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   BVerwG, 06.10.1992 - 6 P 22.90   

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BVerwG, 06.10.1992 - 6 P 22.90 (https://dejure.org/1992,5399)
BVerwG, Entscheidung vom 06.10.1992 - 6 P 22.90 (https://dejure.org/1992,5399)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Oktober 1992 - 6 P 22.90 (https://dejure.org/1992,5399)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Personalvertretung - Höhergruppierung - Mitbestimmungsrecht des Personalrates - Mitbestimmungspflichtige Ablehnung - Mitbestimmungsfreies Unterlassen

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 569 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75

    Höhergruppierung eines Angestellten - Mitbestimmung des Personalrats - Korrektur

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1992 - 6 P 22.90
    Auf diese Weise wird gesetzlich eine Mitverantwortung der Personalvertretung begründet (vgl. Beschluß vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - BVerwGE 50, 186).

    a) Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt entschieden hat (vgl. Beschluß vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - a.a.O. S. 191 f.; Beschluß vom 10. April 1984 - BVerwG 6 P 10.82 - Buchholz 238.38 § 36 RPPersVG Nr. 1), soll die Mitbestimmung bei der Höhergruppierung von Arbeitnehmern die Personalvertretung zum einen in den Stand setzen, auf die Wahrung des Tarifgefüges in der Dienststelle zu achten und damit auch zur Wahrung des Friedens in der Dienststelle beizutragen.

  • BVerwG, 01.08.1983 - 6 P 8.81

    Antrag auf Beurlaubung - Dienstbezüge - Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1992 - 6 P 22.90
    aa) Wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, unterliegt der Mitbestimmung nur eine "beabsichtigte Maßnahme" (vgl. § 72 Abs. 2 Satz 1 LPersVG), nicht aber eine Untätigkeit des Dienststellenleiters oder ein Unterlassen (vgl. Beschluß vom 1. August 1983 - BVerwG 6 P 8.81 - Buchholz 238.33 § 58 BrPersVG Nr. 3).

    Von dem im Beschluß vom 1. August 1983 - BVerwG 6 P 8.81 - a.a.O. entschiedenen Fall unterscheidet sie sich dadurch, daß sich die Tätigkeit des Dienststellenleiters nicht in der bloßen Ablehnung einer von anderer Seite ausgehenden Initiative erschöpft.

  • BVerwG, 10.04.1984 - 6 P 10.82

    Mitbestimmungsrecht zu einer gemeinsamen Angelegenheit des Personalrates -

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1992 - 6 P 22.90
    a) Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt entschieden hat (vgl. Beschluß vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - a.a.O. S. 191 f.; Beschluß vom 10. April 1984 - BVerwG 6 P 10.82 - Buchholz 238.38 § 36 RPPersVG Nr. 1), soll die Mitbestimmung bei der Höhergruppierung von Arbeitnehmern die Personalvertretung zum einen in den Stand setzen, auf die Wahrung des Tarifgefüges in der Dienststelle zu achten und damit auch zur Wahrung des Friedens in der Dienststelle beizutragen.

    Entgegen der Auffassung des Beteiligten kann daher die Zustimmung sowohl mit der Begründung verweigert werden, daß die Einstufung in eine noch höhere oder in eine niedrigere Vergütungsgruppe erfolgen müsse (Beschluß vom 10. April 1984 - a.a.O.), als auch damit, daß dies zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt zu geschehen habe.

  • BVerwG, 15.12.1972 - VII P 4.72
    Auszug aus BVerwG, 06.10.1992 - 6 P 22.90
    Auch in den Fällen der korrigierenden Höhergruppierung ist eine andere Bewertung nicht ohne weiteres geboten (vgl. Beschluß vom 15. Dezember 1972 - BVerwG 7 P 4.72 - Buchholz 238.33 § 65 BrPersVG Nr. 2).

    Diese Sachlage unterscheidet sich von dem im Beschluß vom 15. Dezember 1972 - BVerwG 7 P 4.72 - a.a.O. entschiedenen Fall insofern, als dort im Anschluß an eine Anregung von dritter Seite die zuständige Stelle den Erlaß einer Maßnahme überhaupt abgelehnt hatte.

  • BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98

    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Verhältnis zur Mitbestimmung bei Einstellungen,

    (1) Wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - BVerwGE 50, 186, 191 f., vom 10. April 1984 - BVerwG 6 P 10.82 - Buchholz 238.38 § 36 RhPPersVG Nr. 1, vom 6. Oktober 1992 - BVerwG 6 P 22.90 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 9 und 14. Juni 1995 - BVerwG 6 P 43.93 - Buchholz 251.0 § 76 BaWüPersVG Nr. 5), soll die Mitbestimmung bei der Eingruppierung (Höhergruppierung, Umgruppierung) von Arbeitnehmern nicht nur die Personalvertretung in den Stand setzen, mitprüfend darauf zu achten, daß die beabsichtigte Eingruppierung mit dem anzuwendenden Tarifvertrag (oder dem sonst anzuwendenden Entgeltsystem) in Einklang steht.
  • BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 19.10

    Stellenbewertung; mitbestimmungspflichtige Maßnahme

    Eine die Mitbestimmung aushöhlende Bindungswirkung löst die Stellenbewertung weder im einen noch im anderen Fall aus (vgl. zur Mitbestimmung bei korrigierender Höher- oder Herabgruppierung: Beschlüsse vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - BVerwGE 50, 186 = Buchholz 238.34 § 81 HmbPersVG Nr. 1 S. 3 ff., vom 6. Oktober 1992 - BVerwG 6 P 22.90 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 9 S. 33 und vom 10. Juli 1995 - BVerwG 6 P 14.93 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 92 S. 23).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2015 - 5 A 10556/15

    Mitbestimmung bei Überprüfung der Eingruppierung von einzelnen Beschäftigten

    In einer späteren Entscheidung hat das Gericht hinsichtlich des Maßnahmebegriffs unterschieden: So sei die Frage, ob das Schweigen des Dienstherrn bei einer Höhergruppierung im Hinblick auf die früheren Zeiträume eine mitbestimmungspflichtige Ablehnung oder ein mitbestimmungsfreies Unterlassen darstellt, nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (Beschluss vom 6. Oktober 1992 - 6 P 22.90 -, ZBR 1993, 122).
  • OVG Niedersachsen, 12.11.2019 - 18 LP 4/18

    Ablehnung; aktualisierte Einreihung; Beibehaltung; Beschäftigte; Bestätigung;

    cc) Angesichts der vollständigen Ablehnung der Höhergruppierungsanträge ist schließlich auch kein Raum für ein Eingreifen der durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Oktober 1992 (- BVerwG 6 P 22.90 -, PersV 1993, 446, juris Rn. 18) anerkannten Ausnahme, kraft derer die Ablehnung einer Höhergruppierung für bestimmte Zeiträume vor dem zeitlichen Beginn einer durch die Dienststelle ausgesprochenen Höhergruppierung als Teil einer einheitlichen Entscheidung der Mitbestimmung des Personalrats bei Höhergruppierung unterfiele.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.07.2021 - 4 B 14.19

    Schwerbehinderung; Dienstunfähigkeit; Versetzung in den Ruhestand;

    Ausgehend vom Begriff der personalvertretungsrechtlichen Maßnahme, die von der Dienststelle beabsichtigt wird, kommt es darauf an, ob ein einheitlicher Lebenssachverhalt vorliegt (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 1992 - 6 P 22.90 - juris Rn. 24; siehe auch dessen Urteil vom 12. Oktober 1989 -2 C 22.87 - juris Rn. 24; ferner dessen Beschluss vom 4. Juni 2019 - 1 WDS-VR 6/19 - juris Rn. 26; OVG Münster, Beschluss vom 11. Januar 2021 - 6 B 1515/20 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 26.05.2015 - 5 P 9.14

    Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Mitglied;

    Überantworten gesetzliche oder tarifvertragliche Regelungen hingegen die Umsetzung oder Ausgestaltung der Einzelmaßnahme der Dienststelle, so unterliegt deren Entscheidung auch dann der Richtigkeitskontrolle durch den Personalrat, wenn es sich insoweit um eine rein normvollziehende Maßnahme ohne Ermessensspielraum handelt (BVerwG, Beschlüsse vom 23. Januar 1986 - 6 P 8.83 - Buchholz 238.35 § 61 HePersVG Nr. 3 S. 6, vom 17. Juni 1992 - 6 P 17.91 - BVerwGE 90, 228 , vom 6. Oktober 1992 - 6 P 22.90 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 9 S. 33 und vom 18. Mai 2004 - 6 P 13.03 - BVerwGE 121, 38 ).
  • VGH Hessen, 24.04.2003 - 22 TL 2720/01

    Zustimmungsverweigerung wegen fehlender Ausschreibung einer Drittmittelstelle

    Ist die Maßnahme - wie hier - bereits durchgeführt und bei Feststellung eines Beteiligungsverstoßes auch nicht mehr rückgängig zu machen, so ist der zu stellende Feststellungsantrag auf die hinter dem Vorgang stehende Rechtsfrage zu beziehen (dazu: BVerwG, B. v. 02.06.1993 - 6 B 29.91 - PersV 1993, 446).
  • BVerwG, 14.06.1995 - 6 P 43.93

    Umfang des Mitbestimmungsrechts der Personalvertretung bei der Eingruppierung

    Wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat (vgl.Beschlüsse vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - a.a.O. S. 191 f., vom 10. April 1984 - BVerwG 6 P 10.82 - Buchholz 238.38 § 36 RhPPersVG Nr. 1 undvom 6. Oktober 1992 - BVerwG 6 P 22.90 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 9), soll die Mitbestimmung bei der Eingruppierung (Höhergruppierung, Umgruppierung) von Arbeitnehmern nicht nur die Personalvertretung in den Stand setzen, mitprüfend darauf zu achten, daß die beabsichtigte Eingruppierung mit dem anzuwendenden Tarifvertrag (oder dem sonst anzuwendenden Entgeltsystem) in Einklang steht.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.1995 - 5 A 11447/94

    Mitbestimmung des Personalrats über die Höhergruppierung von Angestellten;

    Der Personalrat könne im übrigen im Rahmen seiner Zustimmungsverweigerung auch geltend machen, daß er den Zeitpunkt der Höhergruppierung für zu früh oder für zu spät erachte (vgl. BVerwG, Beschluß vom 06. Oktober 1992, 6 P 22.90).

    Zwar kann der Personalrat danach im Rahmen seiner Zustimmungsverweigerung auch geltend machen, daß er den Zeitpunkt der Umgruppierung für verfehlt hält, insbesondere wie hier für verspätet erachtet (vgl. BVerwG, Beschluß vom 06. Oktober 1992 - 6 P 22.90 -).

  • VG Mainz, 06.12.2016 - 5 K 664/16

    Mitbestimmung bei Verlängerung der Dauer eines befristeten Arbeitsvertrags nach

    Eine derartige Konstellation wäre dann gegeben, wenn eine Subsumtion eines Sachverhalts unter die in Rede stehende Norm durch die Dienststellenleitung vorzunehmen ist und es der zusätzlichen Kontrolle der Richtigkeit der Rechtsanwendung durch die Personalvertretung bedarf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6.10.1992 - 6 P 22/90 -, PersR 1993, 75 und juris, Rn. 12: Maßnahme bejaht bei korrigierender Höhergruppierung; Helmes, Personalvertretungsgesetz für Rheinland-Pfalz, § 74 Rn. 33).
  • BVerwG, 26.05.2015 - 5 P 10.14

    Mitbestimmung des örtlichen Personalrats bei der Weiterbeschäftigung eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2011 - 62 PV 6.10

    Mitbestimmung; Eingruppierung; Neu-Eingruppierung; Umsetzung;

  • VGH Bayern, 03.12.2019 - 17 P 18.2565

    Mitbestimmung bei Ein- oder Höhergruppierung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2018 - 62 PV 2.18

    Mitbestimmung; selbständige Entscheidung in Personalangelegenheiten

  • OVG Niedersachsen, 19.03.1997 - 18 L 850/96

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats hinsichtlich der Entziehung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.1997 - PL 15 S 1951/95

    Zum Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Höhergruppierung eines/einer

  • OVG Niedersachsen, 21.11.1994 - 18 L 1329/94

    Umfang der Mitbestimmung des Personalrats bei der Übertragung einer höherwertigen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2018 - 62 PV 2.18

    Stufenvertretung; Mitbestimmung; Versetzung; abgebender Aspekt; aufnehmender

  • OVG Brandenburg, 05.11.1998 - 6 A 43/98

    Höhergruppierung einzelner Angestellter zum Gegenstand des Initiativrechts im

  • OVG Niedersachsen, 17.02.1999 - 18 L 4287/97

    Personalrat; Zustimmung; Höhergruppierung

  • OVG Berlin, 27.09.1993 - PV Bln 10.93

    Mitwirkung des Personalrats bei der Herabgruppierung; Erkenntnis, dass die

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