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   OLG Dresden, 29.09.2021 - 6 OLG 22 Ss 355/21   

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https://dejure.org/2021,40870
OLG Dresden, 29.09.2021 - 6 OLG 22 Ss 355/21 (https://dejure.org/2021,40870)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29.09.2021 - 6 OLG 22 Ss 355/21 (https://dejure.org/2021,40870)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29. September 2021 - 6 OLG 22 Ss 355/21 (https://dejure.org/2021,40870)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Dienstgeheimnis, Verletzung, Anvertraut, Prüfungsaufgaben

  • openjur.de

    § 353b Abs. 1 Satz 1 StGB

  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eine Polizeibeamtin, die im Rahmen ihres Studium für einen Aufstieg in den gehobenen Polizeidienst durch einen Kommilitonen in den Besitz noch geheimer Prüfungsaufgaben für eine bevorstehende Modulprüfung gelangt und diese Aufgaben anderen Kursteilnehmern mitteilt, macht ...

  • rechtsportal.de

    Verletzung des Dienstgeheimnisses durch Mitteilung der Prüfungsaufgaben für eine Laufbahnprüfung durch eine an der Prüfung teilnehmende Polizeibeamtin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StGB: Verletzung eines Dienstgeheimnisses - Waren Prüfungsaufgaben dem Amtsträger anvertraut?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StGB: Dienstgeheimnis verletzt? - Waren Prüfungsaufgaben dem Amtsträger anvertraut?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 117
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 04.03.1940 - 2 D 31/40

    1. Zum Begriffe des "Geheimnisses" im § 353 b StGB. 2. Daß die Offenbarung des

    Auszug aus OLG Dresden, 29.09.2021 - 6 OLG 22 Ss 355/21
    Denn bis zum Prüfungstermin sind Prüfungsaufgaben nur einem beschränkten Kreis von Personen bekannt und bedürfen ihrer Natur nach der Geheimhaltung (vgl. RGSt 74, 110; BGHSt 11, 401; MK-Puschke, StGB 3. Aufl. Rdnr. 20; NK-Kuhlen, StGB 5. Aufl. § 353b Rdnr. 13 m.w.N.).

    Denn § 353b Abs. 1 StGB dient nach seinem Sinn und Zweck dem Schutz wichtiger öffentlicher Interessen, die durch die unbefugte Offenbarung von Geheimnissen gefährdet werden (RGSt 74, 110).

  • RG, 26.04.1932 - I 272/32

    1. Muß der Richter, der Blutentnahmen zum Zwecke der Blutgruppenbestimmung

    Auszug aus OLG Dresden, 29.09.2021 - 6 OLG 22 Ss 355/21
    Denn unter "Anvertrauen" ist nur die Mitteilung zu verstehen, bei der die Geheimhaltung verlangt oder stillschweigend erwartet wird (RGSt 66, 273).

    Dennoch muss die Kenntnisnahme im weitesten Sinne bei Ausübung seines Amtes, das heißt im Rahmen seiner dienstlichen Funktion erfolgen (RGSt 66, 273; MK-Puschke, § 353b Rdnr. 31; NK-Kuhlen § 353b Rdnr. 18).

  • OLG Celle, 05.09.2016 - 2 Ss 103/16

    Geheimnisverrat: Beihilfe bei Entgegennahme von Sachverhalts- und Lösungsquizzen

    Auszug aus OLG Dresden, 29.09.2021 - 6 OLG 22 Ss 355/21
    Auch eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Verletzung des Dienstgeheimnisses kommt nicht in Betracht, weil nicht festgestellt ist, dass die Angeklagte über eine passive Entgegennahme der Prüfungsaufgaben hinaus tätig geworden ist, um an die Aufgabentexte zu gelangen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 5. September 2016 - 2 Ss 103/16 -, juris).
  • OLG Dresden, 31.08.2015 - 2 OLG 21 Ss 210/15

    Verurteilung zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 10 EUR wegen

    Auszug aus OLG Dresden, 29.09.2021 - 6 OLG 22 Ss 355/21
    Es besteht nach der Gesetzgebungsgeschichte kein Anhalt dafür, dass dem Begriff "zulässig" in § 312 StPO durch die Einfügung des § 313 StPO eine über die Bedeutung "statthaft" hinausgehende Bedeutung zukommen sollte (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 31. August 2015 - 2 OLG 21 Ss 210/15 -, juris m.w.N.).
  • BGH, 16.03.2017 - 4 StR 545/16

    Begrenzung der Kognitionspflicht durch die Anklageschrift (unwesentliche

    Auszug aus OLG Dresden, 29.09.2021 - 6 OLG 22 Ss 355/21
    Hierzu muss das Geheimnis dem Amtsträger im inneren Zusammenhang mit seiner Diensttätigkeit bekannt geworden sein (BGH, Urteil vom 16. März 2017 - 4 StR 545/16 -, juris m.w.N.).
  • BGH, 19.06.1958 - 4 StR 151/58
    Auszug aus OLG Dresden, 29.09.2021 - 6 OLG 22 Ss 355/21
    Denn bis zum Prüfungstermin sind Prüfungsaufgaben nur einem beschränkten Kreis von Personen bekannt und bedürfen ihrer Natur nach der Geheimhaltung (vgl. RGSt 74, 110; BGHSt 11, 401; MK-Puschke, StGB 3. Aufl. Rdnr. 20; NK-Kuhlen, StGB 5. Aufl. § 353b Rdnr. 13 m.w.N.).
  • LG Karlsruhe, 10.01.2023 - 4 KLs 730 Js 21302/17

    Rechtsbeugung, Bestechlichkeit und Vorteilsannahme eines Richters

    Nicht ausreichend ist es indes, wenn der Täter zwar Amtsträger i. S. d. § 353 b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB ist, diese Tatsache aber in keinem Zusammenhang mit der Kenntnisnahme des Geheimnisses steht (zum Ganzen OLG Dresden, Beschl. v. 29.9.2021 - 6 OLG 22 Ss 355/21 = NStZ 2022, 117 f. m.w.N., insb. Verweis auf LK-StGB/Vormbaum, 12. Aufl. 2009, § 353 b Rn. 15).
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