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   BVerwG, 17.08.1989 - 6 P 11.87   

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BVerwG, 17.08.1989 - 6 P 11.87 (https://dejure.org/1989,1089)
BVerwG, Entscheidung vom 17.08.1989 - 6 P 11.87 (https://dejure.org/1989,1089)
BVerwG, Entscheidung vom 17. August 1989 - 6 P 11.87 (https://dejure.org/1989,1089)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Personalrat - Einstellung - Mitbestimmungsrecht - Befristung des Arbeitsvertrages - Teilzeitbeschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 82, 288
  • NVwZ 1990, 374 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 19.09.1983 - 6 P 32.80

    Einflußmöglichkeit des Personalrats - Einstellung eines Beschäftigten -

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1989 - 6 P 11.87
    Diese Befugnis steht dem Personalrat auch nicht in der eingeschränkten Form zu, der beabsichtigten Befristung oder Teilzeitbeschäftigung allein aus Gründen widersprechen zu können, welche die Belange der in der Dienststelle bereits Beschäftigten betreffen (im Anschluß an BVerwGE 68, 30).

    In diesem Sinne hat der Senat bereits für die entsprechenden Mitbestimmungstatbestände in anderen Landesgesetzen entschieden, und zwar für § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPVG NW 1974 (BVerwGE 68, 30 ), für § 64 Abs. 1 Nr. 2 HPVG 1979 (Beschlüsse vom 12. August 1983 - BVerwG 6 P 29.79 - <PersV 1985, 246> und vom 25. August 1988 - BVerwG 6 P 36.85 ) und - unter beiden Gesichtspunkten - für § 76 Abs. 1 Nr. 1 LPVG BW 1975 (Beschlüsse vom 30. September 1983 - BVerwG 6 P 4.82 - <PersV 1985, 167> und - BVerwG 6 P 11.83 - <PersV 1986, 466>).

    Der in § 65 Abs. 1 Buchst. c BremPersVG enthaltene personalvertretungsrechtliche Begriff der Einstellung hat nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 50, 176 ; 68, 30 ; BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 1983 - BVerwG 6 P 29.79 - und vom 25. August 1988 - BVerwG 6 P 36.85 - ) einen fest umrissenen Inhalt.

    Wenn es in dem Beschluß des Senats vom 19. September 1983 (BVerwGE 68, 30 ) im Zusammenhang mit der Mitbestimmung bei Einstellungen heißt, der Personalrat sei nicht Sachwalter der Rechte des Beschäftigten (bzw. des zu Beschäftigenden), was sich mit seiner kollektiv-rechtlichen Aufgabenstellung auch nicht vereinbaren ließe, sollte damit nicht zum Ausdruck gebracht werden, die Aufgabenstellung des Personalrats sei insgesamt und ausschließlich eine rein kollektiv-rechtliche.

    Vielmehr ist weiterhin davon auszugehen, daß die Mitbestimmung bei diesen Fallgestaltungen nicht zur rechtlichen Klärung, sondern zu einer - nicht immer vermeidbaren, aber unerwünschten - Doppelgleisigkeit der Rechtswege und damit zu rechtlicher Unsicherheit führt (vgl. BVerwGE 68, 30 ).

    Darauf hat der Senat bereits früher hingewiesen (vgl. BVerwGE 68, 30 ).

  • BAG, 20.06.1978 - 1 ABR 65/75

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei sachlich nicht

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1989 - 6 P 11.87
    Der Senat befindet sich mit seiner Auffassung, daß einzelvertragliche Abreden betreffend die Befristung des Arbeitsvertrages oder die Teilzeitbeschäftigung nicht der Mitbestimmung bei Einstellungen unterliegen, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschlüsse vom 20. Juni 1978 - 1 ABR 65/75 -, AP Nr. 8 zu § 99 BetrVG 1972, und vom 16. Juli 1985 - 1 ABR 35/83 -, BAGE 49, 180 ).

    Aus eben diesem Grunde hat aber das Bundesarbeitsgericht ein Recht des Betriebsrats, seine Zustimmung zur Einstellung wegen der Befristung zu verweigern, nicht anerkannt; es hat daraus den Schluß gezogen, eine Ausweitung des Zustimmungsverweigerungsrechts (des Betriebsrates) auf die Befristung von Arbeitsverträgen würde die Schutzfunktion für den einzustellenden Arbeitnehmer, die der Mitbestimmungsregelung des § 99 BetrVG innewohne, geradezu in ihr Gegenteil verkehren (BAG, Beschluß vom 20. Juni 1978, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.02.1976 - VII P 9.74

    Beschlußverfahren - Einigungsstelle - Eingruppierung eines Angestellten -

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1989 - 6 P 11.87
    Der in § 65 Abs. 1 Buchst. c BremPersVG enthaltene personalvertretungsrechtliche Begriff der Einstellung hat nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 50, 176 ; 68, 30 ; BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 1983 - BVerwG 6 P 29.79 - und vom 25. August 1988 - BVerwG 6 P 36.85 - ) einen fest umrissenen Inhalt.

    Eine Ausnahme bildet lediglich die im Interesse der Einheitlichkeit des Tarifgefüges gerechtfertigte Eingruppierung (vgl. BVerwGE 50, 176 ).

  • BVerwG, 25.08.1988 - 6 P 36.85

    Mitbestimmungspflichtige Einstellung - Mitbestimmungsrecht - Wiederaufnahme der

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1989 - 6 P 11.87
    In diesem Sinne hat der Senat bereits für die entsprechenden Mitbestimmungstatbestände in anderen Landesgesetzen entschieden, und zwar für § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPVG NW 1974 (BVerwGE 68, 30 ), für § 64 Abs. 1 Nr. 2 HPVG 1979 (Beschlüsse vom 12. August 1983 - BVerwG 6 P 29.79 - <PersV 1985, 246> und vom 25. August 1988 - BVerwG 6 P 36.85 ) und - unter beiden Gesichtspunkten - für § 76 Abs. 1 Nr. 1 LPVG BW 1975 (Beschlüsse vom 30. September 1983 - BVerwG 6 P 4.82 - <PersV 1985, 167> und - BVerwG 6 P 11.83 - <PersV 1986, 466>).

    Der in § 65 Abs. 1 Buchst. c BremPersVG enthaltene personalvertretungsrechtliche Begriff der Einstellung hat nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 50, 176 ; 68, 30 ; BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 1983 - BVerwG 6 P 29.79 - und vom 25. August 1988 - BVerwG 6 P 36.85 - ) einen fest umrissenen Inhalt.

  • BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 35/83

    Zustimmungsersetzung bei befristeter Einstellung

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1989 - 6 P 11.87
    Der Anspruch auf entsprechende Eingruppierung ergibt sich unmittelbar aus dem Tarifvertrag (vgl. BVerwGE 50, 186 ; BAGE 49, 180 ).

    Der Senat befindet sich mit seiner Auffassung, daß einzelvertragliche Abreden betreffend die Befristung des Arbeitsvertrages oder die Teilzeitbeschäftigung nicht der Mitbestimmung bei Einstellungen unterliegen, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschlüsse vom 20. Juni 1978 - 1 ABR 65/75 -, AP Nr. 8 zu § 99 BetrVG 1972, und vom 16. Juli 1985 - 1 ABR 35/83 -, BAGE 49, 180 ).

  • BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75

    Höhergruppierung eines Angestellten - Mitbestimmung des Personalrats - Korrektur

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1989 - 6 P 11.87
    Der Anspruch auf entsprechende Eingruppierung ergibt sich unmittelbar aus dem Tarifvertrag (vgl. BVerwGE 50, 186 ; BAGE 49, 180 ).

    Er hat in erster Linie im Interesse der in der Dienststelle weisungsgebundenen tätigen Beschäftigten zu handeln (§ 52 Abs. 1 Satz 1 BremPersVG), damit die Arbeit und der Frieden innerhalb der Dienststelle (§ 52 Abs. 2 BremPersVG) erhalten bleiben (vgl. BVerwGE 50, 186 ).

  • BVerwG, 12.08.1983 - 6 P 29.79

    Befristung eines Arbeitsvertrags - Mitbestimmung des Personalrats - Einstellung

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1989 - 6 P 11.87
    In diesem Sinne hat der Senat bereits für die entsprechenden Mitbestimmungstatbestände in anderen Landesgesetzen entschieden, und zwar für § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPVG NW 1974 (BVerwGE 68, 30 ), für § 64 Abs. 1 Nr. 2 HPVG 1979 (Beschlüsse vom 12. August 1983 - BVerwG 6 P 29.79 - <PersV 1985, 246> und vom 25. August 1988 - BVerwG 6 P 36.85 ) und - unter beiden Gesichtspunkten - für § 76 Abs. 1 Nr. 1 LPVG BW 1975 (Beschlüsse vom 30. September 1983 - BVerwG 6 P 4.82 - <PersV 1985, 167> und - BVerwG 6 P 11.83 - <PersV 1986, 466>).

    Der in § 65 Abs. 1 Buchst. c BremPersVG enthaltene personalvertretungsrechtliche Begriff der Einstellung hat nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 50, 176 ; 68, 30 ; BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 1983 - BVerwG 6 P 29.79 - und vom 25. August 1988 - BVerwG 6 P 36.85 - ) einen fest umrissenen Inhalt.

  • BAG, 25.09.1987 - 7 AZR 315/86

    Vorrang der SR 2y BAT vor Art 1 § 1 BeschFG 1985

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1989 - 6 P 11.87
    Das Bundesarbeitsgericht hat jedoch inzwischen entschieden, daß vorgesetzliche tarifvertragliche oder nachgesetzliche tarifvertragliche Befristungsvorschriften, sofern diese für den Arbeitnehmer günstiger sind, der genannten Gesetzesregelung vorgehen; dazu hat es auch die Protokollnotiz Nr. 1 zu Nr. 1 der Sonderregelungen der Anlage SR 2 y BAT gezählt, wonach "Zeitangestellte nur eingestellt werden dürfen, wenn hierfür sachliche oder in der Person des Angestellten liegende Gründe vorliegen" (BAG, Urteil vom 25. September 1987 - 7 AZR 315/86 - ).
  • BVerwG, 30.09.1983 - 6 P 11.83

    Mitbestimmungsrecht eines öffentlichen Personalrats bei Einstellungen

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1989 - 6 P 11.87
    In diesem Sinne hat der Senat bereits für die entsprechenden Mitbestimmungstatbestände in anderen Landesgesetzen entschieden, und zwar für § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPVG NW 1974 (BVerwGE 68, 30 ), für § 64 Abs. 1 Nr. 2 HPVG 1979 (Beschlüsse vom 12. August 1983 - BVerwG 6 P 29.79 - <PersV 1985, 246> und vom 25. August 1988 - BVerwG 6 P 36.85 ) und - unter beiden Gesichtspunkten - für § 76 Abs. 1 Nr. 1 LPVG BW 1975 (Beschlüsse vom 30. September 1983 - BVerwG 6 P 4.82 - <PersV 1985, 167> und - BVerwG 6 P 11.83 - <PersV 1986, 466>).
  • BVerwG, 30.10.1964 - VII P 2.64

    Anordnung der Umsetzung eines Beamten der Schutzpolizei zur Kriminalpolizei -

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1989 - 6 P 11.87
    Was die Einstellung von Beschäftigten mit befristeten Verträgen und/oder mit Teilzeitbeschäftigung betrifft, ist auch nicht davon auszugehen, daß der Landesgesetzgeber eine entsprechende Untergliederung des Mitbestimmungstatbestandes stillschweigend oder pauschal im Rahmen der dem Personalrat eingeräumten Allzuständigkeit (§ 52 Abs. 1, § 63 Abs. 2, § 65 Abs. 3 und § 66 Abs. 3 BremPersVG; vgl. hierzu auch BVerwGE 19, 359 ) hätte zulassen wollen.
  • BVerwG, 28.03.1963 - II C 98.60

    Erweiterte Zulassung von Schadensersatzansprüchen bei Dienstunfällen und

  • BVerwG, 25.10.1983 - 6 P 22.82

    Initiativrecht - Gesetzliche Mitbestimmung - Personalvertretung - Belange der

  • RG, 29.02.1912 - VI 205/11

    Arglist und Urteilsrechtskraft

  • BVerwG, 13.02.1979 - 6 P 48.78

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Verlängerung eines Zeitarbeitsvertrages - Zweck

  • BVerwG, 26.10.1983 - 6 P 6.83

    Initiativrecht - Beförderung

  • BVerwG, 30.09.1983 - 6 P 4.82

    Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Personalrats bei der Einstellung -

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 P 41.93

    Personalvertretungsrecht: Verweigerung der Zustimmung zu fortlaufend wiederholten

    aa) Der in § 77 Abs. 1 Nr. 2 a HPVG enthaltene personalvertretungsrechtliche Begriff der Einstellung hat nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - die teils zu vergleichbaren Regelungen ergangen ist - einen fest umrissenen Inhalt (vgl. BVerwGE 50, 176 >180<; 68, 30 >32 f.<; 82, 288 >291 ff.<; BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 1983 - BVerwG 6 P 29.79 - Buchholz 238.35 § 60 HePersVG Nr. 4 und vom 25. August 1988 - BVerwG 6 P 36.85 - Buchholz 251.5 § 64 HePersVG Nr. 6 = PersR 1988, 298 ff.).

    Einzelvertragliche Abreden betreffend die Befristung des Arbeitsvertrages oder die Teilzeitbeschäftigung unterliegen also nicht der Mitbestimmung bei Einstellungen (vgl. insb. Beschlüsse vom 19. September 1983 - BVerwG 6 P 32.80 - BVerwGE 68, 30 >32 f.< und vom 17. August 1989 - BVerwG 6 P 11.87 - BVerwGE 82, 288 >291 ff.<).

    Der Beschluß des Senats vom 17. August 1989 - BVerwG 6 P 11.87 - BVerwGE 82, 288 (291 ff.), in dem eine Befugnis des Personalrats nach bremischen Landesrecht verneint wurde, der beabsichtigten Befristung aus Gründen widersprechen zu können, welche die Belange der in der Dienststelle bereits Beschäftigten betreffen, steht dem nicht entgegen.

  • BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98

    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Verhältnis zur Mitbestimmung bei Einstellungen,

    aa) Das Beschwerdegericht hat zutreffend darauf hingewiesen, daß sich nach der weit zurückreichenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - teils auch der neueren (vgl. BVerwGE 82, 288, 291, mit umfangr. Nachw.) - die Mitbestimmung bei der Einstellung auf die Eingliederung der zur Einstellung vorgesehenen Person, die von ihr auszuübende Tätigkeit und deren Eingruppierung beziehe.
  • BAG, 06.10.2010 - 7 AZR 397/09

    Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung

    b) Befristungsabreden fallen nicht unter die mitbestimmungsrechtliche Allzuständigkeit des Personalrats nach § 2 Abs. 1, § 51 Abs. 1 Satz 1 MBG SH (ebenso für die in § 52 Abs. 1, § 63 Abs. 2, § 65 Abs. 3, § 66 Abs. 3 LPVG Bremen ausgedrückte Allzuständigkeit des Personalrats [kein Mitbestimmungsrecht bei Befristung und Teilzeitbeschäftigung]: BVerwG 17. August 1989 - 6 P 11.87 - BVerwGE 82, 288; aA Kaiser in: Richardi/Dörner/Weber Personalvertretungsrecht 3. Aufl. § 75 Rn. 29; Plander PersR 2006, 54, 56; ders. Anm. zu AP LPVG NW § 72 Nr. 9; wohl auch Raedel PersR 2000, 5, 6) .
  • BAG, 13.04.1994 - 7 AZR 651/93

    Befristete Arbeitsverträge; Mitbestimmung des Personalrats

    Das mit der Einstellung in aller Regel zu begründende Beschäftigungsverhältnis sei nicht Gegenstand der Mitbestimmung (vgl. u. a. Beschluß vom 25. August 1988 - 6 P 36.85 - ZBR 1989, 81 f.; BVerwGE 82, 288, 291 ff., jeweils m. w. N.).

    Arbeitsvertragliche Befristungsabreden unterliegen nicht der Mitbestimmung des Personalrats, es sei denn, in dem anzuwendenden Landespersonalvertretungsgesetz wäre hierfür ein besonderer Mitbestimmungstatbestand enthalten (vgl. BVerwGE 82, 288, 291 ff., m. w. N.).

  • BVerwG, 03.02.1993 - 6 P 28.91

    Personalvertretung - Abrufkräfte - Zustimmungsantrag - Einheitliches

    Die Mitbestimmung des Personalrats bezieht sich daher nicht auf den Abschluß und den Inhalt des Arbeitsvertrages, sondern allein auf die Eingliederung des Einzustellenden in die Dienststelle, also auf die zur Einstellung vorgesehene Person, auf die von ihr auszuübende Tätigkeit und, soweit es sich um Arbeiter und Angestellte handelt, auf die mit der Übertragung der Tätigkeit verbundene tarifliche Bewertung, die Eingruppierung (vgl. Beschluß vom 17. August 1989 - BVerwG 6 P 11.87 - BVerwGE 82, 288 m.w.N.).

    Durch die Beteiligung des Personalrats an der Einstellung von Beschäftigten sollen in erster Linie die kollektiven Interessen der von ihm vertretenen Beschäftigten, die in der Dienststelle bereits als Arbeitnehmer tätig sind, gewahrt werden (vgl. BVerwGE 82, 288 ; Beschluß vom 27. November 1991 - BVerwG 6 P 15.90 - a.a.O.; Beschluß vom 20. Mai 1992 - BVerwG 6 P 4.90 - a.a.O.).

    Daß eine Zustimmungsverweigerung unbeachtlich ist, die ausschließlich auf Gründe gestützt wird, die an eine Befristung der Einstellung anknüpfen, hat der Senat wiederholt entschieden (vgl. BVerwGE 82, 288 m.weit.Nachw.).

  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 P 13.00

    Initiativrecht des Personalrats; Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen.

    Beantragt der Dienststellenleiter zu einer von ihm beabsichtigten personellen Einzelmaßnahme die Zustimmung des Personalrats, so ist dieser nicht darauf beschränkt, die Zustimmungsfähigkeit der Maßnahme allein mit Blick auf die kollektiven Interessen aller Beschäftigten der Dienststelle zu prüfen (vgl. Beschluss vom 17. August 1989 - BVerwG 6 P 11.87 - Buchholz 251.3 § 65 BrPersVG Nr. 6 S. 5).
  • BVerwG, 27.07.1990 - 6 PB 12.89

    Umfang eines Beteiligungsrechts des Personalrats - Divergenz zur Auslegung einer

    Darauf ist der Senat in dem Beschluß über die gegen den genannten Beschluß des OVG Bremen eingelegte und im gegebenen Zusammenhang auch erfolgreiche Rechtsbeschwerde ausführlich eingegangen (vgl. Beschluß vom 17. August 1989 - BVerwG 6 P 11.87 - <PersR 1989, 327 = ZBR 1990, 50>).
  • VG Bremen, 31.01.2008 - P K 283/07

    Mitbestimmung bei Bewilligung von Altersteilzeit und Teilzeitbeschäftigung

    Nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 17.08.1989 (6 P 11/87) erstrecke sich die Mitbestimmung des Personalrats bei der Einstellung eines zu Beschäftigenden auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten des bremischen Landesrechts weder auf die Frage, ob der Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet abzuschließen sei, noch auf eine dabei vorgesehene Teilzeitbeschäftigung.

    Auch der Hinweis des Beteiligten auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.08.1989 (6 P 11.87 in BVerwGE 82, 288) führt hier nicht weiter.

    Im Hinblick auf die Allzuständigkeit des Personalrats nach bremischem Landesrecht hatte das Bundesverwaltungsgericht im angeführten Beschluss vom 17.08.1989 (6 P 11.87 a. a. O.) die Mitbestimmungspflichtigkeit verneint, weil der Personalrat nach § 52 Abs. 1 BremPersVG für alle in der Dienststelle weisungsgebunden tätigen Personen mitzubestimmen hat und daher eine Beschränkung des geschützten Personenkreises auf diejenigen vorliegt, die bereits in der Dienststelle beschäftigt sind.

    Auch soweit sich der Beteiligte auf allgemeine Ausführungen in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.08.1989 (6 P 11.87) beruft, führt dieses nicht weiter.

  • BVerwG, 12.06.2001 - 6 P 11.00

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Altersteilzeit.

    Namentlich erfasst der Einstellungsbegriff in § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG nicht die einzelnen Modalitäten des Arbeitsverhältnisses, so dass deren spätere Änderung - unbeschadet des Eingreifens spezieller Mitbestimmungstatbestände (vgl. z.B. die Höher- oder Rückgruppierung nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG) - ebenfalls nicht mitbestimmungspflichtig ist (vgl. zur Befristung von Arbeitsverträgen und zur Teilzeitbeschäftigung: Beschluss vom 12. August 1983 - BVerwG 6 P 29.79 - Buchholz 238.35 § 60 HePersVG Nr. 4; Beschluss vom 17. August 1989 - BVerwG 6 P 11.87 - BVerwGE 82, 288, 292; Beschluss vom 14. November 1989 - BVerwG 6 P 4.87 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 73).
  • BVerwG, 24.11.2015 - 5 P 13.14

    Beamte auf Lebenszeit; Beamte auf Probe; beamtenrechtlicher Einstellungsbegriff;

    Zwar hat die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 17. August 1989 - 6 P 11.87 - BVerwGE 82, 288 und die dortigen Nachweise) ausgeführt, dass sich die Mitbestimmung bei der Einstellung auf die Eingliederung der zur Einstellung vorgesehenen Person, die von ihr auszuübende Tätigkeit und deren Eingruppierung beziehe.
  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 P 40.93
  • BVerwG, 15.10.2018 - 5 P 9.17

    Allzuständigkeit; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag;

  • VGH Bayern, 31.07.1996 - 17 P 96.367

    Antrag auf Teilzeitbeschäftigung für zwei Jahre im Pflegedienst;

  • BVerwG, 15.11.1989 - 6 P 2.87

    Mitbestimmungsplichtige Einstellung - Mitbestimmung - Art und Inhalt des

  • BVerwG, 14.11.1989 - 6 P 4.87

    Teilzeitbeschäftigung - Mitbestimmung des Personalrats - Zustimmungsverweigerung

  • BAG, 14.02.1990 - 7 AZR 68/89

    Befristeter Arbeitsvertrag unter sechs Monaten

  • LAG Schleswig-Holstein, 26.03.2009 - 4 Sa 1/09

    Befristetes Arbeitsverhältnis, Befristung, Wirksamkeit, Einzelvertretung,

  • BVerwG, 11.07.1995 - 6 P 22.93

    Personalvertretungsrecht: Gebrauchmachen vom auf Ausschöpfung der

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2020 - 17 LP 1/19

    Beschwerde; Einstellung; Feststellungsantrag; Initiativrecht; kollektive

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2000 - 1 A 5333/98

    Folge der Weigerung einer Personalvertretung zur Zustimmung zu einer vom

  • VG Mainz, 06.12.2016 - 5 K 664/16

    Mitbestimmung bei Verlängerung der Dauer eines befristeten Arbeitsvertrags nach

  • BVerwG, 15.11.1995 - 6 P 53.93

    Personalvertretungsrecht: Verweigerung der Zustimmung zu einer Einstellung durch

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2019 - 18 LP 3/18

    Befristete Beschäftigung; Beschwerde; Entfristung; Globalantrag; Initiativrecht;

  • BVerwG, 15.10.2018 - 5 P 8.17

    Mitbestimmung des Personalrats bei Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

  • BVerwG, 08.08.2018 - 5 PB 1.18

    Verweigerung der Zustimmung des Personalrats zu der Einstellung eines

  • BVerwG, 07.07.1993 - 6 P 8.91

    Nutzungsbedingungen für Dienstwohnungen - Mitbestimmung des Personalrats -

  • LAG Hessen, 01.11.1990 - 12 Sa 328/90

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Beteiligung des Personalrats - Anwendbarkeit

  • BVerwG, 11.11.1993 - 6 PB 4.93

    Begriff der Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung - Unüberprüfte Übertragung

  • VGH Bayern, 05.06.1991 - 18 P 91.01003
  • LAG Düsseldorf, 09.09.1999 - 13 (16) Sa 634/99

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Einstellungen nach dem PersVG

  • BVerwG, 27.11.1991 - 6 P 16.90

    Wirksamkeit eines Beschlusses, wenn er unter Beteiligung von Vertretern der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2007 - 60 PV 9.06

    Mitbestimmung des Personalrates bei der Umwandlung eines

  • OVG Saarland, 29.09.1992 - 5 W 5/91

    Beachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung der Personalvertretung für die

  • BVerwG, 09.06.1992 - 6 PB 2.92
  • VGH Bayern, 28.02.2011 - 17 P 09.694

    Informationspflicht des Dienststellenleiters dazu, ob Arbeitsverträge mit oder

  • VGH Bayern, 10.02.1993 - 17 P 92.3787

    Eingliederung eines Bewerbers in die Betriebsgemeinschaft als Gegenstand der

  • LAG Hessen, 23.07.1992 - 12 Sa 1714/91

    Nachholbarkeit der Zustellung und der Begründung eines

  • VGH Bayern, 05.06.1991 - 18 P 91.00945
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.12.1990 - 18 L 4/89

    Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung einer Studienassessorin; Antrag auf

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