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   LG Siegen, 22.05.2012 - 6 O 86/11   

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https://dejure.org/2012,36390
LG Siegen, 22.05.2012 - 6 O 86/11 (https://dejure.org/2012,36390)
LG Siegen, Entscheidung vom 22.05.2012 - 6 O 86/11 (https://dejure.org/2012,36390)
LG Siegen, Entscheidung vom 22. Mai 2012 - 6 O 86/11 (https://dejure.org/2012,36390)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Irreführende Werbung, Wellness, Heilmittel

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG §§ 8, 3, 4 Nr. 11, 5
    Irreführende Werbung, Wellness, Heilmittel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frage der Wettbewerbswidrigkeit bestimmter Werbeaussagen für den Aufenthalt in einer "Salzgrotte"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG §§ 8 ,3, 4 Nr. 11, 5
    Irreführende Werbung, Wellness, Heilmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04

    Krankenhauswerbung

    Auszug aus LG Siegen, 22.05.2012 - 6 O 86/11
    Dabei ist auf Seiten des in Anspruch genommenen auf den Branchenbereich abzustellen, dem die beanstandete Wettbewerbshandlung zuzurechnen ist (BGH GRUR 00, 438; BGH GRUR 07, 809).
  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus LG Siegen, 22.05.2012 - 6 O 86/11
    Dabei ist auf Seiten des in Anspruch genommenen auf den Branchenbereich abzustellen, dem die beanstandete Wettbewerbshandlung zuzurechnen ist (BGH GRUR 00, 438; BGH GRUR 07, 809).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 148/10

    Glücksspielverband

    Auszug aus LG Siegen, 22.05.2012 - 6 O 86/11
    Legt der Verband aber eine die Kosten des Streitfalls vielfach übersteigende liquide Finanzausstattung dar und ist nicht bekannt geworden, dass er in der Vergangenheit Zahlungspflichten für Prozesskosten nicht nachgekommen ist, kann eine unzureichende finanzielle Ausstattung des Verbands grundsätzlich nur angenommen werden, wenn das bei zurückhaltender Betrachtung realistische Kostenrisiko des Verbands seine dafür verfügbaren Mittel spürbar übersteigt (BGH BeckRS 2012, 04573).
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