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   VGH Hessen, 27.07.1984 - 6 OE 16/83   

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VGH Hessen, 27.07.1984 - 6 OE 16/83 (https://dejure.org/1984,29615)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.07.1984 - 6 OE 16/83 (https://dejure.org/1984,29615)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. Juli 1984 - 6 OE 16/83 (https://dejure.org/1984,29615)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schülerbeförderungskosten - Frage der Erstattungsfähigkeit von Beförderungskosten bei Besuch ferner liegender Schule

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 38.90

    Verwaltungsakt - Bekanntgabe gegenüber Ehegatten - Anschluß- und Benutzungszwang

    Auszug aus VGH Hessen, 27.07.1984 - 6 OE 16/83
    Allerdings kann nicht außer Betracht bleiben, daß jedenfalls in den Widerrufsfällen des § 49 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 3 bis 5 HVwVfG das öffentliche Interesse an einem Widerruf im allgemeinen schwerer wiegt als das Vertrauen des Betroffenen auf den Fortbestand des Verwaltungsakts, denn Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes sind bereits vom Gesetzgeber in die betreffenden Widerrufsregelungen und die Entschädigungsvorschrift des § 49 Abs. 6 HVwVfG eingearbeitet (BVerwG, U. v. 24.01.1992 7 C 38.90 a.a.O., Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 49 Rdnr. 34).

    Aus diesem Grunde bedürfen Kriterien des Vertrauensschutzes im Rahmen des der Behörde eröffneten Widerrufsermessens nur dann gesonderter Berücksichtigung, wenn der dem Betroffenen unmittelbar kraft Gesetzes zustehende Vertrauensschutz aus besonderen Gründen nicht ausreichend erscheint (BVerwG, U. v. 24.01.1992 7 C 38.90 a.a.O.).

  • BVerwG, 27.06.1990 - 7 B 93.90

    Widerruf einer Güternahverkehrserlaubnis

    Auszug aus VGH Hessen, 27.07.1984 - 6 OE 16/83
    Die anzustellenden Ermessenserwägungen und der Begründungsaufwand haben sich in Widerrufsfällen daran zu orientieren, ob und inwieweit die konkreten Umstände des Einzelfalls dafür hinreichenden Anlaß geben (BVerwG, B. v. 27.06.1990 7 B 93.90 NVwZ-RR 1991, 63).

    Stellt der Widerruf die Regel, das Absehen davon hingegen die Ausnahme dar, so kann eine Mitteilung der angestellten Ermessenserwägungen eventuell sogar gänzlich unterbleiben (so BVerwG, B. v. 27.06.1990 7 B 93.90 a.a.O., für den Widerruf einer Güternahverkehrserlaubnis wegen wiederholter Nichterfüllung steuerrechtlicher Verpflichtungen).

  • VGH Hessen, 11.05.1981 - VI OE 31/80
    Auszug aus VGH Hessen, 27.07.1984 - 6 OE 16/83
    Nach Absatz 2 Satz 1 dieser Verpflichtungen der Träger der Schülerbeförderung ab dem Schuljahr 1981/82 neu regelnden Vorschrift (vgl. zur früheren Rechtslage die Senatsurt. v. 23.03.1981 OE 28/80 v. 13.04.1981 VI OE 23, 24 u. 37/80 u. v. 11.05.1981 VI OE 31/80 sowie die Beschl. des?? BVerwG v. 04.02.1982, DVBl. 1982, 729) ist eine Beförderung notwendig, wenn die kürzeste Wegstrecke zwischen Wohnung und Schule ... für Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe mehr als drei Kilometer beträgt.
  • BVerwG, 04.02.1982 - 7 B 143.81

    Erstattung von durch den Besuch eines privaten Gymnasiums entstehenden

    Auszug aus VGH Hessen, 27.07.1984 - 6 OE 16/83
    Nach Absatz 2 Satz 1 dieser Verpflichtungen der Träger der Schülerbeförderung ab dem Schuljahr 1981/82 neu regelnden Vorschrift (vgl. zur früheren Rechtslage die Senatsurt. v. 23.03.1981 OE 28/80 v. 13.04.1981 VI OE 23, 24 u. 37/80 u. v. 11.05.1981 VI OE 31/80 sowie die Beschl. des?? BVerwG v. 04.02.1982, DVBl. 1982, 729) ist eine Beförderung notwendig, wenn die kürzeste Wegstrecke zwischen Wohnung und Schule ... für Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe mehr als drei Kilometer beträgt.
  • VGH Hessen, 15.12.2008 - 7 A 1900/08

    Aufnahmefähigkeit einer Schule

    Daraus folgt, dass die Notwendigkeit der Beförderungskosten mithin entfällt, falls der Besuch der in größerer Entfernung liegenden Schule auf anderen, insbesondere persönlichen Gründen des Schülers beruht (Hess. VGH, Urteil vom 27.07.1984 - 6 OE 16/83 - NVwZ 1984, 811 zum insoweit gleichlautenden § 34 Abs. 5 Nr. 3 HSchul VerwG).

    Wie bereits im Einzelnen ausgeführt, hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 27. Juli 1984 (- 6 OE 16/83 - a. a. O.) zum insoweit gleichlautenden § 34 Abs. 5 Nr. 3 HSchulVerwG die Bedeutung des Begriffs "Aufnahmefähigkeit" dahingehend geklärt, dass nur auf die objektive Kapazität der Schule, nicht aber auf Gründe in der Person abzustellen ist.

  • VGH Hessen, 25.06.1998 - 7 UE 4200/96

    Schülerbeförderungskosten: Rechtsänderung hinsichtlich der Regelung der

    Die gegenwärtige Organisation des Schulwesens verlangt Schülerinnen und Schülern, deren Eltern den Bildungsgang des Gymnasiums wählen, ohnehin einen mehrfachen Schulwechsel im Verlauf ihres Bildungsweges ab, unter Umständen nämlich nach der Primarstufe, nach der Förderstufe und nach der Sekundarstufe I; angesichts dessen übersteigt ein zusätzlicher Schulwechsel aufgrund einer Änderung des Schülerbeförderungskostenrechts, soweit er nicht im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstößt, nicht das Maß des Zumutbaren (Hess. VGH, U. v. 13.04.1981 - VI OE 23/80 -) und gibt deshalb grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung der Beförderungskosten zu einer anderen als der nächstgelegenen Schule (Hess. VGH, Ue. v. 11.05.1981 - VI OE 31/80 - u. v. 27.07.1984 - 6 OE 16/83 - NVwZ 1984, 811).
  • VG Wiesbaden, 25.06.1998 - 7 UE 4200/96
    Die gegenwärtige Organisation des Schulwesens verlangt Schülerinnen und Schülern, deren Eltern den Bildungsgang des Gymnasiums wählen, ohnehin einen mehrfachen Schulwechsel im Verlauf ihres Bildungsweges ab, unter Umständen nämlich nach der Primarstufe, nach der Förderstufe und nach der Sekundarstufe I; angesichts dessen übersteigt ein zusätzlicher Schulwechsel aufgrund einer Änderung des Schülerbeförderungskostenrechts, soweit er nicht im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstößt, nicht das Maß des Zumutbaren (Hess. VGH, U. v. 13.04.1981 VI OE 23/80 ) und gibt deshalb grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung der Beförderungskosten zu einer anderen als der nächstgelegenen Schule (Hess. VGH, Ue. v. 11.05.1981 VI OE 31/80 u. v. 27.07.1984 6 OE 16/83 NVwZ 1984, 811 ).
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