Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 16.03.2005 - 6 O 99/04 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 16.03.2005 - 6 O 99/04
- OLG Frankfurt, 08.06.2006 - 6 U 58/05
- BGH, 04.12.2007 - X ZR 102/06
- OLG Frankfurt, 19.03.2009 - 6 U 58/05
- BGH, 22.11.2011 - X ZR 35/09
- OLG Frankfurt, 21.04.2016 - 6 U 58/05
Rechtsprechung
LG Duisburg, 31.08.2004 - 6 O 99/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 280; BGB § 823
Stillschweigender Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit bei handwerklicher Hilfe unter Arbeitskollegen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 2006, 223
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Koblenz, 07.07.2015 - 3 U 1468/14
Hilfeleistung unter Nachbarn: Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit …
Teilweise wird angenommen, dass bei alltäglichen Gefälligkeiten ohne rechtsgeschäftliche Verpflichtung das Bestehen einer privaten Haftpflichtversicherung der Annahme einer Haftungsbeschränkung nicht entgegen steht (OLG Celle, Urteil vom 3. April 2014 - 5 U 168/13, MDR 2014, 775: Montage eines Waschbeckens; LG Duisburg, Urteil vom 31. August 2004 - 6 O 99/04, VersR 2006, 223: geringfügige Reparaturarbeit im Haushalt durch einen befreundeten Arbeitskollegen; AG Plettenberg, Urteil vom 2. Dezember 2005 - 1 C 345/05, NJW-RR 2007, 1038: Umzugshelfer für eine allgemeine Haftungsbegrenzung bei Übernahme einer Gefälligkeit: Gehrlein, VersR 2000, 415, 418; Littbarski, VersR 2004, 940, 955). - OLG Koblenz, 19.07.2012 - 5 U 423/12
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht: Ablegen eines tragbaren Fußballtors …
Das indiziert die Konformität der Verhältnisse mit der oben (1.) erwähnten "in dem entsprechenden Bereich herrschenden Verkehrsauffassung", die der Bundesgerichtshof (BGH VersR 1972, 559; BGH VersR 2006, 223; BGH NJW 2007, 1683) als Beurteilungsmaßstab für ein sachlich angemessenes Verhalten heranzogen hat. - OLG Koblenz, 18.06.2012 - 5 U 423/12
Spieler prallt hinter Torauslinie gegen dort abgelegtes Fußballtor - Nach …
Das indiziert die Konformität der Verhältnisse mit der oben (1.) erwähnten "in dem entsprechenden Bereich herrschenden Verkehrsauffassung", die der Bundesgerichtshof (BGH VersR 1972, 559; BGH VersR 2006, 223; BGH NJW 2007, 1683) als Beurteilungsmaßstab für ein sachlich angemessenes Verhalten heranzogen hat. - LG Bochum, 05.02.2008 - 11 S 173/07
Bauhaftung
In dieser Radikalität wird das nicht vertreten, wenngleich die Entscheidungen in unterschiedlichem Maße mit den aufzustellenden Kriterien für einen etwaigen Haftungsausschluss umgehen (wenig differenzierend beispielsweise LG Duisburg VersR 2006, 223 und AG Nürnberg VersR 2006, 662, dagegen mit eingehender Begründung OLG Frankfurt NJW 2006, 1004, 1005 und OLG Koblenz VersR 2005, 1048, 1049).