetes Rücktrittsrecht.
  • OLG Hamm, 11.12.2013 - 31 U 127/13

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung hinsichtlich eines Darlehensvertrages mit

    Auszug aus LG Essen, 09.10.2014 - 6 O 214/14
    Ähnlich führt das OLG Hamm (Urteil vom 11.12.2013, 31 U 127/13, zitiert nach juris, dort Rnr. 26) aus, dem Widerruf des Vertrags stehe nicht entgegen, dass dieser Vertrag durch einen weiteren Vertrag abgelöst worden sei.
  • LG Mönchengladbach, 24.04.2014 - 10 O 272/13
    Auszug aus LG Essen, 09.10.2014 - 6 O 214/14
    Ebenso entschied das Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 24. April 2014, 10 O 272/13 (Blatt 133 ff. d.A.).
  • OLG Köln, 24.02.2016 - 13 U 84/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Die vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidungen des Landgerichts Essen vom 09.10.2014 (6 O 214/14), die daran anknüpfende Endscheidung des OLG Hamm vom 25.03.2015 (31 U 155/14) sowie die Entscheidung des OLG Stuttgart vom 29.09.2015 (6 U 21/15, juris-Tz. 34), die eine Anpassung der Belehrung an den Einzelfall für erforderlich und eine Sammelbelehrung für unzulässig halten, rechtfertigen mit Blick auf die Vorgaben des Bundesgerichtshofs keine abweichende Entscheidung.
  • LG Siegen, 24.07.2015 - 2 O 350/14

    Darlehensvertrag, Verbraucherkredit, Widerruf, Widerrufsbelehrung,

    Gestützt wird die dargelegte Auffassung von den Ausführungen des LG Essen (Urteil vom 09.10.2014, 6 O 214/14, juris, Rn. 31): "Maßgeblich ist, ob der Wortlaut der Belehrung in jeder Hinsicht vollständig dem Muster in Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoVO entspricht.

    Die Rechtsprechung hat dies teilweise angenommen, wenn der Verbraucher seit Ablösung des Darlehensvertrags bis zum Widerruf 5 Jahre verstreichen lässt und der Darlehensgeber aufgrund einer beiderseitigen Auflösung des Darlehensvertrags sowie Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung darauf vertrauen kann, dass alle Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt wurden (etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 09. Januar 2014 - I-14 U 55/13, 14 U 55/13 -, juris, Rn. 17; LG Essen, Urteil vom 09.10.2014, 6 O 214/14, juris, Rn. 37).

  • LG Essen, 03.12.2015 - 6 O 331/15

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung einer Bank

    Wenn schon über finanzierte Geschäfte belehrt wird, obwohl solche überhaupt nicht vorliegen, hat die Belehrung ordnungsgemäß zu erfolgen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 25.03.2015 - Aktenzeichen 31 U 155/14; LG Essen, Urteil vom 09.10.2014 - Aktenzeichen 6 O 214/14).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 22.10.2014 - 2-06 O 214/14   

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https://dejure.org/2014,50131
LG Frankfurt/Main, 22.10.2014 - 2-06 O 214/14 (https://dejure.org/2014,50131)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22.10.2014 - 2-06 O 214/14 (https://dejure.org/2014,50131)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22. Oktober 2014 - 2-06 O 214/14 (https://dejure.org/2014,50131)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.01.1995 - X ZR 130/93

    Ansprüche des Arbeitgebers wegen widerrechtlicher Entnahme einer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.10.2014 - 6 O 214/14
    Eine Alleininhaberschaft des Berechtigten ist nur anzunehmen, wenn dem beigefügten Teil lediglich unwesentliche oder untergeordnete Bedeutung zukommt (vgl. BGH (Urteil vom 17.01.1995 - X ZR 130/93) - Gummielastische Masse, juris, Rdnr. 43).

    Kommt (nur) eine Miterfindung in Betracht, ist allerdings zu klären, ob überhaupt ein hinreichend qualifizierter Beitrag vorliegt (BGH (Urteil vom 17.01.1995 - X ZR 130/93) - Gummielastische Masse, juris, Rdnr. 41 ff).

  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 155/03

    Haftetikett

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.10.2014 - 6 O 214/14
    Soweit in der Rechtsprechung darüber hinaus gefordert wird, dass er dem Arbeitgeber die maßgeblichen Umstände soweit bekannt machen muss(te), dass dieser den Erfindungscharakter erkennen kann/konnte und in der Lage ist/war, sachgerecht über eine Inanspruchnahme oder Freigabe gegenüber allen etwaigen Miterfindern und über eine Festsetzung der diesem geschuldeten Vergütung zu entscheiden, weswegen er das Wissen und die Erkenntnismöglichkeiten vermitteln muss/te, die er als Erfinder aufgrund seiner schöpferischen Tätigkeit hat (vgl. z.B. BGH (Urteil vom 04.04.2006 - X ZR 155/03) - Haftetikett, juris Rdnr. 26; BGH (Urteil vom 12.04.2011 - X ZR 72/10) - Initialidee, juris, Rdnr. 14; OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 22.01.2009 - VI U 151/06), juris, Rdnr. 26), führt dies im Streitfall nicht zu gegenüber § 5 Abs. 1 ArbG a.F. erhöhten Anforderungen.
  • BGH, 12.04.2011 - X ZR 72/10

    Initialidee

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.10.2014 - 6 O 214/14
    Soweit in der Rechtsprechung darüber hinaus gefordert wird, dass er dem Arbeitgeber die maßgeblichen Umstände soweit bekannt machen muss(te), dass dieser den Erfindungscharakter erkennen kann/konnte und in der Lage ist/war, sachgerecht über eine Inanspruchnahme oder Freigabe gegenüber allen etwaigen Miterfindern und über eine Festsetzung der diesem geschuldeten Vergütung zu entscheiden, weswegen er das Wissen und die Erkenntnismöglichkeiten vermitteln muss/te, die er als Erfinder aufgrund seiner schöpferischen Tätigkeit hat (vgl. z.B. BGH (Urteil vom 04.04.2006 - X ZR 155/03) - Haftetikett, juris Rdnr. 26; BGH (Urteil vom 12.04.2011 - X ZR 72/10) - Initialidee, juris, Rdnr. 14; OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 22.01.2009 - VI U 151/06), juris, Rdnr. 26), führt dies im Streitfall nicht zu gegenüber § 5 Abs. 1 ArbG a.F. erhöhten Anforderungen.
  • BGH, 15.05.2001 - X ZR 227/99

    Schleppfahrzeug; Klage auf Abtretung der Rechte aus einer europäischen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.10.2014 - 6 O 214/14
    Dies gilt insbesondere im Stadium der Anmeldung, in dem - wie der Streitfall anschaulich illustriert - noch gar nicht absehbar ist, inwieweit der Erfindung überhaupt Schutz zuteil wird (BGH (Urteil vom 15.05.2001 - X ZR 227/99) - Schleppfahrzeug, juris, Rdnr. 50 ff).
  • BGH, 16.09.2003 - X ZR 142/01

    "Verkranzungsverfahren"; Begriff des Erfinders

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.10.2014 - 6 O 214/14
    Es begründen nur solche Beiträge, die den Gesamterfolg nicht beeinflusst haben, also unwesentlich in Bezug auf die Lösung sind, sowie solche, die auf Weisung eines Erfinders oder eines Dritten geschaffen worden sind, keine Miterfinderschaft (vgl. z.B. BGH (Urteil vom 16.09.2003 - X ZR 142/01) - Verkranzungsverfahren, juris, Rdnr. 21).
  • BPatG, 05.03.2001 - 10 W (pat) 28/00
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.10.2014 - 6 O 214/14
    Nach Übergang in die sog. nationale bzw. regionale Phase wird die PCT-Anmeldung (nicht als solche, sondern) als nationale bzw. regionale Anmeldung weitergeführt (vgl. z.B. LG Düsseldorf (U.v. 01.03.2011 - 4b O 124/08), BeckRS 2012, 24658; BPatG (B.v. 05.03.2001 - 10 W (pat) 28/00), BeckRS 2001, 10652; siehe auch Art. III § 5 IntPatÜbkG).
  • BGH, 20.02.1979 - X ZR 63/77

    Biedermeiermanschetten

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.10.2014 - 6 O 214/14
    Dies kann nur erschöpfend beurteilt werden, wenn zunächst der Gegenstand der im Patent unter Schutz gestellten Erfindung ermittelt, sodann die Einzelbeiträge (Einzelleistungen) der Beteiligten am Zustandekommen dieser Erfindung festgestellt und schließlich deren Gewicht im Verhältnis zueinander und zur erfinderischen Gesamtleistung abgewogen werden (BGH (Urteil vom 20.02.1979 - X ZR 63/77) - Bidermayermanschetten - juris, Rdnr. 23).
  • BGH, 17.05.2011 - X ZR 53/08

    Atemgasdrucksteuerung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.10.2014 - 6 O 214/14
    Im Rahmen einer Patentvindikation ist unmaßgeblich, ob tatsächlich ein erfinderischer Beitrag vorlag, die behauptete Erfindung also eigenständig schutzfähig ist (BGH (Urteil vom 27.10.1962 - I ZR 53/60), NJW 1962, 297, 298; BGH (Urteil vom 17.05.2011 - X ZR 53/08) - Atemgasdrucksteuerung, juris).
  • LG Düsseldorf, 01.03.2011 - 4b O 124/08

    Inukleotidsynthese (Arbeitnehmererf.)

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.10.2014 - 6 O 214/14
    Nach Übergang in die sog. nationale bzw. regionale Phase wird die PCT-Anmeldung (nicht als solche, sondern) als nationale bzw. regionale Anmeldung weitergeführt (vgl. z.B. LG Düsseldorf (U.v. 01.03.2011 - 4b O 124/08), BeckRS 2012, 24658; BPatG (B.v. 05.03.2001 - 10 W (pat) 28/00), BeckRS 2001, 10652; siehe auch Art. III § 5 IntPatÜbkG).
  • BGH, 27.10.1961 - I ZR 53/60
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.10.2014 - 6 O 214/14
    Im Rahmen einer Patentvindikation ist unmaßgeblich, ob tatsächlich ein erfinderischer Beitrag vorlag, die behauptete Erfindung also eigenständig schutzfähig ist (BGH (Urteil vom 27.10.1962 - I ZR 53/60), NJW 1962, 297, 298; BGH (Urteil vom 17.05.2011 - X ZR 53/08) - Atemgasdrucksteuerung, juris).
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