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   BVerwG, 07.12.1978 - 6 P 12.78   

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https://dejure.org/1978,1025
BVerwG, 07.12.1978 - 6 P 12.78 (https://dejure.org/1978,1025)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.1978 - 6 P 12.78 (https://dejure.org/1978,1025)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 1978 - 6 P 12.78 (https://dejure.org/1978,1025)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Lehrziele - Lernziele - Praktische Ausbildung - Mitbestimmung - Gestaltung von Lehrveranstaltungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 57, 168
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1978 - 6 P 12.78
    Damit soll dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 1959 - (2 BvF 2/58 - BVerfGE 9, 268 [282]) Rechnung getragen werden, in dem ausgesprochen ist, daß es Regierungsaufgaben gibt, die wegen ihrer politischen Tragweite nicht generell der Regierungsverantwortung entzogen und auf Stellen übertragen werden dürfen, die von der Regierung und vom Parlament unabhängig sind.
  • Drs-Bund, 15.08.1972 - BT-Drs VI/3721
    Auszug aus BVerwG, 07.12.1978 - 6 P 12.78
    Diese den Forderungen und Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragende Regelung des § 104 Satz 3 BPersVG hat der Hamburgische Gesetzgeber aus dem damals vorliegenden, wörtlich und inhaltlich übereinstimmenden § 97 des Entwurfs eines Bundespersonalvertretungsgesetzes (BT-Drucks. VI/3721) übernommen und in das Hamburgische Personalvertretungsgesetz eingefügt (Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, Drucks. VII/2366 S. 8).
  • BVerwG, 24.03.1998 - 6 P 1.96

    Mitbestimmung und Ausbildungsniveau.

    Diese Ausschlußregelung nimmt nach der Rechtsprechung des Senats zu § 86 Abs. 1 Nr. 6 HmbPersVG 1976 Lehrveranstaltungen hinsichtlich ihrer Gestaltung umfassend aus der Mitbestimmung heraus (Beschluß vom 7. Dezember 1978 - BVerwG 6 P 12.78 - Buchholz 238.34 § 86 HmbPersVG Nr. 1 = BVerwGE 57, 168 - Richtlinien über die Lehr- und Lernziele der Rechtsreferendare im Vorbereitungsdienst).

    Unter den Begriff der von der Mitbestimmung ausgenommenen "Lehrveranstaltungen" fallen alle Unterweisungen, Anleitungen und Einweisungen im Rahmen der Ausbildung, die das zur Erreichung des Ausbildungsziels notwendige Wissen sowie die erforderlichen praktischen Kenntnisse und Erfahrungen vermitteln (Beschluß vom 7. Dezember 1978, a.a.O.).

    Richtlinien über Lehr- und Lernziele für die praktische Ausbildung von Rechtsreferendaren (BVerwGE 57, 168 = Buchholz 238.34 § 86 HmbPersVG Nr. 1) entschieden, daß § 86 Abs. 1 Nr. 6 HmbPersVG der bundesrahmenrechtlichen Bestimmmung des § 104 Satz 3 BPersVG Rechnung trage, nach der u.a. Entscheidungen über die Gestaltung von Lehrveranstaltungen im Rahmen des Vorbereitungsdienstes einschließlich der Auswahl der Lehrpersonen nicht den Stellen entzogen werden dürfen, die der Volksvertretung verantwortlich sind.

    § 104 Satz 1 Halbs. 2 BPersVG schreibt keine bindende Verpflichtung für die Landesgesetzgeber fest, sondern empfiehlt ihnen lediglich, ihre Mitbestimmungsregelungen so - oder so ähnlich - zu gestalten, wie sie im Bundespersonalvertretungsgesetz vorgesehen sind (vgl. Beschluß vom 7. Dezember 1978, a.a.O., S. 7 f.; Lorenzen/Schmitt, a.a.O., § 104 Rn. 4).

  • BVerwG, 17.07.1987 - 6 P 6.85

    Mitbestimmungsrecht - Arbeitsplatz-Gestaltung - Gegenstand - Umfang -

    Das schließt aber nicht aus, daß der Bundesgesetzgeber im Geltungsbereich des Bundespersonalvertretungsgesetzes oder ein Landesgesetzgeber in seinem Regelungsbereich über diese rahmenrechtliche Forderung hinaus auch bestimmte Angelegenheiten wegen ihrer politischen Tragweite überhaupt einer Mitbestimmung der Personalvertretung entzieht (vgl. BVerwGE 57, 168 ; Beschluß vom 7. Februar 1980 ).
  • OVG Hamburg, 29.09.1998 - Bs PH 6/96

    Mitbestimmung; Schulbehörde; Berufsbildung; Lehrveranstaltungen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 07.12.1978, BVerwGE 57 S. 168) fielen unter den Begriff der Lehrveranstaltungen alle Unterweisungen, Anleitungen und Einweisungen im Rahmen der Ausbildung, die das zur Erreichung des Ausbildungszieles notwendige Wissen sowie die erforderlichen praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln.

    Das Rahmenrecht stellt insoweit nur eine Mindestforderung auf, dem Hamburger Gesetzgeber war es nicht verwehrt, über diesen Rahmen hinauszugehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.12.1978, BVerwGE 57 S. 168, 170 ff., betr. Richtlinien über die Lehr- und Lernziele der Rechtsreferendare im Vorbereitungsdienst; Beschl. v. 24.03.1998 - BVerwG 6 P 1.96, PersR 1998 S. 331, 333 f.; OVG Hamburg, Beschl. v. 14.02.1984 - OVG Bs PH 11/83; Beschl. v. 13.08.1996, PersR 1997 S. 256; s. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 25.01.1977, PersV 1980 S. 74).

  • BVerwG, 17.07.1987 - 6 P 3.84

    Baumaßnahmen an Arbeitsplätzen - Erfüllung mehrerer Beteiligungstatbestände durch

    Das schließt aber nicht aus, daß der Bundesgesetzgeber im Geltungsbereich des Bundespersonalvertretungsgesetzes oder ein Landesgesetzgeber in seinem Regelungsbereich über diese rahmenrechtliche Forderung hinaus auch bestimmte Angelegenheiten wegen ihrer politischen Tragweite überhaupt einer Mitbestimmung der Personalvertretung entzieht (vgl. BVerwGE 57, 168 [BVerwG 07.12.1978 - 6 P 12/78]; Beschluß vom 7. Februar 1980 ).
  • BVerwG, 19.10.1983 - 6 P 16.81

    Erlass über die Ausbildung von Beratungslehrern und Mitbestimmungsrecht der

    Zudem setzt § 104 Satz 3 des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 693) rahmenrechtlich den Ländern eine Schranke, nach der Entscheidungen über die Gestaltung von Lehrveranstaltungen im Rahmen des Vorbereitungsdienstes einschließlich der Auswahl von Lehrpersonen nicht den Stellen entzogen werden dürfen, die der Volksvertretung verantwortlich sind (siehe dazu Beschluß des Senats vom 7. Dezember 1978 - BVerwG 6 P 12.78 - [BVerwGE 57, 168]).
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