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LG Frankenthal, 15.05.2012 - 6 O 356/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 21 Abs 2 MarkenG, § 21 Abs 4 MarkenG
Verwirkung des Unterlassungsanspruchs wegen Markenrechtsverletzung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Verwirkung eines Anspruchs des Markeninhabers auf Untersagung der Benutzung einer geschäftlichen Bezeichnung i.S.d. § 21 Abs. 2 MarkenG; Anforderungen an den Nachweis einer länger anhaltenden redlichen Nutzung der streitgegenständlichen Bezeichnung; ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 15.05.2012 - 6 O 356/11
- OLG Zweibrücken, 30.01.2014 - 4 U 97/12
- BGH, 05.11.2015 - I ZR 50/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 31.07.2008 - I ZR 171/05
Haus & Grund II
Auszug aus LG Frankenthal, 15.05.2012 - 6 O 356/11
Nach der Definition des Bundesgerichtshofs tritt Verwirkung i.S.d. § 21 Abs. 4 MarkenG zudem dann ein, wenn "durch eine länger andauernde redliche und ungestörte Benutzung einer Kennzeichnung ein Zustand geschaffen ist, der für den Benutzer einen beachtlichen Wert hat, ihm nach Treu und Glauben erhalten bleiben muss und den auch der Verletzte ihm nicht streitig machen kann, wenn er durch sein Verhalten diesen Zustand erst ermöglich hat" (so z.B. BGH GRUR 2008, 1104;… In- gerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. 2010, Rn 25 ff. und die dort zitierte weitere Rechtspr.). - BGH, 10.11.1965 - Ib ZR 101/63
Einwilligung in die Löschung einer Firma im Handelsregister - Schutz der sog. …
Auszug aus LG Frankenthal, 15.05.2012 - 6 O 356/11
19 Im Rahmen der Kenntnis des Markeninhabers ist positive Kenntnis nicht erforderlich, es genügt grundsätzlich auch Kennen müssen (vgl. BGH, GRUR 1966, 623, 626).