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   BVerwG, 17.06.1992 - 6 P 17.91   

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BVerwG, 17.06.1992 - 6 P 17.91 (https://dejure.org/1992,1116)
BVerwG, Entscheidung vom 17.06.1992 - 6 P 17.91 (https://dejure.org/1992,1116)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juni 1992 - 6 P 17.91 (https://dejure.org/1992,1116)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Personalvertretung - Rationalisierungsmaßnahme - Personalwirtschaftliche Maßnahmen - Mitbestimmungsrecht des Personalrates

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 13 § 76 Abs. 2 Nr. 5
    Begriff der Rationalisierungsmaßnahme aufgrund von Personalbemessung; Personalbemessung aufgrund von Rationalisierungsmaßnahme; Vorrang des Tarifvertrags im Mitbestimmungsverfahren; Vorrang des Tarifvertrages im Abbruch des Mitbestimmungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 90, 228
  • NVwZ 1993, 1196 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1993, 563
  • DVBl 1993, 402
  • DÖV 1993, 484
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 10.90

    Nichtbetrieben des Mitbestimmungsverfahrens - Initiativantrag der

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1992 - 6 P 17.91
    In diesem Zusammenhang war deshalb nicht zu untersuchen, ob er insoweit zur Stellung eines Initiativantrages überhaupt befugt gewesen wäre (vgl. hierzu Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 1991 - BVerwG 6 PB 10.90 - Buchholz 251.0 § 70 BaWüPersVG Nr. 1).
  • BVerwG, 30.08.1985 - 6 P 20.83

    Zur Beteiligung des Personalrates bei der Einrichtung von

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1992 - 6 P 17.91
    Diese sind dadurch gekennzeichnet, daß die beabsichtigte Maßnahme darauf angelegt ist, auf einem oder mehreren Arbeitsplätzen einen höheren mengenmäßigen Arbeitsertrag zu erzielen oder die Qualität des Produktes zu verbessern (Beschlüsse vom 30. August 1985 - BVerwG 6 P 20.83 - Buchholz 238.31 § 79 BaWüPersVG Nr. 5 = BVerwGE 72, 94 und vom 10. März 1992 - BVerwG 6 P 13.91 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 24).
  • BVerwG, 27.11.1991 - 6 P 7.90

    Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung bei neuen Arbeitsmethoden

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1992 - 6 P 17.91
    Wenn jedoch aufgrund einer gesetzlichen oder tariflichen Regelung die Ausgestaltung der Einzelmaßnahme dem Dienststellenleiter überlassen ist, unterliegt dessen Entscheidung - auch bei rein normvollziehenden Maßnahmen ohne Ermessensspielraum - der Richtigkeitskontrolle des Personalrats im Wege der Mitbestimmung (Beschlüsse vom 27. November 1991 - BVerwG 6 P 7.90 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 23 und vom 19. Mai 1992 - BVerwG 6 P 5.90 - m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 19.05.1992 - 6 P 5.90

    Personalvertretung - Beschäftigungsverbote - Mutterschutzgesetz - Ausschluß der

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1992 - 6 P 17.91
    Wenn jedoch aufgrund einer gesetzlichen oder tariflichen Regelung die Ausgestaltung der Einzelmaßnahme dem Dienststellenleiter überlassen ist, unterliegt dessen Entscheidung - auch bei rein normvollziehenden Maßnahmen ohne Ermessensspielraum - der Richtigkeitskontrolle des Personalrats im Wege der Mitbestimmung (Beschlüsse vom 27. November 1991 - BVerwG 6 P 7.90 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 23 und vom 19. Mai 1992 - BVerwG 6 P 5.90 - m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 10.03.1992 - 6 P 13.91

    Anforderungen an das Bestehen einer "Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung"

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1992 - 6 P 17.91
    Diese sind dadurch gekennzeichnet, daß die beabsichtigte Maßnahme darauf angelegt ist, auf einem oder mehreren Arbeitsplätzen einen höheren mengenmäßigen Arbeitsertrag zu erzielen oder die Qualität des Produktes zu verbessern (Beschlüsse vom 30. August 1985 - BVerwG 6 P 20.83 - Buchholz 238.31 § 79 BaWüPersVG Nr. 5 = BVerwGE 72, 94 und vom 10. März 1992 - BVerwG 6 P 13.91 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 24).
  • BVerwG, 03.07.1986 - 6 P 27.83

    Anforderungen an die Begründung der Zustimmungsverweigerung bei Personalmaßnahmen

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1992 - 6 P 17.91
    Eine Begründung, die offensichtlich außerhalb des Mitbestimmungstatbestandes liegt, vermag nicht die Verpflichtung des Dienststellenleiters auszulösen, das Mitbestimmungsverfahren einzuleiten (Beschlüsse vom 3. Juli 1986 - BVerwG 6 P 27.83 - Buchholz 238.31 § 86 BaWüPersVG Nr. 2 und vom 27. Juli 1990 - BVerwG 6 PB 12.89 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 53).
  • BVerwG, 27.07.1990 - 6 PB 12.89

    Umfang eines Beteiligungsrechts des Personalrats - Divergenz zur Auslegung einer

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1992 - 6 P 17.91
    Eine Begründung, die offensichtlich außerhalb des Mitbestimmungstatbestandes liegt, vermag nicht die Verpflichtung des Dienststellenleiters auszulösen, das Mitbestimmungsverfahren einzuleiten (Beschlüsse vom 3. Juli 1986 - BVerwG 6 P 27.83 - Buchholz 238.31 § 86 BaWüPersVG Nr. 2 und vom 27. Juli 1990 - BVerwG 6 PB 12.89 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 53).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2011 - PB 15 S 1026/11

    Schließung einer Betriebskrankenkasse ist keine zur Aufstellung eines Sozialplans

    Spätestens seit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.06.1992 - 6 P 17.91 - sei in Rechtsprechung und Literatur die Frage der Auslegung des § 75 Abs. 3 Nr. 13 BPersVG diskutiert worden.

    Zu Unrecht enge die Vorinstanz unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.06.1992 (a.a.O.) den Tatbestand der sozialplanpflichtigen Rationalisierungsmaßnahme ein, wenn sie die Schließung einer Behörde oder - wie hier - die Auflösung der Kasse als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts durch Verwaltungsakt ausblende, ohne zu bedenken, dass unter den Begriff der Rationalisierungsmaßnahme im betriebswirtschaftlichen, tarifvertraglichen und betriebsverfassungsrechtlichen Sprachgebrauch allgemein auch Betriebsschließungen subsumiert würden.

    Das Verwaltungsgericht habe verkannt, dass das Bundesverwaltungsgericht weder im Leitsatz noch in den Entscheidungsgründen des in Bezug genommenen Beschlusses vom 17.06.1992 (a.a.O.) die Kriterien für eine Rationalisierungsmaßnahme abschließend aufführe, sondern sich vor allem darum bemühe, Maßnahmen von der Sozialplanpflichtigkeit auszuschließen, mit denen der Personalbedarf allein an den (gesunkenen) Beschäftigungsbedarf angepasst werden solle, und den Begriff der Rationalisierungsmaßnahme vom Begriff der Hebung der Arbeitsleistung im Sinne des § 76 Abs. 2 Nr. 5 BPersVG abzugrenzen.

    Nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.06.1992 - 6 P 17.91 - (BVerwGE 90, 228) ist entscheidendes Merkmal einer Rationalisierungsmaßnahme im Sinne des § 75 Abs. 3 Nr. 13 BPersVG grundsätzlich, dass durch sie die Leistungen des Betriebs bzw. der Dienststelle durch eine zweckmäßige Gestaltung von Arbeitsabläufen verbessert werden sollen, indem der menschliche Aufwand an Arbeit oder auch an Zeit, Energie, Material und Kapital herabgesetzt wird; damit kann je nach Ausgestaltung der Maßnahme auch eine vermehrte Belastung des einzelnen Beschäftigten verbunden sein, etwa wenn dieser aufgrund von Veränderungen der Arbeitsabläufe, die mit einer individuell leistungssteigernden Maßnahme Hand in Hand gehen können, dieselbe Arbeit innerhalb einer verringerten Arbeitszeit errichten muss.

    Das vom Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 17.06.1992 (a.a.O.) entwickelte Verständnis des Begriffs der Rationalisierungsmaßnahme hat in der Literatur Zustimmung gefunden (vgl. etwa Ilbertz/Wiedmaier, Bundespersonalvertretungsgesetz, 10. Aufl., § 75 RdNr. 166 und Lorenzen/Etzel/ Gerhold/Schlatman/Rehak/Faber, Bundespersonalvertretungsgesetz, § 75 RdNr. 179b).

    Selbst nach der - bereits erwähnten - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 17.06.1992 (a.a.O.) könnten Rationalisierungsmaßnahmen auch darin liegen, dass zur Effizienzsteigerung ganze Aufgabenbereiche und Organisationseinheiten "wegrationalisiert" würden.

  • BVerwG, 12.08.2002 - 6 P 17.01

    Mitbestimmung des Personalrats; Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit;

    Wenn jedoch aufgrund einer tariflichen Regelung die Einzelmaßnahme dem Dienststellenleiter überlassen ist, unterliegt dessen Entscheidung - auch bei rein normvollziehenden Maßnahmen ohne Ermessensspielraum - der Richtigkeitskontrolle des Personalrats im Wege der Mitbestimmung (vgl. Beschluss vom 17. Juni 1992 - BVerwG 6 P 17.91 - BVerwGE 90, 228, 235; Beschluss vom 20. Juli 1998 - BVerwG 6 P 13.97 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 12 S. 31).
  • BVerwG, 18.05.2004 - 6 P 13.03

    Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung; Dokumentation und

    Wenn jedoch aufgrund einer gesetzlichen oder tariflichen Regelung die Ausgestaltung der Einzelmaßnahmen dem Dienststellenleiter überlassen ist, unterliegt dessen Entscheidung - auch bei rein normvollziehenden Maßnahmen ohne Ermessensspielraum - der Richtigkeitskontrolle des Personalrats im Wege der Mitbestimmung (vgl. Beschluss vom 17. Juni 1992 - BVerwG 6 P 17.91 - BVerwGE 90, 228, 235; Beschluss vom 12. August 2002 - BVerwG 6 P 17.01 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 29 S. 35).
  • BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 32/04

    Stationierungsstreitkräfte: Mitbestimmung bei Umsetzung von Vernehmungsersuchen

    Der Gesetzes- und Tarifvorrang führt jedoch nur dann zum Ausschluss der Mitbestimmung, wenn die betreffende gesetzliche oder tarifliche Bestimmung die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit abschließend und zwingend regelt und deshalb auch die Interessen der Arbeitnehmer hinreichend geschützt sind, so dass sie eines weiteren Schutzes durch mitbestimmte Regelungen nicht bedürfen (BVerwG 17. Juni 1992 - 6 P 17/91 - BVerwGE 90, 228, zu II der Gründe; zum Einleitungssatz des § 87 Abs. 1 BetrVG vgl. BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 37/01 - BAGE 101, 203, zu B II 2 c cc der Gründe mwN; 21. September 1993 - 1 ABR 16/93 - BAGE 74, 206, zu B II 2 b der Gründe mwN).

    Überlässt die gesetzliche oder tarifliche Bestimmung die konkrete und abschließende Ausgestaltung einer Regelung der Dienststelle, unterliegt deren Entscheidung - selbst bei nur normvollziehenden Maßnahmen ohne Ermessensspielraum - der Mitbestimmung des Personalrats/der Betriebsvertretung (BVerwG 17. Juni 1992 - 6 P 17/91 - aaO).

  • BVerwG, 22.04.1998 - 6 P 4.97

    Kunstfreiheit des Intendanten und Einsichtnahme des Personalrats in Gagenlisten

    Wenn jedoch aufgrund einer tariflichen Regelung die Ausgestaltung der Einzelfallmaßnahme dem Dienststellenleiter überlassen ist, unterliegt dessen Entscheidungen- auch bei rein normvollziehenden Maßnahmen ohne Ermessensspielraum - der Richtigkeitskontrolle des Personalrats im Wege der Mitbestimmung (Beschlüsse vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - BVerwGE 50, 186 , vom 27. Juli 1979 - BVerwG 6 P 92.78 - Buchholz 238.3A § 75 BPersVG Nr. 13, vom 23. Januar 1986 - BVerwG 6 P 8.83 - Buchholz 238.35 § 61 HePersVG Nr. 3, vom 27. November 1991 - BVerwG 6 P 7.90 - PersR 1992, 147, vom 19. Mai 1992 - BVerwG 6 P 5.90 - PersR a.a.O., S. 361 und vom 17. Juni 1992 - BVerwG 6 P 17.91 - PersR a.a.O., S. 451, 453 f.).
  • BVerwG, 26.05.2015 - 5 P 9.14

    Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Mitglied;

    An einer Maßnahme der Dienststelle fehlt es auch, wenn gesetzliche oder tarifvertragliche Regelungen den betreffenden Sachverhalt unmittelbar regeln, so dass es zum Vollzug der Regelung keines weiteren Ausführungsakts bedarf (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 1976 - 7 P 4.75 - BVerwGE 50, 186 , vom 23. Januar 1986 - 6 P 8.83 - Buchholz 238.35 § 61 HePersVG Nr. 3 S. 6, vom 2. August 1989 - 6 P 5.88 - Buchholz 251.0 § 79 BaWüPersVG Nr. 9 S. 7 und vom 17. Juni 1992 - 6 P 17.91 - BVerwGE 90, 228 ).

    Überantworten gesetzliche oder tarifvertragliche Regelungen hingegen die Umsetzung oder Ausgestaltung der Einzelmaßnahme der Dienststelle, so unterliegt deren Entscheidung auch dann der Richtigkeitskontrolle durch den Personalrat, wenn es sich insoweit um eine rein normvollziehende Maßnahme ohne Ermessensspielraum handelt (BVerwG, Beschlüsse vom 23. Januar 1986 - 6 P 8.83 - Buchholz 238.35 § 61 HePersVG Nr. 3 S. 6, vom 17. Juni 1992 - 6 P 17.91 - BVerwGE 90, 228 , vom 6. Oktober 1992 - 6 P 22.90 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 9 S. 33 und vom 18. Mai 2004 - 6 P 13.03 - BVerwGE 121, 38 ).

  • BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 137/11

    Tarifvorbehalt - Gesamtzusage - Abfindung bei Wiedereinstellungszusage

    Eine Rationalisierungsmaßnahme iSd. § 74 Abs. 2 Nr. 7 PersVG Th setzt voraus, dass durch sie die Leistungen des Betriebes bzw. der Dienststelle durch eine zweckmäßige Gestaltung von Arbeitsabläufen verbessert werden sollen, indem der menschliche Aufwand an Arbeit oder auch an Zeit, Energie, Material und Kapital herabgesetzt wird (vgl. BVerwG 17. Juni 1992 - 6 P 17/91 - zu II der Gründe, BVerwGE 90, 228) .
  • OVG Sachsen, 02.10.2012 - PL 9 A 170/11

    Einigungsstelle, Beschluss, Rationalisierung, Dienstvereinbarung, Sozialplan

    16 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist entscheidendes Merkmal einer Rationalisierungsmaßnahme grundsätzlich, dass durch sie die Leistungen des Betriebes bzw. der Dienststelle durch eine zweckmäßige Gestaltung von Arbeitsabläufen verbessert werden sollen, indem der menschliche Aufwand an Arbeit oder auch an Zeit, Energie, Material und Kapital herabgesetzt wird (Beschl. vom 17. Juni 1992 - 6 P 17/91 -, BVerwGE 90, 228, juris Rn. 24; s. auch VG Dresden, Beschl. v. 17. September 1999 - PL 9 K 2127/99 -, PersV 2000, 222, und VG Münster, Beschl. v. 18. Dezember 2007 - 22 L 667/07.PVL -, juris).

    Merkmale einer Rationalisierungsmaßnahme sind auch gegeben, wenn die Effektivitäts- und Leistungssteigerung in der Dienststelle erst durch die Organisationsmaßnahme, die danach folgende Personalbemessung und schließlich die Folgemaßnahme (Arbeitszeitverringerung oder Stellenabbau), die zusammen eine untrennbare Einheit bilden, herbeigeführt wird (BVerwG, Beschl. vom 17. Juni 1992, a. a. O., juris Rn. 26).

    Die sich daran anschließenden Maßnahmen, z. B. Arbeitszeitreduzierung oder Stellenabbau, passen den Personalbestand an den so ermittelten Bedarf an (BVerwG, Beschl. vom 17. Juni 1992, a. a. O., juris Rn. 25).

  • OVG Sachsen, 27.05.2015 - 9 A 668/12

    Personalrat; Mitbestimmung; Dienstvereinbarung; Sozialplan; Feststellungsklage;

    24 Nach der Rechtsprechung kommt es für die Einordnung als Rationalisierungsmaßnahme darauf an, ob durch die Maßnahme die Leistungen des Betriebs oder der Dienststelle durch eine zweckmäßige Gestaltung von Arbeitsabläufen verbessert werden soll, indem der menschliche Aufwand an Arbeit oder auch an Zeit, Energie, Material und Kapital herabgesetzt wird (BVerwG, Beschl. v. 17. Juni 1992 - 6 P 17/91 -, juris Rn. 24, und Beschl. v. 28. November 2012 - 6 P 11/11 -, juris Rn. 14; SächsOVG, Beschl. v. 2. Oktober 2012 - PL 9 A 170/11 -, juris Rn. 19 m. w. N.).

    In diesem Zusammenhang genügt es, wenn die Effektivitäts- oder Leistungssteigerung in der Dienststelle erst durch die Organisationsmaßnahme, die darauf folgende Personalbemessung und schließlich die Folgemaßnahme in Gestalt von Arbeitszeitverringerung oder Personalabbau herbeigeführt wird, sofern diese eine untrennbare Einheit bilden (BVerwG, Beschl. v. 17. Juni 1992 a. a. O., Rn. 26; SächsOVG a. a. O.).

  • BVerwG, 26.05.2015 - 5 P 10.14

    Mitbestimmung des örtlichen Personalrats bei der Weiterbeschäftigung eines

    An einer Maßnahme der Dienststelle fehlt es auch, wenn gesetzliche oder tarifvertragliche Regelungen den betreffenden Sachverhalt unmittelbar regeln, so dass es zum Vollzug der Regelung keines weiteren Ausführungsakts bedarf (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 1976 - 7 P 4.75 - BVerwGE 50, 186 , vom 23. Januar 1986 - 6 P 8.83 - Buchholz 238.35 § 61 HePersVG Nr. 3 S. 6, vom 2. August 1989 - 6 P 5.88 - Buchholz 251.0 § 79 BaWüPersVG Nr. 9 S. 7 und vom 17. Juni 1992 - 6 P 17.91 - BVerwGE 90, 228 ).

    Überantworten gesetzliche oder tarifvertragliche Regelungen hingegen die Umsetzung oder Ausgestaltung der Einzelmaßnahme der Dienststelle, so unterliegt deren Entscheidung auch dann der Richtigkeitskontrolle durch den Personalrat, wenn es sich insoweit um eine rein normvollziehende Maßnahme ohne Ermessensspielraum handelt (BVerwG, Beschlüsse vom 23. Januar 1986 - 6 P 8.83 - Buchholz 238.35 § 61 HePersVG Nr. 3 S. 6, vom 17. Juni 1992 - 6 P 17.91 - BVerwGE 90, 228 , vom 6. Oktober 1992 - 6 P 22.90 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 9 S. 33 und vom 18. Mai 2004 - 6 P 13.03 - BVerwGE 121, 38 ).

  • BVerwG, 28.11.2012 - 6 P 11.11

    Mitbestimmung des Personalrats bei Aufstellung eines Sozialplans;

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.1997 - PL 15 S 2110/95

    Mitbestimmung des Personalrates: Schließung einer Krankenhausstation mit

  • LAG Hamm, 11.01.2007 - 17 Sa 79/06

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst; Sozialauswahl;

  • BVerwG, 20.07.1998 - 6 P 13.97

    Mitbestimmungsrecht des Personalrates; Tarif- bzw. Gesetzesvorrang; Überweisung

  • VG Hamburg, 12.05.2014 - 7 K 278/12

    Zur Unterschutzstellung eines Gebäudes als Baudenkmal

  • LAG Hamm, 31.05.2007 - 17 Sa 1857/06

    Unwirksame Kündigung bei tariflichem Schutz vor Rationalisierungsmaßnahmen im

  • BVerwG, 30.01.1996 - 6 P 50.93

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmungspflichtigkeit der Ausgestaltung von

  • BVerwG, 15.12.1994 - 6 P 19.92

    Umfang des Mitbestimmungsrechts der Personalvertretung bei der Festlegung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2001 - 1 A 599/98

    Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Festlegung des Endes der Probenzeiten für

  • LAG Hamm, 12.10.2006 - 17 Sa 1010/06

    Zum Widerruf einer Besitzstandszulage im Bereich der Bundesagentur für Arbeit

  • VG Kassel, 16.12.2014 - 1 K 1650/14

    Zustimmungsverweigerung des Personalrats bei Regressforderung nach § 75 BGB

  • LAG Hamm, 05.10.2000 - 17 Sa 1093/00

    Einvernehmliches Ausscheiden eines Angestellten bei seinem bisherigen

  • LAG Hamm, 28.08.2015 - 10 Sa 176/15

    Begriff der Rationalisierungsmaßnahmen i.S. von § 2 Abs. 1 UAbs. 1 RSO zum BAT

  • BVerwG, 20.07.1998 - 6 P 12.97

    Mitbestimmungsrecht des Personalrates; Tarif- bzw. Gesetzesvorrang; Überweisung

  • VGH Bayern, 08.02.2010 - 17 P 09.144

    Art. 81 Abs. 2 BayPVG i.V.m. § 89 Abs. 2 ArbGG setzen keinen innerhalb der

  • BVerwG, 20.04.1995 - 6 P 17.93

    Sperrwirkung einer gesetzlichen Ermessensvorschrift gegenüber einem

  • BVerwG, 01.03.1993 - 6 PB 11.92

    Die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz - Initiativrecht und

  • VGH Bayern, 16.06.1999 - 17 P 98.2292

    Abgeltung abzurechnenden Bereitschaftsdienstes und dessen

  • VG Frankfurt/Main, 22.02.1994 - IX/2 E 392/92

    Gewährung einer widerruflichen Vergütung ; Vergütungen für Tätigkeiten auf

  • BVerwG, 01.03.1993 - 6 PB 12.92

    Erfassung der Auflösung oder Änderung einiger vereinzelter Arbeitsplätze vom

  • OVG Brandenburg, 08.10.1998 - 6 A 46/98

    Mitbestimmung und Mitwirkung eines Personalrates bei der Erstellung eines

  • BAG, 11.02.1998 - 10 AZR 326/97
  • LAG Brandenburg, 04.04.1997 - 5 Sa 541/96

    Zahlung einer Abfindung nach Künidugng aufgrund Dienstvereinbarung in der DDR

  • VGH Bayern, 05.04.1995 - 18 P 94.4196

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Aufstellung eines Sozialplans; Begriff der

  • OVG Niedersachsen, 09.07.1993 - 17 M 2332/93

    Zulässigkeit des Erlasses einstweiliger Verfügungen mit einem Ausspruch

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