Rechtsprechung
LG Siegen, 11.04.2006 - 6 O 96/05 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Siegen, 11.04.2006 - 6 O 96/05
- OLG Hamm, 27.10.2006 - 12 U 76/06
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 12 U 99/04
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlage …
Entsprechendes gilt, soweit das Landgericht in neueren Entscheidungen darauf hinweist, es habe sich nach den eingeholten Fiktivberechnungen in vielen Fällen ergeben, dass die zum 65. Lebensjahr errechnete Summe aus gesetzlicher Rentenversicherung und Betriebsrente die Netto-Gesamtversorgung weit überschreite (z.B. 6 O 96/05 = 12 U 220/05, Urteil vom 29.07.2005, Umdruck S. 38). - OLG Karlsruhe, 21.09.2006 - 12 U 89/05
Umstellung des Zusatzversorgungssystems im öffentlichen Dienst zum 31. Dezember …
Entsprechendes gilt, soweit das Landgericht in neueren Entscheidungen darauf hinweist, es habe sich nach den eingeholten Fiktivberechnungen in vielen Fällen ergeben, dass die zum 65. Lebensjahr errechnete Summe aus gesetzlicher Rentenversicherung und Betriebsrente die Netto-Gesamtversorgung weit überschreite (z.B. 6 O 96/05 = 12 U 220/05, Urteil vom 29.07.2005, Umdruck S. 38). - OLG Karlsruhe, 09.03.2006 - 12 U 210/05
Eingriff in Versorgungsanwartschaften durch Tarifparteien; Zulässigkeit von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Karlsruhe, 24.11.2005 - 12 U 102/04
VBL-Zusatzversorgung: OLG Karlsruhe bestätigt Rechtsprechung zu den …
Entsprechendes gilt, soweit das Landgericht in neueren Entscheidungen darauf hinweist, es habe sich nach den eingeholten Fiktivberechnungen in vielen Fällen ergeben, dass die zum 65. Lebensjahr errechnete Summe aus gesetzlicher Rentenversicherung und Betriebsrente die Netto-Gesamtversorgung weit überschreite (z.B. 6 O 96/05 = 12 U 220/05, Urteil vom 29.07.2005, Umdruck S. 38). - OLG Karlsruhe, 20.06.2006 - 12 U 117/05
VBL-Zusatzversorgung: OLG Karlsruhe bestätigt erneut Rechtsprechung zu den …
Entsprechendes gilt, soweit das Landgericht in neueren Entscheidungen darauf hinweist, es habe sich nach den eingeholten Fiktivberechnungen in vielen Fällen ergeben, dass die zum 65. Lebensjahr errechnete Summe aus gesetzlicher Rentenversicherung und Betriebsrente die Netto-Gesamtversorgung weit überschreite (z.B. 6 O 96/05 = 12 U 220/05, Urteil vom 29.07.2005, Umdruck S. 38).