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   AG Castrop-Rauxel, 12.02.2016 - 6 OWi 4/16, 6 OWi - 256 Js 68/16 - 4/16   

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https://dejure.org/2016,2099
AG Castrop-Rauxel, 12.02.2016 - 6 OWi 4/16, 6 OWi - 256 Js 68/16 - 4/16 (https://dejure.org/2016,2099)
AG Castrop-Rauxel, Entscheidung vom 12.02.2016 - 6 OWi 4/16, 6 OWi - 256 Js 68/16 - 4/16 (https://dejure.org/2016,2099)
AG Castrop-Rauxel, Entscheidung vom 12. Februar 2016 - 6 OWi 4/16, 6 OWi - 256 Js 68/16 - 4/16 (https://dejure.org/2016,2099)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • verkehrslexikon.de

    Messungen mit dem Gerät Leivtec XV3 sind ein standardisiertes Messverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung von Messungen mit dem Gerät Leivtec XV3 als ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH); Feststellung der Geschwindigkeit nebst Toleranzabzug neben dem angewendeten Messverfahren; Regelung einer im Verfahren zu ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Beweisantrag bei Leivtec XV3

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Probleme mit Leivtec XV3

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messgerät Leivtec XV3 als standardisiertes Messverfahren

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 05.03.2003 - 1 ObOWi 9/03

    Anforderungen an die Darstellung im Urteil bei Atemalkoholmessung

    Auszug aus AG Castrop-Rauxel, 12.02.2016 - 6 OWi 4/16
    Ausführungen zur Beachtung der Verfahrensbestimmungen muss der Tatrichter im Urteil erst dann machen, wenn konkret e Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese nicht eingehalten worden sind oder konkrete Messfehler von dem Betroffenen oder einem anderen Verfahrensbeteiligten behauptet werden (vgl. BGH NJW 1993, 3081, 3082; BayObLG NJW 2003, 1752).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus AG Castrop-Rauxel, 12.02.2016 - 6 OWi 4/16
    Ausführungen zur Beachtung der Verfahrensbestimmungen muss der Tatrichter im Urteil erst dann machen, wenn konkret e Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese nicht eingehalten worden sind oder konkrete Messfehler von dem Betroffenen oder einem anderen Verfahrensbeteiligten behauptet werden (vgl. BGH NJW 1993, 3081, 3082; BayObLG NJW 2003, 1752).
  • AG St. Ingbert, 26.04.2017 - 2 OWi 379/16

    Einsichtsrecht in die Rohmessdaten einer Geschwindigkeitsmessanlage

    Bei dem tatgegenständlich verwendeten Messverfahren handelt es sich zwar grundsätzlich um ein sog. standardisiertes Messverfahren (vgl. auch AG Castrop-Rauxel, Urt. v. 12.02.2016 - 6 OWi-256 Js 68/16-4/16 ).
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