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   BVerwG, 28.07.1989 - 6 P 1.88   

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BVerwG, 28.07.1989 - 6 P 1.88 (https://dejure.org/1989,885)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.1989 - 6 P 1.88 (https://dejure.org/1989,885)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 1989 - 6 P 1.88 (https://dejure.org/1989,885)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats - Telefongespräche von Mitarbeitern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 529 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 71
  • DÖV 1990, 576
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 13.01.1987 - 1 AZR 267/85

    Auskunftspflicht

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 6 P 1.88
    Ein Verbot, die Zielnummern zu registrieren, könne auch nicht aus dem Urteil des BAG vom 13. Januar 1987 - 1 AZR 267/85 - (BAGE 54, 67) hergeleitet werden.

    Dem stehen die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts zur Erfassung der Telefondaten eines Psychologen nicht entgegen (Urteil vom 13. Januar 1987 - 1 AZR 267/85 - <BAGE 54, 67>).

    Entgegen der Auffassung des Rechtsbeschwerdeführers liegt darin keine Abweichung von dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Januar 1987 (BAGE 54, 67 [BAG 13.01.1987 - 1 AZR 267/85]), denn es hat zu dieser Frage keine abschließende Entscheidung getroffen.

  • BVerwG, 16.06.1989 - 6 P 10.86

    Personalrat - Sparsamkeit - Dienststellenleiter - Kostenverursachende Tätigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 6 P 1.88
    Es ist daher in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß die Dienststelle, die die durch die Tätigkeit des Personalrats entstandenen Kosten zu tragen hat, auch ein Prüfungsrecht dahin gehend hat, ob die Kosten durch die Wahrnehmung der dem Personalrat gesetzlich übertragenen Aufgaben entstanden sind (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 - <BVerwGE 14, 282 = Buchholz 238.3 § 44 PersVG Nr. 3 = PersV 1962, 180>, 21. Dezember 1973 - BVerwG 7 P 9.72 -, 26. November 1982 - BVerwG 6 P 40.79 - und 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 -).

    Daraus folgt grundsätzlich auch das Recht des Behördenleiters, nähere Umstände der Telefongespräche zu erfahren, die ihm eine Prüfung der Frage ermöglichen, ob die Telefonkosten auf die Wahrnehmung der dem Personalrat obliegenden Aufgaben zurückzuführen sind (vgl. Beschluß vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 -, OVG Münster, Beschluß vom 11. Dezember 1985 - CB 1/84 - ; vgl. auch BAG, Beschluß vom 27. Mai 1986 - 1 ABR 48/84 - <BAGE 52, 88 = MDR 1987, 83>).

    Ob und wieweit dieses Prüfungsrecht des Behördenleiters besteht, muß anhand der objektiv gegebenen Umstände unter Abwägung der Interessen des Personalrates an unbehinderter Arbeit und der des Dienststellenleiters an der reibungslosen Tätigkeit der Behörde entschieden werden (Beschluß vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 -).

  • BVerwG, 22.06.1962 - VII P 8.61

    Rechtliche Ausgestaltung der Zustimmungsbedürftigkeit von Dienstreisen des

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 6 P 1.88
    Es ist daher in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß die Dienststelle, die die durch die Tätigkeit des Personalrats entstandenen Kosten zu tragen hat, auch ein Prüfungsrecht dahin gehend hat, ob die Kosten durch die Wahrnehmung der dem Personalrat gesetzlich übertragenen Aufgaben entstanden sind (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 - <BVerwGE 14, 282 = Buchholz 238.3 § 44 PersVG Nr. 3 = PersV 1962, 180>, 21. Dezember 1973 - BVerwG 7 P 9.72 -, 26. November 1982 - BVerwG 6 P 40.79 - und 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 -).

    So kann z.B. die Dienststelle prüfen, ob eine Reise zur Erfüllung der Aufgaben des Personalrats erforderlich war (vgl. den erwähnten Beschluß vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 -).

  • BVerwG, 21.12.1973 - VII P 9.72

    Entscheidung über Notwendigkeit einer Reise von Personalratsmitgliedern allein

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 6 P 1.88
    Ihm steht nicht das Recht zu, frei und nach Belieben über diese zu verfügen (vgl. Beschluß vom 21. Dezember 1973 - BVerwG 7 P 9.72 -<BVerwGE 44, 254 = Buchholz 238.35 § 43 HePersVG Nr. 1 = PersV 1974, 148>).

    Es ist daher in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß die Dienststelle, die die durch die Tätigkeit des Personalrats entstandenen Kosten zu tragen hat, auch ein Prüfungsrecht dahin gehend hat, ob die Kosten durch die Wahrnehmung der dem Personalrat gesetzlich übertragenen Aufgaben entstanden sind (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 - <BVerwGE 14, 282 = Buchholz 238.3 § 44 PersVG Nr. 3 = PersV 1962, 180>, 21. Dezember 1973 - BVerwG 7 P 9.72 -, 26. November 1982 - BVerwG 6 P 40.79 - und 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 -).

  • BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 48/84

    Mitbestimmung bei Telefondatenerfassung

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 6 P 1.88
    Daraus folgt grundsätzlich auch das Recht des Behördenleiters, nähere Umstände der Telefongespräche zu erfahren, die ihm eine Prüfung der Frage ermöglichen, ob die Telefonkosten auf die Wahrnehmung der dem Personalrat obliegenden Aufgaben zurückzuführen sind (vgl. Beschluß vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 -, OVG Münster, Beschluß vom 11. Dezember 1985 - CB 1/84 - ; vgl. auch BAG, Beschluß vom 27. Mai 1986 - 1 ABR 48/84 - <BAGE 52, 88 = MDR 1987, 83>).

    Ebensowenig wie Art. 10 Abs. 1 GG die Deutsche Bundespost hindert, bestimmte äußere Umstände eines Telefongesprächs zum Zwecke der Abrechnung aufzuzeichnen und von ihnen zu diesem Zweck Kenntnis zu nehmen, könnte daher Art. 10 Abs. 1 GG den (hier: öffentlich-rechtlichen) Arbeitgeber hindern, Kenntnis davon zu nehmen, welche Telefongespräche über seine und von ihm zur Verfügung gestellte Telefonanlage geführt worden sind (vgl. dazu BAGE 52, 88 [BAG 27.05.1986 - 1 ABR 48/84]).

  • BVerwG, 26.03.1985 - 6 P 31.82

    Personalvertretung - Datenweitergabe - Andere Dienststelle - Überwachungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 6 P 1.88
    Dieses allgemeine Überwachungsrecht führt jedoch nicht zu einer Erweiterung des Katalogs der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten; es weist ihm keine neuen Beteiligungsrechte zu (Beschluß vom 26. März 1985 - BVerwG 6 P 31.82 - ).
  • BVerwG, 22.02.1989 - 6 P 3.86

    Höhergruppierung - Mitbestimmung des Personalrats - Angestellte einer

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 6 P 1.88
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinen Beschlüssen vom 8. Juli 1985 - BVerwG 6 PB 29.84 - und vom 22. Februar 1989 - BVerwG 6 P 3.86 - ausgeführt hat, schließt es die jedem personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren innewohnende allgemeine, auf die Tätigkeit aller Personalvertretungen ausstrahlende Bedeutung in der Regel aus, die einzelnen Streitsachen unterschiedlich zu bewerten (ebenso Beschluß vom 11. November 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - ).
  • BVerwG, 11.11.1977 - 7 P 3.76

    Festsetzung des Gegenstandswertes für eine anwaltliche Tätigkeit in einer

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 6 P 1.88
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinen Beschlüssen vom 8. Juli 1985 - BVerwG 6 PB 29.84 - und vom 22. Februar 1989 - BVerwG 6 P 3.86 - ausgeführt hat, schließt es die jedem personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren innewohnende allgemeine, auf die Tätigkeit aller Personalvertretungen ausstrahlende Bedeutung in der Regel aus, die einzelnen Streitsachen unterschiedlich zu bewerten (ebenso Beschluß vom 11. November 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - ).
  • BVerwG, 08.07.1985 - 6 PB 29.84

    Soll Vorschriften - Personalvertretungsrecht - Zuständigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 6 P 1.88
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinen Beschlüssen vom 8. Juli 1985 - BVerwG 6 PB 29.84 - und vom 22. Februar 1989 - BVerwG 6 P 3.86 - ausgeführt hat, schließt es die jedem personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren innewohnende allgemeine, auf die Tätigkeit aller Personalvertretungen ausstrahlende Bedeutung in der Regel aus, die einzelnen Streitsachen unterschiedlich zu bewerten (ebenso Beschluß vom 11. November 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - ).
  • BVerwG, 11.03.1983 - 6 P 25.80

    Waffentragende Beamte - Alkoholverbot - Mitbestimmung des Personalrats -

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 6 P 1.88
    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (Beschluß vom 11. März 1983 - BVerwG 6 P 25.80 - <BVerwGE 67, 61, 63> [BVerwG 11.03.1983 - 6 P 25/80]; 30. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 20.82 - ) ausgeführt hat, handelt es sich hierbei um einen einheitlichen Tatbestand, der die Gesamtheit der Regelungen umfaßt, die einen störungsfreien, reibungslosen Ablauf des Lebens in der Dienststelle gewährleisten sollen.
  • BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 311/67

    Grundrechtsschutz des Personalrats

  • BVerwG, 07.10.1980 - 6 P 24.80

    Anforderungen an das Vorliegen einer Beschwer - Zulässigkeit einer

  • BVerwG, 26.11.1982 - 6 P 40.79

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Herausgabe eines Informationsblattes durch

  • BVerwG, 27.04.1983 - 6 P 3.81

    Mitglied des Personalrats - Antrag auf Dienstfahrzeug - Verfahrensfragen

  • BVerwG, 24.09.1985 - 6 P 21.83

    Stufenvertretung im Bereich des Militärs - Mitbestimmungsrecht eines

  • BVerwG, 24.11.1986 - 6 P 3.85

    Kostenverursachende Entscheidungen - Personalrat - Haushaltsplan

  • BVerwG, 30.12.1987 - 6 P 20.82

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Verbot - Radio - Dienststelle - Arbeitszeit -

  • BVerwG, 29.06.1988 - 6 P 18.86

    Notwendiger Geschäftsbedarf - Personalrat - Personalvertretungsrecht - Kommentar

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.1985 - CB 1/84
  • BAG, 19.07.1995 - 7 ABR 60/94

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei betriebsinterner Veröffentlichung von

    Er erfaßt jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit (BAG Beschluß vom 1. August 1990 - 7 ABR 99/88 - ArbuR 1991, 188; BVerwG Beschluß vom 28. Juli 1989 - 6 P 1/88 - NVwZ 1990, 71, jeweils m.w.N. ).
  • BAG, 01.08.1990 - 7 ABR 99/88

    Telefon für Betriebsvertretung bei NATO-Streitkräften

    Die Rufnummern von Gesprächsteilnehmern der Betriebsvertretung dürfen von der Dienststelle nur bei Fern-, nicht aber bei Haus-, Orts- und Nahgesprächen aufgezeichnet, gespeichert oder sonstwie erfaßt werden, (im Anschluß an BVerwG Beschluß vom 28. Juli 1989 - 6 P 1/88 - NVwZ 1990, 71 ).«.

    Hierunter ist jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Aufgabenwahrnehmung des Personalrates zu verstehen (vgl. BVerwG Beschluß vom 28. Juli 1989 - 6 P 1/88 - NVwZ 1990, 71, 72, zu 2 a der Gründe, zur entsprechenden Vorschrift des § 68 Abs. 1 NdsPersVG).

    Indessen stellt die Aufzeichnung der Ferngespräche der Betriebsvertretung nach Datum, Anmelder, Ort und Zielnummer sowie auch nach Gebühreneinheiten keine Behinderung im Sinne des § 8 BPersVG dar (vgl. BVerwG Beschluß vom 28. Juli 1989, a.a.O., zur entsprechenden Vorschrift des § 68 Abs. 1 NdsPersVG; BAG Beschluß vom 18. Januar 1989 - 7 ABR 38/87 - n. v., zu B II 2 a bis e der Gründe).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach erkannt, daß die Dienststelle, die die durch die Tätigkeit des Personalrats entstandenen Kosten zu tragen hat, auch ein Prüfungsrecht des Inhalts hat, ob die Kosten durch die Wahrnehmung der dem Personalrat gesetzlich übertragenen Aufgaben entstanden und erforderlich sind (vgl. BVerwGE 14, 282 ; BVerwGE 44, 254 ; Beschluß vom 28. Juli 1989 - 6 P 1/88 - NVwZ 1990, 71, 72, zu 2 a der Gründe).

    Inwieweit eine solche Überprüfung zulässig ist, muß anhand objektiver Umstände unter Abwägung der Interessen der Betriebsvertretung bzw. des Personalrats an ungehinderter Arbeit und des Dienststellenleiters an der reibungslosen Tätigkeit seiner Behörde unter Beachtung des Grundsatzes der Sparsamkeit der Verwendung von Haushaltsmitteln entschieden werden (vgl. BVerwG Beschluß vom 28. Juli 1989, a.a.O., sowie Beschluß vom 16. Juni 1989 - 6 P 10/86 - NVwZ 1990, 74, 75).

    Die hier bei Ferngesprächen erfaßten äußeren Daten können zwar personenbezogene Daten der Mitglieder der antragstellenden Betriebsvertretung sein, denn hieraus wird ersichtlich, daß ein bestimmtes Telefongespräch von dem Telefonapparat aus geführt worden ist, der der Betriebsvertretung als Hauptanschluß zur Verfügung steht (vgl. BAGE 52, 88, 98 = AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B II 2 c der Gründe sowie BVerwG Beschluß vom 28. Juli 1989 - 6 P 1/88 - NVwZ 1990, 71, 73, zu 2 d der Gründe).

  • BVerwG, 27.08.1990 - 6 P 26.87

    Kein Anspruch auf Reisekostenerstattung bei Ablehnung der unentgeltlichen

    Der Personalrat und jedes seiner Mitglieder sind jedoch in die Dienststelle eingebunden und stehen nicht selbständig neben ihr (vgl. Beschluß vom 28. Juli 1989 - BVerwG 6 P 1.88 - ).

    Da die Personalvertretung die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel aus Haushaltsmitteln erhält, hat sie als zwar dienststellenintern, nicht aber rechtlich verselbständigter Bestandteil der Dienststelle den bei der Verwendung öffentlicher Mittel geltenden Grundsatz der Sparsamkeit bei der Verursachung von Kosten für ihre Tätigkeit zu beachten, und der Dienststellenleiter dafür Sorge zu tragen, daß dieser Grundsatz eingehalten wird (vgl. BVerwGE 14, a.a.O.; 79, 361; Beschlüsse vom 26. November 1982 - BVerwG 6 P 40.79 - , vom 24. November 1986 - BVerwG 6 P 3.85 - , vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 - und vom 28. Juli 1989 - BVerwG 6 P 1.88 - ).

    Die Dienststelle, die die Reisekosten zu erstatten hat, muß auch ein Prüfungsrecht haben, ob und in welchem Umfang die Voraussetzungen für die Erstattung von Reisekosten gegeben sind (vgl. zum Prüfungsrecht des Dienststellenleiters Beschlüsse vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 - und vom 28. Juli 1989 - BVerwG 6 P 1.88 - m.w.N.), vorausgesetzt, er beachtet den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit und behindert nicht die Arbeit des Personalrats.

  • BVerwG, 09.07.2007 - 6 P 9.06

    Antragstellung im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; konkreter

    Denn durch die Teilnahme des Personalratsmitglieds an einer von § 46 Abs. 6 BPersVG erfassten Veranstaltung wird die Dienststelle in zweifacher Hinsicht finanziell belastet: Zum einen sind dem Personalratsmitglied trotz der Freistellung vom Dienst seine Bezüge fortzuzahlen, zum anderen sind die durch die Schulung selbst veranlassten Kosten zu übernehmen (vgl. Beschlüsse vom 28. Juli 1989 - BVerwG 6 P 1.88 - Buchholz 251.6 § 68 NdsPersVG Nr. 1 S. 3 f., vom 27. August 1990 - BVerwG 6 P 26.87 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 18 S. 23 und vom 7. Dezember 1994 - BVerwG 6 P 36.93 - BVerwGE 97, 166 = Buchholz 251.0 § 45 BaWüPersVG Nr. 2 S. 5 f.).
  • BVerwG, 15.05.1991 - 6 P 15.89

    Personalratsvorstand - Wahl von Gruppenmitgliedern - Stimmengleichheit

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 28. Juli 1989 - BVerwG 6 P 1.88 - PersV 1989, 488 m.w.N.) ausgeführt hat, schließt es die jedem personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren innewohnende allgemeine, auf die Tätigkeit aller Personalvertretungen ausstrahlende Bedeutung in der Regel aus, die einzelnen Streitsachen unterschiedlich zu bewerten.
  • BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 5.95

    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung bei Fallgruppenwechsel innerhalb

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 28. Juli 1989 - BVerwG 6 P 1.88 - Buchholz 251.6 § 68 NdsPersVG Nr. 1 m.w.N.) ausgeführt hat, schließt es die jedem personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren innewohnende allgemeine, auf die Tätigkeit aller Personalvertretungen ausstrahlende Bedeutung in der Regel aus, die einzelnen Streitsachen unterschiedlich zu bewerten.
  • BVerwG, 14.11.1990 - 6 P 4.89

    Personalvertretungsrecht: Umfang einer Grundschulung zum Personalvertretungsrecht

    Da die Personalvertretung gemäß § 44 Abs. 1 BPersVG die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel aus Haushaltsmitteln erhält, hat sie als zwar dienststellenintern, nicht aber rechtlich verselbstständigter Bestandteil der Dienststelle den bei der Verwendung öffentlicher Mittel geltenden Grundsatz der Sparsamkeit zu beachten (vgl. BVerwGE 14, 282 [BVerwG 22.06.1962 - VII P 8/61]; 58, 54 [BVerwG 27.04.1979 - 6 P 45/78]; 79, 361 [BVerwG 23.06.1988 - 5 C 27/86]; Beschluß vom 28. Juli 1989 - BVerwG 6 P 1.88 - ), d.h. die entstehenden Kosten müssen in einem angemessenen Verhältnis zu dem Schulungseffekt stehen.

    Dabei hat der Dienststellenleiter darauf zu achten, daß dieser Grundsatz eingehalten wird (vgl. BVerwGE 14, a.a.O.; 79, a.a.O.; Beschluß vom 28. Juli 1989 - BVerwG 6 P 1.88 - a.a.O.).

  • BVerwG, 17.02.1995 - 6 P 52.93

    Anspruch des Personalratsmitglieds auf Erstattung von Schulungskosten bei

    Zu dieser Prüfung ist die Personalvertretung verpflichtet, weil sie als zwar dienststelleninterner, nicht aber rechtlich verselbständigter Bestandteil der Dienststelle den bei der Verwendung öffentlicher Mittel geltenden Grundsatz der Sparsamkeit bei der Verursachung der Kosten für ihre Tätigkeit zu beachten hat (Beschluß vom 28. Juli 1989 - BVerwG 6 P 1.88 - Buchholz 251.6 § 68 Nds.PersVG Nr. 1 m.w.Nachw.).

    Dazu gehört gleichfalls die Prüfung, ob eine Reise zur Erfüllung der Aufgaben des Personalrats erforderlich war (Beschluß vom 28. Juli 1989, a.a.O. m.w.Nachw.), ob sie innerhalb des gesetzlichen Aufgabenbereichs des Personalrats erfolgte und ob ihre Ausführung vom Personalrat als vertretbar angesehen werden durfte (Beschluß vom 27. August 1990 - BVerwG 6 P 26.87 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 18).

  • VG Frankfurt/Main, 20.11.1995 - 9 G 3166/95

    Anspruch einer Frauenbeauftragten auf Zuleitung eines

    Er erfaßt jede Form der Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung des Personalrats, das heißt hier der Frauenbeauftragten, von der Erschwerung und Störung bis zur Verhinderung ( BVerwG, Beschluß vom 27.08.1990 - 6 P 26.87 - PersR 1990, 327; 28.07.1989 - 6 P 1.88 - PersR 1989, 297, 299; 16.06.1989 - 6 P 10.86 - PersR 1989, 296 f.; 27.04.1983 - 6 P 3.81 - BVerwGE 67, 136, 144; BAG, Beschluß vom 01.08.1990 - 7 ABR 99/88 - NZA 1991, 63).

    Desweiteren ist anerkannt, daß das Behinderungsverbot Abwehransprüche begründet, die von den geschützten Personen oder Organen im eigenen Namen gerichtlich geltend gemacht werden können (BVerwG 16.06.1989 und 28.07.1989 a.a.O.).

  • BVerwG, 05.10.1989 - 6 P 2.88

    Jugendvertretung - Beendigung der Amtszeit - Ungültigkeit der Wahl -

    Der nunmehr von der Antragstellerin mit Rücksicht auf die eingetretene Änderung der tatsächlichen Verhältnisse gestellte Antrag auf Feststellung, daß bei der angefochtenen Wahl der Jugendvertretung wesentliche Wahlvorschriften verletzt worden seien, ist keine Antragsänderung, die in der Rechtsbeschwerdeinstanz ausgeschlossen wäre (vgl. Beschlüsse vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 P 24.80 - , vom 24. September 1985 - BVerwG 6 P 21.83 - <PersV 1988, 353> und vom 28. Juli 1989 - BVerwG 6 P 1.88 -).
  • BVerwG, 02.03.1993 - 6 P 34.91

    Dienstliche Maßnahme - Personalrat der Stammdienststelle - Fachliche

  • BVerwG, 27.09.1990 - 6 P 23.88

    Verfassungsmäßigkeit des § 33 Satz 2 BPersVG

  • BVerwG, 15.11.1989 - 6 P 2.87

    Mitbestimmungsplichtige Einstellung - Mitbestimmung - Art und Inhalt des

  • BGH, Ermittlungsrichter, 29.01.2021 - 1 BGs 42/21

    Gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit eines Beweisantrags im

  • OVG Bremen, 28.06.1994 - 1 BA 30/92

    Statthaftigkeit der Speicherung personenbezogener Daten durch

  • BVerwG, 02.07.1991 - 2 B 64.91

    Telefonüberwachung und automatischen Registrierung der Daten aller dienstlich

  • BGH, 29.01.2021 - 1 ARs 1/20
  • VGH Hessen, 27.02.1992 - HPV TL 2154/87

    Geschäftsbedarf des Personalrates - Freischaltung von Telefongeräten

  • BVerwG, 22.05.1992 - 6 PB 24.91

    Mitbestimmung eines Personalrates - Voraussetzungen für eine Zulassung der

  • VG Düsseldorf, 09.09.2013 - 33 K 1669/12

    Rechtmäßigkeit einer Regelung der Bundesagentur für Arbeit in den Allgemeinem

  • BVerwG, 15.02.1995 - 6 KSt 3.94

    Rechtsmittel

  • OVG Niedersachsen, 04.11.1992 - 18 L 8462/91

    Beteiligung des Gesamtpersonalrats an Verfügungen, die allen Bediensteten bekannt

  • OVG Saarland, 04.06.1997 - 5 P 5/96

    Festsetzung des Gegenstandswertes in personalvertretungsrechtlichen

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