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   LG Bochum, 14.05.2014 - 6 O 432/09   

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https://dejure.org/2014,50455
LG Bochum, 14.05.2014 - 6 O 432/09 (https://dejure.org/2014,50455)
LG Bochum, Entscheidung vom 14.05.2014 - 6 O 432/09 (https://dejure.org/2014,50455)
LG Bochum, Entscheidung vom 14. Mai 2014 - 6 O 432/09 (https://dejure.org/2014,50455)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzbegehren wegen nicht indizierter und fehlerhaft durchgeführter Behandlung eines Pferdes; Schlechterfüllung eines Behandlungsvertrages; Ausrichtung der Art und des Umfangs der tierärztlichen Aufklärungspflicht nach den dem Tierarzt erkennbaren Interessen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 09.10.2003 - 1 U 2308/03

    Schadensersatz wegen Verletzung der Aufklärungspflicht des Tierarztes gegenüber

    Auszug aus LG Bochum, 14.05.2014 - 6 O 432/09
    Hierfür im Bereich des tierärztlichen Handelns etwa in Anlehnung der Rechtsprechung zur ärztlichen Aufklärungspflicht im Bereich der Humanmedizin eine Ausnahme zu machen, besteht kein Anlass, weil das Selbstbestimmungsrecht des Patienten in der Tiermedizin keine Rolle spielt (vgl. insoweit OLG München, Urteil vom 09.10.2003 1 U 2308/03).
  • OLG Hamm, 13.01.2015 - 26 U 95/14

    Tierärzte haben eine vertragliche Aufklärungspflicht

    Der Beklagte beantragt, das am 14.05.2014 verkündete Grundurteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum (I-6 O 432/09) abzuändern und die Klage abzuweisen.
  • LG München II, 10.01.2019 - 9 O 2194/12

    Tierärztlicher Behandlungsfehler bei homöopathischer und Eigenblutbehandlung

    Die Rechtsprechung zur Eingriffsaufklärung in der Humanmedizin ist auf die Haftung des Tierarztes nicht anwendbar (OLG München, VersR 2005, 1546; LG Bochum, Urteil vom 14.05.2014 - 6 O 432/09; OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.05.2012 - I-8 U 48/11, 8 U 48/11, vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Mai 2016 - VI ZR 247/15 -, BGHZ 210, 197-206, Rn. 13).

    Die Rechtsprechung zur Eingriffsaufklärung in der Humanmedizin ist auf die Haftung des Tierarztes nicht anwendbar (OLG München, VersR 2005, 1546; LG Bochum, Urteil vom 14.05.2014 - 6 O 432/09; OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.05.2012 - I-8 U 48/11, 8 U 48/11).

  • AG Amberg, 21.04.2017 - 1 C 552/16
    Für den Nachweis der Eigentümerstellung ist der Nachweis eines Erwerbsvorgangs ausreichend (so auch LG Bochum, Urteil vom 14.05.2014, Az. 6 O 432/09; LG Essen, Urteil vom 06.05.2013 - 3 O 26/13); der Kläger hat keine andere Möglichkeit mehr, seine Eigentümerstellung zu beweisen, zumal er auch die Zulassungsbescheinigung vorgelegt hat und über die eigentliche Übereignung in der Regel keine gesonderte Bescheinigung ausgestellt wird, wenn der Kaufvertrag und die Übergabe unmittelbar hintereinander erfolgen.
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