Rechtsprechung
   AG Castrop-Rauxel, 12.07.2016 - 6 OWi - 252 Js 234/16 - 23/16, 6 OWi 23/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,21113
AG Castrop-Rauxel, 12.07.2016 - 6 OWi - 252 Js 234/16 - 23/16, 6 OWi 23/16 (https://dejure.org/2016,21113)
AG Castrop-Rauxel, Entscheidung vom 12.07.2016 - 6 OWi - 252 Js 234/16 - 23/16, 6 OWi 23/16 (https://dejure.org/2016,21113)
AG Castrop-Rauxel, Entscheidung vom 12. Juli 2016 - 6 OWi - 252 Js 234/16 - 23/16, 6 OWi 23/16 (https://dejure.org/2016,21113)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • verkehrslexikon.de

    Strenge Prüfung von Terminsverlegungswünschen bei drohendem Fahrverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die gerichtliche Prüfung eines Terminsverlegungsantrags in Ordnungswidrigkeitensachen bei Wahrscheinlichkeit der Verhängung eines Fahrverbots

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Terminsverlegung in Fahrverbotssachen "kritisch"

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 18.07.2012 - 311 SsBs 82/12

    Notwendigkeit eines Zeitablaufs von über zwei Jahren zwischen Tat und letzter

    Auszug aus AG Castrop-Rauxel, 12.07.2016 - 6 OWi 23/16
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ist anerkannt, dass bei einem Zeitablauf von über zwei Jahren zwischen Tat (Datum der möglichen Tat hier: August 2015) und Urteil der erzieherische Sinn und Zweck des Fahrverbots an sich infrage gestellt sein kann (vergleiche OLG Celle, Beschluss vom 18.07.2012, Aktenzeichen: 311 SsBs 82/12; Krumm , Das Fahrverbot in Bußgeldsachen, 3. Auflage 2014, § 6 Rn. 164 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 15.07.2014 - 1 Ss OWi 116/14
    Auszug aus AG Castrop-Rauxel, 12.07.2016 - 6 OWi 23/16
    Zur Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens ist dabei dem Verteidiger zuzumuten, substantiiert zu einem kollidierenden Termin vorzutragen und das Gericht so in die Lage zu versetzen, nicht nur den Termin zu überprüfen, sondern überdies weitere abwägungsrelevante, entscheidungserhebliche Tatsachen in Erfahrung zu bringen, etwa ob die Terminskollision aufgrund einer kurzfristigen Mandatierung des Verteidigers in anderer Sache nach der eigenen Terminsladung entstanden ist (OLG Schleswig, Beschluss vom 15.07.2014 - Aktenzeichen 1 Ss OWi 116/14 (133/14), BeckRS 2015, 04651, beck-online).
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