Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 01.07.2015 - 2-06 O 45/15 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (2)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Anbieten von Zahnreinigungs- und Bleachingleistungen zum Festpreis durch Zahnarzt wettbewerbswidrig
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 79 (Kurzinformation)
Ärztliches Berufsrecht | Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht | Unterschreiten der Gebühren für professionelle Zahnreinigung unzulässig
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 01.07.2015 - 2-06 O 45/15
- OLG Frankfurt, 21.07.2016 - 6 U 136/15
- BGH - 185/16 (anhängig)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 21.07.2016 - 6 U 136/15
Wettbewerbsverstoß durch Angebot von Zahnreinigungs- und Bleachingleistungen zum …
die beruflichen Leistungen der in der von ihr betriebenen Praxis tätigen Zahnärzte anzubieten, bevor diese bei medizinisch notwendigen Leistungen die Schwierigkeit und den Zeitaufwand der einzelnen Leistungen einschätzen und/oder bei Leistungen, die über das Maß einer zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen Versorgung hinausgehen, die Vergütung auf Verlangen des Patienten in einem Heil- und Kostenplan schriftlich vereinbaren konnten, wenn dies, wie unter Ziffer 1 des Tenors des Urteils des Landgericht Frankfurt am Main vom 01.07.2015 (2-06 O 45/15) wiedergegeben geschieht. - LG Paderborn, 05.03.2018 - 3 O 374/17 Vor dem Landgericht Karlsruhe verklagte die Klägerin zunächst den Ehemann der Klägerin, Herrn I, auf Zahlung von 27.759,03 EUR (dortiges Az.: 6 O 45/15).