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LG Frankenthal, 16.11.2011 - 6 O 269/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückzahlung eines Geldbetrages i.R. eines Bereicherungsausgleichs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 16.11.2011 - 6 O 269/11
- OLG Zweibrücken, 27.09.2012 - 4 U 2/12
- BGH, 23.01.2014 - III ZR 436/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.09.1980 - II ZR 271/79
Anforderungen an eine Befreiung vom Verbot des Insichgeschäfts - Ausschluss des …
Auszug aus LG Frankenthal, 16.11.2011 - 6 O 269/11
Gegen diese Grundsätze verstößt jedoch nicht, wer den Ausgleich einer Vermögensverschiebung verlangt, die nicht von ihm selbst, sondern von seinem Vertreter unter Missbrauch der Vertretungsmacht (etwa unter Verstoß gegen § 181 BGB ) bewirkt worden ist, weil und soweit in einem solchen Falle dem Leistungsempfänger bzw. seinem Vertreter das Nichtbestehen der Verbindlichkeit ebenso gut bekannt war, wie dem Vertreter des Leistenden und er daher nicht darauf vertrauen kann, die Leistung behalten zu dürfen (BGH WM 1980, 1451, 1452). - OLG Hamm, 02.02.1995 - 21 U 113/94
Vergütung für die Durchführung einer Altkleidersammlung und Erlaubnis für die …
Auszug aus LG Frankenthal, 16.11.2011 - 6 O 269/11
Zudem sind im Rahmen einer Entreicherung nur solche Vermögensnachteile zu berücksichtigen, die der gutgläubige Bereicherte im Vertrauen auf die Beständigkeit des Vermögenszuwachses getätigt hat (OLG Hamm NJW-RR 1995, 1010, 1012 mwN). - BGH, 18.01.1979 - VII ZR 165/78
Rückforderung fehlgeleiteter Renten
Auszug aus LG Frankenthal, 16.11.2011 - 6 O 269/11
§ 814 BGB will den Leistungsempfänger aber nur davor schützen, dass eine ihm freiwillig gewährte Leistung wieder zurückgefordert wird, weil das den Grundsätzen von Treu und Glauben widerspräche ( BGHZ 73, 202, 205 ).
- OLG Zweibrücken, 02.02.2012 - 4 U 73/11
Ungerechtfertigte Bereicherung: Bereicherungsausgleich zwischen …
Die damit befassten Instanzgerichte vertreten dabei bislang divergierende Auffassungen dazu, ob bei der rechtlichen Beurteilung der Zuwendungen von auszugleichenden "Leistungen" (mit den sich daran anschließenden Fragestellungen zu §§ 814, 817 Satz 2 BGB) oder von Bereicherungen "in sonstiger Weise" auszugehen ist (einerseits: LG Frankenthal (Pfalz), Urteil des Einzelrichters vom 16.11.2011 - 6 O 269/11 - = Senat, 4 U 2/12; AG Ludwigshafen am Rhein, Urteil vom 29.07.2010 - 2m C 82/09 - und dazu LG Frankenthal (Pfalz), Hinweisverfügung vom 15.11.2010 - 2 S 295/10 - AG Ludwigshafen am Rhein, Urteil vom 26.05.2011 - 2m C 62/10 - andererseits: AG Mannheim, Urteil vom 23.02.2011 - 10 C 540/10 -).