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   LG Frankfurt/Main, 27.06.2017 - 3-06 O 77/16   

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https://dejure.org/2017,74179
LG Frankfurt/Main, 27.06.2017 - 3-06 O 77/16 (https://dejure.org/2017,74179)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27.06.2017 - 3-06 O 77/16 (https://dejure.org/2017,74179)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27. Juni 2017 - 3-06 O 77/16 (https://dejure.org/2017,74179)
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  • OLG Düsseldorf, 08.11.2005 - 20 U 110/04

    RODEO/RODEO DRIVE

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.06.2017 - 6 O 77/16
    Die Funktion, dass das angegriffene Zeichen zur Kennzeichnung eines bestimmten Modells benutzt wird, steht aber der Einordnung als herkunftskennzeichnender Verwendung nicht entgegen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.11.2005, Az. 20 U 110/04, zit. nach juris, Tz. 26).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 6 U 2/12

    Abgrenzung von markenmäßiger Benutzung und Bestellzeichen; Ausschöpfung von

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.06.2017 - 6 O 77/16
    Entscheidend ist, dass die Verwendung eines bestimmten Vornamens eine frei wählbare Phantasiebezeichnung für die streitgegenständlichen Bekleidungsstücke ist, die keinen beschreibenden Charakter aufweist (OLG Frankfurt am Main, BeckRS 2013, 22729).
  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.06.2017 - 6 O 77/16
    Dies setzt bei richtlinienkonformer Auslegung voraus, dass das angegriffene Zeichen wie eine Marke benutzt wird, das heißt dass die Benutzung des Zeichens durch den Dritten die Hauptfunktion der Marke, den Verbrauchern die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, beeinträchtigt oder beeinträchtigen kann (vgl. EuGH GRUR 2009, 756 Rz. 58 - ............................).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.06.2017 - 6 O 77/16
    Der Verkehr kann jedoch unter Umständen z. B. auf Grund bestimmter Kennzeichnungsgewohnheiten allgemein oder auf dem betreffenden Warengebiet einzelnen Elementen eine eigenständige, von der Kennzeichnungsfunktion anderer Bestandteile unabhängige Kennzeichnungsfunktion zuerkennen und in entsprechender Weise in besonders gelagerten Fällen bei einem zusammengesetzten Zeichen einen Zeichenbestandteil auch im Sinne eines sonst selbständig verwendeten Zweitkennzeichens auffassen (BGH GRUR 2004, 865, 866 - Mustang).
  • BGH, 26.11.1987 - I ZR 123/85

    "Gaby"; Zeichenmäßiger Gebrauch eines aus einem weiblichen Vornamen bestehenden

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.06.2017 - 6 O 77/16
    Eine einheitliche Branchenübung im Hinblick auf das Bestehen eines reinen Bestellzeichensystems, bei dem ein Bestellzeichen allein dazu dient, das eine Modell von den anderen Modellen des Anbieters zu unterscheiden (vgl. BGH GRUR 1988, 307, 308 - Gaby) kann nicht festgestellt werden.
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