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Rechtsprechung
   LG Berlin, 02.07.2020 - 6 O 425/12   

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https://dejure.org/2020,73175
LG Berlin, 02.07.2020 - 6 O 425/12 (https://dejure.org/2020,73175)
LG Berlin, Entscheidung vom 02.07.2020 - 6 O 425/12 (https://dejure.org/2020,73175)
LG Berlin, Entscheidung vom 02. Juli 2020 - 6 O 425/12 (https://dejure.org/2020,73175)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Sonstiges

  • christmann-law.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Gabe von Cytotec in der Geburtshilfe ist jetzt regelmäßig ein Behandlungsfehler

Papierfundstellen

  • VersR 2021, 973
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 21.05.2019 - VI ZR 119/18

    Anforderungen an die Feststellung einer hypothetischen Einwilligung (hier: zum

    Auszug aus LG Berlin, 02.07.2020 - 6 O 425/12
    Genügt die Aufklärung nicht den an sie zu stellenden Anforderungen, kann sich der Behandelnde darauf berufen, dass der Patient auch im Fall einer ordnungsgemäßen Aufklärung in die Maßnahme eingewilligt hätte (vgl. BGH NJW 2019, 3072, 3074).

    a) Gedankliche Voraussetzung der hypothetischen Einwilligung ist stets die Hypothese einer ordnungsgemäßen, insbesondere auch vollständigen Aufklärung (vgl. BGH NJW 2019, 3072, 3074).

    Der Kläger braucht nicht darzulegen, wie sich seine Mutter bei ordnungsgemäßer Aufklärung tatsächlich entschieden hätte (vgl. BGH NJW 2019, 3072, 3074).

  • BGH, 19.04.2016 - VI ZR 506/14

    Zulässigkeit einer einheitlichen Feststellungsklage bei bereits bezifferbarem

    Auszug aus LG Berlin, 02.07.2020 - 6 O 425/12
    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass dann, wenn eine Schadensentwicklung noch nicht abgeschlossen ist, der Kläger in vollem Umfang Feststellung der Ersatzpflicht begehren kann (vgl. nur BGH, Urteil vom 19. April 2016 - VI ZR 506/14 -, Rn. 6, juris).

    Ein Feststellungsantrag erfasst den gesamten dem Kläger entstandenen Schaden, auch solche Positionen, die - aus welchem Grund auch immer - nicht mit der Leistungsklage geltend gemacht und auch nicht zur Begründung des Feststellungsantrags konkretisiert wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2013 - VI ZB 50/12 -, Rn. 9, juris; BGH, Urteil vom 19. April 2016 - VI ZR 506/14 -, Rn. 8, juris).

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

    Auszug aus LG Berlin, 02.07.2020 - 6 O 425/12
    c) Die Beklagten sind für die Frage, ob sich die Mutter auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung zu der Geburtseinleitung mit Cytotec entschlossen hätte (vgl. zur Darlegungs- und Beweislast BGH, Urteil vom 15. März 2005 - VI ZR 313/03 -, Rn. 17, juris), beweisfällig geblieben.

    Für den Einwand der hypothetischen Kausalität bei rechtmäßigem Alternativverhalten, der in der Darlegungs- und Beweislast der Behandlerseite liegt, ist erst Raum, wenn feststeht, dass das vom Schädiger zu verantwortende Verhalten kausal geworden ist (vgl. BGH, Urteil vom 15.03.2005 - VI ZR 313/03; OLG Köln, Urteil vom 18. April 2012 - 5 U 172/11 -, Rn. 37, juris).

  • BGH, 29.01.2019 - VI ZR 117/18

    Schadensersatz wegen angeblicher Behandlungs- und Aufklärungsfehler im

    Auszug aus LG Berlin, 02.07.2020 - 6 O 425/12
    Der Patient muss "im Großen und Ganzen" über die nicht ganz außerhalb der Wahrscheinlichkeit liegenden Risiken einer ordnungsgemäßen Behandlung, insbesondere Art, Bedeutung, Verlauf und Folgen des Eingriffs, wenn auch nicht in allen Einzelheiten, aufgeklärt werden (sog. Grundaufklärung; vgl. BGH NJW 2019, 1283, 1284).

    Fehlt es bereits an einer solchen Grundaufklärung, muss der Arzt auch für den Eintritt fern liegender Risiken haften, die Patienteneinwilligung in den Eingriff ist hierbei unbeachtlich (vgl. BGH NJW 2019, 1283, 1284; BGH, Urteil vom 14. März 2006 - VI ZR 279/04 -, BGHZ 166, 336-346, Rn. 13; KG Berlin, Urteil vom 09. Dezember 2013 - 20 U 107/12 -, Rn. 57, juris).

  • OLG Hamm, 31.01.2020 - 26 U 47/19

    Kortisoninjektion in das Kniegelenk

    Auszug aus LG Berlin, 02.07.2020 - 6 O 425/12
    Der Patient muss darauf hingewiesen werden, dass es sich um einen Off-Label-Use mit möglicherweise noch unbekannten Nebenwirkungen handelt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 31. Januar 2020 - I-26 U 47/19 -, Rn. 45, juris).

    Dies ist erforderlich, um den Patienten in die Lage zu versetzen, für sich sorgfältig abzuwägen, ob er sich nach der herkömmlichen Methode mit bekannten Risiken behandeln lassen möchte oder nach der nicht zugelassenen Methode unter besonderer Berücksichtigung der in Aussicht gestellten Vorteile und der noch nicht in jeder Hinsicht bekannten Gefahren (vgl. BGH NJW 2007, 2767; OLG Hamm, Urteil vom 31. Januar 2020 - I-26 U 47/19 -, Rn. 36, juris).

  • OLG Nürnberg, 01.10.2001 - 5 U 4304/00
    Auszug aus LG Berlin, 02.07.2020 - 6 O 425/12
    Die Beklagten verweisen auf ein Urteil des OLG Nürnberg vom 01.10.2001 (5 U 4304/00), in dem das OLG ausführt, dass eine Aufklärung über die Gefahren der Geburtseinleitung nicht erforderlich sei, da es keine Gefahren oder Komplikationen gebe, denen nicht sofort begegnet werden könne.

    Insbesondere in einer Situation, in der Geburtsreife vorliege und sonstige Risiken fehlen, müsse nicht zwingend über ernstliche Gefahren aufgeklärt werden, da von einem "Grenzfall zwischen einer natürlich verlaufenden und künstlich forcierten sowie einer künstliche eingeleiteten Geburt" gesprochen werden kann (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 01. Oktober 2001 - 5 U 4304/00 -, Rn. 41, juris).

  • OLG Zweibrücken, 22.04.2008 - 5 U 6/07

    Schwerer Geburtsschaden durch ärztlichen Behandlungsfehler: Bemessung des

    Auszug aus LG Berlin, 02.07.2020 - 6 O 425/12
    Eine rechnerisch streng festlegbare Entschädigung für nichtvermögensrechtliche Nachteile gibt es nicht, da diese nicht in Geld messbar sind (vgl. OLG Zweibrücken NJOZ 2009, 3241, 3243).
  • BGH, 17.05.2011 - VI ZR 69/10

    Arzthaftung: Aufklärung über die Möglichkeit einer Schnittentbindung bei

    Auszug aus LG Berlin, 02.07.2020 - 6 O 425/12
    Der Vortrag der Beklagten ist zutreffend, dass die Beklagte zu 2) die Mutter des Klägers nach ständiger Rechtsprechung aufgrund der fehlenden medizinischen Indikation nicht über die Möglichkeit eines Kaiserschnitts aufklären musste (vgl. BGH NJW-RR 2019, 17, 18; BGH, Urteil vom 17.05.2011 - VI ZR 69/10; BGH NJW 2004, 3703).
  • BGH, 16.04.2013 - VI ZB 50/12

    Anforderungen an die Begründung von der Rechtsbeschwerde unterliegenden

    Auszug aus LG Berlin, 02.07.2020 - 6 O 425/12
    Ein Feststellungsantrag erfasst den gesamten dem Kläger entstandenen Schaden, auch solche Positionen, die - aus welchem Grund auch immer - nicht mit der Leistungsklage geltend gemacht und auch nicht zur Begründung des Feststellungsantrags konkretisiert wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2013 - VI ZB 50/12 -, Rn. 9, juris; BGH, Urteil vom 19. April 2016 - VI ZR 506/14 -, Rn. 8, juris).
  • BGH, 28.08.2018 - VI ZR 509/17

    Schadensersatzanspruch wegen behaupteter ärztlicher Behandlungsfehler und

    Auszug aus LG Berlin, 02.07.2020 - 6 O 425/12
    Der Vortrag der Beklagten ist zutreffend, dass die Beklagte zu 2) die Mutter des Klägers nach ständiger Rechtsprechung aufgrund der fehlenden medizinischen Indikation nicht über die Möglichkeit eines Kaiserschnitts aufklären musste (vgl. BGH NJW-RR 2019, 17, 18; BGH, Urteil vom 17.05.2011 - VI ZR 69/10; BGH NJW 2004, 3703).
  • BGH, 28.10.2014 - VI ZR 125/13

    Krankenhaushaftung bei Geburtsschaden: Reichweite und Zeitpunkt ärztlicher

  • OLG Köln, 18.04.2012 - 5 U 172/11

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung eines Behandlungsfehlers im

  • BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97

    Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge

  • OLG Köln, 16.01.2019 - 5 U 29/17

    Einwilligung des Patienten bei Vorverlegung der Operation

  • BGH, 28.05.2019 - VI ZR 27/17

    Erforderlichkeit einer ärztlichen Grundaufklärung

  • BGH, 14.06.1994 - VI ZR 260/93

    Kausalität unterbliebener Aufklärung über die Risiken eines Eingriffs

  • BGH, 14.03.2006 - VI ZR 279/04

    Blutspender sind auch über seltene mit der Blutspende spezifisch verbundene

  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 55/05

    Arzthaftung: Anforderungen an die Aufklärung vor Behandlung mit einem neuen, erst

  • OLG Stuttgart, 26.07.2011 - 1 U 163/10

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht und Haftung beim Einsatz eines in Deutschland

  • BGH, 06.12.1988 - VI ZR 132/88

    Arzthaftung bei Geburt aus Beckenendlage

  • BGH, 14.11.1995 - VI ZR 359/94

    Aufklärungspflicht des Arztes vor Durchführung einer Myelographie

  • BGH, 05.02.1991 - VI ZR 108/90

    Hypothetische Einwilligung in eine ärztliche Behandlung

  • LG Hamburg, 02.06.2016 - 323 O 154/13

    Arzthaftung: Verwendung von Misoprostol zur Einleitung einer Zwillingsgeburt;

  • KG, 09.12.2013 - 20 U 107/12

    Arzthaftung: Umfang der erforderlichen Aufklärung über die Erfolgsaussichten für

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Rechtsprechung
   LG Frankenthal, 08.01.2013 - 6 O 425/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,571
LG Frankenthal, 08.01.2013 - 6 O 425/12 (https://dejure.org/2013,571)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 08.01.2013 - 6 O 425/12 (https://dejure.org/2013,571)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 08. Januar 2013 - 6 O 425/12 (https://dejure.org/2013,571)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung eines Berichts auf der Homepage "www.hellsangelsmedia.com"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 935; ZPO § 940
    Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung eines Berichts auf der Homepage "www.hellsangelsmedia.com"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Verfügung: Kein langes zuwarten wegen polizeitaktischer Erwägungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Verfügungsgrund, wenn Antragsteller länger als einen Monat wartet

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Landau/Pfalz, 20.09.2012 - 5 C 1329/12
    Auszug aus LG Frankenthal, 08.01.2013 - 6 O 425/12
    Die einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Landau in der Pfalz vom 20. September 2012 - Az. 5 C 1329/12 - wird aufgehoben und der Antrag des Verfügungsklägers vom 19. September 2012 zurückgewiesen.

    die einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Landau in der Pfalz vom 20.09.2012 - Az. 5 C 1329/12 - aufzuheben und den Antrag des Verfügungsklägers vom 19.09.2012 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen.

    Auf den Widerspruch des Verfügungsbeklagten war die erlassene einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Landau in der Pfalz vom 20.09.2012 (Az. 5 C 1329/12) auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen; dies führt zu ihrer Aufhebung und Zurückweisung des Antrags des Verfügungsklägers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 19. September 2012.

  • OLG Hamm, 09.03.1990 - 7 U 142/89
    Auszug aus LG Frankenthal, 08.01.2013 - 6 O 425/12
    Durch langes Zuwarten wird die gesetzliche Dringlichkeitsvermutung widerlegt (sog. "Selbstwiderlegung"; vgl. u.a. MüKo/ZPO-Heinze 3. Aufl., § 940 Rn 10; Zöller-Vollkommer, ZPO , 29. Aufl., § 940 Rn 4 jew. m.w.N.; aus der Rechtspr. statt vieler OLG Hamm, NJW-RR 1990, 1236; OLG Saarbrücken, MDR 2008, 335 ).
  • OLG Saarbrücken, 01.10.2007 - 5 W 215/07

    Keine PKH im Verfügungsverfahren wegen Untätigkeit des Antragstellers

    Auszug aus LG Frankenthal, 08.01.2013 - 6 O 425/12
    Durch langes Zuwarten wird die gesetzliche Dringlichkeitsvermutung widerlegt (sog. "Selbstwiderlegung"; vgl. u.a. MüKo/ZPO-Heinze 3. Aufl., § 940 Rn 10; Zöller-Vollkommer, ZPO , 29. Aufl., § 940 Rn 4 jew. m.w.N.; aus der Rechtspr. statt vieler OLG Hamm, NJW-RR 1990, 1236; OLG Saarbrücken, MDR 2008, 335 ).
  • AG Düsseldorf, 28.08.2017 - 233 C 326/17

    Widerlegen der Vermutung der Dringlichkeit bei Stellen eines Antrags auf Erlass

    Eine Eilbedürftigkeit oder Dringlichkeit liegt vor, wenn eine objektiv begründete Besorgnis besteht, dass durch bevorstehende Veränderungen des bestehenden Zustandes die Verwirklichung des Rechts des Gläubigers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte, oder wenn bei dauernden Rechtsverhältnissen die Regelung eines einstweiligen Zustandes zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus anderen Gründen notwendig ist (LG Frankenthal, Endurteil vom 08. Januar 2013 - 6 O 425/12 -, Rn. 20, juris).
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Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 07.03.2014 - 6 O 425/12   

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https://dejure.org/2014,71664
LG Karlsruhe, 07.03.2014 - 6 O 425/12 (https://dejure.org/2014,71664)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.03.2014 - 6 O 425/12 (https://dejure.org/2014,71664)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. März 2014 - 6 O 425/12 (https://dejure.org/2014,71664)
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