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   BVerwG, 14.06.1990 - 6 P 18.88   

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BVerwG, 14.06.1990 - 6 P 18.88 (https://dejure.org/1990,1847)
BVerwG, Entscheidung vom 14.06.1990 - 6 P 18.88 (https://dejure.org/1990,1847)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juni 1990 - 6 P 18.88 (https://dejure.org/1990,1847)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Teilzeit - Freistellung vom Dienst - Personalvertretung - Aufwandsentschädigung - Personalratsmitglied

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 46 Abs. 2 S. 2, Abs. 4, Abs. 5
    Höhe der Aufwandsentschädigung für teilzeitbeschäftigtes Personalratsmitglied

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 628 (Ls.)
  • DÖV 1991, 257
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.06.1984 - 6 P 7.83

    Gewährung einer Aufwandsentschädigung an freigestellte Personalratsmitglieder -

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1990 - 6 P 18.88
    Ein individueller Aufwendungsersatz ist damit nicht verbunden (Beschluß vom 22. Juni 1984 - BVerwG 6 P 7.83 - ).

    Dasselbe gilt für freigestellte Teilzeitbeschäftigte (vgl. hinsichtlich der anteiligen Gewährung der Aufwandsentschädigung bei geringerer als monatlicher Freistellung, Beschluß vom 22. Juni 1984 - BVerwG 6 P 7.83 - ).

  • BVerwG, 26.10.1977 - 7 P 23.76

    Rechtsbeschwerde - Rechtsbeschwerdebegründungsfrist - Fristberechnung -

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1990 - 6 P 18.88
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem anderen Zusammenhang festgestellt, daß bei der Freistellungsstaffel davon auszugehen ist, daß diese Mitglieder in vollem Umfange von ihrer dienstlichen Tätigkeit freigestellt werden sollen und daß die dort angegebene Zahl von Mitgliedern grundsätzlich nicht, auch nicht durch Teilfreistellungen, überschritten werden darf (Beschluß vom 26. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 23.76 - Buchholz 238.32 § 43 BlnPersVG Nr. 2).
  • BVerwG, 19.12.1980 - 6 P 11.79

    Verpflichtung der Ausübung der Tätigkeit als Personalratsvorsitzender in der

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1990 - 6 P 18.88
    Sie können z.B. nicht im Schichtdienst ausgeübt werden (Beschluß vom 19. Dezember 1980 - BVerwG 6 P 11.79 - <BVerwGE 61, 251>; Grabendorff/Windscheid/Illbertz/Widmaier, BPersVG, § 46 Rdnr. 13>).
  • BVerwG, 27.04.1983 - 6 P 3.81

    Mitglied des Personalrats - Antrag auf Dienstfahrzeug - Verfahrensfragen

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1990 - 6 P 18.88
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Erstattungsansprüche von Personalratsmitgliedern, die aus der Geschäftsführung der Personalvertretung erwachsen, im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren geltend zu machen (vgl. Beschlüsse vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 P 13.88 - und vom 27. April 1983 - BVerwG 6 P 3.81 - <BVerwGE 67, 135> m.w.N.).
  • BVerwG, 14.02.1990 - 6 P 13.88

    Reisekostenvergütung für freigestelltes Personalratsmitglied

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1990 - 6 P 18.88
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Erstattungsansprüche von Personalratsmitgliedern, die aus der Geschäftsführung der Personalvertretung erwachsen, im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren geltend zu machen (vgl. Beschlüsse vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 P 13.88 - und vom 27. April 1983 - BVerwG 6 P 3.81 - <BVerwGE 67, 135> m.w.N.).
  • BVerwG, 21.09.1989 - 5 C 28.87

    Gesetzliche Unfallrente - Verletztenrente - Einkommensteuerfreiheit -

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1990 - 6 P 18.88
    Auch wenn in der Nichtbenennung dieses Personenkreises in § 46 Abs. 5 BPersVG eine Gesetzeslücke zu sehen wäre, wäre diese in dem dargelegten Sinne auszufüllen, weil die hinreichend verläßliche Feststellung möglich ist, daß der Gesetzgeber die Lücke in der dargestellten Weise ausgefüllt hätte (vgl. Urteil vom 21. September 1989 - BVerwG 5 C 28.87 - <NVwZ 1990, 264 f.> m.w.N. zur Behandlung von Gesetzeslücken).
  • BAG, 16.02.2005 - 7 AZR 95/04

    Vergütung eines freigestellten Personalratsmitglieds

    Ein freigestelltes Personalratsmitglied, das teilzeitbeschäftigt ist, kann daher nur im Umfang seiner Teilzeitbeschäftigung mit Personalratstätigkeiten betraut werden (BVerwG 14. Juni 1990 - 6 P 18.88 - AP BPersVG § 46 Nr. 13).
  • BAG, 26.05.2021 - 7 AZR 248/20

    Personalratsmitglied - Arbeitszeitkonto - Stundengutschrift - Begünstigung

    Ein Personalratsmitglied kann grundsätzlich nur im Umfang seiner persönlichen Arbeitszeit mit Personalratstätigkeiten betraut werden (vgl. zu einem teilzeitbeschäftigten Personalratsmitglied: BAG 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 - zu I 2 b der Gründe; BVerwG 14. Juni 1990 - 6 P 18.88 -) .
  • BVerwG, 25.09.1995 - 6 P 44.93

    Personalvertretung - Beschäftigteneigenschaft - Zuerkennung

    Zudem ist in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Beschäftigteneigenschaft von Teilzeitbeschäftigten nicht grundsätzlich in Frage gestellt worden (vgl. zuletzt Beschluß vom 14. Juni 1990 - BVerwG 6 P 18.88 - Buchholz 250 § 46 BPersVG Nr. 24).
  • BVerwG, 27.01.2004 - 6 P 9.03

    Freigestellte Mitglieder des Hauptpersonalrats; Unterkunft am Sitz der obersten

    Ein solcher Feststellungsausspruch ist dem Leistungs- bzw. Verpflichtungsausspruch gleichwertig, weil erwartet werden kann, dass die öffentliche Verwaltung der gerichtlich festgestellten Verpflichtung nachkommt (vgl. Beschluss vom 21. Juli 1982 - BVerwG 6 P 30.79 - Buchholz 238.3 A § 44 BPersVG Nr. 6 S. 3; Beschluss vom 22. Juli 1982 - BVerwG 6 P 42.79 - Buchholz 238.3 A § 46 BPersVG Nr. 12 S. 1 f.; Beschluss vom 14. Juni 1990 - BVerwG 6 P 18.88 - Buchholz 250 § 46 BPersVG Nr. 24 S. 2 f.; Beschluss vom 15. März 1995 - BVerwG 6 P 31.93 - BVerwGE 98, 77, 83; ebenso BAG, Urteil vom 28. August 1991 - 7 AZR 137/90 - BAGE 68, 242, 245).
  • BVerwG, 28.09.2010 - 1 WB 41.09

    Uniformtragepflicht; freigestelltes Mitglied des Personalrats;

    Die Freistellung bezieht sich nur auf die Aufgaben des zuvor innegehabten Dienstpostens, nicht auf die allgemeinen soldatischen Pflichten aus dem Dienstverhältnis, wie zum Beispiel die Pflichten zur Tätigkeit an einem festgelegten Dienstort, zur Einhaltung von Dienstzeiten oder zur Beachtung der allgemeinen Urlaubsvorschriften (vgl. Beschluss vom 14. Juni 1990 - BVerwG 6 P 18.88 - Buchholz 250 § 46 BPersVG Nr. 24 S. 4 f.; Altvater/Hamer/Kröll/Lemcke/Peiseler, BPersVG, 6. Aufl. 2008, § 46 Rn. 71 ff.; Ilbertz/Widmaier, a.a.O., § 46 Rn. 13).
  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 30.99

    Aufwandsentschädigung, beamtenrechtliche; Weitergewährung einer - während des

    Deren Zahlung entfällt aufgrund der gesetzlichen Zweckbindung mangels abgeltungsfähigen Aufwands, wenn der Besoldungsempfänger vom Dienst freigestellt ist und deswegen diese Aufwendungen nicht mehr hat (vgl. auch Urteil vom 11. September 1984 - BVerwG 2 C 58.81 - ; Beschluss vom 14. Juni 1990 - BVerwG 6 P 18.88 - ) - also auch für die Zeit eines mutterschutzbedingten Beschäftigungsverbotes.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - 60 PV 15.10

    Personalratsmitglied; Übertragung eines anderen Arbeitsgebietes; Umsetzung;

    a) Die vollständige Freistellung von ihrer dienstlichen Tätigkeit im Sinne von § 43 Abs. 1 Satz 1 PersVG Berlin bedeutet für die Beteiligte zu 2, dass sie von ihrer Arbeitspflicht auf dem ihr zuletzt zugewiesenen Arbeitsplatz befreit ist und sie insoweit nicht mehr dem Direktionsrecht ihres Dienstherrn unterliegt (vgl. Germel-mann/Binkert, PersVG Berlin, 2. Aufl., Rn. 13 ff. zu § 42 und Rn. 6 ff., 24 zu § 43; zur ähnlich lautenden Regelung in § 46 Abs. 4 BPersVG: Lorenzen u.a., BPersVG, Rn. 140 zu § 46; Altvater u.a., BPersVG, 7. Aufl., Rn. 71 zu § 46; GKÖD, Band V, K § 46 Rn. 38; Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juni 1990 - BVerwG 6 P 18.88 -, juris Rn. 23, und vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 41.09 -, juris Rn. 48).

    So hat die Beteiligte zu 2 während ihrer Freistellung die gleichen Arbeitszeiten wie bisher, verbringt sie jedoch statt auf ihrem Arbeitsplatz nunmehr in der Personalvertretung (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juni 1990, a.a.O., Rn. 23).

  • LAG Baden-Württemberg, 22.01.2004 - 3 Sa 43/03

    Vergütung der Arbeitszeit eines teilzeitbeschäftigten freigestellten

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage, wie hoch die Aufwandsentschädigung nach § 46 Abs. 5 Satz 2 BPersVG bei einem freigestellten, aber teilzeitbeschäftigten Personalratsmitglied ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 1990 - 6 P 18/88 - AP BPersVG § 46 Nr. 13), ist zu berücksichtigten, dass die "Freistellung eines Personalratsmitgliedes bewirkt, daß dieses von seiner dienstlichen Tätigkeit entpflichtet wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2016 - PL 15 S 689/15

    Kein Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat durch Vollfreistellung für

    So gelten etwa Beginn und Ende der Arbeitszeit auch während der Personalratstätigkeit und bestehen die Besoldungs- bzw. Vergütungsansprüche unverändert weiter (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.06.1990 - 6 P 18.88 -, Buchholz 250 § 46 BPersVG Nr. 24; Senatsbeschluss vom 24.06.1997 - PL 15 S 2429/96 -, ZfPR 1997, 191; Ilbertz/Widmaier, a.a.O., § 46 Rn. 13; Fischer/Goeres, a.a.O., § 46 Rn. 36a, 38, 40 f.; Richardi/Dörner/Weber, a.a.O., § 46 Rn. 40, 75 ff.; Käßner, a.a.O., § 45 Rn. 1).
  • BVerwG, 10.11.2010 - 2 WRB 1.10

    Rechtsbeschwerde; Zuständigkeit für Disziplinarmaßnahmen; Vertrauensperson für

    Die Freistellung bezieht sich nur auf die Aufgaben des zuvor inne gehabten Dienstpostens, nicht aber auf die allgemeinen soldatischen Pflichten aus dem Dienstverhältnis wie z.B. die Pflicht zur Tätigkeit an einem festgelegten Dienstort (im vorliegenden Fall ...), zur Einhaltung von Dienstzeiten oder zur Beachtung der allgemeinen Urlaubsvorschriften (vgl. Beschluss vom 14. Juni 1990 - BVerwG 6 P 18.88 - Buchholz 250 § 46 BPersVG Nr. 24 S. 4 f., Urteil vom 23. Februar 1994 - BVerwG 1 D 65.91 - BVerwGE 103, 70 [76, 78] und Beschluss vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 41.09 - Altvater/Hamer/ Kröll/Lemcke/Peiseler, a.a.O. § 46 Rn. 71 ff.; Ilbertz/Widmaier, a.a.O. § 46 Rn. 13).
  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 29.99

    Aufwandsentschädigung, beamtenrechtliche; Weitergewährung einer - während des

  • LAG Hessen, 16.03.2015 - 16 TaBV 221/14

    Freigestellte Gesamtschwerbehindertenvertreterin; Kappung von Arbeitszeitguthaben

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.07.2000 - 2 L 295/99

    Amtsarzt, Kammerbeitrag, Personalrat, Freistellung

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