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   LG Karlsruhe, 30.06.2004 - 6 O 969/03   

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https://dejure.org/2004,26296
LG Karlsruhe, 30.06.2004 - 6 O 969/03 (https://dejure.org/2004,26296)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.06.2004 - 6 O 969/03 (https://dejure.org/2004,26296)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - 6 O 969/03 (https://dejure.org/2004,26296)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rentenauskunft der VBL: Schadensersatz wegen einer falschen Rentenauskunft; Nachfragepflicht bei erkennbaren Ungereimtheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen einer falsch erteilten Rentenauskunft; Nachfragepflicht der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) hinsichtlich der durch einen Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer gemeldeten Jahresentgeltes bei erkennbaren Ungereimtheiten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.07.2003 - III ZR 155/02

    Haftung des Rentenversicherungsträgers für eine unrichtige Rentenauskunft

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.06.2004 - 6 O 969/03
    Ein Auskunftsbegehrender darf sich grundsätzlich auf die Richtigkeit der Auskunft verlassen und hat einen Anspruch, in seinem Vertrauen hierauf geschützt zu werden (vgl. BGH vom 10.07.2003, Az. III ZR 155/02).

    Der dem Kläger dem Grunde nach zustehende Schadensersatzanspruch ist der Höhe nach begrenzt durch das Interesse, das sich ergibt, wenn die dem Kläger unter dem 17.04.2001 erteilte Auskunft mit ihrem Inhalt richtig gewesen wäre (vgl. BGH vom 10.07.2003, Az. III ZR 155/02).

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   LG Karlsruhe, 30.07.2004 - 6 O 969/03   

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https://dejure.org/2004,36490
LG Karlsruhe, 30.07.2004 - 6 O 969/03 (https://dejure.org/2004,36490)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.07.2004 - 6 O 969/03 (https://dejure.org/2004,36490)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Juli 2004 - 6 O 969/03 (https://dejure.org/2004,36490)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 03.03.2005 - 12 U 312/04

    Haftung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder für eine unrichtige

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 30. Juli 2004 - 6 O 969/03 - wird zurückgewiesen.
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