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   BVerwG, 17.07.1987 - 6 P 13.85   

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BVerwG, 17.07.1987 - 6 P 13.85 (https://dejure.org/1987,1736)
BVerwG, Entscheidung vom 17.07.1987 - 6 P 13.85 (https://dejure.org/1987,1736)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juli 1987 - 6 P 13.85 (https://dejure.org/1987,1736)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • bibliotheksurteile.de

    Mitbestimmung bei Bibliotheksschließung in den Ferien | Arbeitsrecht, Kommunale Bibliothek

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 30.10.1964 - VII P 2.64

    Anordnung der Umsetzung eines Beamten der Schutzpolizei zur Kriminalpolizei -

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1987 - 6 P 13.85
    Daß es sich bei diesen verhältnismäßig kurzfristigen Maßnahmen um mitbestimmungspflichtige Umsetzungen gehandelt haben könnte, erscheint zumindest zweifelhaft, mag aber die Mitbestimmungsbefugnis des Antragstellers nach § 65 BremPersVG nicht ausschließen (BVerwGE 19, 359 (362)).
  • BVerwG, 29.04.1983 - 6 P 14.81

    Zur Wahl des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten - Zuständigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1987 - 6 P 13.85
    Das Rechtsschutzbedürfnis an der Klärung der Rechtsfrage wäre nur dann zu verneinen, wenn der konkrete Streitfall nicht durch Zeitablauf, sondern durch Umstände gegenstandslos geworden wäre, die entweder in einer der Auffassung des Antragstellers Rechnung tragenden Erledigung bestehen oder von dem Antragsteller zu vertreten sind (Beschlüsse vom 29. April 1983 - BVerwG 6 P 14.81 - (PersV 1984, 342) und vom 2. Juni 1987 - BVerwG 6 P 10.85 -).
  • BVerwG, 23.01.1985 - 6 P 40.82

    Begriff des "Teils" einer Dienststelle - Begriff der "Wesentlichkeit "eines

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1987 - 6 P 13.85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 18, 147 (149); Beschluß vom 23. Januar 1985 - BVerwG 6 P 40.82 - (Buchholz 238.38 § 82 RPPersVG Nr. 2 = PersR 1986, 93)) ist ein Teil der Dienststelle nur dann wesentlich, wenn er für das "Wesen" der Dienststelle mitbestimmend ist.
  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1987 - 6 P 13.85
    Dabei kommt den beispielhaft aufgezählten Mitbestimmungstatbeständen, wie das Bundesverfassungsgericht in dem Urteil vom 27. April 1959 - 2 BvF 2/58 - (BVerfGE 9, 268 (289)) dargelegt hat, die Bedeutung zu, daß sie "die Richtung der möglichen Gegenstände der Beschlußfassung" erkennen lassen.
  • BVerwG, 02.06.1987 - 6 P 10.85

    Wahlberechtigung der Bezirksvertrauensmänner bei den Bezirksregierungen im Land

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1987 - 6 P 13.85
    Das Rechtsschutzbedürfnis an der Klärung der Rechtsfrage wäre nur dann zu verneinen, wenn der konkrete Streitfall nicht durch Zeitablauf, sondern durch Umstände gegenstandslos geworden wäre, die entweder in einer der Auffassung des Antragstellers Rechnung tragenden Erledigung bestehen oder von dem Antragsteller zu vertreten sind (Beschlüsse vom 29. April 1983 - BVerwG 6 P 14.81 - (PersV 1984, 342) und vom 2. Juni 1987 - BVerwG 6 P 10.85 -).
  • BVerwG, 13.03.1964 - VII P 15.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1987 - 6 P 13.85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 18, 147 (149); Beschluß vom 23. Januar 1985 - BVerwG 6 P 40.82 - (Buchholz 238.38 § 82 RPPersVG Nr. 2 = PersR 1986, 93)) ist ein Teil der Dienststelle nur dann wesentlich, wenn er für das "Wesen" der Dienststelle mitbestimmend ist.
  • BVerwG, 23.01.1986 - 6 P 8.83

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Ärztliche Untersuchung - Dienstfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1987 - 6 P 13.85
    Daß die vorübergehende Schließung der vier Zweigstellen keine soziale Angelegenheit im Sinne dieser Vorschrift war (vgl. § 63 BPersVG), liegt auf der Hand und bedarf keiner Erörterung (vgl. hierzu Beschluß vom 23. Januar 1986 - BVerwG 6 P 8.83 - (Buchholz 238.35 § 61 HePersVG Nr. 3 = ZBR 1986, 213 = PersV 1986, 323)).
  • BVerwG, 12.02.1986 - 6 P 25.84

    Fortfall eines Rechtsschutzbedürfnisses - Mitbestimmungsrecht eines öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1987 - 6 P 13.85
    Es ist daher schon aus Gründen der Prozeßwirtschaftlichkeit geboten, diese Streitfrage in dem anhängigen Beschlußverfahren zu klären (vgl. Beschlüsse des Senats vom 12. Februar 1986 - BVerwG 6 P 25.84 - (Buchholz 238.3 A § 83 BPersVG Nr. 31 = PersV 1986, 237) und vom 23. Mai 1986 - BVerwG 6 P 23.83 - (PersV 1987, 196)).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 6 P 23.83
    Auszug aus BVerwG, 17.07.1987 - 6 P 13.85
    Es ist daher schon aus Gründen der Prozeßwirtschaftlichkeit geboten, diese Streitfrage in dem anhängigen Beschlußverfahren zu klären (vgl. Beschlüsse des Senats vom 12. Februar 1986 - BVerwG 6 P 25.84 - (Buchholz 238.3 A § 83 BPersVG Nr. 31 = PersV 1986, 237) und vom 23. Mai 1986 - BVerwG 6 P 23.83 - (PersV 1987, 196)).
  • OVG Bremen, 31.05.2017 - 6 LP 54/15

    Mitbestimmung des Personalrats bei Anordnung, eine

    bb) Innerdienstliche Angelegenheiten unterliegen darüber hinaus nur dann der Mitbestimmung des Personalrats, wenn sie in ihren Auswirkungen auf die Dienststelle und die Beschäftigten den aufgezählten Mitbestimmungstatbeständen "in etwa" gleichkommen (BVerwG, B. v. 17.7.1987 - 6 P 13/85 - PersV 1989, 315 = [...] Rn 19; B. v. 11.11.1993 - 6 PB 4/93 - [...] Rn 4).

    In dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.7.1987 (a. a. O.), der die Reichweite der Mitbestimmung in einer organisatorischen Angelegenheit nach § 66 BremPersVG zum Gegenstand hatte, ist ausdrücklich auf die geringfügigen Auswirkungen der strittigen Entscheidung auf den Betrieb der Dienststelle hingewiesen worden (zeitweise Schließung von 4 der seinerzeit insgesamt 38 Zweigstellen der Stadtbibliothek Bremen während der Osterferien).

  • OVG Bremen, 31.05.2017 - 6 LP 37/16

    Mitbestimmung des Personalrats bei Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung -

    bb) Innerdienstliche Angelegenheiten unterliegen darüber hinaus nur dann der Mitbestimmung des Personalrats, wenn sie in ihren Auswirkungen auf die Dienststelle und die Beschäftigten den aufgezählten Mitbestimmungstatbeständen "in etwa" gleichkommen (BVerwG, B. v. 17.7.1987 - 6 P 13/85 - PersV 1989, 315 = [...] Rn 19; B. v. 11.11.1993 - 6 PB 4/93 - [...] Rn 4).

    In dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.7.1987 (a. a. O.), der die Reichweite der Mitbestimmung in einer organisatorischen Angelegenheit nach § 66 BremPersVG zum Gegenstand hatte, ist ausdrücklich auf die geringfügigen Auswirkungen der strittigen Entscheidung auf den Betrieb der Dienststelle hingewiesen worden (zeitweise Schließung von 4 der seinerzeit insgesamt 38 Zweigstellen der Stadtbibliothek Bremen während der Osterferien).

  • BVerwG, 15.10.2018 - 5 P 9.17

    Allzuständigkeit; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag;

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht dies in seiner bisherigen Rechtsprechung anders gesehen hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juli 1987 - 6 P 13.85 - Buchholz 251.3 § 66 BrPersVG Nr. 1 S. 1 , vom 11. November 1993 - 6 PB 4.93 - juris Rn. 4 und vom 24. Juni 2014 - 6 P 1.14 - Buchholz 251.8 § 73 RhPPersVG Nr. 1 Rn. 17 f.), hält der Senat daran - mit Blick auf die Rechtslage nach dem Bremischen Personalvertretungsgesetz - aus den nachstehenden Gründen nicht fest.

    Der Begriff "Allzuständigkeit" ist hier dahin zu verstehen, dass das Bremische Personalvertretungsgesetz dem Personalrat - abweichend von den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und anderer Bundesländer - ein umfassendes bzw. allumfassendes gleichberechtigtes Mitbestimmungsrecht in allen insoweit in Bezug genommenen (innerdienstlichen) Angelegenheiten gewährt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Oktober 1964 - 7 P 2.64 - BVerwGE 19, 359 , vom 18. März 1981 - 6 P 27.79 - BVerwGE 62, 55 und vom 17. Juli 1987 - 6 P 13.85 - Buchholz 251.3 § 66 BrPersVG Nr. 1 S. 1 ; Rust, in: Arbeitnehmerkammer Bremen , Gemeinschaftskommentar zum BremPersVG, 2016, § 52 Rn. 12).

    Soweit dieses aufgezeigt hat, dass das Wort "insbesondere" vor den beispielhaften Aufzählungen der Mitbestimmungstatbestände die Richtung der möglichen Gegenstände der Beschlussfassung andeutet (BVerfG, Urteil vom 27. April 1959 - 2 BvF 2/58 - BVerfGE 9, 268 ), kann dem nicht entnommen werden, dass die Katalogtatbestände das Mitbestimmungsrecht nach § 52 Abs. 1 Satz 1 PersVG HB beschränken (a.A. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - 6 P 13.85 - Buchholz 251.3 § 66 BrPersVG Nr. 1 S. 1 ).

  • BVerwG, 24.06.2014 - 6 P 1.14

    TV-L; Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; Globalantrag;

    Wie der Senat bereits im Jahr 1987 anhand des vergleichbar gestalteten bremischen Personalvertretungsgesetzes entschieden hat, muss entsprechenden Katalogen ein Wille des Gesetzgebers entnommen werden, dass andere als die in ihnen erfassten Maßnahmen nur dann der Mitbestimmung des Personalrats gemäß einer allgemein gefassten Vorschrift unterliegen sollen, wenn sie in ihren Auswirkungen auf die Dienststelle und die Beschäftigten den beispielhaft geregelten Maßnahmen in etwa gleichkommen (Beschluss vom 17. Juli 1987 - BVerwG 6 P 13.85 - Buchholz 251.3 § 66 BrPersVG Nr. 1 S. 4; bestätigt durch Beschlüsse vom 11. November 1993 - BVerwG 6 PB 4.93 - juris Rn. 4 - nicht abgedruckt in Buchholz 251.3 § 63 BrPersVG Nr. 1 und vom 9. Dezember 1998 - BVerwG 6 P 6.97 - BVerwGE 108, 135 = Buchholz 251.5 § 74 HePersVG Nr. 2 S. 10 f.; vgl. auch bereits Beschluss vom 30. Oktober 1964 - BVerwG 7 P 2.64 - BVerwGE 19, 359 = Buchholz 238.33 § 65 PersVG Bremen Nr. 1 S. 3).
  • BVerwG, 09.12.1998 - 6 P 6.97

    Mitbestimmung bei Änderungskündigungen zur individualvertraglichen Vereinbarung

    Nicht ausdrücklich genannte Maßnahmen sollen der Mitbestimmung nur dann unterliegen, wenn sie in ihren Auswirkungen auf die Dienststelle und die Beschäftigten den geregelten Maßnahmen in etwa gleichkommen (vgl. zur Allzuständigkeit nach Bremischem Personalvertretungsrecht BVerwG, Beschluß vom 17. Juli 1987 - BVerwG 6 P 13.85 - Buchholz 251.3 § 66 BrPersVG Nr. 1 = PersR 1988, 17; OVG Bremen, Beschluß vom 4. November 1963, ZBR 1964, 281).
  • BVerwG, 15.10.2018 - 5 P 8.17

    Mitbestimmung des Personalrats bei Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht dies in seiner bisherigen Rechtsprechung anders gesehen hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juli 1987 - 6 P 13.85 - Buchholz 251.3 § 66 BrPersVG Nr. 1 S. 1 , vom 11. November 1993 - 6 PB 4.93 - juris Rn. 4 und vom 24. Juni 2014 - 6 P 1.14 - Buchholz 251.8 § 73 RhPPersVG Nr. 1 Rn. 17 f.), hält der Senat daran - mit Blick auf die Rechtslage nach dem Bremischen Personalvertretungsgesetz - aus den nachstehenden Gründen nicht fest.

    Der Begriff "Allzuständigkeit" ist hier dahin zu verstehen, dass das Bremische Personalvertretungsgesetz dem Personalrat - abweichend von den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und anderer Bundesländer - ein umfassendes bzw. allumfassendes gleichberechtigtes Mitbestimmungsrecht in allen insoweit in Bezug genommenen (innerdienstlichen) Angelegenheiten gewährt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Oktober 1964 - 7 P 2.64 - BVerwGE 19, 359 , vom 18. März 1981 - 6 P 27.79 - BVerwGE 62, 55 und vom 17. Juli 1987 - 6 P 13.85 - Buchholz 251.3 § 66 BrPersVG Nr. 1 S. 1 ; Rust, in: Arbeitnehmerkammer Bremen , Gemeinschaftskommentar zum BremPersVG, 2016, § 52 Rn. 12).

    Soweit dieses aufgezeigt hat, dass das Wort "insbesondere" vor den beispielhaften Aufzählungen der Mitbestimmungstatbestände die Richtung der möglichen Gegenstände der Beschlussfassung andeutet (BVerfG, Urteil vom 27. April 1959 - 2 BvF 2/58 - BVerfGE 9, 268 ), kann dem nicht entnommen werden, dass die Katalogtatbestände das Mitbestimmungsrecht nach § 52 Abs. 1 Satz 1 PersVG HB beschränken (a.A. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - 6 P 13.85 - Buchholz 251.3 § 66 BrPersVG Nr. 1 S. 1 ).

  • OVG Thüringen, 10.09.2022 - 5 PO 525/21

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Probezeitverlängerung eines Beamten; keine

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung zur Bedeutung von entsprechenden Katalogen von Mitbestimmungstatbeständen ausgeführt, dass ihnen regelmäßig ein Wille des Gesetzgebers entnommen werden muss, dass andere als die in ihnen erfassten Maßnahmen nur dann der Mitbestimmung des Personalrats gemäß einer allgemein gefassten Vorschrift unterliegen sollen, wenn sie in ihren Auswirkungen auf die Dienststelle und die Beschäftigten den beispielhaft geregelten Maßnahmen in etwa gleichkommen (BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - 6 P 13.85 - juris Rn. 19, bestätigt durch Beschlüsse vom 11. November 1993 - 6 PB 4.93 - juris Rn. 4 und vom 9. Dezember 1998 - 6 P 6.97 - BVerwGE 108, 135 ; vgl. auch bereits Beschluss vom 30. Oktober 1964 - 7 P 2.64 - BVerwGE 19, 359 ).

    Ihrer Bedeutung nach vergleichbar ist eine Maßnahme, die die Interessen der Beschäftigten in ähnlicher Art und Weise berührt und in ähnlichem Umfang kollektiven Schutzbedarf auslöst (BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - 6 P 13.85 - juris Rn. 19; bestätigt durch Beschluss vom 11. November 1993 - 6 PB 4.93 - juris Rn. 4).

  • VG Bremen, 13.03.2017 - 7 K 2405/15

    Mitbestimmung - Allzuständigkeit; Kinder- und Familienzentrum; Küchenleitung;

    Eine eingeschränkte Sichtweise, für die auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 17.07.1987 - 6 P 13/85 - eine Begründung habe fehlen lassen, führe zu einem Wertungswiderspruch mit dem gesetzgeberischen Willen, alle sozialen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten der Mitbestimmung zu unterstellen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinem Beschluss vom 17.07.1987 - 6 P 13/85 -, juris, bezogen auf das -8- Bremische Personalvertretungsgesetz dargelegt, dass das dem Personalrat zustehende umfassende Mitbestimmungsrecht (Allzuständigkeit) rechtlichen Einschränkungen unterliege, die sich auch aus den Mitbestimmungsvorschriften des genannten Gesetzes selbst ergäben.

    Das dem Personalrat zustehende umfassende Mitbestimmungsrecht nach § 52 BremPersVG unterliegt vielmehr rechtlichen Einschränkungen, die sich teils aus der gemäß § 94 BPersVG für die Länder geltenden Rahmenvorschrift des § 104 BPersVG, teils aber auch aus dem Zusammenhang der Mitbestimmungsvorschriften des BremPersVG selbst ergeben (so ausdrücklich schon BVerwG, B. v. 17.07.1987 - 6 P 13.85).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 18.04.1994 - VGH N 1/93

    Verfassungsmäßigkeit des Personalvertretungsgesetzes Rheinland-Pfalz vom 8.

    Es entspricht nämlich einer gesicherten höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 9, 268 [289}, BVerwG, Beschluß vom 17. Juli 1987 - 6 P 13.85 -, Buchholz 251.3 § 66 BrPersVG Nr. 1 S. 4), daß eine so verstandene Allzuständigkeit der Personalvertretung im Hinblick auf den Grundsatz der rechtsstaatlichen Bestimmtheit jedenfalls dann keine Probleme aufwirft, wenn sie, so wie im LPersVG, durch breit ausgreifende Beispielskataloge in dem Sinn strukturiert ist, daß die nicht erwähnten Maßnahmen den geregelten in ihrer Bedeutung etwa gleichkommen müssen.
  • VG Mainz, 19.06.2013 - 5 K 1740/12

    Personalvertretungsrecht Rheinland-Pfalz; Allzuständigkeit der

    Das dem Personalrat zustehende umfassende Mitbestimmungsrecht unterliegt vielmehr rechtlichen Einschränkungen, die sich teils aus der verfassungsrechtlichen Verantwortungs-grenze zwischen Personalvertretung und Dienststelle mit Blick auf eine hinreichende demokratische Legitimation ergeben (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 18.4.1994 - VGH N 1/93 u.a. -, AS 24, 321, 357 f.; BVerfG, Beschluss vom 24.5.1995 - 2 BvF 1/92 -, BVerfGE 93, 37 und juris, Rn. 144, 154 ff.), teils aber auch aus dem systematischen Zusammenhang der Mitbestimmungsvorschriften des rheinland-pfälzischen Personalvertretungsgesetzes selbst ergeben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.7.1987 - 6 P 13/85 -, PersV 1989, 315 und juris, Rn. 21; OVG RP, Urteil vom 22.2.2008 - 5 A 11127/07 -, PersR 2008, 218 und juris, Rn. 28; OVG Bremen, Beschluss vom 17.1.2007 - P A 1/06.PVL -, ZfPR 2007, 114 und juris, Rn. 67; Helmes/Jacobi/Küssner, Personalvertretungsgesetz für Rheinland-Pfalz, § 73 Rn. 9).

    Zu der vergleichbaren Rechtslage in Bremen hat das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Beschluss vom 17.7.1987 - 6 P 13/85 -, a.a.O. und juris, Rn. 21; ebenso OVG RP, Urteil vom 7.3.1995 - 5 A 13064/94 -, S. 11 UA; OVG Bremen, Beschluss vom 17.1.2007 - P A 1/06.PVL -, a.a.O. und juris, Rn. 69 ff.) ausgeführt:.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2013 - 5 A 10777/13

    Personalvertretung; Mitbestimmung bei Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2013 - 2 B 10922/13

    Mitbestimmungspflichtigkeit einer Anordnung gegenüber einem Beamten, sich zur

  • OVG Bremen, 10.12.1991 - PV-B 5/91

    Widerruf eines Bildungsurlaubs; Maßnahme in sozialen Angelegenheit; Mitbestimmung

  • BVerwG, 19.09.1988 - 6 P 28.85

    Personalrat - Mitbestimmung - Lehrer - Weiterbildung - Beratungslehrer

  • OVG Bremen, 17.01.2007 - P A 1/06

    Übertragung der Dienstaufsicht; Gemeinsame Angelegenheit von Richtern und anderen

  • BVerwG, 10.10.1990 - 6 P 22.88

    Personalvertretungsrecht: Gebot der Objektivität und Neutralität der Amtsführung,

  • VG Bremen, 26.01.2015 - 7 K 279/14

    Feststellung des Mitbestimmungsrechts des Personalrats bei Anordnung der Vorlage

  • BVerwG, 11.11.1993 - 6 PB 4.93

    Begriff der Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung - Unüberprüfte Übertragung

  • VG Bremen, 18.01.2016 - 7 K 2493/15

    Einhaltung der Mitbestimmung - Allzuständigkeit; amtsärztliche Untersuchung;

  • VG Bremen, 20.08.2009 - P K 141/09

    Mitbestimmung des Personalrats in personellen Angelegenheiten der Geschäftsführer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - 16 A 2209/08

    Geltung der Auflösung eines Geschäftsbereiches sowie der Zuordnung von

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1999 - PL 15 S 1670/98

    Personalvertretung: Krankenhaus als Dienststelle - wesentliche Teile

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.1995 - 5 A 13107/94

    Sachangemessene Gestaltung eines Mitbestimmungsverfahrens; System von

  • OVG Bremen, 15.11.1988 - PV-B 4/88

    Treffen einer vorläufigen Regelung durch den Dienststellenleiter bei Maßnahmen,

  • VG Bremen, 20.08.2009 - P K 135/09

    Vorlage von Unterlagen an Personalrat

  • BVerwG, 23.09.1999 - 6 PB 11.99
  • VG Bremen, 31.01.2008 - P K 283/07

    Mitbestimmung bei Bewilligung von Altersteilzeit und Teilzeitbeschäftigung

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