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   LG Frankenthal, 18.09.2018 - 6 O 39/18   

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https://dejure.org/2018,30294
LG Frankenthal, 18.09.2018 - 6 O 39/18 (https://dejure.org/2018,30294)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 18.09.2018 - 6 O 39/18 (https://dejure.org/2018,30294)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 18. September 2018 - 6 O 39/18 (https://dejure.org/2018,30294)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 1 Abs 1 GG, Art 1 Abs 3 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG
    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Unterlassungsanspruch gegen einen Hostprovider bei negativer Bewertung eines Arztes auf einem Bewertungsportal im Internet

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ärztebewertungsportal hat sekundäre Darlegungslast bezüglich stattgefundener Behandlungskontakte

  • aufrecht.de

    Sekundäre Darlegungslast eines Bewertungsportals

  • rabüro.de

    Zum Anspruch gegen einen Hostprovider auf Unterlassung einer Veröffentlichung einer negativen Bewertung auf einem Ärzteportal

  • online-und-recht.de

    Beweislast bei umstrittener Online-Bewertung eines Arztes

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1, 2, 12 GG

  • rewis.io
  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Anforderungen an die Prüfpflichten des Ärztebewertungsportal-Betreibers bei streitigem Behandlungskontakt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Jameda-Bewertungen: Wer trägt die Beweislast bei schlechten Bewertungen?

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Löschung negativer Arztbewertung wenn Portalbetreiber nicht nachweisen kann dass kritisierte Behandlung tatsächlich stattgefunden hat

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Negative Arztbewertung muss gelöscht werden

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Arzt wehrt sich erfolgreich gegen negative Bewertung auf Ärztebewertungsportal

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Unterlassung einer negativen Bewertung auf einem Ärzteportal

  • loebisch.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Beweislastverteilung bei Löschung von negativer Arztbewertung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geschwärzte Nachweise genügen nicht

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 54 (Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Internet-Bewertungsportal | Unterlassung einer negativen Bewertung auf Ärzteportal

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Beweislast bei Online-Bewertungen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unzulässige negative Bewertung ohne belastbaren Tatsachenkern

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Beweislast bei Online-Bewertung eines Arztes

Besprechungen u.ä.

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mittelbare Störerhaftung des Hostproviders bei unzulässiger Arztbewertung

Papierfundstellen

  • MMR 2019, 554
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei

    Auszug aus LG Frankenthal, 18.09.2018 - 6 O 39/18
    Dabei kann als Beitrag auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (BGHZ 209, 139 Rn. 22 - www.Beklagte.de; GRUR 2016, 104 Rn. 34 "recht§billig"; BGHZ 191, 219 Rn. 21 Blog-Eintrag, mwN).

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als mittelbaren Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen des Einzelfalls eine Verhinderung der Verletzung zuzumuten ist (BGHZ 209, 139 Rn. 22 - www.Beklagte.de; BGHZ 191, 219 Rn. 22 - Blog-Eintrag; BGH, GRUR 2018, 642).

    Ein etwaiger Aussagegehalt einer schlechten Note dahingehend, dass ein ärztlicher Behandlungsfehler oder ein Aufklärungsfehler vorliegt, kann in der reinen Notenvergabe daher nicht gesehen werden (BGH GRUR 2016, 855 ff).

    Ein berechtigtes Interesse des Bewertenden, eine tatsächlich nicht stattgefundene Behandlung zu bewerten, ist nicht ersichtlich; entsprechendes gilt für das Interesse der Beklagten, eine Bewertung über eine nicht stattgefundene Behandlung zu kommunizieren (BGH, GRUR 2016, 855).

    Die Beklagte hat dem Kläger sodann diejenigen Informationen und Unterlagen, eventuell geschwärzt weiterleiten, zu deren Weiterleitung sie ohne Verstoß gegen § 12 Abs. 1 TMG die in der Lage ist (BGH, GRUR 2016, 855).

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

    Auszug aus LG Frankenthal, 18.09.2018 - 6 O 39/18
    Dabei kann als Beitrag auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (BGHZ 209, 139 Rn. 22 - www.Beklagte.de; GRUR 2016, 104 Rn. 34 "recht§billig"; BGHZ 191, 219 Rn. 21 Blog-Eintrag, mwN).

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als mittelbaren Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen des Einzelfalls eine Verhinderung der Verletzung zuzumuten ist (BGHZ 209, 139 Rn. 22 - www.Beklagte.de; BGHZ 191, 219 Rn. 22 - Blog-Eintrag; BGH, GRUR 2018, 642).

    Der Hostprovider wird erst dann verantwortlich, wenn ein Betroffener ihn auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch den Nutzer eines Angebotes hinweist (BGHZ 191, 219).

  • BGH, 04.04.2017 - VI ZR 123/16

    Bewertungsportal macht sich Nutzerbewertungen zu Eigen und haftet für falsche

    Auszug aus LG Frankenthal, 18.09.2018 - 6 O 39/18
    Nach außen erkennbar ist die Übernahme der inhaltlichen Verantwortung jedenfalls dann, wenn er dem von der Kritik Betroffenen seinen Umgang mit der Bewertung kundgetan hat (BGH, GRUR 2017, 844).
  • BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14

    Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter

    Auszug aus LG Frankenthal, 18.09.2018 - 6 O 39/18
    Dabei kann als Beitrag auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (BGHZ 209, 139 Rn. 22 - www.Beklagte.de; GRUR 2016, 104 Rn. 34 "recht§billig"; BGHZ 191, 219 Rn. 21 Blog-Eintrag, mwN).
  • OLG Dresden, 06.03.2018 - 4 U 1403/17

    Ansprüche gegen den Betreiber eines Bewertungsportals

    Auszug aus LG Frankenthal, 18.09.2018 - 6 O 39/18
    c) Nachdem hier streitig ist, ob überhaupt eine Behandlung stattgefunden hat, muss grundsätzlich der Kläger beweisen, dass kein Behandlungskontakt vorlag (OLG Dresden, NJW-RR 2018, 675).
  • BGH, 27.02.2018 - VI ZR 489/16

    Zur Prüfungspflicht des Betreibers einer Internet-Suchmaschine (www.google.de)

    Auszug aus LG Frankenthal, 18.09.2018 - 6 O 39/18
    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als mittelbaren Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen des Einzelfalls eine Verhinderung der Verletzung zuzumuten ist (BGHZ 209, 139 Rn. 22 - www.Beklagte.de; BGHZ 191, 219 Rn. 22 - Blog-Eintrag; BGH, GRUR 2018, 642).
  • BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14

    Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen:

    Auszug aus LG Frankenthal, 18.09.2018 - 6 O 39/18
    Denn bei Äußerungen die insgesamt als Werturteil anzusehen ist, fällt bei der Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen der Wahrheitsgehalt der tatsächlichen Bestandteile ins Gewicht (BGH, GRUR 2015, 289 - Hochleistungsmagnet; BVerfG, NJW 2012, 1643 Rdnr. 34).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 1 BvR 2678/10

    Zurückweisung zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche bzgl Äußerungen verletzt

    Auszug aus LG Frankenthal, 18.09.2018 - 6 O 39/18
    Denn bei Äußerungen die insgesamt als Werturteil anzusehen ist, fällt bei der Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen der Wahrheitsgehalt der tatsächlichen Bestandteile ins Gewicht (BGH, GRUR 2015, 289 - Hochleistungsmagnet; BVerfG, NJW 2012, 1643 Rdnr. 34).
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