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   BVerwG, 10.11.1999 - 6 P 12.98   

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BVerwG, 10.11.1999 - 6 P 12.98 (https://dejure.org/1999,5901)
BVerwG, Entscheidung vom 10.11.1999 - 6 P 12.98 (https://dejure.org/1999,5901)
BVerwG, Entscheidung vom 10. November 1999 - 6 P 12.98 (https://dejure.org/1999,5901)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 6
    Durchführung der Berufsbildung; Mitbestimmung des Personalrates; Quotierung von Ausbildungsstellen

  • Wolters Kluwer

    Durchführung der Berufsbildung - Mitbestimmung des Personalrates - Quotierung von Ausbildungsstellen

  • Judicialis

    BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2000, 615
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.03.1998 - 6 P 1.96

    Mitbestimmung und Ausbildungsniveau.

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1999 - 6 P 12.98
    Das Bundesverwaltungsgericht habe die beschriebene Linie seiner Rechtsprechung konsequent fortgesetzt (Beschluß vom 24. März 1998 - BVerwG 6 P 1.96 - PersR 1998, 331).

    Das geschieht etwa mit der Festlegung des zeitlichen Ablaufs der Berufsausbildung, der Bestimmung des Ortes und der Räumlichkeiten, in denen sie bezogen auf bestimmte Ausbildungsinhalte/Ausbilder durchgeführt wird, und die Regelung der Art und Weise, wie die Teilnehmer an der Berufsausbildung in den Dienstablauf innerhalb der ausbildenden Dienststellen oder Betriebe eingegliedert werden (vgl. Beschlüsse vom 28. Dezember 1984 - BVerwG 6 P 5.84 - Buchholz 238.34 § 86 HmbPersVG Nr. 3 und vom 24. März 1998 - BVerwG 6 P 1.96 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 5).

  • VGH Hessen, 22.09.1994 - TK 1792/93

    Aufteilung von vorgegebenen Ausbildungsquoten auf einzelne nachgeordnete

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1999 - 6 P 12.98
    Zu Recht habe der Hessische Verwaltungsgerichtshof in einer Entscheidung vom 22. September 1994 (TK 1792/93 - PersR 1995, 212) auch die Aufteilung der Ausbildungsquoten auf nachgeordnete Dienststellen der Mitbestimmung unterworfen.

    Die vom Antragsteller zur Stützung seiner Rechtsauffassung herangezogene Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. September 1994 (TK 1792/93 - PersR 1995, 212) verkennt die Bedeutung des Kriteriums der Unmittelbarkeit in der Rechtsprechung des Senats.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.1998 - 1 A 6488/96

    Mitbestimmung über eine Einstellung oder Zulassung von Auszubildenden und

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1999 - 6 P 12.98
    BVerwG 6 P 12.98 OVG 1 A 6488/96.PVB.
  • BVerwG, 23.09.1992 - 6 P 24.91

    Zustimmung zur Einstellung von Beschäftigten - Verweigerung der Zustimmung wegen

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1999 - 6 P 12.98
    Das Bundesverwaltungsgericht habe ähnlich auch in seinem Beschluß vom 23. September 1992 - BVerwG 6 P 24.91 - im Zusammenhang mit dem Mitbestimmungstatbestand "Einstellung" nach § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG festgestellt, daß sowohl die Festlegung der Quoten wie auch die Zuteilung an die Landesarbeitsämter personalpolitisch begründete, innerdienstliche Maßnahmen ohne rechtliche Ausgestaltung und Bestandswirkung seien und somit das Mitbestimmungsrecht des Personalrates insofern nicht einschränkten.
  • BVerwG, 28.12.1984 - 6 P 5.84

    Mitbestimmung an der Durchführung der Berufsbildung - Mitbestimmung hinsichtlich

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1999 - 6 P 12.98
    Das geschieht etwa mit der Festlegung des zeitlichen Ablaufs der Berufsausbildung, der Bestimmung des Ortes und der Räumlichkeiten, in denen sie bezogen auf bestimmte Ausbildungsinhalte/Ausbilder durchgeführt wird, und die Regelung der Art und Weise, wie die Teilnehmer an der Berufsausbildung in den Dienstablauf innerhalb der ausbildenden Dienststellen oder Betriebe eingegliedert werden (vgl. Beschlüsse vom 28. Dezember 1984 - BVerwG 6 P 5.84 - Buchholz 238.34 § 86 HmbPersVG Nr. 3 und vom 24. März 1998 - BVerwG 6 P 1.96 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 5).
  • BVerwG, 15.12.1972 - VII P 4.71

    Kompetenz zur Bildung von Personalräten in den Ländern

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1999 - 6 P 12.98
    Demgegenüber bleibt bereits nach der seitherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Arbeitgeberseite ein erheblicher Entscheidungsspielraum darüber vorbehalten, zu welchem Ausbildungsplatz der einzelne Auszubildende entsandt wird (BVerwG, Beschluß vom 15. Dezember 1972 - BVerwG 7 P 4.71 - Buchholz 238.33 § 22 a PersVG Bremen Nr. 1 = PersV 1973, 111).
  • BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 604/06

    Fortbildung - Rückzahlungsklausel - Tarifvorbehalt - Mitbestimmung - Personalrat

    Angesprochen sind damit insbesondere zeitliche und inhaltliche Festlegungen sowie organisatorische Fragen (vgl. BVerwG 28. Dezember 1984 - 6 P 5.84 - Rn. 21, Buchholz 238.34 § 86 HmbPersVG Nr. 3; zur Übernahme von Fahrtkosten BVerwG 15. Dezember 1994 - 6 P 19.92 - AP BPersVG § 75 Nr. 58; 10. November 1999 - 6 P 12.98 - AP BPersVG § 78 Nr. 4 zu § 75 Abs. 3 Nr. 6 BPersVG).
  • VG Stuttgart, 12.11.2020 - PB 21 K 6701/19

    Personalvertretungsrechtliche Maßnahme; Berufsausbildung; Personaleinsatz;

    Der Antragsteller bezog sich auf einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.11.1999 (6 P 12/98).

    Ausweislich der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.11.1999 (6 P 12/98, juris Rnr. 20 a.E.) sei der Bereich der unmittelbaren Gestaltung und Prüfung der Berufsausbildung und damit der Mitbestimmungstatbestand des § 75 Abs. 3 Nr. 6 BPersVG gerade dann gegeben, wenn entschieden werde, "in welchem Umfang der Ausbildungsaufwand der Ausbilder auf ihre dienstliche Tätigkeit angerechnet werde und in welchem Umfang ihnen sonstige Tätigkeiten übertragen werden".

    Auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.11.1999 (6 P 12/98) werde deshalb die Auffassung des Beteiligten gestärkt, dass, wenn schon die Frage nach der Anzahl der Fachausbilder nicht mitbestimmungspflichtig sei, dies erst recht für deren organisatorische Zuordnung gelten müsse.

    Die vom Antragsteller zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.11.1999 (6 P 12/98) widerspreche dem nicht.

    Das geschieht etwa mit der Festlegung des zeitlichen Ablaufs der Berufsausbildung, der Bestimmung des Ortes und der Räumlichkeiten, in denen sie bezogen auf bestimmte Ausbildungsinhalte/Ausbilder durchgeführt wird, und die Regelung der Art und Weise, wie die Teilnehmer an der Berufsausbildung in den Dienstablauf innerhalb der ausbildenden Dienststellen oder Betriebe eingegliedert werden (BVerwG, Beschluss vom 24.03.1998 - 6 P 1/96 -, juris Rnr. 40; Beschluss vom 10.11.1999 - 6 P 12/98 -, juris, Rnr. 19).

    Nichts anderes ergibt sich aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.11.1999 (6 P 12/98, in juris), auf den sich der Antragsteller beruft.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2021 - PB 15 S 3942/20

    Mitbestimmung des Personalrats bei Entscheidungen von Arbeitsagenturen (hier

    Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.11.1999 - 6 P 12.98 - bestätige die Mitbestimmungspflichtigkeit.

    Wie die weitere Beteiligte zutreffend ausgeführt hat, ging es im BAG-Beschluss vom 24.08.2004 - 1 ABR 28/03 - (vgl. Juris Rn. 6) um die Mitbestimmung bei einer Ausbildungsverkürzung und im BVerwG-Beschluss vom 10.11.1999 - 6 P 12.98 - (vgl. Juris Rn. 3) um die Mitbestimmung bei der Festsetzung von Einstellungs- und Zulassungsquoten, mithin um wesentlich andere Sachverhalte, bei denen unstreitig jeweils eine mitbestimmungsfähige "Maßnahme" vorlag.

    Dies sei etwa bei der Festsetzung von Ausbildungsquoten an den einzelnen Arbeitsämtern durch ein Landesarbeitsamt nicht der Fall (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.11.1999 - 6 P 12.98 -, Juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2000 - 1 A 2009/98

    Mitbestimmungsrechtliche Ausgestaltung der Beteiligung des bei dem jeweiligen

    vgl. OVG NRW, Fachsenat für Bundespersonalvertretungssachen, Beschluss vom 25. September 1998 - 1 A 6488/96.PVB - bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 10. November 1999 - 6 P 12.98 -.
  • BVerwG, 22.12.1999 - 6 PB 20.99
    Ob gegenüber der Durchführung einer personalplanenden Maßnahme im Einzelfall der Einwand der Überlastung der Stammbelegschaft erhoben werden kann und welche Auswirkungen die Verneinung eines Mitbestimmungsrechts nach § 75 Abs. 3 Nr. 6 BPersVG bei der Festsetzung von Ausbildungsquoten (vgl. dazu Beschluß vom 10. November 1999 - BVerwG 6 P 12.98 - zur Veröffentlichung vorgesehen) auf den hier streitigen Mitbestimmungstatbestand nach § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG hat, ist hier nicht zu entscheiden.
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