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   LG Stralsund, 08.05.2012 - 6 O 39/11   

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LG Stralsund, 08.05.2012 - 6 O 39/11 (https://dejure.org/2012,91460)
LG Stralsund, Entscheidung vom 08.05.2012 - 6 O 39/11 (https://dejure.org/2012,91460)
LG Stralsund, Entscheidung vom 08. Mai 2012 - 6 O 39/11 (https://dejure.org/2012,91460)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der wegen Befangenheitsbesorgnis abgelehnte Richter - und seine Wartepflicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Sachantrag - und trotzdem keine Säumnis?

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Bamberg, 24.08.1995 - 2 UF 56/95

    Berufung des Unterhaltspflichtigen wegen des Erlasses eines

    Auszug aus LG Stralsund, 08.05.2012 - 6 O 39/11
    Das Erfordernis der Antragstellung kann dann entfallen, wenn sich das Verhalten einer Partei als derartige Teilnahme am Prozessgeschehen darstellt, dass sie auf eine bestimmte Entscheidung des Gerichts in der Sache gerichtet ist (vgl. OLG Bamberg 24. August 1995 - 2 UF 56/95 - NJW-RR 1996, 317 mwN) .

    Von daher genügt es, wenn sich der Wille zur Abwehr des Antrags des Gegners aus dem Vorbringen ergibt, ohne dass eine nach den Ordnungsvorschriften der §§ 137, 297 ZPO an sich gebotene Antragstellung erfolgt (so zutreffend OLG Bamberg 24. August 1995 - 2 UF 56/95 - aaO mwN) .

  • LG Stralsund, 20.12.2010 - 6 O 290/10

    Auslegung des Klageantrags hinsichtlich der Höhe von Verzugszinsen im

    Auszug aus LG Stralsund, 08.05.2012 - 6 O 39/11
    Dort ist zwar wörtlich ein Zinssatz von (nur) "5 %" über dem Basiszinssatz vereinbart, so dass sich - bei wörtlichem Verständnis - ein Zinssatz von insgesamt nur 0, 126 % ergäbe (vgl. LG Stralsund, Urteil vom 20.12.2010 - 6 O 290/10, zitiert nach Juris, dort Tz. 28 f. m.w.N.).

    Der notarielle Vertrag bzw. dessen § 3.5 ist aber, anders als ein auf "Prozente" lautender anwaltlich formulierter Klageantrag (vgl. LG Stralsund, Az.: 6 O 290/10, a.a.O.), der hier nicht in Rede steht, schon im Hinblick auf § 133 BGB insoweit großzügiger auszulegen, nämlich ausgehend von dem offenbar in Wahrheit gemeinten berichtigend dahingehend, dass nicht "Prozente", sondern "Prozentpunkte" gemeint waren.

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 492/06

    Fehlende Antragstellung - Säumnis - Konkurrentenklage

    Auszug aus LG Stralsund, 08.05.2012 - 6 O 39/11
    Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 23.01.2007, Az.: 9 AZR 492/06, NZA 2007, 1450, hier zitiert nach Juris, dort Tz. 27 f.) hat zu einem vergleichbar gelagerten Fall diesbezüglich überzeugend ausgeführt:.

    Auch hierzu hat das BAG (Az.: 9 AZR 492/06, a.a.O., hier Tz. 30 f.) überzeugend ausgeführt (vgl. im Übrigen zur Unwiderruflichkeit des "Verhandelns" auch OLG München, Urteil vom 26.10.2010 - 5 U 2320/10, MDR 2011, 384):.

  • BFH, 30.11.1981 - GrS 1/80

    Ablehnung eines Richters - Befangenheit - Beschwerde - Mitwirkung des erfolglos

    Auszug aus LG Stralsund, 08.05.2012 - 6 O 39/11
    Nach zutreffender und von hier aus geteilter Auffassung u.a. des Reichsgerichts und mehrere Obergerichte ist nämlich der abgelehnte Richter bereits mit der erstinstanzlichen Zurückweisung des Ablehnungsgesuches wieder zur weiteren Entscheidung - auch jenseits unaufschiebbarer Amtshandlungen i. S. des § 47 Abs. 1 ZPO - berufen, ohne Rücksicht auf den Rechtskrafteintritt, weil nämlich die Beschwerde gegen den Zurückweisungsbeschluss gemäß § 570 Abs. 1 ZPO keine aufschiebende Wirkung entfaltet, mithin den weiteren Verfahrensgang nicht hindert (so zurecht und dezidiert u.a. bereits RG, Beschluss vom 23.04.1907 - B.-Rep. VII 49/07, Z 66, 46, 47, unter Bezug auch auf RG, JW 1895, 539, Nr. 11, wo bereits gleichlautend entschieden worden war; vgl. ferner aus der jüngeren Judikatur u.a. BFH, Beschluss vom 30.11.1981 - GrS 1/80, BB 1982, 605, hier zitiert nach Juris, dort Tz. 23 ff.; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 04.06.1991 - 5 U 224/91, MDR 1992, 409, hier zitiert nach Juris, Tz. 51; OVG Münster, Beschluss vom 23.02.1990 - 18 B 23082/89, NJW 1990, 1749, hier zitiert nach Juris, dort Tz. 18 ff.; aus der Literatur etwa Günther, MDR 1989, 695 ff.; aus der älteren obergerichtlichen Judikatur etwa OLG Kiel, HRR 1933, 1696; KG, MDR 1954, 750; OLG Celle, NdsRpfl.
  • BGH, 09.10.1985 - IVb ZR 59/84

    Revision gegen Klageabweisung wegen Ablauf der Einspruchsfrist gegen

    Auszug aus LG Stralsund, 08.05.2012 - 6 O 39/11
    Die Erklärung eines Prozessbevollmächtigten, 'nicht aufzutreten' bedeutet, dass er trotz seiner körperlichen Anwesenheit wie ein nicht Anwesender behandelt werden möchte (BGH 9. Oktober 1985 - IVb ZR 59/84 - NJW-RR 1986, 286) .
  • KG, 31.03.1954 - 11 W 820/54
    Auszug aus LG Stralsund, 08.05.2012 - 6 O 39/11
    Nach zutreffender und von hier aus geteilter Auffassung u.a. des Reichsgerichts und mehrere Obergerichte ist nämlich der abgelehnte Richter bereits mit der erstinstanzlichen Zurückweisung des Ablehnungsgesuches wieder zur weiteren Entscheidung - auch jenseits unaufschiebbarer Amtshandlungen i. S. des § 47 Abs. 1 ZPO - berufen, ohne Rücksicht auf den Rechtskrafteintritt, weil nämlich die Beschwerde gegen den Zurückweisungsbeschluss gemäß § 570 Abs. 1 ZPO keine aufschiebende Wirkung entfaltet, mithin den weiteren Verfahrensgang nicht hindert (so zurecht und dezidiert u.a. bereits RG, Beschluss vom 23.04.1907 - B.-Rep. VII 49/07, Z 66, 46, 47, unter Bezug auch auf RG, JW 1895, 539, Nr. 11, wo bereits gleichlautend entschieden worden war; vgl. ferner aus der jüngeren Judikatur u.a. BFH, Beschluss vom 30.11.1981 - GrS 1/80, BB 1982, 605, hier zitiert nach Juris, dort Tz. 23 ff.; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 04.06.1991 - 5 U 224/91, MDR 1992, 409, hier zitiert nach Juris, Tz. 51; OVG Münster, Beschluss vom 23.02.1990 - 18 B 23082/89, NJW 1990, 1749, hier zitiert nach Juris, dort Tz. 18 ff.; aus der Literatur etwa Günther, MDR 1989, 695 ff.; aus der älteren obergerichtlichen Judikatur etwa OLG Kiel, HRR 1933, 1696; KG, MDR 1954, 750; OLG Celle, NdsRpfl.
  • BGH, 09.10.1974 - VIII ZR 215/73

    Begriff der Säumnis

    Auszug aus LG Stralsund, 08.05.2012 - 6 O 39/11
    Der Bundesgerichtshof (9. Oktober 1974 - VIII ZR 215/73 - BGHZ 63, 94) hat deshalb einen Fall der Säumnis verneint, in dem ein Anwalt nach Stellen der Sachanträge, der Verhandlung zur Hauptsache und nach der Vernehmung eines Zeugen erklärt hatte, er trete nicht mehr auf.".
  • OLG München, 26.10.2010 - 5 U 2320/10

    Säumnis: Nichtverhandeln durch "Widerruf" des bereits gestellten Sachantrags

    Auszug aus LG Stralsund, 08.05.2012 - 6 O 39/11
    Auch hierzu hat das BAG (Az.: 9 AZR 492/06, a.a.O., hier Tz. 30 f.) überzeugend ausgeführt (vgl. im Übrigen zur Unwiderruflichkeit des "Verhandelns" auch OLG München, Urteil vom 26.10.2010 - 5 U 2320/10, MDR 2011, 384):.
  • LG Stralsund, 04.10.2011 - 6 O 77/11

    Gerichtsstand bei Werklohnklage des Bauunternehmers

    Auszug aus LG Stralsund, 08.05.2012 - 6 O 39/11
    Ob hier bzgl. des mittlerweile in B. wohnhaften Beklagten zu 1) ggf. auf § 29 Abs. 1 ZPO zurückgegriffen werden kann, was allerdings - nach der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Einzelrichters - jedenfalls nicht allein deshalb in Betracht käme, weil der prozessgegenständliche Kaufvertrag auch Baufertigstellungspflichten begründet und damit womöglich partiell an bauvertraglichen Grundsätzen zu messen ist, denn diesseitigen Erachtens ist auch beim Bauvertrag der Werklohnanspruch regelmäßig nicht am Ort des Bauwerkes zu erfüllen, sondern am Wohnsitz des Schuldners (vgl. LG Stralsund, Beschluss vom 04.10.2011 - 6 O 77/11, BauR 2012, 302, Leits., hier zitiert nach Juris, dort Tz. 3 ff. m.w.N.), kann offen bleiben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.1990 - 18 B 23082/89

    Beschwerde ; Beschluß; Befangenheitsantrag ; Ablehnung eines

    Auszug aus LG Stralsund, 08.05.2012 - 6 O 39/11
    Nach zutreffender und von hier aus geteilter Auffassung u.a. des Reichsgerichts und mehrere Obergerichte ist nämlich der abgelehnte Richter bereits mit der erstinstanzlichen Zurückweisung des Ablehnungsgesuches wieder zur weiteren Entscheidung - auch jenseits unaufschiebbarer Amtshandlungen i. S. des § 47 Abs. 1 ZPO - berufen, ohne Rücksicht auf den Rechtskrafteintritt, weil nämlich die Beschwerde gegen den Zurückweisungsbeschluss gemäß § 570 Abs. 1 ZPO keine aufschiebende Wirkung entfaltet, mithin den weiteren Verfahrensgang nicht hindert (so zurecht und dezidiert u.a. bereits RG, Beschluss vom 23.04.1907 - B.-Rep. VII 49/07, Z 66, 46, 47, unter Bezug auch auf RG, JW 1895, 539, Nr. 11, wo bereits gleichlautend entschieden worden war; vgl. ferner aus der jüngeren Judikatur u.a. BFH, Beschluss vom 30.11.1981 - GrS 1/80, BB 1982, 605, hier zitiert nach Juris, dort Tz. 23 ff.; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 04.06.1991 - 5 U 224/91, MDR 1992, 409, hier zitiert nach Juris, Tz. 51; OVG Münster, Beschluss vom 23.02.1990 - 18 B 23082/89, NJW 1990, 1749, hier zitiert nach Juris, dort Tz. 18 ff.; aus der Literatur etwa Günther, MDR 1989, 695 ff.; aus der älteren obergerichtlichen Judikatur etwa OLG Kiel, HRR 1933, 1696; KG, MDR 1954, 750; OLG Celle, NdsRpfl.
  • RG, 23.04.1907 - VII 49/07

    Ablehnung von Richtern; Beschwerde.

  • OLG Frankfurt, 04.06.1991 - 5 U 224/89

    Besorgnis der Befangenheit; Entscheidung des abgelehnten Richters; Ablauf der

  • AG Stralsund, 29.04.2016 - 20 C 11/15

    Richterablehnung: Ende der Wartepflicht eines abgelehnten Richters

    1971, 230 [Nr. 9]; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 1992, 571; OLG Kiel, HRR 1933, 1696; OVG Münster, NJW 1990, 1749; LG Stralsund, Urteil vom 08.05.2012 - 6 O 39/11 [S. 9 f.; I.3]; AG Bergen auf Rügen, Beschluss vom 05.04.2013 - 14 K 38/10 [Juris; Tz. 5]; Günther, MDR 1989, 695; Schäfer, NJOZ 2014, 681 [683]; a.A. u.a. BGH, ZVI 2004, 753 [754]; OLG Schleswig, BeckRS 2002, 17746; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 47 Rdnr. 1, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 27.06.2012 - 6 O 39/11   

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LG Koblenz, 27.06.2012 - 6 O 39/11 (https://dejure.org/2012,49732)
LG Koblenz, Entscheidung vom 27.06.2012 - 6 O 39/11 (https://dejure.org/2012,49732)
LG Koblenz, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - 6 O 39/11 (https://dejure.org/2012,49732)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schönheitsreparaturen: Mieterauszug als endgültige Verweigerung?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Berlin, 08.07.2011 - 6 OH 2/10

    Selbstständiges Beweisverfahren: Beendigung bei Nichtzahlung des für den

    Auszug aus LG Koblenz, 27.06.2012 - 6 O 39/11
    Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens vor dem Landgericht Koblenz mit dem Aktenzeichen - 6 OH 2/10 - tragen die Kläger als Gesamtschuldner.

    Die Kläger beantragten daraufhin am 29.04.2010 die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens beim Landgericht Koblenz (6 OH 2/10).

    Die Kammer hat die Akten des Landgerichts Koblenz - 15 O 81/08 - (nachfolgend: Oberlandesgericht Koblenz - 6 U 11/09) sowie die Akte des Beweisverfahrens vor dem Landgericht Koblenz - 6 OH 2/10 - beigezogen.

  • BGH, 30.10.1984 - VIII ARZ 1/84

    Abwälzung von Schönheitsreparaturen in Formularmietvertrag

    Auszug aus LG Koblenz, 27.06.2012 - 6 O 39/11
    Jedenfalls seien die Beklagten zu einem Ausgleichsanspruch in Geld auf der Grundlage der BGH-Rechtsprechung insbesondere des Rechtsentscheids des BGH vom 30.10.1984 (NJW 1985, 480) wegen des beabsichtigten Umbaus des Mietobjektes verpflichtet gewesen.

    Der BGH hat im Wege der ergänzenden Vertagsauslegung jedoch den Mieter in bestimmten Fällen zur Zahlung eines Ausgleichsanspruches verpflichtet, der sich der Höhe nach den für den Mieter ersparten Kosten richtet, wenn der Mieter nach den Vorgaben des Mietvertrages die Arbeiten in Eigenleistung vornehmen durfte (vgl. zum Ganzen: BGH, Rechtsentscheid vom 30.10.1984, BGHZ 92, 363).

  • BGH, 05.06.2002 - XII ZR 220/99

    Abgeltung der Instandsetzungspflicht des Mieters nach Beendigung des

    Auszug aus LG Koblenz, 27.06.2012 - 6 O 39/11
    Der BGH hat in einer weiteren Entscheidung (Urteil vom 05.06.2002 in NZM 2002, 655) gleichfalls einen Ausgleichsanspruch zugebilligt, nämlich im Falle eines Gewerberaumes und Übertragung der Verpflichtung zur Instandsetzung und Reparatur auf den Mieter.
  • OLG Koblenz, 12.04.2013 - 10 U 832/12

    Auslegung eines Gewerberaummietvertrages

    Auszug aus LG Koblenz, 27.06.2012 - 6 O 39/11
    OLG Koblenz, 12.04.2013 - 10 U 832/12 .
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