Weitere Entscheidung unten: LG Göttingen, 12.12.2017

Rechtsprechung
   LG Potsdam, 24.11.2017 - 6 O 36/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,48412
LG Potsdam, 24.11.2017 - 6 O 36/17 (https://dejure.org/2017,48412)
LG Potsdam, Entscheidung vom 24.11.2017 - 6 O 36/17 (https://dejure.org/2017,48412)
LG Potsdam, Entscheidung vom 24. November 2017 - 6 O 36/17 (https://dejure.org/2017,48412)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,48412) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • diesel-widerruf.de (Kurzinformation)

    VW muss Schummeldiesel in neuen Diesel tauschen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    VW zur Lieferung eines Neufahrzeuges verurteilt

  • test.de (Kurzinformation)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Arnsberg, 24.03.2017 - 2 O 375/16

    Mangelhaftigkeit eines Neuwagens aufgrund einer eingebauten

    Auszug aus LG Potsdam, 24.11.2017 - 6 O 36/17
    Angesichts dessen kann sich der Kläger in dieser besonderen Situation das Recht auf Neulieferung nur dadurch erhalten, dass er sich seinerseits zum Nutzungsersatz bereit erklärt, den er im Falle des Rücktritts zu gewähren hätte (LG Arnsberg, Urteil vom 24. März 2017, 2 O 375/16).
  • LG Neuruppin, 24.05.2017 - 1 O 170/16

    Lieferung eines VW Golf VII als Ersatz für einen VW Golf VI - VW-Abgasskandal

    Auszug aus LG Potsdam, 24.11.2017 - 6 O 36/17
    Der Käufer eines Fahrzeugs kann im Rahmen der üblichen und zu erwartenden Beschaffenheit eines Neuwagenkaufs in jedem Fall davon ausgehen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zulassungsfähigkeit seines Fahrzeugs auf rechtmäßigem Wege eingehalten werden, ohne die Verwendung einer manipulierenden Software, die im Rahmen eines Prüflaufstandes einen Modus aktiviert, der nicht dem üblichen Betriebsmodus entspricht und in dem der Stickoxidausstoß reduziert wird (hierzu wie zum Folgenden LG Neuruppin, Urteil vom 24. Mai 2017 - 1 O 170/16 - unter Verweis unter anderem auf LG Regensburg, Urteil vom 04.01.2017, 7 O 967/16; LG Münster, Urteil vom 14.03.2016, 11 O 341/15; LG Oldenburg, Urteil vom 01.09.2016, 16 O 790/16).
  • LG Münster, 14.03.2016 - 11 O 341/15

    VW-Skandal, Rücktritt, Kaufvertrag, manipulierte Abgassoftware

    Auszug aus LG Potsdam, 24.11.2017 - 6 O 36/17
    Der Käufer eines Fahrzeugs kann im Rahmen der üblichen und zu erwartenden Beschaffenheit eines Neuwagenkaufs in jedem Fall davon ausgehen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zulassungsfähigkeit seines Fahrzeugs auf rechtmäßigem Wege eingehalten werden, ohne die Verwendung einer manipulierenden Software, die im Rahmen eines Prüflaufstandes einen Modus aktiviert, der nicht dem üblichen Betriebsmodus entspricht und in dem der Stickoxidausstoß reduziert wird (hierzu wie zum Folgenden LG Neuruppin, Urteil vom 24. Mai 2017 - 1 O 170/16 - unter Verweis unter anderem auf LG Regensburg, Urteil vom 04.01.2017, 7 O 967/16; LG Münster, Urteil vom 14.03.2016, 11 O 341/15; LG Oldenburg, Urteil vom 01.09.2016, 16 O 790/16).
  • LG Oldenburg, 01.09.2016 - 16 O 790/16

    Kaufsache mangelhaft: Wann ist ein Rücktritt wegen Unerheblichkeit

    Auszug aus LG Potsdam, 24.11.2017 - 6 O 36/17
    Der Käufer eines Fahrzeugs kann im Rahmen der üblichen und zu erwartenden Beschaffenheit eines Neuwagenkaufs in jedem Fall davon ausgehen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zulassungsfähigkeit seines Fahrzeugs auf rechtmäßigem Wege eingehalten werden, ohne die Verwendung einer manipulierenden Software, die im Rahmen eines Prüflaufstandes einen Modus aktiviert, der nicht dem üblichen Betriebsmodus entspricht und in dem der Stickoxidausstoß reduziert wird (hierzu wie zum Folgenden LG Neuruppin, Urteil vom 24. Mai 2017 - 1 O 170/16 - unter Verweis unter anderem auf LG Regensburg, Urteil vom 04.01.2017, 7 O 967/16; LG Münster, Urteil vom 14.03.2016, 11 O 341/15; LG Oldenburg, Urteil vom 01.09.2016, 16 O 790/16).
  • LG Regensburg, 04.01.2017 - 7 O 967/16

    Anspruch auf Nachlieferung bei Schadstoff-Software

    Auszug aus LG Potsdam, 24.11.2017 - 6 O 36/17
    Der Käufer eines Fahrzeugs kann im Rahmen der üblichen und zu erwartenden Beschaffenheit eines Neuwagenkaufs in jedem Fall davon ausgehen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zulassungsfähigkeit seines Fahrzeugs auf rechtmäßigem Wege eingehalten werden, ohne die Verwendung einer manipulierenden Software, die im Rahmen eines Prüflaufstandes einen Modus aktiviert, der nicht dem üblichen Betriebsmodus entspricht und in dem der Stickoxidausstoß reduziert wird (hierzu wie zum Folgenden LG Neuruppin, Urteil vom 24. Mai 2017 - 1 O 170/16 - unter Verweis unter anderem auf LG Regensburg, Urteil vom 04.01.2017, 7 O 967/16; LG Münster, Urteil vom 14.03.2016, 11 O 341/15; LG Oldenburg, Urteil vom 01.09.2016, 16 O 790/16).
  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97

    Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage

    Auszug aus LG Potsdam, 24.11.2017 - 6 O 36/17
    Die Feststellung des Gläubigerverzugs wird allgemein aus Gründen der Prozessökonomie aufgrund der Vereinfachung der Zwangsvollstreckung einer Zug-um-Zug-Leistung gemäß §§ 756, 765 ZPO als zulässig angesehen (vgl. nur BGH, Urteil vom 19.04.2000, XII ZR 332/97, NJW 2000, 2280).
  • EuGH, 17.04.2008 - C-404/06

    Ein Verbraucher ist nicht verpflichtet, dem Verkäufer eines mangelhaften

    Auszug aus LG Potsdam, 24.11.2017 - 6 O 36/17
    Allerdings kann die Tatsache, dass unter Umständen die mangelhafte Sache intensiv genutzt wurde und der Verbraucher für diese Nutzung im Falle der Nachlieferung keinen Ersatz schuldet, im Rahmen des Verweigerungsrechtes des Verkäufers nach § 439 Abs. 3 BGB Berücksichtigung finden (Lorenz, in: Münchner Kommentar zum BGB, 6. Aufl., § 474 BGB Rdnr. 32; EuGH NJW 2008, 1433 Rz. 42).
  • LG Hamburg, 07.03.2018 - 329 O 105/17

    Kauf eines vom VW-Abgas-Skandal betroffenen Neufahrzeugs: Anspruch des Käufers

    Zudem verpflichtet Ziffer 6 der Neuwagen-Verkaufsbedingungen den Käufer gerade, auch Konstruktions- und Formänderungen hinzunehmen, sofern diese für ihn zumutbar sind, was hier wie ausgeführt angesichts der nur geringen optischen und technischen Änderungen vorliegt (so jedenfalls entgegen der von der Beklagten zitierten umfangreichen Rechtsprechung: LG Offenburg, Urteil vom 21.03.2017, 3 O 77/16; LG Paderborn, Urteil vom 24.11.2017, 6 O 36/17 neuerdings wohl auch dahin tendierend OLG Stuttgart in einem Hinweis in der Sache 3 U 133/17).
  • OLG Köln, 28.05.2018 - 27 U 13/17

    Händler muss gebrauchten VW-Diesel zurücknehmen

    Allein die Installation dieser Software führt dazu, dass das Fahrzeug nicht die übliche Beschaffenheit aufweist, da der Kläger bei Abschluss des Kaufvertrages noch davon ausgehen durfte, dass sich der Hersteller rechtmäßig verhalten und die für den Betrieb seines Pkw sowie für die Zulassung desselben erforderlichen Zulassungen, Genehmigungen und Erlaubnisse nicht durch Täuschung und nicht unter Anwendung einer Manipulations-Software erwirkt hatte (vgl. OLG Köln, NZV 2018, 72, juris Rn. 39 f.; OLG München, Beschluss vom 23. März 2017 - 3 U 4316/16, juris Rn. 13; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 28 W 14/16, juris Rn. 28; OLG Celle, MDR 2016, 1016, juris Rn. 6 f.; LG Hamburg, Urteil vom 7. März 2018 - 329 O 105/17, juris Rn. 32; LG Braunschweig, Urteil vom 6. Februar 2018 - 11 O 1175/17, juris Rn. 102; LG Ravensburg, Urteil vom 9. Januar 2018 - 2 O 171/17, juris Rn. 31; LG Potsdam, Urteil vom 24. November 2017 - 6 O 36/17, juris Rn. 17; LG Neuruppin, Urteil vom 24. Mai 2017 - 1 O 170/16, juris Rn. 36; LG Münster, Urteil vom 14. März 2016 - 11 O 341/15, juris Rn. 18; LG Regensburg, Urteil vom 4. Januar 2017 - 7 O 967/16, juris Rn. 30; LG Oldenburg, DAR 2016, 658, juris Rn. 26).
  • OLG Köln, 12.03.2018 - 27 U 13/17

    Rechte des Käufers eines vom sogenannten Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw

    Allein die Installation dieser Software führt dazu, dass das Fahrzeug nicht die übliche Beschaffenheit aufweist, da der Kläger bei Abschluss des Kaufvertrages noch davon ausgehen durfte, dass sich der Hersteller rechtmäßig verhalten und die für den Betrieb seines Pkw sowie für die Zulassung desselben erforderlichen Zulassungen, Genehmigungen und Erlaubnisse nicht durch Täuschung und nicht unter Anwendung einer Manipulations-Software erwirkt hatte (vgl. OLG Köln, NZV 2018, 72, juris Rn. 39 f.; OLG München, Beschluss vom 23. März 2017 - 3 U 4316/16, juris Rn. 13; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 28 W 14/16, juris Rn. 28; OLG Celle, MDR 2016, 1016, juris Rn. 6 f.; LG Hamburg, Urteil vom 7. März 2018 - 329 O 105/17, juris Rn. 32; LG Braunschweig, Urteil vom 6. Februar 2018 - 11 O 1175/17, juris Rn. 102; LG Ravensburg, Urteil vom 9. Januar 2018 - 2 O 171/17, juris Rn. 31; LG Potsdam, Urteil vom 24. November 2017 - 6 O 36/17, juris Rn. 17; LG Neuruppin, Urteil vom 24. Mai 2017 - 1 O 170/16, juris Rn. 36; LG Münster, Urteil vom 14. März 2016 - 11 O 341/15, juris Rn. 18; LG Regensburg, Urteil vom 4. Januar 2017 - 7 O 967/16, juris Rn. 30; LG Oldenburg, DAR 2016, 658, juris Rn. 26).
  • LG Potsdam, 16.11.2018 - 6 O 462/17

    Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein vom sogenannten Abgasskandal

    Dieser Mangel lag als produktionsbedingter auch bei Gefahrübergang vor, hier der Übergabe des Fahrzeugs an den Kläger (vgl. nur LG Potsdam, Urteil vom 24. November 2017 - 6 O 36/17; LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 17. Juli 2017 - 13 O 174/16 - LG Hamburg, Urteil vom 07. März 2018 - 329 O 105/17 - je m. w. N.).
  • LG Mönchengladbach, 12.05.2021 - 6 O 78/19
    Hieraus folgt, dass das Fahrzeug nicht die übliche Beschaffenheit aufweist, da die Klagepartei bei Abschluss des Kaufvertrages noch davon ausgehen durfte, dass sich der Hersteller rechtmäßig verhalten und die für den Betrieb seines Pkw sowie für die Zulassung desselben erforderlichen Zulassungen, Genehmigungen und Erlaubnisse nicht durch Täuschung und nicht unter Anwendung einer Manipulations-Software erwirkt hatte (vgl. OLG Köln, NZV 2018, 72; OLG München, Beschluss vom 23.3.2017 - 3 U 4316/16, juris Rn. 13; OLG Hamm, Beschluss vom 21.6.2016 - 28 W 14/16, juris Rn. 28; OLG Celle, MDR 2016, 1016; LG Hamburg, Urteil vom 7.3.2018 - 329 O 105/17, juris Rn. 32; LG Braunschweig, Urteil vom 6.2.2018 - 11 O 1175/17, juris Rn. 102; LG Ravensburg, Urteil vom 9.1.2018 - 2 O 171/17, juris Rn. 31; LG Potsdam, Urteil vom 24.11.2017 - 6 O 36/17, juris Rn. 17; LG Neuruppin, Urteil vom 24.5.2017 - 1 O 170/16, juris Rn. 36; LG Münster, Urteil vom 14.3.2016 - 11 O 341/15, juris Rn. 18; LG Regensburg, Urteil vom 4.1.2017 - 7 O 967/16, juris Rn. 30; LG Oldenburg, DAR 2016, 658).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Göttingen, 12.12.2017 - 6 O 36/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,73948
LG Göttingen, 12.12.2017 - 6 O 36/17 (https://dejure.org/2017,73948)
LG Göttingen, Entscheidung vom 12.12.2017 - 6 O 36/17 (https://dejure.org/2017,73948)
LG Göttingen, Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - 6 O 36/17 (https://dejure.org/2017,73948)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,73948) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.11.2006 - X ZR 34/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Abhebung von Beträgen von einem Bankkonto aufgrund

    Auszug aus LG Göttingen, 12.12.2017 - 6 O 36/17
    Denn jede Partei hat in zumutbarer Weise dazu beizutragen, dass der Prozessgegner in die Lage versetzt wird, sich zur Sache zu erklären und den gegebenenfalls erforderlichen Beweis anzutreten (BGH, Urteil vom 14. November 2006 - X ZR 34/05 -, NJW-RR 2007, S. 488 [489, Rn. 9] m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 18.03.2014 - 3 U 50/13

    Erteilung einer Vorsorge- und Kontovollmacht: Rechtliche Qualifikation als

    Auszug aus LG Göttingen, 12.12.2017 - 6 O 36/17
    Eine vertragliche Bindung wird insbesondere dann zu bejahen sein, wenn erkennbar ist, das für den Leistungsempfänger wesentliche Interessen wirtschaftlicher Art auf dem Spiel stehen und er sich auf die Zusage des Leistenden verlässt oder wenn der Leistende an der Angelegenheit ein rechtliches oder wirtschaftliches Interesse hat (OLG Schleswig, Urteil vom 18. März 2014 - 3 U 50/13 -, juris Rn. 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht