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   LG Itzehoe, 19.06.2018 - 6 O 266/17   

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LG Itzehoe, 19.06.2018 - 6 O 266/17 (https://dejure.org/2018,67636)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 19.06.2018 - 6 O 266/17 (https://dejure.org/2018,67636)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 19. Juni 2018 - 6 O 266/17 (https://dejure.org/2018,67636)
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  • autokaufrecht.info

    Bindung des Käufers an überflüssigerweise gesetzte Frist zur Nacherfüllung

 
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  • BGH, 20.05.2009 - VIII ZR 191/07

    Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel

    Auszug aus LG Itzehoe, 19.06.2018 - 6 O 266/17
    Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass trotz völliger und ordnungsgemäßer Instandsetzung eines erheblich beschädigten Kraftfahrzeugs bei einem großen Teil des Publikums, vor allem wegen eines nicht auszuschließenden Verdachts verborgen gebliebener Schäden und des Risikos höherer Schadensanfälligkeit infolge nicht fachgerechter Reparatur, eine den Preis beeinflussende Abneigung gegen den Erwerb eines derart beschädigten Kraftfahrzeugs besteht ( BGH , Urt . v. 20.05.2009 - VIII ZR 191/07 , BGHZ 181, 170 = juris Rn . 16).

    In diesen Fällen sind die Fahrzeuge einem Unfallfahrzeug gleichzusetzen (vgl. BGH , Urt . v. 20.05.2009 - VIII ZR 191/07 , BGHZ 181, 170 = juris Rn . 16 f.).

  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei

    Auszug aus LG Itzehoe, 19.06.2018 - 6 O 266/17
    Mithin muss der Betrag, der für die Reparatur tatsächlich aufgewendet worden ist, begrifflich von dem Betrag, der für die Herstellung "erforderlich" ist, unterschieden werden (vgl. BGH , Urt . v. 26.05.1970 - VI ZR 168/68 , BGHZ 54, 82, 85 = juris Rn . 7).

    Demnach kommt es darauf an, ob ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschaltung eines Sachverständigen für geboten erachten durfte (vgl. BGH , Urt . v. 26.05.1970 - VI ZR 168/68 , BGHZ 54, 82, 85 = juris Rn . 8).

  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03

    Merkantile Wertminderung

    Auszug aus LG Itzehoe, 19.06.2018 - 6 O 266/17
    Der zu ersetzende Schaden umfasst gemäß §§ 249 1, 251 BGB nach ständiger Rechtsprechung des BGH auch einen merkantilen Minderwert, wenn ein solcher nach fachgerechter Reparatur des Fahrzeugs verbleibt (vgl. BGH , Urt . v. 23.11.2004 - VI ZR 357/03 , BGHZ 161, 151, 159 ff. = juris Rn . 15 ff.).
  • BGH, 03.12.2013 - VI ZR 24/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Obergrenze ersatzfähiger Reparaturkosten bei

    Auszug aus LG Itzehoe, 19.06.2018 - 6 O 266/17
    Nach dem Urteil des BGH vom 03.12.2013 (VI ZR 24/13, juris Rn . 12) beläuft sich zwar im Rahmen einer fiktiven Abrechnung der zur Herstellung erforderliche Geldbetrag auf die tatsächlich angefallenen Bruttoreparaturkosten, wenn der Geschädigte einen Kraftfahrzeugschaden sach- und fachgerecht in dem Umfang reparieren lässt, den der eingeschaltete Sachverständige für notwendig gehalten hat, die von der beauftragten Werkstatt berechneten Reparaturkosten aber die von dem Sachverständigen angesetzten Kosten unterschreiten.
  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 330/06

    Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

    Auszug aus LG Itzehoe, 19.06.2018 - 6 O 266/17
    Als Bagatellschäden hat der BGH bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden anerkannt, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war (s. BGH , Urt . v. 10.10.2007 - VIII ZR 330/06, juris Rn .
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Auszug aus LG Itzehoe, 19.06.2018 - 6 O 266/17
    Vor diesem Hintergrund ist auch ein Verstoß gegen das im Schadensrecht geltende Bereicherungsverbot nicht zu sehen (vgl. dazu BGH , Urt . v. 29.04.2013 - VI ZR 393/02 , BGHZ 154, 395, 398 = juris Rn . 8).
  • OLG Oldenburg, 01.03.2007 - 8 U 246/06

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs und Zahlung von Schmerzensgeld aus

    Auszug aus LG Itzehoe, 19.06.2018 - 6 O 266/17
    Diese Bedeutung hat sich im Laufe der Zeit mit der technischen Entwicklung und der zunehmenden Langlebigkeit der Fahrzeuge geändert (vgl. OLG Oldenburg, Urt . v. 01.03.2007 - 8 U 246/06, juris Rn . 25).
  • BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung - Sorgfaltspflichten einer

    Auszug aus LG Itzehoe, 19.06.2018 - 6 O 266/17
    Die Kosten eines Sachverständigengutachtens gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 I BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist (vgl. BGH , Urt . v. 29.11.1988 - X ZR 112/87 , juris Rn . 45).
  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88

    Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf

    Auszug aus LG Itzehoe, 19.06.2018 - 6 O 266/17
    Danach kommt es nicht darauf an, was gerade dieser Geschädigte für die von ihm durchgeführte Reparatur ausgegeben hat, sondern darauf, was dazu erforderlich wäre; der Ersatzanspruch ist "objektiv" zu bemessen (vgl. BGH , Urt . v. 20.06.1989 - VI ZR 334/88 , juris Rn . 9).
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