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   BVerwG, 13.08.1992 - 6 P 20.91   

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https://dejure.org/1992,1948
BVerwG, 13.08.1992 - 6 P 20.91 (https://dejure.org/1992,1948)
BVerwG, Entscheidung vom 13.08.1992 - 6 P 20.91 (https://dejure.org/1992,1948)
BVerwG, Entscheidung vom 13. August 1992 - 6 P 20.91 (https://dejure.org/1992,1948)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 368
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.11.1991 - 6 P 7.90

    Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung bei neuen Arbeitsmethoden

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1992 - 6 P 20.91
    In diesem Falle ist der Personalrat aber zu dem Zeitpunkt zu beteiligen, an dem der Dienststellenleiter Maßnahmen ergreift, die eine Verhaltens- oder Leistungskontrolle der Beschäftigten konkret ermöglichen (Beschluß vom 27. November 1991 - BVerwG 6 P 7.90 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 23).

    Die Zwecke, die ein Dienststellenleiter mit einer Kontrollmaßnahme verfolgt, sind bei der Anwendung der Mitbestimmungsregelung des § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG unbeachtlich, denn danach ist allein entscheidend, ob die Einführung und Anwendung einer technischen Einrichtung "geeignet" ist, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen (Beschluß vom 27. November 1991, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.12.1987 - 6 P 32.84

    Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung bei EDV-gestütztem

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1992 - 6 P 20.91
    Ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG ist nach der gebotenen objektiv-finalen Betrachtungsweise (vgl. Beschluß vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 32.84 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 53) dann zu verneinen, wenn die technische Einrichtung aufgrund ihrer Konstruktion bzw. aufgrund sonstiger objektiver und erkennbarer Gegebenheiten zur Überwachung nicht "geeignet" ist.
  • BVerwG, 19.05.1992 - 6 P 5.90

    Personalvertretung - Beschäftigungsverbote - Mutterschutzgesetz - Ausschluß der

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1992 - 6 P 20.91
    Nach der Rechtsprechung des Senats greift die Sperrwirkung des § 75 Abs. 3 BPersVG nur dann ein, wenn in dem Gesetz oder Tarifvertrag ein Sachverhalt unmittelbar geregelt ist, es also zum Vollzug keines Ausführungsakts bedarf (vgl. Beschluß vom 19. Mai 1992 - BVerwG 6 P 5.90 - m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 25.08.1986 - 6 P 16.84

    Beschwer des Rechtsmittelführers im Fall einer von der Vorinstanz anders

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1992 - 6 P 20.91
    Diese Überprüfung der einzelnen Mitbestimmungstatbestände kann der Personalrat dadurch erreichen, daß er den Streitgegenstand durch einen entsprechenden, auf mehrere Mitbestimmungstatbestände bezogenen Antrag präzisiert (Beschluß vom 25. August 1986 - BVerwG 6 P 16.84 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 46).
  • BVerwG, 31.08.1988 - 6 P 35.85

    Video-Anlage - Beschäftigte - Arbeitsplatz - Installation - Versteckte

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1992 - 6 P 20.91
    Ein Beschäftigter, der befürchten muß, während der Arbeit mit Hilfe technischer oder elektronischer Kontrolleinrichtungen jederzeit beobachtet oder in anderer Weise fortlaufend kontrolliert zu werden, kann unter Überwachungsdruck geraten, der ihn in der freien Entfaltung der Persönlichkeit behindert (Beschluß vom 31. August 1988 - BVerwG 6 P 35.85 - BVerwGE 80, 143).
  • BVerwG, 04.04.1985 - 6 P 37.82

    Rechtsschutzbedürfnis im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens -

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1992 - 6 P 20.91
    Dem steht nicht der Beschluß des Senats vom 4. April 1985 - BVerwG 6 P 37.82 - (Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 39) entgegen.
  • BVerwG, 30.08.1985 - 6 P 20.83

    Zur Beteiligung des Personalrates bei der Einrichtung von

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1992 - 6 P 20.91
    Für die Bestimmung des sachlichen Gegenstandes der Beteiligungsmöglichkeiten und der Beteiligungsform ist es von Bedeutung, auf welche Mitbestimmungstatbestände er sich stützen kann (Beschluß vom 30. August 1985 - BVerwG 6 P 20.83 - BVerwGE 72, 94).
  • BVerwG, 19.06.1990 - 6 P 3.87

    Keine Mitbestimmung des Personalrats bei der Anordnung des Führens von

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1992 - 6 P 20.91
    Er erstreckt sich jedoch nicht auf dasjenige Verhalten, das im Hinblick auf die unmittelbar zu erfüllenden Aufgaben Gegenstand der jeweiligen individuellen Dienst- oder Vertragspflichten ist (Beschluß vom 19. Juni 1990 - BVerwG 6 P 3.87 - Buchholz 251.8 § 77 RhPPersVG Nr. 3).
  • BVerwG, 19.05.2003 - 6 P 16.02

    Schutzzweckgrenze; innerdienstliche Maßnahme; Dienstkraftfahrzeuge; Förderung des

    Wie die jeweilige Verwendung des Wortes "insbesondere" zeigt, hat der Antragsteller die im Einzelnen genannten Mitbestimmungstatbestände nicht etwa zum selbständigen Streitgegenstand erhoben (vgl. dazu Beschluss vom 25. August 1986 - BVerwG 6 P 16.84 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 46 S. 50 ff.; Beschluss vom 13. August 1992 - BVerwG 6 P 20.91 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 80 S. 87 f.).

    Ausgenommen sind Regelungen, mit denen die Erbringung der den Beschäftigten obliegenden Arbeitsleistungen konkretisiert wird (vgl. Beschluss vom 13. August 1992 - BVerwG 6 P 20.91 - a.a.O. S. 89; Beschluss vom 7. Juli 1993 - BVerwG 6 P 4.91 - Buchholz 250 § 92 BPersVG Nr. 4 S. 6).

  • BVerwG, 04.05.2023 - 5 P 16.21

    Soziale Medien mit Kommentarfunktion können mitbestimmungspflichtige

    Dabei ist zu beachten, dass das Merkmal der Anwendung einer technischen Einrichtung - wovon auch das Oberverwaltungsgericht an anderer Stelle (Beschluss vom 1. Februar 2023 - OVG 62 PV 6/22 - juris Rn. 37) ausgeht - nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die (erneute) Mitbestimmung bei jeder späteren (wesentlichen) Veränderung ihrer Handhabung, beispielsweise bei Änderungen im Betriebssystem oder der eingesetzten Programme (BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 6 P 10.10 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 17 Rn. 16) oder einer gegenständlichen Erweiterung der Kontrolle oder Einführung einer anderen Art und Weise der Überwachung (BVerwG, Beschluss vom 13. August 1992 - 6 P 20.91 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 80 S. 89), auslöst.
  • BVerwG, 29.09.2004 - 6 P 4.04

    Initiativrecht des Personalrats; Einführung eines elektronischen

    Denn davon hängt ab, aus welchen Gründen er die Zustimmung zu einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme verweigern oder eine seiner Mitbestimmung unterliegende Maßnahme beantragen kann (vgl. Beschluss vom 30. August 1985 - BVerwG 6 P 20.83 - BVerwGE 72, 94, 96; Beschluss vom 25. August 1986 - BVerwG 6 P 16.84 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 46 S. 50 ff.; Beschluss vom 13. August 1992 - BVerwG 6 P 20.91 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 80 S. 87 f.).

    Das automatische Zeiterfassungssystem, dessen Einführung durch den Beteiligten der Antragsteller begehrt, ist eine technische Kontrolleinrichtung im Sinne des vorbezeichneten Mitbestimmungstatbestandes (vgl. Beschluss vom 13. August 1992, a.a.O. S. 89 f.; BAG, Beschluss vom 28. November 1989 - 1 ABR 97/88 - BAGE 63, 283, 287; Fischer/Goeres, in: GKÖD Band V K § 75 Rn. 113; Rehak, in: Lorenzen/Etzel/ Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber, Bundespersonalvertretungsgesetz, § 75 Rn. 195; Altvater/Hamer/Ohnesorg/Peiseler, Bundespersonalvertretungsgesetz, 5. Aufl. 2004, § 75 Rn. 79 b; Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt, Betriebsverfassungsgesetz, 21. Aufl. 2002, § 87 Rn. 244).

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