Rechtsprechung
LG Nürnberg-Fürth, 01.12.2004 - 6 O 4537/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz für einen Gesundheitsschaden nach einem Konzertbesuch (hier: Open-Air-Konzert der Musikgruppe "Bon Jovi"); Verpflichtung des Veranstalters des Konzerts zum Schutz der Konzertbesucher vor Gehörschäden durchübermäßige Lautstärke der dargebotenen Musik; ...
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
- meineohren.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1 § 831 § 254 Abs. 1
Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines Popkonzerts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Bon Jovi" zu laut Hörschaden nach einem Open-Air-Konzert
- archive.org (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1
Schadensersatz - Innenohrschädigung durch Rockkonzert - anwalt.de (Kurzinformation)
Schadenersatz wegen Hörschaden nach Besuch eines Rockkonzertes - Pflichten des Veranstalters
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 464
- NJW-RR 2005, 944 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.06.1996 - VI ZR 75/95
Haftung des Vermieters von Räumlichkeiten für die Instandsetzung von …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 01.12.2004 - 6 O 4537/03
Erst dann verengt sich die Verkehrssicherungspflicht des ursprünglich allein Verantwortlichen auf eine Kontroll- und Überwachungspflicht (BGH. NJW 1996, 2646). - BGH, 13.03.2001 - VI ZR 142/00
Haftung des Konzertveranstalters für Gehörschäden
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 01.12.2004 - 6 O 4537/03
Beide Beklagten waren Veranstalter des in Rede stehenden Konzertes und gegenüber den Konzertbesuchern verkehrssicherungspflichtig (BGH, NJW 2001, 2019 ; OLG Zweibrücken, OLGR 2000, 530; LG Trier, NJW 1993, 1474). - LG Trier, 29.10.1992 - 3 S 191/92
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 01.12.2004 - 6 O 4537/03
Beide Beklagten waren Veranstalter des in Rede stehenden Konzertes und gegenüber den Konzertbesuchern verkehrssicherungspflichtig (BGH, NJW 2001, 2019 ; OLG Zweibrücken, OLGR 2000, 530; LG Trier, NJW 1993, 1474). - BGH, 08.10.2002 - VI ZR 182/01
Unkenntnis des Geschädigten über den Schadenshergang und die Person des …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 01.12.2004 - 6 O 4537/03
Bei der Auswahl des Dritten hat sich der Geschäftsherr - hier die Beklagten - zu überzeugen, dass der Dritte die Fähigkeit, Eignung und Zuverlässigkeit besitzt, die zur Erfüllung der übernommenen Verpflichtung erforderlich ist (BGH, NJW 2003, 288 ).
- AG Meschede, 13.05.2015 - 6 C 411/13
Verkehrssicherungspflicht, Karnevalsveranstaltung
Dass nicht andere Besucher der Karnevalsveranstaltung ähnliche Schäden geltend gemacht haben, vermag die Kausalität nicht in Frage zu stellen, weil dieser Umstand auch darauf zurückzuführen sein kann, dass andere Besucher entsprechende Schäden subjektiv nicht registriert haben, keine Ansprüche gegen den Beklagten gestellt haben oder Beeinträchtigungen wieder abgeklungen sind (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Urteil v. 01.12.2004 - 6 O 4537/03), wie etwa auch aus der Aussage der Zeugin S. zu entnehmen ist. - LG Köln, 10.12.2014 - 18 O 498/13
Angemessenheit eines Schmerzensgeldetrags in Höhe von 4.000,00 EUR für ein …
Vergleichbar im Hinblick auf die hier für angemessen erachtete Schmerzensgeldhöhe für Fälle eines Tinnitus als Unfallfolge sind hingegen die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 14.07.2003,, I-1 U 221/02, in der selbst bei einem beidseitigen Tinnitus ein Betrag von 4.100,00 EUR für angemessen gehalten wurde, LG München, Urteil vom 04.08.1994, 19 O 24001/91 (2.500,00 EUR); LG Braunschweig, Urteil vom 25.10.1991, 1 O 490/90 (3.000,00 EUR); LG München, Urteil vom 14.03.2005, 19 O 2136/02 (3.323,00 EUR); LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 01.12.2004, 6 O 4537/03 (4.000,00 EUR). - KG, 13.10.2008 - 12 U 43/06
Schmerzensgeld: Höhe des Schmerzensgeldes bei einem durch einen Verkehrsunfall …
1147: LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 1. Dezember 2004 - 6 O 4537/03 (4.000,-- EUR).