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   BVerwG, 02.06.1992 - 6 P 14.90   

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BVerwG, 02.06.1992 - 6 P 14.90 (https://dejure.org/1992,2617)
BVerwG, Entscheidung vom 02.06.1992 - 6 P 14.90 (https://dejure.org/1992,2617)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juni 1992 - 6 P 14.90 (https://dejure.org/1992,2617)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung des Personalrates bei Bestimmung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit - Trennbarkeit der Festlegung des Tages und der Uhrzeit, an dem und zu der die Überstunden abgeleistet werden sollten, und der zugrundeliegenden Anordnung von Überstunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 12.90

    Kurzfristige Überstundenanordnung - Mitbestimmung des Personalrats - Zeitliche

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1992 - 6 P 14.90
    Voraussetzung ist u.a., daß die Anordnung generell, d.h. auf alle Beschäftigten oder eine Gruppe von Beschäftigten bezogen, ist (wie Beschluß vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 12.90 - ZBR 1992, 109 = ZTR 1992, 171).

    Insbesondere fehlt es trotz der Erledigung des konkreten Streits durch Zeitablauf nicht am Rechtsschutzbedürfnis für die begehrte Feststellung, weil der tatsächliche Vorgang der Bestimmung des Tages und der Uhrzeit von angeordneten Überstunden, der zum Streit zwischen den Beteiligten über die Mitbestimmungspflichtigkeit geführt hat, sich jederzeit wiederholen kann (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 12.90 - ZBR 1992, 109 = ZTR 1992, 171 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 74 m.w.N.).

    Insoweit wird zur weiteren Begründung auf den den Beteiligten bereits übersandten Beschluß des Senats vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 12.90 - a.a.O. verwiesen.

    Das allein hat indessen noch nicht zur Folge, daß sie im Sinne der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt den bereits angeführten Beschluß vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 12.90 - a.a.O.) als "Gruppe" anzusehen wären.

  • GemSOGB, 12.03.1987 - GmS-OGB 6/86

    Differierende Auslegung des Begriffs "der zu ihrer Berufsausbildung

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1992 - 6 P 14.90
    Die möglicherweise abweichende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts könne hier schon deshalb nicht berücksichtigt werden, weil das Personalvertretungsrecht wegen der Verpflichtung der Verwaltung auf Gemeinwohlziele insoweit gegenüber dem Betriebsverfassungsrecht Besonderheiten aufweise; dies habe auch der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes in seinem Beschluß vom 12. März 1987 (BVerwGE 77, 370 = NJW 1987, 2571) anerkannt.
  • BVerwG, 20.07.1984 - 6 P 16.83

    Mehrarbeit - Überstunden - Zeitliche Festlegung - Umfang - Mitbestimmungsrecht -

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1992 - 6 P 14.90
    Dabei kann dahinstehen, ob eine Mitbestimmung des Antragstellers schon unter dem Gesichtspunkt ausscheidet, daß die Festlegung des Tages und der Uhrzeit, an dem und zu der die Überstunden abgeleistet werden sollten, sich von der zugrundeliegenden Anordnung von Überstunden nicht trennen läßt, somit lediglich unselbständiger Bestandteil der Anordnung von überstunden ist, die ihrerseits nicht der Mitbestimmung unterliegt (vgl. dazu u.a. Beschluß vom 20. Juli 1984 - BVerwG 6 P 16.83 - ZBR 1984, 379 sowie den bereits angeführten Beschluß vom 9. Oktober 1991).
  • BVerwG, 30.06.2005 - 6 P 9.04

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden; Freiwilligkeit

    Soweit sich aus dem Senatsbeschluss vom 2. Juni 1992 - BVerwG 6 P 14.90 - (Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 78) Abweichendes ergibt, wird daran mit Rücksicht auf die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum kollektiven Tatbestand bei Überstundenanordnungen nicht festgehalten (vgl. generell zur Anwendung dieses Maßstabs bereits: Beschluss vom 12. August 2002 a.a.O.; im Ergebnis bereits ebenso: Beschluss vom 30. Januar 1996 - BVerwG 6 P 50.93 - Buchholz 251.5 § 74 HePersVG Nr. 1 S. 7).
  • BVerwG, 12.08.2002 - 6 P 17.01

    Mitbestimmung des Personalrats; Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit;

    Eine solche wird nach ständiger Senatsrechtsprechung für das Eingreifen des arbeitszeitbezogenen Mitbestimmungstatbestandes verlangt (vgl. Beschluss vom 15. Februar 1988 - BVerwG 6 P 29.85 - Buchholz 251.5 § 61 HePersVG Nr. 5 S. 4 ff.; Beschluss vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 12.90 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 74 S. 63; Beschluss vom 2. Juni 1992 - BVerwG 6 P 14.90 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 78 S. 76 ff.).
  • BVerwG, 12.09.2005 - 6 P 1.05

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Anordnung von Überstunden oder Mehrarbeit;

    Seine gegenteilige Rechtsprechung im Beschluss vom 2. Juni 1992 - BVerwG 6 P 14.90 - (Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 78) hat er ausdrücklich aufgegeben (Beschluss vom 30. Juni 2005 - BVerwG 6 P 9.04 - S. 12 f.).
  • BAG, 23.01.2001 - 1 ABR 36/00

    Mitbestimmung der Betriebsvertretung bei den Grundsätzen der Dienstplangestaltung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann ein Streit zwischen der Dienststelle und der Betriebsvertretung über das Bestehen und den Inhalt eines Mitbestimmungsrechts im allgemeinen Feststellungsverfahren geklärt werden (BAG 26. März 1991 - 1 ABR 43/90 - AP BPersVG § 75 Nr. 32 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 47, zu B II 3 der Gründe; vgl. BVerwG Urteil vom 2. Juni 1992 - 6 P 14.90 - AP BPersVG § 75 Nr. 34 mwN).
  • BVerwG, 20.01.1993 - 6 P 21.90

    Personalvertretung - Initiativantrag - Stufenvertretung - Arbeitszeitregelung

    Nach der Rechtsprechung des Senats unterfällt der Mitbestimmung gemäß § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG jede Maßnahme, die eine generelle und unmittelbar verbindliche Verteilung der abzuleistenden Arbeitszeit auf die Arbeitstage der Woche oder deren Einteilung an den einzelnen Wochentagen vornimmt (vgl. zuletzt Beschluß vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 12.90 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 74; Beschluß vom 2. Juni 1992 - BVerwG 6 P 14.90 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 78; zur Mitbestimmung bei Regelungen über Lage und Dauer von Kern- und Gleitzeit Beschluß vom 23. Dezember 1982 - BVerwG 6 P 36.79 - Buchholz 238.31 § 79 BaWüPersVG Nr. 2; Beschluß vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 21.89 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 75).
  • OVG Niedersachsen, 04.11.1992 - 18 L 8485/91

    Mitbestimmungsrecht des Personalrates bei Verstößen gegen Arbeitszeitregelungen;

    Nach Abschluß des den Streit auslösenden Vorgangs ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein fortdauerndes schutzwürdiges Interesse an der gerichtlichen Klärung der personalvertretungsrechtlichen Streitfrage aber auch dann zuzubilligen, wenn sich der Vorgang erfahrungsgemäß wiederholen wird oder wenn tatsächliche Vorgänge mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind, in denen sich die gleiche Rechtsfrage wiederum stellen wird (so schon: BVerwG, Beschl , v. 12.2.1986 - BVerwG 6 P 25.84 -, PersV 1986, 327; aus jüngerer Zeit: Beschl , v. 2.6.1992 - BVerwG 6 P 14.90 -, PersR 1992, 359).

    An dieser vom Senat geteilten ständigen Rechtsprechung hält das Bundesverwaltungsgericht auch in seinen jüngsten Entscheidungen zu dieser Problematik fest (Beschl, v. 2.6.1992, a.a.O. S. 359; Beschl, v. 9.10.1991 a.a.O. S. 18; zu der inhaltlich vergleichbaren Vorschrift des § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ebenso: BAG, Beschl , v. 27.11.1990 - 1 ABR 77/89 - NZA 1991, 382, 383).

    Eine kollektive Maßnahme ist danach nicht schon dann anzunehmen, wenn sie eine Mehrzahl von individuell betroffenen Beschäftigten, sondern nur dann, wenn sie eine nach abstrakten Merkmalen festgelegte und abgegrenzte allgemeine "Gruppe" von Mitarbeitern betrifft (BVerwG, Beschl, v. 2.6.1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.01.1996 - 6 P 50.93

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmungspflichtigkeit der Ausgestaltung von

    In diesem Fall wäre die Regelung nicht allgemein, sondern sie beträfe nur den jeweils individuell betroffenen Beschäftigten (vgl. in diesem Sinne BVerwG, Beschluß vom 2. Juni 1992 - BVerwG 6 P 14.90 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 78 = PersR 1992, 359 f.).

    Damit unterscheidet sich diese Fallgestaltung von derjenigen, die dem Beschluß des Senats vom 2. Juni 1992 (a.a.O.) zugrunde lag.

  • LAG Köln, 23.08.1996 - 4 Sa 342/96

    Personalrat: Mitbestimmung bei Einschränkung des Umfangs von Mehrarbeit

    Davon kann auch eine Überstunde erfaßt sein, die nur für einen einzelnen Tag und eine bestimmte Uhrzeit angeordnet worden ist (so zu § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG : BVerwG vom 09.10.1991 - 6 P 12.90 - DVBL 1992, 162; BVerwG vom 02.06.1992 - 6 P 14.90 - ZBR1992, 285 = PersR 1992, 359).

    Das Mitbestimmungsrecht über den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit entfällt jedoch, wenn der Zeitpunkt der Überstunden mit deren Anordnung so eng verknüpft ist, daß beides nicht getrennt werden kann (BVerwG vom 09.10.1991 und vom 02.06.1992 a.a.O.; OVG Münster vom 21.09.1978 - CL 24/77 - PerV 1980, 247; vom 16.12.1981 - CL 38/80 - RiA 1982, 177; Hess. VGH vom 27.11.1985 - HPV TL 1500/85 - ZPR 1987, 27).

  • OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 18 L 6392/92

    Beteiligung des Personalrates bei der Anordnung von Überstunden beziehungsweise

    Dem nunmehr allein noch verfolgten Antrag, der die aufgetretene personalvertretungsrechtliche Streitfrage in allgemeiner Form zur gerichtlichen Klärung stellt, begegnen Zulässigkeitsbedenken nicht, weil sich die streitige Problematik im Verhältnis der Beteiligten zueinander ständig neu stellt; Ziel des Antrages ist mithin nicht etwa - was unzulässig wäre - die Klärung einer bloßen abstrakten Rechtsfrage (vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 10.1.1991 - BVerwG 6 P 14.88 - DVBl. 1991, 707 = PersR 1991, 137 und vom 2.6.1992 - BVerwG 6 P 14.90 - PersR 1992, 359).

    Ihr Zweck ist nämlich, als Mittel des kollektiven Schutzes die berechtigten Belange aller Mitarbeiter mit den dienstlichen Erfordernissen in Einklang zu bringen, nicht aber, das Wohl einzelner Bediensteter zu fördern (vgl. Senatsbeschluß vom 4.11.1992 - 18 L 8485/91 - im Anschluß an die Rspr. des BVerwG, Beschlüsse vom 9.10.1991 - BVerwG 6 P 12.90 - PersR 1992, 16 und vom 2.6.1992 - BVerwG 6 P 14.90 - a.a.O.; Dembowski/Ladwig/Sellmann, a.a.O., RdNrn.

  • BVerwG, 23.01.1996 - 6 P 54.93

    Personalvertretungsrecht: Anordnung von Überstunden kein Mitbestimmungstatbestand

    Erst nach Konkretisierung dem Umfang nach könne ein Mitbestimmungsrecht gegeben sein (BVerwG, Beschlüsse vom 2. Juni 1992 - BVerwG 6 P 14.90 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 78 = PersR 1992, 359, vom 9. Oktober 1991 und vom 20. Juli 1984 - a.a.O).
  • VGH Bayern, 21.05.2019 - 17 P 18.2505

    Freistellung von Rechtsanwaltskosten

  • VGH Hessen, 23.05.2000 - 22 TL 4473/98

    Arbeitszeitregelung für eine einzelne Person - Hausmeister

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2004 - 1 A 3554/02

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Einschaltung eines zusätzlichen

  • KAG Augsburg, 16.01.2017 - 2 MV 13/16

    Mitbestimmungsrecht der Mitarbeitervertretung vor In-Kraft-Setzung von

  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.1992 - 15 S 2807/91

    (Mitbestimmung: Zum Problem des Mitbestimmungsrechts im Rahmen von PersVG BW § 79

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - 60 PV 8.05

    Voraussetzung für die Annahme der Verletzung des Mitbestimmungsrechts der

  • OVG Berlin, 08.06.1999 - 60 PV 6.98

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Anordnung von Überstunden im

  • VGH Bayern, 31.07.1996 - 17 P 96.1404

    Mitbestimmung des Personalrats über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit

  • OVG Niedersachsen, 21.05.1997 - 17 L 2265/96

    Mitbestimmungspflichtige Maßnahme nach§ 69 Bundespersonalvertretungsgesetz

  • OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 18 L 995/92

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Übertragung höherwertiger

  • VG Hannover, 25.03.2003 - 16 A 5706/02

    Arbeitszeit; Arbeitszeiteinteilung; Bundesgrenzschutz; Lorenz-Kräfte;

  • OVG Niedersachsen, 04.11.1992 - 18 L 8465/91

    Mitbestimmungsrecht bei der Änderung der Arbeitsbedingungen in einem Einzelfall ;

  • Gemeinschaftliches Kirchliches Arbeitsgericht erster Instanz in Bayern, 16.01.2017 - 2 MV 13/16
  • VG Gießen, 05.11.2010 - 22 K 1689/10

    Mitbestimmung des Personalrats bei Schließung einer Sauna

  • KAG Augsburg, 18.09.2020 - 2 MV 26/19

    Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretung vor dem Inkraftsetzen von

  • Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 18.09.2020 - 2 MV 26/19

    Arbeitszeit, Mitbestimmungsrecht, Mitarbeitervertretung, Arbeitsleistung,

  • Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 16.01.2017 - 2 MV 13/16

    Mitbestimmungsrecht der Mitarbeitervertretung vor In-Kraft-Setzung von

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