Rechtsprechung
BVerwG, 15.02.1988 - 6 P 21.85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Eingruppierung - Eingangsvergütung - Absenkung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 26.09.1984 - PVS 15/84
- VGH Baden-Württemberg, 14.05.1985 - 15 S 2947/84
- BVerwG, 15.02.1988 - 6 P 21.85
Papierfundstellen
- DVBl 1988, 692
Wird zitiert von ... (23) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 7/85
Vergütung - Tarifvertrag - Teilkündigung - Öffentlicher Dienst - …
Auszug aus BVerwG, 15.02.1988 - 6 P 21.85
Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 74 Abs. 2 Unterabs. 4 BAT, in dem ein allgemeiner Grundsatz des Schuldrechts seinen Ausdruck findet, war die isolierte Kündigung ohne Einhaltung einer Frist statthaft und ist ersichtlich formgerecht erfolgt (ebenso BAG, Beschlüsse vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 - ; Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - <PersR 1988, 20>).Der Senat stimmt vielmehr mit dem Bundesarbeitsgericht darin überein, daß § 22 BAT lediglich die allgemeinen Voraussetzungen für die Anwendung der darin in Bezug genommenen Vergütungsordnungen zum BAT regelt, nicht aber deren Geltung und ihre Einbeziehung in das einzelne Arbeitsverhältnis gebietet (BAG, Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - ).
die deren tarifrechtliche Geltung als Grundlage sowohl für die Zuordnung zu den Vergütungsgruppen als auch für die Eingruppierung nach Tätigkeitsmerkmalen hinsichtlich aller nach dem 31. Dezember 1983 abgeschlossenen Arbeitsverträge erlöschen ließ, hat daher nicht nur diese Tarifregelung fortfallen lassen, sondern darüber hinaus zur Folge gehabt, daß § 22 BAT insoweit keine konkreten Rechtswirkungen mehr äußern kann, sondern "inhaltsleer" geworden ist (BAG, Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - ).
Die Mitbestimmung des Personalrats nach § 76 Abs. 1 Nr. 1 LPVG BW kann folglich nur in einer an dieselben rechtlichen Vorgaben gebundenen Kontrolle der Richtigkeit der beabsichtigten Eingruppierung, also darin bestehen, denselben Sachverhalt ohne rechtlichen Gestaltungsraum auf der Grundlage derselben gesetzlichen oder tariflichen Festlegungen mitzubeurteilen (BAG, Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - ).
Die Nachwirkung der Vergütungsordnungen zum BAT gemäß § 4 Abs. 5 TVG erstreckt sich nicht auf Arbeitsverhältnisse, die - wie dasjenige, dessen Begründung das vorliegende Verfahren ausgelöst hat - erst nach Außerkrafttreten der Vergütungsordnungen zum BAT begründet worden sind (ebenso BAG, Beschluß vorn 3. Dezember 1935 - 4 ABR 7/85 - ; Urteil vom 27. Mai 1987 - M AZR 613/86 - ).
- BAG, 27.05.1987 - 4 AZR 613/86
Arbeitsentgelt: Vereinbarung der TdL-Richtlinien, Absenkung der …
Auszug aus BVerwG, 15.02.1988 - 6 P 21.85
Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 74 Abs. 2 Unterabs. 4 BAT, in dem ein allgemeiner Grundsatz des Schuldrechts seinen Ausdruck findet, war die isolierte Kündigung ohne Einhaltung einer Frist statthaft und ist ersichtlich formgerecht erfolgt (ebenso BAG, Beschlüsse vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 - ; Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - <PersR 1988, 20>).Dieser Rechtsprechung ist das Bundesarbeitsgericht in seinem bereits angeführten Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - (…a.a.O.) gefolgt.
Da sich die so zu verstehende Eingruppierung in der Anwendung in sich bestimmter und einer festgelegten Besoldungs- oder Vergütungsgruppe zugeordneter Einreihungsmerkmale (Vergütungsmerkmale) erschöpft, ist sie kein Akt rechtlicher Gestaltung, sondern die Anwendung strikter Regeln (ebenso BAG, Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - ).
Mit Arbeitnehmern, die vor diesem Zeitpunkt eingestellt wurden, aber ist L. nicht zu vergleichen, weil durch die Kündigung der Vergütungsordnungen zum BAT gerade die Grundlage dafür geschaffen werden sollte, die Eingangsbezahlung der Angestellten des öffentlichen Dienstes allgemein auf eine neue Grundlage zu stellen (ebenso BAG, Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - ).
- BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85
Tarifverträge: Zulässigkeit einer Teilkündigung, Nachwirkung - Betriebsrat: …
Auszug aus BVerwG, 15.02.1988 - 6 P 21.85
Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 74 Abs. 2 Unterabs. 4 BAT, in dem ein allgemeiner Grundsatz des Schuldrechts seinen Ausdruck findet, war die isolierte Kündigung ohne Einhaltung einer Frist statthaft und ist ersichtlich formgerecht erfolgt (ebenso BAG, Beschlüsse vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 - ; Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - <PersR 1988, 20>). - BVerwG, 06.02.1987 - 6 P 8.84
Beamtenumsetzung - Zustimmung des Personalrats - Ursprünglicher Zustand - …
Auszug aus BVerwG, 15.02.1988 - 6 P 21.85
Zwar hat der Senat seine frühere Auffassung, dieser Mitbestimmungstatbestand erfasse die Gestaltung der Vergütung von Angestellten nicht, im Beschluß vom 6. Februar 1987 - BVerwG 6 P 8.84 -(DVB1.1987, 741 = ZBR 1987, 246 = PersR 1987, 130) aufgegeben. - BVerwG, 18.04.1986 - 6 P 31.84
Personalvertretung - Mitbestimmung - Zustimmungsverweigerung - Gründe
Auszug aus BVerwG, 15.02.1988 - 6 P 21.85
Der Antragsteller hat seine Zustimmung daher - anders als er und der Oberbundesanwalt annehmen - nicht unter "Angabe der Gründe" im Sinne des § 69 Abs. 2 Satz 5 LPVG BW verweigert (vgl. Beschluß vom 18. April 1986 - BVerwG 6 P 31.84 - ).
- BVerwG, 13.10.2009 - 6 P 15.08
Mitbestimmung bei Ein-, Höher- und Rückgruppierung; Stufenzuordnung nach §§ 16, …
Demgegenüber hat der Senat den Inhalt der Mitbestimmung bei Eingruppierung nach § 76 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BaWüPersVG nicht anders bestimmt als denjenigen vergleichbarer Mitbestimmungstatbestände anderer Personalvertretungsgesetze; auf die Bedeutung des speziellen Tarifvorbehalts in der Vorschrift ist er dabei freilich nicht eingegangen (vgl. Beschlüsse vom 12. September 1983 - BVerwG 6 P 1.82 - Buchholz 238.31 § 76 BaWüPersVG Nr. 1 S. 2, vom 15. Februar 1988 - BVerwG 6 P 21.85 - Buchholz 251.0 § 76 BaWüPersVG Nr. 4 S. 4, vom 24. Mai 1989 - BVerwG 6 P 9.87 - Buchholz 251.0 § 79 BaWüPersVG Nr. 8 S. 3 f. und vom 14. Juni 1995 - BVerwG 6 P 43.93 - Buchholz 251.0 § 76 BaWüPersVG Nr. 5 S. 2 f.;… ähnlich Wörz, in: Leutze/Wörz/Bieler, Das Personalvertretungsrecht in Baden-Württemberg, § 76 Rn. 26 ff.). - BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98
Mitbestimmung bei Eingruppierung; Verhältnis zur Mitbestimmung bei Einstellungen, …
Darin ist der Senat noch davon ausgegangen, daß unter "Eingruppierung" die "erstmalige Einreihung eines Beschäftigten bzw. seiner Tätigkeit in ein vorgegebenes Vergütungssystem" zu verstehen sei (stRspr seit Beschluß vom 15. Februar 1988 - BVerwG 6 P 21.85 - Buchholz 251.0 § 76 BaWüPersVG Nr. 4; s. z.B. auch Beschlüsse vom 15. März 1988 - BVerwG 6 P 23.87 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 58 und vom 14. Juni 1995 - BVerwG 6 P 43.93 - Buchholz 251.0 § 76 BaWüPersVG Nr. 5; ebenso Wahlers PersV 1998, 219, 220 a.E.). - BVerwG, 27.07.1990 - 6 PB 12.89
Umfang eines Beteiligungsrechts des Personalrats - Divergenz zur Auslegung einer …
Er hat vielmehr im Anschluß an die frühere ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 30, 39 [BVerwG 14.06.1968 - VII P 9/66]; 68, 30 [BVerwG 08.09.1983 - 5 C 26/81]) in bezug auf die Ausführungen des Beschlusses vom 12. März 1986 zur Zuständigkeit der Einigungsstelle im Mitbestimmungsverfahren ausdrücklich klargestellt, daß in Fällen, in denen die Mitbestimmungspflichtigkeit einer Maßnahme zwischen dem Dienststellenleiter und dem Personalrat strittig ist, diese Frage "selbstverständlich" im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren durch die Verwaltungsgerichte geklärt werden könne (vgl. Beschluß vom 25. August 1986 - BVerwG 6 P 16.84 - <PersR 1986, 235 = PersV 1987.287>; Beschlüsse vom 15. Februar 1988 - BVerwG 6 P 21.85 -ZBR 1989, 60> und vom 15. März 1988 - BVerwG 6 P 23.87 - <ZBR 1988, 257>, jeweils unter Hinweis auf den Beschluß vom 18. April 1986 - BVerwG 6 P 31.84 - ; zuletzt Beschluß vom 2. Februar 1990 - BVerwG 6 PB 13.89 - <PersR 1990, 114>).
- VGH Hessen, 07.09.2005 - 22 TL 403/05
Personalrat; Mitbestimmung; Lohngestaltung innerhalb der Dienststelle; …
In Übereinstimmung mit der hier vertretenen Ansicht hat schließlich auch das Bundesverwaltungsgericht in den ein personalvertretungsrechtliches Mitbestimmungsrecht verneinenden Entscheidungen zu sog. Absenkungserlassen - anders als noch der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts in den oben zitierten Urteilen vom 27. Mai 1987 - den dienststellenübergreifenden Charakter dieser Maßnahmen nicht problematisiert (vgl. u.a. Beschluss vom 15. und 16. Februar 1988 - 6 P 21/85 und 24/86 - juris).Diese "Maßgabe" betrifft nämlich unmittelbar die Höhe der Gesamtzuwendungen für alle ab dem 1. Juli 2003 neu eingestellten Arbeitnehmer/innen und damit insoweit den Dotierungsrahmen einer wegen der Kündigung der Tarifverträge freiwilligen Leistung, dessen Umfang der Arbeitgeber ebenso mitbestimmungsfrei bestimmen kann wie den Zweck der Leistung und den begünstigten Personenkreis, was auch die Entscheidung umfasst, eine freiwillige Leistung ab einem bestimmten Zeitpunkt für einen von der früheren Regelung nicht erfassten Personenkreis nicht mehr vorzusehen (…vgl. Bad.-Württ., Beschluss vom 12. Dezember 2000 a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 15. und 16. Februar 1988 a.a.O. zur Absenkung der Eingangsvergütung).
- BVerwG, 21.03.2005 - 6 PB 8.04
Mitbestimmung bei Lohngestaltung und Auswahlrichtlinien; Projekt zur …
Eingruppierung ist die Einreihung des Arbeitnehmers in ein kollektives Entgeltschema; sie ist ein Akt strikter Rechtsanwendung (vgl. Beschluss vom 15. Februar 1988 - BVerwG 6 P 21.85 - Buchholz 251.0 § 76 BaWüPersVG Nr. 4 S. 4; Beschluss vom 24. Mai 1989 - BVerwG 6 P 9.87 - Buchholz 251.0 § 79 BaWüPersVG Nr. 8 S. 4; BAG, Beschluss vom 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - BAGE 102, 135, 141, 144). - VGH Baden-Württemberg, 07.09.1993 - PL 15 S 2710/92
Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung bei der Eingruppierung, hier: von …
Die Mitbestimmung bei Eingruppierung erstreckt sich nicht auf die innere Ausgestaltung des Vergütungssystems und nicht auf die Höhe der darin festgelegten Vergütung (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15.2.1988, 6 P 21.85, PersR 1988, 101 = PersV 1988, 403).Die Mitbestimmung bei der Eingruppierung erstreckt sich nicht darauf, ob das Entgeltsystem rechtmäßig zustande gekommen und anzuwenden ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15.2.1988, 6 P 21.85, PersR 1988, 101 = PersV 1988, 403).
- BVerwG, 14.06.1995 - 6 P 43.93
Umfang des Mitbestimmungsrechts der Personalvertretung bei der Eingruppierung …
Gegenstand dieses Rechts ist vielmehr nur die erstmalige Einreihung eines Beschäftigten bzw. seiner Tätigkeit in ein vorgegebenes Vergütungssystem (vgl.Beschlüsse vom 15. Februar 1988 - BVerwG 6 P 21.85 - Buchholz 251.0 § 76 BaWüPersVG Nr. 4 undvom 15. März 1988 - BVerwG 6 P 23.87 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 58). - VGH Hessen, 07.09.2005 - 22 TL 111/05
Personalrat; Mitbestimmung; Neuregelung der Zahlung von Urlaubsgeld
Dieser Rechtsprechung ist das Bundesarbeitsgericht in dem Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - (PersR 1988, 20) beigetreten (vgl. zu allem BVerwG, Beschlüsse vom 6. Februar 1987 - 6 P 8/84 - BVerwGE 75, 365 ff. = juris, 15. Februar 1988 - 6 P 21/85 - juris = DVBl. 1988, 692 ff., 16. Februar 1988 - 6 P 24/86 - juris = PersV 1988, 440 f., 15. März 1988 - 6 P 23/87 - juris = ZBR 1988, 257 f.; VGH Mannheim, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - PL 15 S 1212/00 - juris = PersR 2001, 218 f. = PersV 2003, 432 ff.;… vgl. auch Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, Bundespersonalvertretungsgesetz, 8. Aufl., 1995, Rdnr. 106;… Fischer/Goeres/Gronimus, in: Fürst GKÖD 5, Stand: Ergänzungslieferung Juli 2005, Rdnr. 84 bis 86 zu § 75 BPersVG;… a.A. von Roetteken, in: von Roetteken/Rothländer, HBR, Hessisches Bedienstetenrecht, Stand: Juni 2005, Rdnr. 550 ff., 553 zu § 74 HPVG). - BVerwG, 10.07.1995 - 6 P 14.93
Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung bei korrigierender Rückgruppierung
Der Grund für die Einräumung des Mitbestimmungsrechts besteht in diesen Fällen darin, es der Personalvertretung zu ermöglichen, zu kontrollieren, ob die in Betracht kommende Vergütungsgruppe zutreffend von dem Dienststellenleiter bestimmt worden ist (Beschlüsse vom 15. Februar 1988 - BVerwG 6 P 21.85 - PersV 1988, 403 undvom 24. Mai 1989 - BVerwG 6 P 9.87 - Buchholz 251.0 § 79 BaWüPersVG Nr. 8). - VG Hannover, 26.10.2016 - 16 A 256/15
Ausschreibung; Eingruppierung; Interessenbekundung; …
Neben der sachlichen Ausweitung der Mitbestimmung über die bloße Zuordnung zur Entgeltgruppe hinaus ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Mitbestimmung auch über die erstmalige Einreihung eines Arbeitnehmers in das kollektive Entgeltschema hinaus erweitert worden: Nach dem "klassischen" Verständnis wurde als Eingruppierung nur die erstmalige Einreihung eines Beschäftigten bzw. seiner Tätigkeit in ein vorgegebenes Vergütungssystem angesehen (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 15.02.1988 - 6 P 21/85 -, juris Rn. 21;… vgl. auch Dembowski/Ladwig/Sellmann: Personalvertretung Niedersachsen, Stand: August 2016, § 65 Rn. 174). - OVG Hamburg, 23.10.2019 - 8 Bf 198/17
Es bedarf der Mitbestimmung des Personalrats, wenn ein Antragsteller anlässlich …
- OVG Niedersachsen, 19.03.1997 - 18 L 850/96
Mitbestimmungsrecht des Personalrats hinsichtlich der Entziehung einer …
- OVG Niedersachsen, 19.03.1997 - 18 L 821/96
Rückgängigmachung einer Rückgruppierung; Mitbestimmungsrechte des Personalrates; …
- VGH Baden-Württemberg, 31.03.1992 - 15 S 1613/91
Zustimmungsverweigerung des Personalrats zu Eingruppierung - Begründung
- VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 10.08.2000 - VerwG.EKD 0124/E5
- VG für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelischen Kirche in Deutschland, 10.08.2000 - VerwG.EKD 0124/E5
- MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 10.08.2000 - VerwG.EKD 0124/E5
- VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 04.05.2000 - VerwG.EKD 0124/D38
- VG für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelischen Kirche in Deutschland, 04.05.2000 - VerwG.EKD 0124/D38
- VG für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelischen Kirche in Deutschland, 04.05.2000 - VerwG.EKD 0124/D39
- MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 04.05.2000 - VerwG.EKD 0124/D39
- MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 04.05.2000 - VerwG.EKD 0124/D38
- VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 04.05.2000 - VerwG.EKD 0124/D39