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LG Essen, 17.04.2014 - 6 O 307/13 |
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Verfahrensgang
- LG Essen, 17.04.2014 - 6 O 307/13
- OLG Hamm, 19.11.2014 - 31 U 67/14
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 19.11.2014 - 31 U 67/14
Mahnbescheid; Mahnantrag; Mahnverfahren; unrichtige Angaben; Gegenleistung; …
Unter Abänderung des am 17.04.2014 verkündeten Urteils des Landgerichts Essen, Az. 6 O 307/13, wird das Versäumnisurteil vom 13.01.2014 aufgehoben und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 31.495,58 EUR zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. seit dem 01.09.2012 zu zahlen.Unter Abänderung des am 17.04.2014 verkündeten Urteils des Landgerichts Essen, Az. 6 O 307/13, wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. 1.698,13 EUR sowie eine Kostenerstattung i.H.v. 56, 59 EUR jeweils nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten bei dem Basiszinssatz p.a. seit Rechtshängigkeit (01.03.2013) zu zahlen.
Das am 17.04.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Essen, Az. 6 O 307/13, wird aufgehoben.