Weitere Entscheidung unten: LG Karlsruhe, 11.07.2006

Rechtsprechung
   LG Essen, 09.11.2006 - 6 O 524/05   

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LG Essen, 09.11.2006 - 6 O 524/05 (https://dejure.org/2006,67427)
LG Essen, Entscheidung vom 09.11.2006 - 6 O 524/05 (https://dejure.org/2006,67427)
LG Essen, Entscheidung vom 09. November 2006 - 6 O 524/05 (https://dejure.org/2006,67427)
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Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 11.07.2006 - 6 O 524/05   

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LG Karlsruhe, 11.07.2006 - 6 O 524/05 (https://dejure.org/2006,22912)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.07.2006 - 6 O 524/05 (https://dejure.org/2006,22912)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Juli 2006 - 6 O 524/05 (https://dejure.org/2006,22912)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Erstattung von Beiträgen nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses; Rückerstattungsfähigkeit von Umlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag eines Arbeitnehmers auf Erstattung der von dem Arbeitgeber gezahlten Umlagen nach Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses im öffentlichen Dienst; Berechnung des Rückkaufswert für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode als Zeitwert der Versicherung; ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98

    Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der

    Auszug aus LG Karlsruhe, 11.07.2006 - 6 O 524/05
    Seit den 1967 gültigen Satzungsbestimmungen schließt die Beklagte mit den Versicherungsnehmern Gruppenversicherungsverträge ab (vgl. BGHZ 103, 370, 379 f.; BGHZ 142, 103, 106).

    Für das Zustandekommen dieser Vertragsverhältnisse hält die Beklagte die Satzung bereit (vgl.BGHZ 142, 103, 106 f.).

  • BGH, 14.01.2004 - IV ZR 56/03

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Versorgungsrente in der Zusatzversorgung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 11.07.2006 - 6 O 524/05
    Sie stehen, anders als die Pflichtbeiträge, zur Finanzierung der späteren Leistungen an denjenigen, für den sie eingezahlt worden sind, nicht zur Verfügung (vgl. BGH, Urteil vom 14.1.2004, Az.: IV ZR 56/03, abgedruckt in VersR 2004, 453 - 456 = NVwZ-RR 2004, 513 - 516).

    Nach den Satzungsbestimmungen der VBLS a.F. wurde mit Einführung der Versicherungsrente ermöglicht, dass Versicherten, die nach erfüllter Wartezeit aus dem die Pflichtversicherung begründenden Dienstverhältnis ausgeschieden sind, die Leistung gewährt wurde, die aus den Beiträgen versicherungsmathematisch gerechtfertigt waren (vgl. BGH, Urteil vom 14.1.2004, Az.: IV ZR 56/03, abgedruckt in VersR 2004, 453 - 456 = NVwZ-RR 2004, 513 - 516).

  • BGH, 09.07.2003 - IV ZR 100/02

    EuGH-Vorlage des Bundesgerichtshofs zur Frage, ob die Versorgungsanstalt des

    Auszug aus LG Karlsruhe, 11.07.2006 - 6 O 524/05
    Wie sich aus dem Erfordernis einer Wartezeit von 5 Jahren zur Erlangung eines Anspruchs auf diesen "Zeitwert" bzw. "Rückkaufswert" ergibt, sollte eine gewisse Betriebstreue Voraussetzung dafür sein (vgl. dazu BGH, Urteil vom 09.07.2003, Az. IV ZR 100/02, in VersR 2004, 364).
  • LG Mainz, 20.05.2005 - 6 S 30/05

    Auslegung eines Darlehensvertrages bezüglich der Auszahlung der

    Auszug aus LG Karlsruhe, 11.07.2006 - 6 O 524/05
    Die Regelung in § 44 VBLS n. F., wonach nur vom Arbeitnehmer geleistete Beiträge zurückzuerstatten sind, beruht auf § 60 VBLS a. F. In ständiger Rechtsprechung gehen das Oberschiedsgericht (Nachweise bei Gilbert/Hesse, Die Versorgung der Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes, Stand: 01.08.2002, § 60, Blatt B 276 a) und die erkennende Kammer (vgl. Urteil vom 13.01.2006, Az. 6 S 22/05; Urteil vom 05.05.2006, Az. 6 S 30/05 in Bestätigung des Urteils des Amtsgerichts Karlsruhe vom 22.07.2005, Az. 2 C 90/05) insoweit von der Rechtmäßigkeit dieser Vorschriften aus.
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus LG Karlsruhe, 11.07.2006 - 6 O 524/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat für den Bereich der grundsätzlich vergleichbaren gesetzlichen Rentenversicherung ausgeführt, dass der Schutzbereich der allgemeinen Handlungsfreiheit betroffen sei, wenn einerseits durch die Anordnung von Zwangsmitgliedschaft und Beitragspflichten in einen öffentlich rechtlichen Verband die allgemeine Betätigungsfreiheit des Einzelnen durch Einschränkung ihrer wirtschaftlichen Voraussetzungen nicht unerheblich eingeengt, andererseits dem Versicherten gesetzlich zugesagte beitragsfinanzierte Leistungen dieses Verbandes wesentlich vermindert werden würden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.02.1998, 1 BvR 1318/86, 1 BvR 1484/86, BVerGE 97, 271-297, sub. C II.1).
  • LG Karlsruhe, 13.01.2006 - 6 S 22/05

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Auslegungsfähigkeit eines Antrags auf

    Auszug aus LG Karlsruhe, 11.07.2006 - 6 O 524/05
    Die Regelung in § 44 VBLS n. F., wonach nur vom Arbeitnehmer geleistete Beiträge zurückzuerstatten sind, beruht auf § 60 VBLS a. F. In ständiger Rechtsprechung gehen das Oberschiedsgericht (Nachweise bei Gilbert/Hesse, Die Versorgung der Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes, Stand: 01.08.2002, § 60, Blatt B 276 a) und die erkennende Kammer (vgl. Urteil vom 13.01.2006, Az. 6 S 22/05; Urteil vom 05.05.2006, Az. 6 S 30/05 in Bestätigung des Urteils des Amtsgerichts Karlsruhe vom 22.07.2005, Az. 2 C 90/05) insoweit von der Rechtmäßigkeit dieser Vorschriften aus.
  • BGH, 18.06.2003 - IV ZR 59/02

    Erwerb von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag bei Einräumung eines

    Auszug aus LG Karlsruhe, 11.07.2006 - 6 O 524/05
    Dieser Zeitwert ist Teil der vertraglich versprochenen Versicherungsleistung , nämlich für den Fall der Kündigung und ähnliche Fälle eine andere Erscheinungsform der Versicherungssumme (vgl. BGH VersR 2003, 1021, 1022; Prölss/Martin /Kollhosser, VVG, Kommentar, 27. Auflage, Rn 9 zu § 176 m.w.N.).
  • BFH, 15.02.2006 - VI R 92/04

    Gegenwertzahlung beim Ausscheiden eines Arbeitgebers aus der Versorgungsanstalt

    Auszug aus LG Karlsruhe, 11.07.2006 - 6 O 524/05
    Daran ändert sich auch nicht deshalb etwas, weil der Arbeitnehmer auf diese Anteile des Arbeitgebers in gewissem Umfang Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen hat (vgl. BFH, Urteil vom 15.2. 2006 - VI R 92/04, NJW 2006 Heft 27, S. 1999), mithin die Umlagen auf den Bruttolohnanspruch des Arbeitnehmers hinzu gerechnet werden.
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus LG Karlsruhe, 11.07.2006 - 6 O 524/05
    Seit den 1967 gültigen Satzungsbestimmungen schließt die Beklagte mit den Versicherungsnehmern Gruppenversicherungsverträge ab (vgl. BGHZ 103, 370, 379 f.; BGHZ 142, 103, 106).
  • LG Karlsruhe, 21.07.2006 - 6 S 76/05

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst : Berechnung der Unverfallbarkeitsfristen

    Weitergehende Anwartschaften bei Nichterreichung der Unverfallbarkeitsfristen, als sie durch die Satzung - hier: § 44 VBLS a.F. - begründet werden, standen der Klägerin zu keinem Zeitpunkt zu (vgl. Kammerurteil vom 11.07.2006, AZ. 6 O 524/05, sub II.3.).
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