Rechtsprechung
   BVerwG, 21.06.1982 - 6 P 13.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,906
BVerwG, 21.06.1982 - 6 P 13.79 (https://dejure.org/1982,906)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.1982 - 6 P 13.79 (https://dejure.org/1982,906)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 1982 - 6 P 13.79 (https://dejure.org/1982,906)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,906) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Besetzung einer Einigungsstelle - Rechtliche Einordnung einer Empfehlung im Sinne des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) - Anwendbarkeit des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) auf Verfahren vor der Einigungsstelle - Umfang eines Rechtsschutzbedürfnisses mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 66, 15
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75

    Höhergruppierung eines Angestellten - Mitbestimmung des Personalrats - Korrektur

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1982 - 6 P 13.79
    Die Bildung und Tätigkeit der Einigungsstelle fallen nicht unter § 1 VwVfG, weil sich dieses Gesetz nur mit der Tätigkeit der Verwaltungsbehörden nach außen, insbesondere im Verhältnis zu den Bürgern, befaßt, nicht aber die innere Willensbildung der Behörden seiner Regelung unterwirft, um die es bei der Beteiligung der Personalvertretung und der Tätigkeit der Einigungsstelle geht (s. BVerwGE 50, 186 [193]).

    Hinsichtlich des Beschäftigten, dessen Personalangelegenheit Gegenstand des Verfahrens vor der Einigungsstelle ist, hat das Bundesverwaltungsgericht dies bereits in demBeschluß vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - (BVerwGE 50, 186 [193]) ausgesprochen.

  • BVerwG, 08.10.1975 - 7 P 15.75

    Divergenzrechtsbeschwerde - Wahlergebnisse

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1982 - 6 P 13.79
    Das Rechtsschutzbedürfnis ist mit Rücksicht auf die Besonderheiten des Beschlußverfahrens, das überwiegend einen objektiven Charakter hat, anders zu beurteilen, als dies im Zivil- oder Verwaltungsprozeß der Fall ist (siehe dazu die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichtsvom 20. Juni 1958 - BVerwG 7 P 13.57 - [BVerwGE 7, 140];vom 31. Januar 1964 - BVerwG 7 P 14.62 - [Buchholz 238.3 § 76 PersVG Nr. 11];vom 28. April 1967 - BVerwG 7 P 8.66 - [Buchholz 238.35 § 60 PersVG Hessen Nr. 2];vom 14. Mai 1973 - BVerwG 7 P 3.72 - [Buchholz 238.3 § 76 PersVG Nr. 20];vom 8. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 16.75 - [PersV 1976, 420]).
  • BVerwG, 16.09.1977 - 7 P 10.75

    Beschlüsse des Rechtsbeschwerdegerichts - Mündliche Verhandlung - Zustellung an

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1982 - 6 P 13.79
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannt hat, sind die Mitglieder der Personalvertretungen berechtigt, zur Nachprüfung der Gesetzmäßigkeit der Beschlüsse dieser Organe ein Beschlußverfahren einzuleiten (sieheBeschluß vom 16. September 1977 - BVerwG 7 P 10.75 - [Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 4]).
  • BVerwG, 08.10.1975 - 7 P 16.75

    Feststellungen zur Zuständigkeit des Personalrats - Begriff des

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1982 - 6 P 13.79
    Das Rechtsschutzbedürfnis ist mit Rücksicht auf die Besonderheiten des Beschlußverfahrens, das überwiegend einen objektiven Charakter hat, anders zu beurteilen, als dies im Zivil- oder Verwaltungsprozeß der Fall ist (siehe dazu die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichtsvom 20. Juni 1958 - BVerwG 7 P 13.57 - [BVerwGE 7, 140];vom 31. Januar 1964 - BVerwG 7 P 14.62 - [Buchholz 238.3 § 76 PersVG Nr. 11];vom 28. April 1967 - BVerwG 7 P 8.66 - [Buchholz 238.35 § 60 PersVG Hessen Nr. 2];vom 14. Mai 1973 - BVerwG 7 P 3.72 - [Buchholz 238.3 § 76 PersVG Nr. 20];vom 8. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 16.75 - [PersV 1976, 420]).
  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1982 - 6 P 13.79
    Bei dem Beschluß über die Regelung einer Personalangelegenheit handelt es sich nicht, wie die Antragsteller annehmen, um einen Rechtsetzungsakt, sondern um eine schlichte Empfehlung, die schon von ihrer Wortbedeutung her sowie insbesondere auch aus ihrem verfassungsrechtlichen Forderungen Rechnung tragenden Sinn und Zweck keine verbindliche Regelung ist, sondern der obersten Dienstbehörde oder der sonst zur Regelung der Personalangelegenheit zuständigen Dienststelle die aus Gründen der Regierungsverantwortung erforderliche Entscheidungsfreiheit beläßt (siehe hierzu BVerfGE 9, 268 [BVerfG 27.04.1959 - 2 BvF 2/58]).
  • BVerwG, 20.06.1958 - VII P 13.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1982 - 6 P 13.79
    Das Rechtsschutzbedürfnis ist mit Rücksicht auf die Besonderheiten des Beschlußverfahrens, das überwiegend einen objektiven Charakter hat, anders zu beurteilen, als dies im Zivil- oder Verwaltungsprozeß der Fall ist (siehe dazu die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichtsvom 20. Juni 1958 - BVerwG 7 P 13.57 - [BVerwGE 7, 140];vom 31. Januar 1964 - BVerwG 7 P 14.62 - [Buchholz 238.3 § 76 PersVG Nr. 11];vom 28. April 1967 - BVerwG 7 P 8.66 - [Buchholz 238.35 § 60 PersVG Hessen Nr. 2];vom 14. Mai 1973 - BVerwG 7 P 3.72 - [Buchholz 238.3 § 76 PersVG Nr. 20];vom 8. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 16.75 - [PersV 1976, 420]).
  • BVerwG, 14.05.1973 - VII P 3.72

    Ausschluss aus dem Personalrat einer Standortverwaltung der Bundeswehr -

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1982 - 6 P 13.79
    Das Rechtsschutzbedürfnis ist mit Rücksicht auf die Besonderheiten des Beschlußverfahrens, das überwiegend einen objektiven Charakter hat, anders zu beurteilen, als dies im Zivil- oder Verwaltungsprozeß der Fall ist (siehe dazu die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichtsvom 20. Juni 1958 - BVerwG 7 P 13.57 - [BVerwGE 7, 140];vom 31. Januar 1964 - BVerwG 7 P 14.62 - [Buchholz 238.3 § 76 PersVG Nr. 11];vom 28. April 1967 - BVerwG 7 P 8.66 - [Buchholz 238.35 § 60 PersVG Hessen Nr. 2];vom 14. Mai 1973 - BVerwG 7 P 3.72 - [Buchholz 238.3 § 76 PersVG Nr. 20];vom 8. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 16.75 - [PersV 1976, 420]).
  • BVerwG, 28.04.1967 - VII P 8.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1982 - 6 P 13.79
    Das Rechtsschutzbedürfnis ist mit Rücksicht auf die Besonderheiten des Beschlußverfahrens, das überwiegend einen objektiven Charakter hat, anders zu beurteilen, als dies im Zivil- oder Verwaltungsprozeß der Fall ist (siehe dazu die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichtsvom 20. Juni 1958 - BVerwG 7 P 13.57 - [BVerwGE 7, 140];vom 31. Januar 1964 - BVerwG 7 P 14.62 - [Buchholz 238.3 § 76 PersVG Nr. 11];vom 28. April 1967 - BVerwG 7 P 8.66 - [Buchholz 238.35 § 60 PersVG Hessen Nr. 2];vom 14. Mai 1973 - BVerwG 7 P 3.72 - [Buchholz 238.3 § 76 PersVG Nr. 20];vom 8. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 16.75 - [PersV 1976, 420]).
  • BVerwG, 31.01.1964 - VII P 14.62

    Nichtigkeit der Wahl eines Personalrats - Einwirkung auf die Unterzeichner eines

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1982 - 6 P 13.79
    Das Rechtsschutzbedürfnis ist mit Rücksicht auf die Besonderheiten des Beschlußverfahrens, das überwiegend einen objektiven Charakter hat, anders zu beurteilen, als dies im Zivil- oder Verwaltungsprozeß der Fall ist (siehe dazu die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichtsvom 20. Juni 1958 - BVerwG 7 P 13.57 - [BVerwGE 7, 140];vom 31. Januar 1964 - BVerwG 7 P 14.62 - [Buchholz 238.3 § 76 PersVG Nr. 11];vom 28. April 1967 - BVerwG 7 P 8.66 - [Buchholz 238.35 § 60 PersVG Hessen Nr. 2];vom 14. Mai 1973 - BVerwG 7 P 3.72 - [Buchholz 238.3 § 76 PersVG Nr. 20];vom 8. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 16.75 - [PersV 1976, 420]).
  • BVerwG, 19.10.2015 - 5 P 11.14

    Abstrakter Feststellungsantrag; Zulässigkeit; Erledigung; Zeitpunkt; letzte

    Dagegen wirkt der Personalrat durch das Mitbestimmungsverfahren an der internen Willensbildung der Behörde mit, so dass eine unmittelbare Anwendung der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder auf die Rechtsstellung und Tätigkeit der Personalvertretungsorgane ausscheidet (BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1982 - 2 C 59.81 - BVerwGE 66, 291 ;Beschlüsse vom 21. Juni 1982 - 6 P 13.79 - BVerwGE 66, 15 und vom 13. Oktober 1986 - 6 P 14.84 - BVerwGE 75, 62 ).
  • BSG, 27.07.2011 - B 12 R 19/09 R

    Rentenversicherung - Beitragsforderung für versicherungspflichtige selbstständige

    Dabei verdeutlicht das Merkmal "nach außen wirkende Tätigkeit", dass Bestandteil des Verwaltungsverfahrens nur die Tätigkeit der Verwaltungsbehörde nach außen, insbesondere im Verhältnis zu den Bürgern ist, nicht aber schon die Tätigkeit allein im Zusammenhang mit der inneren Willensbildung der Behörden (vgl entsprechend zu § 9 VwVfG BVerwGE 66, 15, 18; 68, 189, 193 f) .
  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 9.82

    Mitwirkung des Personalrats - Entlassung eines Beamten auf Widerruf - Frist -

    Der erkennende Senat geht im Anschluß an den Beschluß des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 1982 - BVerwG 6 P 13.79 - (BVerwGE 66, 15 [18]) davon aus, daß auch die verfahrensrechtlichen Bestimmungen des Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein (vgl. §§ 1, 74 LVwG) sich nur mit der Tätigkeit der Verwaltungsbehörden nach außen (hier: gegenüber dem Beamten als Träger eigener subjektiver Rechte) befassen, nicht aber die innere Willensbildung der Behörden ihrer Regelung unterwerfen, um die es bei der Beteiligung der Personalvertretung geht.
  • BVerwG, 04.04.1985 - 6 P 37.82

    Rechtsschutzbedürfnis im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens -

    Mit Rücksicht auf die Besonderheiten des personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahrens, das weniger der Durchsetzung subjektiver Rechte als vielmehr der Erhaltung bzw. Wiederherstellung des Friedens in der Dienststelle dient und daher objektiven Charakter hat, ist das Rechtsschutzbedürfnis anders zu beurteilen, als dies im Zivil- oder Verwaltungsprozeß der Fall ist (vgl. Beschluß vom 21. Juni 1982 - BVerwG 6 P 13.79 - [PersV 1983, 239] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 1.90

    Personalvertretung - Honoraranspruch für den dienststellenfremden Beisitzer -

    Deshalb kann es den für die Bestellung zuständigen Stellen nicht verwehrt sein, Personen ihres Vertrauens, die - auf der Grundlage entsprechender Sachkunde - ihren Standpunkt vertreten, in die Einigungsstelle zu entsenden (vgl. BVerwGE 66, 15 ).
  • BVerwG, 13.10.1986 - 6 P 14.84

    Personalvertretung - Mängel des Beschlussverfahrens - Stufenvertretung

    Da das Personalvertretungsrecht keine Regelung der Folgen von Verfahrensmängeln der vom Antragsteller geltend gemachten Art enthält und die Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder auf die Rechtsstellung und Tätigkeit der Personalvertretungsorgane jedenfalls nicht unmittelbar anwendbar sind (vgl. dazu Beschluß vom 21. Juni 1982 - BVerwG 6 P 13.79 - <BVerwGE 66, 15>; Urteil vom 1. Dezember 1982 - BVerwG 2 C 59.81 - <BVerwGE 66, 291 [BVerwG 01.12.1982 - 2 C 59/81]>; Laubinger, Verwaltungsarchiv 1985, 449 m.w.Nachw.), muß insoweit auf allgemeine verfahrensrechtliche Grundsätze zurückgegriffen werden.
  • BVerwG, 23.01.1986 - 6 P 8.83

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Ärztliche Untersuchung - Dienstfähigkeit

    Da der Beteiligte weiterhin der Auffassung ist, daß die Anordnung der amts- oder vertrauensärztlichen Untersuchung von Beschäftigten nicht mitbestimmungsbedürftig ist, und da damit zu rechnen ist, daß diese Frage auch künftig auftreten wird, ist zur Klärung der Zuständigkeit der Personalvertretung und zur Vermeidung weiterer Streitigkeiten eine gerichtliche Entscheidung geboten (vgl. Beschluß vom 21. Juni 1982 - BVerwG 6 P 13.79 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 22.04.1999 - 6 PB 1.99

    Divergenzrüge wegen einer Abweichung einer Entscheidung von einem Urteil des

    Der angefochtene Beschluß weicht nicht gemäß § 78 Abs. 2 PersVG LSA in Verbindung mit § 72 Abs. 2 Nr. 2, § 92 Abs. 1 Satz 2, § 92 a Abs. 1 ArbGG vom Senatsbeschluß vom 21. Juni 1982 - BVerwG 6 P 13.79 - (BVerwGE 66, 15) ab.

    Zwar ergibt sich aus dem zitierten Senatsbeschluß vom 21. Juni 1982 (a.a.O. S. 18), daß auf das Verfahren der Einigungsstelle nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz die Vorschriften der §§ 20, 21 VwVfG über ausgeschlossene Personen und die Besorgnis der Befangenheit nicht anzuwenden sind.

  • BVerwG, 27.02.1986 - 6 P 32.82

    Probeweise Einführung in die gleitende Arbeitszeit - Mitbestimmung bei der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Rechtsschutzbedürfnis in personalvertretungsrechtlichen Streitigkeiten zwar auch dann zu bejahen, wenn der konkrete Anlaß, aus dem sich der rechtliche Streit entwickelt hat, nicht mehr besteht, die Streitfrage aber gleichwohl der Klärung bedarf, weil sie sich jederzeit wieder stellen kann und die zu ihr bestehenden Meinungsverschiedenheiten das Verhältnis von Personalvertretung und Dienststelle beeinträchtigen können (vgl. Beschluß vom 21. Juni 1982 - BVerwG 6 P 13.79 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 31.01.1986 - 6 P 5.83

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Gesamtpersonalrats der Bundesanstalt für

    Da der Beteiligte weiterhin der Auffassung ist, daß die Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung von Beamten nicht der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt, und da damit zu rechnen ist, daß diese Frage auch künftig auftreten wird, ist zur Klärung der Zuständigkeit der Personalvertretung und zur Vermeidung weiterer Streitigkeiten eine gerichtliche Entscheidung geboten (vgl. Beschluß vom 21. Juni 1982 - BVerwG 6 P 13.79 - mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1991 - 2 A 10816/91

    Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Probe; Verfehlungen der Führung von

  • BVerwG, 02.03.1987 - 6 PB 31.86

    Rechtsmittel

  • DGH Sachsen-Anhalt, 26.11.1998 - DGH 1/98

    Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des

  • BVerwG, 01.03.1985 - 2 B 12.85

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Voraussetzungen

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.11.1989 - 5 A 82/87

    Dienstliche Beurteilung; Beamtenverhältnis; Beamtenverhältnis auf Probe;

  • VG Düsseldorf, 10.02.2006 - 2 K 4415/05
  • OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 18 L 1687/92

    Kostentragungspflicht der Dienststelle für die Teilnahme von

  • VG Düsseldorf, 27.10.2008 - 2 K 5826/07

    Altersteilzeit maßgeblicher Zeitpunkt allgemeine Regelung oberster Dienstherr

  • VG München, 03.05.2022 - M 20 P 19.5027

    Außerplanmäßiger Professor als Beisitzer einer Einigungsstelle nach Art. 71

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht