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LG Potsdam, 13.12.2005 - 6 O 234/05 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Potsdam, 13.12.2005 - 6 O 234/05
- OLG Brandenburg, 01.11.2006 - 3 U 16/06
Wird zitiert von ... (6)
- LG Karlsruhe, 23.02.2007 - 6 S 38/06
Rückforderung von überzahlten VBL-Renten: Einschränkungen bei Kleinstbeträgen und …
Die Mitteilungen der Beklagten sind auch keine Verwaltungsakte und erwachsen demgemäß auch nicht in Bestandskraft (vgl. Kammerurteil vom 05.11.2004, Az. 6 O 980/03;… Urt. v. 980/03; Urteil vom 16.05.2006, Az. 6 O 234/05). - LG Karlsruhe, 19.09.2008 - 6 S 48/07
VBL: Rückforderung überbezahlter Rentenleistungen
Die Mitteilungen der Beklagten sind auch keine Verwaltungsakte und erwachsen demgemäß auch nicht in Bestandskraft (vgl. Kammerurteil vom 05.11.2004, Az. 6 O 980/03; Urteil vom 16.05.2006, Az. 6 O 234/05). - LG Karlsruhe, 15.05.2009 - 6 O 356/05
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der Stichtagsregelungen im …
Die Mitteilungen der Beklagten sind keine Verwaltungsakte und erwachsen demgemäß auch nicht in Bestandskraft (vgl. Kammerurteil vom 05.11.2004, Az. 6 O 980/03;… Urt. v. 980/03; Urteil vom 16.05.2006, Az. 6 O 234/05).
- OLG Brandenburg, 01.11.2006 - 3 U 16/06
Zum Anspruch auf Gesamtschuldnerausgleich aus einer Bürgschaft
Die Berufung der Klägerin gegen das am 13.12.2005 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam - Az. 6 O 234/05 - wird zurückgewiesen. - LG Karlsruhe, 17.07.2009 - 6 O 186/08
VBL: Änderung einer Betriebsrente in der Zusatzversorgung des Öffentlichen …
Die Mitteilungen der Beklagten sind keine Verwaltungsakte und erwachsen demgemäß auch nicht in Bestandskraft (vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 05. November 2004 - 6 O 980/03 - Urteil vom 16. Mai 2006 - 6 O 234/05). - LG Karlsruhe, 21.07.2006 - 6 O 267/05
Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Erstreckung des Pensionistenprivilegs im …
Nach der Rechtsprechung der Kammer (vgl. zuletzt Urteil vom 16.05.2006, Az.: 6 O 234/05) hindert der Ablauf der Klagefrist nach Zugang einer Mitteilung der Beklagten zwar lediglich die Klage gegen diese Mitteilung.