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   AG Freising, 22.02.2016 - 6 OWi 406 Js 43408/15 (2)   

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https://dejure.org/2016,21801
AG Freising, 22.02.2016 - 6 OWi 406 Js 43408/15 (2) (https://dejure.org/2016,21801)
AG Freising, Entscheidung vom 22.02.2016 - 6 OWi 406 Js 43408/15 (2) (https://dejure.org/2016,21801)
AG Freising, Entscheidung vom 22. Februar 2016 - 6 OWi 406 Js 43408/15 (2) (https://dejure.org/2016,21801)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Einsicht in ES 3.0-Messdaten als "unzulässige Ausforschung"

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus AG Freising, 22.02.2016 - 6 OWi 406 Js 43408/15
    Die Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät ES 3.0 ist ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren im Sinne der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 09.08.83 (Aktenzeichen 4 StR 627/92 = NJW 1993, 3 1081 ff.) dies wurde zuletzt in Bezug auf das Messgerät ES 3.0 bestätigt durch den Beschluss des OLG Dresden vom 26.10.15 (Aktenzeichen: OLG 21 Ss 651/15 (Z)).
  • OLG Dresden, 26.10.2015 - 21 Ss 651/15

    Messdaten durch ESO verschlüsselt, Fotolinienpositionen unplausibel? Kein

    Auszug aus AG Freising, 22.02.2016 - 6 OWi 406 Js 43408/15
    Die Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät ES 3.0 ist ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren im Sinne der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 09.08.83 (Aktenzeichen 4 StR 627/92 = NJW 1993, 3 1081 ff.) dies wurde zuletzt in Bezug auf das Messgerät ES 3.0 bestätigt durch den Beschluss des OLG Dresden vom 26.10.15 (Aktenzeichen: OLG 21 Ss 651/15 (Z)).
  • OLG Bamberg, 22.10.2015 - 2 Ss OWi 641/15

    Beweisbedürftigkeit der Ergebnisse standardisierter Messverfahren

    Auszug aus AG Freising, 22.02.2016 - 6 OWi 406 Js 43408/15
    Sollen die behaupteten Fehlerquellen dagegen nicht in dem konkret durchgeführten Messvorgang selbst, sondern allgemein oder strukturell in der Messtechnik, der Messsoftware oder der Auswertesoftware des Messgerätes angelegt sein, müssen bei dem Tatrichter Zweifel an der Richtigkeit der Messung erst dann aufkommen, wenn sich Umstände ergeben, die im konkreten Einzelfall als plausibel erscheinen lassen, dass die Messung trotz der Zulassung des Messgeräts durch die PTB fehlerbehaftet sein könnte (OLG Bamberg, Beschluss vom 22.10.15 - 2 SS OWi 641/15) zu.
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