Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 04.05.1983

Rechtsprechung
   BVerwG, 02.03.1983 - 6 P 12.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2437
BVerwG, 02.03.1983 - 6 P 12.80 (https://dejure.org/1983,2437)
BVerwG, Entscheidung vom 02.03.1983 - 6 P 12.80 (https://dejure.org/1983,2437)
BVerwG, Entscheidung vom 02. März 1983 - 6 P 12.80 (https://dejure.org/1983,2437)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,2437) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anhörung eines Personalrates bei Weiterleitung von Personalanforderungen - Meldung an Weiterbildungsveranstaltungen interessierter Lehrer - Mitbestimmungsrecht bei der Auswahl der Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen - Anhörung des Personalrats bei Personalplanung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.06.1974 - VII P 11.72

    Antragsbefugnis einer Gewerkschaft nach Umstellung eines Ausschlussantrags in

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1983 - 6 P 12.80
    Wie das Bundesverwaltungsgericht im Beschluß vom 25. Juni 1974 - BVerwG 7 P 11.72 - (Buchholz 238.3 § 76 PersVG Nr. 21) ausgesprochen hat, kann die Zulassung der Rechtsbeschwerde insoweit beschränkt werden, als es sich um mehrere prozessuale Ansprüche handelt.
  • BVerwG, 23.01.2002 - 6 P 5.01

    Informationsrecht des Personalrats; dauerhafte Aushändigung von Unterlagen in

    Der auf allen Stufen der Verwaltung innerhalb des betreffenden Geschäftsbereichs zu ermittelnde und an das Ministerium zu meldende Haushaltsbedarf enthält Personalanforderungen, zu denen der jeweilige Personalrat zu hören ist (vgl. Beschluss vom 2. März 1983 - BVerwG 6 P 12.80 - Buchholz 238.38 § 82 RPPersVG Nr. 1; Lorenzen, in: Lorenzen/Schmitt/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak, BPersVG § 78 Rn. 64; Fischer/Goeres, in: GKÖD V, K § 78 Rn. 31).

    Sie umfasst neben der Personalbedarfsplanung auch die Personalbeschaffungsplanung, die Personalentwicklungsplanung und die Personaleinsatzplanung (vgl. Beschluss vom 2. März 1983 a.a.O.; Lorenzen a.a.O. Rn. 68; Fischer/Goeres a.a.O. Rn. 32).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2013 - 61 PV 4.12

    Mitwirkung; Personalanforderungen zum Haushaltsvoranschlag; Stellenplanentwurf;

    Auch die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehe davon aus, dass allein eine Stellenmehrung das Mitwirkungsrecht des Personalrates bei Personalanforderungen auslöse (Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 2. März 1983 - BVerwG 6 P 12.80 -, juris Rn. 27, zu § 82 Abs. 2 Satz 1 PersVG Rheinland-Pfalz a.F., und vom 23. Januar 2002 - BVerwG 6 P 5.01 -, juris Rn. 11, zu § 78 Abs. 3 Satz 1 BPersVG).

    Damit soll sichergestellt werden, dass vor der Aufstellung des Haushaltsplans die Interessen der Dienstkräfte bei der Personalplanung frühzeitig beachtet und Personalengpässe vermieden werden, wobei sich die Personalanforderungen von der Personalplanung im engeren Sinne dadurch unterscheiden, dass sie nicht die Veränderung des Personalbedarfs für künftige Entscheidungen vorzubereiten versuchen, sondern sich auf eine konkrete, zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erfolgende Bereitstellung von Stellen für das bereits im Zeitpunkt der Anforderung notwendige Personal beziehen (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. September 2012 - OVG 60 PV 4.12 -, juris Rn. 13, zu dem Merkmal "Anmeldung der Dienstkräfte" in § 90 Nr. 5 PersVG Berlin, und unter Hinweis auf das Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 2. März 1983, a.a.O., juris, Rn. 28).

    Zwar ist einzuräumen, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 2. März 1983, a.a.O, juris, Rn. 27, das inhaltsgleiche Tatbestandsmerkmal der Personalanforderungen zum Haushaltsvoranschlag in § 82 Abs. 2 Satz 1 PersVG Rheinland-Pfalz a.F. als "Frage des personellen - auch durch Anhebung einzelner Stellen eintretenden - Mehrbedarfs" umschrieben und sich die Literatur dieser nicht näher begründeten Begriffsbestimmung weitgehend angeschlossen hat (so zum wortgleichen Tatbestandsmerkmal in § 78 Abs. 3 Satz 1 BPersVG GKÖD V K § 78 Rn. 31; Altvater u.a., BPersVG, 7. Aufl., § 78 Rn. 53; Ilbertz u.a., BPersVG, 12. Aufl., § 78 Rn. 28).

    In dem vom Verwaltungsgericht zitierten weiteren Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Januar 2002, a.a.O., juris Rn. 11, wird hinsichtlich des Begriffs der Personalanforderungen lediglich auf die Ausgangsentscheidung vom 2. März 1983, a.a.O., verwiesen; eine Beschreibung des Begriffsinhalts findet sich in dem Beschluss mangels Entscheidungserheblichkeit jedoch nicht.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 10 A 11399/20

    Beteiligungsrecht des Richterrats an der Personalplanung bzw. -anforderung

    Sie kann zu einer Personalbedarfserhöhung oder -verminderung während des Planungszeitraums führen und versucht, künftige Personalanforderungen - als Vorstufe und Grundlage im Frühstadium des gestuften Haushaltsaufstellungsverfahrens und zeitlich entkoppelt von der Periodizität des Haushaltsvoranschlags - vorzubereiten, zu erleichtern sowie eine bessere Überschaubarkeit der Entwicklung auf dem Gebiet der Personalwirtschaft zu fördern (vgl. Lautenbach/Renninger/Beckerle/Enke/Winter, Personalvertretungsrecht Rheinland-Pfalz, Stand März 2021, § 84 Rn 12; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 2. März 1983 - 6 P 12/80 -, juris Rn 28; OVG Brandenburg, Beschluss vom 14. November 1996 - 6 A 76/95.PVL -, juris Rn 23f; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2013 - OVG 61 PV 4.12 -, juris Rn 25; Lorse, Die Beteiligung der Personalvertretung an Personalplanungen öffentlicher Verwaltungen, in: ZfPR 9/02, S. 242ff, 249; Lenders, Personalplanung nur mit Personalrat, in: Der Personalrat 11/2017, S. 13ff,14).

    In dessen frühem Stadium soll dem Personalrat die Möglichkeit zur Einflussnahme auf personelle Grundsatzentscheidungen gegeben werden (vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2013 - OVG 61 PV 4.12 -, juris Rn. 23, 25ff; BVerwG, Beschluss vom 2. März 1983 - 6 P 12/80 -, juris Rn 27f).

    Die Verteilung bereits vorhandener und zur Besetzung freigegebener Stellen gehört nicht hierzu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. März 1983 - 6 P 12/80 -, juris Rn 27; Lautenbach/Renninger/Beckerle/Enke/Winter, a.a.O., § 84 Rn 15).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.1986 - 5 A 1/86

    Anforderungen an die Verletzung des Beteiligungsrechts; Anspruch auf

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BVerwG, 24.09.2013 - 6 P 9.13

    Stellenplanentwurf; Haushaltsplanentwurf; Mitwirkung der Personalvertretung beim

    Zwar heißt es in dem Senatsbeschluss vom 2. März 1983 in Bezug auf die vergleichbare Vorschrift des § 82 Abs. 2 Satz 1 PersVG RP a.F., der Personalrat sei zur "Frage des personellen (...) Mehrbedarfs" anzuhören (BVerwG 6 P 12.80 - Buchholz 238.38 § 82 RPPersVG Nr. 1 S. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2007 - 1 A 5031/05
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2002 - 6 P 5.01 -, Buchholz 250 § 68 BPersVG Nr. 17 = PersR 2002, 201 = PersV 2003, 153 = ZfPR 2002, 73 = ZTR 2002, 196 = Schütz/Maiwald, BeamtR, ES/D IV 1 Nr. 134, Urteil vom 2. März 1983 - 6 P 12.80 -, Buchholz 238.38 § 82 RPPersVG Nr. 1 = PersV 1984, 240 = ZBR 1983, 213; Beschluss des Fachsenats vom 10. Juli 1995 - 1 A 4186/92.PVL -, NWVBl.
  • OVG Niedersachsen, 18.03.1992 - 17 L 8353/91

    Mitwirkungsbefugnisse der Personalvertretung bei Neubemessung im Bereich der

    Jedenfalls wäre hier als Beteiligungsrecht nur der Anhörungstatbestand des § 78 Abs. 3 BPersVG "Weiterleitung von Personalanforderungen und Personalplanung" (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 2.3.1983 - 6 P 12.80 -, PersV 1984, 240) gegeben, der als Grundlage eines Initiativrechts nicht in Betracht kommt.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.02.1984 - 2 A 5/81

    Ständiges Teilnahmerecht des Gesamtpersonalrats an allen Sitzungen eines

    Personalvertretungsrecht (§ 42 Nds. PersVG ) ist im Grundsatz davon auszugehen, daß die gesetzliche festgelegte Partnerschaft allein zwischen Dienststelle (Dienststellenleiter) und Personalrat besteht (vgl. hierzu und zum Folgenden insbes. BVerwG, Beschl. v. 14. Januar 1983 ZBR 1983, 213).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - 60 PV 4.12

    Mitwirkung; Anmeldung für Dienstkräfte; Personalbedarf; Informationsrecht;

    Von der Personalplanung im engeren Sinne unterscheidet sich die Anmeldung für Dienstkräfte dadurch, dass sie nicht die Veränderung des Personalbedarfs für künftige Entscheidungen vorzubereiten versucht, sondern sich auf eine konkrete, zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erfolgende Bereitstellung von Stellen für das bereits im Zeitpunkt der Anforderung notwendige Personal bezieht (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 1983 - BVerwG 6 P 12.80 -, juris Rn. 28).
  • BVerwG, 26.03.1984 - 6 PB 1.84

    Rechtsmittel

    Diese Rechtsauffassung steht ersichtlich nicht im Widerspruch zu dem von der Beschwerde in diesem Zusammenhang angeführten Beschluß des Senatsvom 14. Januar 1983 - BVerwG 6 P 93.78 - (BVerwGE 66, 347 [BVerwG 14.01.1983 - 6 P 93/78] = ZBR 1983, 213 = PersV 1984, 30).
  • VG Düsseldorf, 24.11.2005 - 34 K 941/05

    Erlass der Stellenbewirtschaftungsgrundsätze als eine Maßnahme der

  • OVG Brandenburg, 14.11.1996 - 6 A 76/95

    Stellungnahme eines Personalrates zu Verwaltungsvorschriften über die

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.04.1991 - 4 A 11917/90

    Erstattung von Kosten für die Teilnahme an einem Seminar für ein Mitglied des

  • VGH Hessen, 15.11.1989 - HPV TL 2244/87

    Keine Mitbestimmung des Personalrates bei der Verwendung freier Haushaltsmittel -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 04.05.1983 - 6 P 12.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,15529
BVerwG, 04.05.1983 - 6 P 12.80 (https://dejure.org/1983,15529)
BVerwG, Entscheidung vom 04.05.1983 - 6 P 12.80 (https://dejure.org/1983,15529)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Mai 1983 - 6 P 12.80 (https://dejure.org/1983,15529)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,15529) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht