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   LG Kassel, 05.02.2007 - 6 O 33/07   

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LG Kassel, 05.02.2007 - 6 O 33/07 (https://dejure.org/2007,30601)
LG Kassel, Entscheidung vom 05.02.2007 - 6 O 33/07 (https://dejure.org/2007,30601)
LG Kassel, Entscheidung vom 05. Februar 2007 - 6 O 33/07 (https://dejure.org/2007,30601)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 38/05

    Formularmäßige Vereinbarung einer Anpassungklausel bei der Belieferung mit

    Auszug aus LG Kassel, 05.02.2007 - 6 O 33/07
    Preisanpassungsklauseln der hier in Rede stehenden Art unterliegen gemäß § 23 Abs. 2 Ziff. 2 AGBG bzw. § 310 Abs. 2 BGB n.F. auch dann, wenn es sich bei ihnen um Geschäftsbedingungen von Versorgungsunternehmen handelt, einer Inhaltskontrolle nach Maßgabe des AGBG bzw. der §§ 305 ff. BGB n.F. (BGH WuM 2005, 710 ff. [BGH 21.09.2005 - VIII ZR 38/05] ; LG Bremen WuM 2006, 324, Tz. 27, zitiert nach juris).

    Sie müssen jedoch insbesondere dem Transparenzgebot der § 9 AGBG, § 307 Abs. 1 BGB n.F. genügen (BGH WuM 2005, 710 ff., [BGH 21.09.2005 - VIII ZR 38/05] unter III.3; LG Bremen WuM 2006, 324, Tz. 40, zitiert nach juris).

    Darüber hinaus fehlt es an einer hinreichend klaren Beschreibung der für eine Preiserhöhung maßgeblichen Bezugsfaktoren und deren Gewichtung im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Kalkulation des Gaspreises (vgl. BGH WuM 2005, 710 ff. [BGH 21.09.2005 - VIII ZR 38/05] ; LG Bremen, a.a.O., Tz. 37).

    Schließlich lässt die Formulierung auch nicht erkennen, ob eine Preiserhöhung auch erlaubt ist, wenn ein Anstieg der Bezugskosten durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen ausgeglichen werden kann (vgl. BGH WuM 2005, 710 ff. [BGH 21.09.2005 - VIII ZR 38/05] ; LG Bremen, a.a.O., Tz. 42).

    Die Preisänderungsklausel hält daher einer Inhaltskontrolle nach Maßgabe der §§ 7, 9 AGBG a.F. nicht stand; dies führt zu ihrer Unwirksamkeit (vgl, BGH WuM 2005, 710 ff.; LG Bremen, a.a.O., Tz. 53).

    Die Darstellung betrifft zudem auch nur die Belieferung eines Reihenhauses mit drei Bewohnern und einem Verbrauch von 20.000 kWh/a. Darüber hinaus lässt sie offen, inwieweit eine Erhöhung der Bezugspreise durch Einsparungen in den jeweils anderen Sektoren kompensiert werden kann (vgl. OLG Köln, a.a.O.; AG Heilbronn, Urt. v. 4.2.2005, Az. 15 C 4394/04; s. auch BGH WuM 2005, 710, unter II, zitiert nach juris).

  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 100/90

    Gerichtliche Billigkeitskontrolle tariflicher Abwasserentgelte eines

    Auszug aus LG Kassel, 05.02.2007 - 6 O 33/07
    Ferner hätte sie vortragen müssen, welchen Gewinn sie zur Bildung von Rücklagen, zur Finanzierung von Investitionen oder zur Verzinsung des aufgenommenen Kapitals mit dem dem Kläger berechneten Preis erzielen wollte ( OLG Köln, Urt. v. 28.6.2006, Az. 7 U 194/04 , zitiert nach juris; vgl. BGHZ 115, 311 ff.).

    Die demgegenüber lediglich vorgenommene Aufschlüsselung der Erdgaspreise der Beklagten in Anteile für Steuern, EWP-Leistungen und Erdgasbeschaffung reicht hierfür schon deshalb nicht aus, weil sie die über die Höhe der konkreten Kosten der Beklagten nichts aussagt (vgl. BGHZ 115, 311 ff.).

    Auf ein schützenswertes Geheimhaltungsinteresse hinsichtlich der Zusammensetzung ihrer Kosten kann sich die Beklagte gegenüber dem Kläger nicht berufen (vgl. BGHZ 115, 311 ff., zitiert nach juris).

  • OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 194/04

    Zurückweisung neuer Angriffsmittel in der Berufungsinstanz: Vortrag des

    Auszug aus LG Kassel, 05.02.2007 - 6 O 33/07
    Sowohl im Hinblick auf die hier unstreitig gegebene Monopolstellung der Beklagten (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.6.2006, Az. 7 U 194/04 ; LG Bonn, Urt. v. 7.9.2006, Az. 8 S 146/05 , Tz. 32, zitiert nach juris) als auch im Hinblick auf den hier betroffenen Bereich der Daseinsvorsorge (vgl. LG Hanau ZIP 2006, 1281; Palandt/Grüneberg, a.a.O.) sind Tariferhöhungen der Beklagten gemäß § 315 BGB einer gerichtlichen Überprüfung auf ihre Billigkeit hin unterzogen.

    Dies gilt unabhängig davon, ob der von der Preiserhöhung betroffene Kunde einen Sondervertragstarif für sich beansprucht oder nicht ( OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.6.2006, Az. 7 U 194/04 ; LG Bonn, Urt. v. 7.9.2006, Az. 8 S 146/05 , Tz. 27, 30 f., zitiert nach juris).

    Ferner hätte sie vortragen müssen, welchen Gewinn sie zur Bildung von Rücklagen, zur Finanzierung von Investitionen oder zur Verzinsung des aufgenommenen Kapitals mit dem dem Kläger berechneten Preis erzielen wollte ( OLG Köln, Urt. v. 28.6.2006, Az. 7 U 194/04 , zitiert nach juris; vgl. BGHZ 115, 311 ff.).

  • LG Bonn, 07.09.2006 - 8 S 146/05

    Erhöhung der Gaspreise, Billigkeitskontrolle

    Auszug aus LG Kassel, 05.02.2007 - 6 O 33/07
    Sowohl im Hinblick auf die hier unstreitig gegebene Monopolstellung der Beklagten (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.6.2006, Az. 7 U 194/04 ; LG Bonn, Urt. v. 7.9.2006, Az. 8 S 146/05 , Tz. 32, zitiert nach juris) als auch im Hinblick auf den hier betroffenen Bereich der Daseinsvorsorge (vgl. LG Hanau ZIP 2006, 1281; Palandt/Grüneberg, a.a.O.) sind Tariferhöhungen der Beklagten gemäß § 315 BGB einer gerichtlichen Überprüfung auf ihre Billigkeit hin unterzogen.

    Dies gilt unabhängig davon, ob der von der Preiserhöhung betroffene Kunde einen Sondervertragstarif für sich beansprucht oder nicht ( OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.6.2006, Az. 7 U 194/04 ; LG Bonn, Urt. v. 7.9.2006, Az. 8 S 146/05 , Tz. 27, 30 f., zitiert nach juris).

    Gleichermaßen wird § 315 BGB nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Preisgestaltung der Beklagten einer Kontrolle nach Maßgabe des GWB und des EnWG unterliegt (vgl. BGH NJW 2003, 1449, 1450 [BGH 05.02.2003 - VIII ZR 111/02] ; OLG Karlsruhe, a.a.O., Tz. 10; LG Bonn, Urt. v. 7.9.2006, Az. 8 S 146/05 , Tz. 35; Derleder/Rott, a.a.O., unter II); denn der Schutzzweck dieser Gesetze ist ein gänzlich anderer.

  • LG Bremen, 24.05.2006 - 8 O 1065/05

    Feststellung der Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit einer Erhöhung des Arbeitspreises

    Auszug aus LG Kassel, 05.02.2007 - 6 O 33/07
    Auf einen Rückforderungsprozess muss er sich nicht verweisen lassen (vgl. LG Bremen, WuM 2006, 324 ff. [LG Bremen 24.05.2006 - 8 O 1065/05] ).

    Preisanpassungsklauseln der hier in Rede stehenden Art unterliegen gemäß § 23 Abs. 2 Ziff. 2 AGBG bzw. § 310 Abs. 2 BGB n.F. auch dann, wenn es sich bei ihnen um Geschäftsbedingungen von Versorgungsunternehmen handelt, einer Inhaltskontrolle nach Maßgabe des AGBG bzw. der §§ 305 ff. BGB n.F. (BGH WuM 2005, 710 ff. [BGH 21.09.2005 - VIII ZR 38/05] ; LG Bremen WuM 2006, 324, Tz. 27, zitiert nach juris).

    Sie müssen jedoch insbesondere dem Transparenzgebot der § 9 AGBG, § 307 Abs. 1 BGB n.F. genügen (BGH WuM 2005, 710 ff., [BGH 21.09.2005 - VIII ZR 38/05] unter III.3; LG Bremen WuM 2006, 324, Tz. 40, zitiert nach juris).

  • BGH, 05.02.2003 - VIII ZR 111/02

    Rückforderung von Leistungen an ein Energieversorgungsunternehmen

    Auszug aus LG Kassel, 05.02.2007 - 6 O 33/07
    Gleichermaßen wird § 315 BGB nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Preisgestaltung der Beklagten einer Kontrolle nach Maßgabe des GWB und des EnWG unterliegt (vgl. BGH NJW 2003, 1449, 1450 [BGH 05.02.2003 - VIII ZR 111/02] ; OLG Karlsruhe, a.a.O., Tz. 10; LG Bonn, Urt. v. 7.9.2006, Az. 8 S 146/05 , Tz. 35; Derleder/Rott, a.a.O., unter II); denn der Schutzzweck dieser Gesetze ist ein gänzlich anderer.

    Die Beklagte, aus deren Sphäre die Umstände, auf denen die Preiserhöhung beruht, resultieren, trifft jedoch eine gesteigerte Darlegungslast, bei deren Nichterfüllung zu Gunsten des Klägers von der Unangemessenheit der Erhöhung auszugehen ist (vgl. BGH NJW 2003, 1449 [BGH 05.02.2003 - VIII ZR 111/02] ; Palandt/Sprau, a.a.O., § 812 Rn. 103).

  • AG Heilbronn, 04.02.2005 - 15 C 4394/04
    Auszug aus LG Kassel, 05.02.2007 - 6 O 33/07
    Die Darstellung betrifft zudem auch nur die Belieferung eines Reihenhauses mit drei Bewohnern und einem Verbrauch von 20.000 kWh/a. Darüber hinaus lässt sie offen, inwieweit eine Erhöhung der Bezugspreise durch Einsparungen in den jeweils anderen Sektoren kompensiert werden kann (vgl. OLG Köln, a.a.O.; AG Heilbronn, Urt. v. 4.2.2005, Az. 15 C 4394/04; s. auch BGH WuM 2005, 710, unter II, zitiert nach juris).
  • BGH, 30.05.2003 - V ZR 216/02

    Umfang des Leistungsbestimmungsrechts eines Drittbegünstigten

    Auszug aus LG Kassel, 05.02.2007 - 6 O 33/07
    Entbehrt die Preiserhöhung demnach des Rechtsgrundes, sind im Hinblick auf sie erbrachte Teile der Abschlagszahlungen zurückzuzahlen; denn dass die Beklagte berechtigt wäre, die unbillige und daher unwirksame Leistungsbestimmung rückwirkend neu vorzunehmen, lässt sich dem Vortrag der Parteien nicht entnehmen (vgl. BGH NJW 1996, 1748; NJW-RR 2003, 1355, 1358 [BGH 30.05.2003 - V ZR 216/02] ; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 315 Rn. 19).
  • LG Leipzig, 13.10.2006 - 10 O 631/06
    Auszug aus LG Kassel, 05.02.2007 - 6 O 33/07
    Es kann dahinstehen, inwieweit sich, insbesondere wenn eine vertragliche Preiserhöhungsklausel unwirksam ist (vgl. LG Bremen, WuM 20006, 324), aus diesen Bestimmungen überhaupt eine Berechtigung zur Erhöhung der Tarife herleiten lässt (vgl. LG Hanau ZIP 2006, 1281; LG Leipzig, Urt. v. 13.10.2006, Az. 10 O 631/06 , Tz. 39; Derleder/Rott, WuM 2005, 423, unter II, zitiert nach juris; Palandt/Grüneberg, BGB, 66. Auflage, § 315 Rn. 4); denn diese unterläge jedenfalls einer Billigkeitskontrolle nach Maßgabe des § 315 BGB , der sie nicht stand hält.
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Rechtsprechung
   LG Freiburg, 13.03.2009 - 6 O 33/07   

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https://dejure.org/2009,81995
LG Freiburg, 13.03.2009 - 6 O 33/07 (https://dejure.org/2009,81995)
LG Freiburg, Entscheidung vom 13.03.2009 - 6 O 33/07 (https://dejure.org/2009,81995)
LG Freiburg, Entscheidung vom 13. März 2009 - 6 O 33/07 (https://dejure.org/2009,81995)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 25.10.2010 - 4 U 71/09

    Hinweispflicht des Kfz-Händlers auf Unfallverdacht bei nachlackiertem Fahrzeug

    das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 13.03.2009 - 6 O 33/07 - abzuändern und die Klage abzuweisen.
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