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   BVerwG, 08.11.2011 - 6 P 23.10   

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BVerwG, 08.11.2011 - 6 P 23.10 (https://dejure.org/2011,973)
BVerwG, Entscheidung vom 08.11.2011 - 6 P 23.10 (https://dejure.org/2011,973)
BVerwG, Entscheidung vom 08. November 2011 - 6 P 23.10 (https://dejure.org/2011,973)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    NWPersVG § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4
    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Zuweisung eines neuen Arbeitsplatzes; Beibehaltung der bisherigen Eingruppierung

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    NWPersVG § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4
    Beibehaltung der bisherigen Eingruppierung; Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Zuweisung eines neuen Arbeitsplatzes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 72 Abs 1 S 1 Nr 4 Alt 1 PersVG NW 1974
    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Zuweisung eines neuen Arbeitsplatzes; Beibehaltung der bisherigen Eingruppierung

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung des Personalrats bei Zuweisung eines Arbeitnehmers zu einem neuen Arbeitsplatz und Beibehaltung der bisherigen Eingruppierung durch den Dienststellenleiter

  • rewis.io

    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Zuweisung eines neuen Arbeitsplatzes; Beibehaltung der bisherigen Eingruppierung

  • ra.de
  • rewis.io

    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Zuweisung eines neuen Arbeitsplatzes; Beibehaltung der bisherigen Eingruppierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NWPersVG § 72 Abs. 1 S. 1 Nr. 4
    Mitbestimmung des Personalrats bei Zuweisung eines Arbeitnehmers zu einem neuen Arbeitsplatz und Beibehaltung der bisherigen Eingruppierung durch den Dienststellenleiter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 141, 134
  • DVBl 2012, 54
  • DÖV 2012, 159
  • NZA-RR 2012, 162
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98

    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Verhältnis zur Mitbestimmung bei Einstellungen,

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2011 - 6 P 23.10
    Die Entscheidung des Dienststellenleiters, den Arbeitnehmer einer bestimmter Entgeltgruppe zuzuordnen, ist daher nicht konstitutiver, sondern deklaratorischer Natur (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 1999 - BVerwG 6 P 3.98 - BVerwGE 110, 151 , insoweit bei Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 100 nicht abgedruckt; Fischer/Goeres/Gronimus, in: GKÖD Bd. V, K § 75 Rn. 19; Altvater, in: Altvater/Baden/Kröll/Lemcke/Peiseler, Bundespersonalvertretungsgesetz, 7. Aufl. 2011, § 75 Rn. 37; Kaiser, in: Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 3. Aufl. 2008, § 75 Rn. 37).

    c) Im Rahmen der Mitbestimmung in Personalangelegenheiten nach § 72 Abs. 1 Satz 1 NWPersVG gilt das Prinzip der Trennung von personaler Status- und Verwendungsentscheidung einerseits und tarifrechtlicher Tätigkeitszuordnung andererseits (vgl. Beschlüsse vom 8. Dezember 1999 a.a.O. S. 159 f. bzw. S. 14 und vom 11. November 2009 - BVerwG 6 PB 25.09 - Buchholz 251.92 § 67 SAPersVG Nr. 2 Rn. 15).

    Zur Abgrenzung bedarf es keines Rückgriffs auf die Grundsätze zu § 95 Abs. 3, § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 1999 a.a.O. S. 163, insoweit bei Buchholz a.a.O. nicht abgedruckt; BAG, Beschlüsse vom 21. März 1995 - 1 ABR 46/94 - AP Nr. 4 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Bl. 161 R und vom 13. März 2007 - 1 ABR 22/06 - AP Nr. 52 zu § 95 BetrVG 1972 Rn. 33).

    Anderenfalls liegt in der Weiterzahlung des bisherigen Entgelts konkludent die Eingruppierung (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 1999 a.a.O. S. 162, insoweit bei Buchholz a.a.O. nicht abgedruckt).

    h) Die Mitbestimmung bei Eingruppierung aus Anlass der Zuweisung eines neues Arbeitsplatzes ist unabhängig davon anzuerkennen, ob dieser Arbeitsplatz bereits einmal von der Dienststelle unter Beteiligung des Personalrats bewertet worden ist (offen gelassen im Beschluss vom 8. Dezember 1999 a.a.O. S. 161 bzw. S. 15).

  • BVerwG, 13.10.2009 - 6 P 15.08

    Mitbestimmung bei Ein-, Höher- und Rückgruppierung; Stufenzuordnung nach §§ 16,

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2011 - 6 P 23.10
    Danach ergibt sich die richtige Einreihung des Arbeitnehmers durch Subsumtion der auszuübenden Tätigkeit, Qualifikation und beruflichen Erfahrung unter die abstrakt-generellen Merkmale der in der Dienststelle angewandten Entgeltordnung (vgl. Beschlüsse vom 13. Oktober 2009 - BVerwG 6 P 15.08 - Buchholz 251.0 § 76 BaWüPersVG Nr. 8 Rn. 28 und vom 7. März 2011 a.a.O. Rn. 31).

    Wesentlicher Inhalt der Mitbestimmung bei Ein-, Höher- und Herabgruppierung ist dagegen die richtige Bezahlung (vgl. Beschlüsse vom 13. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 59 ff. und vom 17. Mai 2010 - BVerwG 6 P 7.09 - Buchholz 251.6 § 65 NdsPersVG Nr. 2 Rn. 15).

    Auf diese Weise dient die Mitbestimmung bei der Eingruppierung der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Entgeltordnung in gleichen und vergleichbaren Fällen und damit der Lohngerechtigkeit und Transparenz der Entgeltpraxis in der Dienststelle (vgl. Beschlüsse vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 25, vom 13. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 36 und vom 7. März 2011 a.a.O. Rn. 25).

    Diese Grundsätze gelten ebenso in den Fällen der Höher- und Herabgruppierung, in denen der Arbeitnehmer in eine höhere oder niedrigere Entgeltgruppe als der bisherigen eingeordnet werden soll (vgl. Beschluss vom 13. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 49 und 52 ff.).

  • BVerwG, 07.03.2011 - 6 P 15.10

    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Stufenzuordnung nach § 16 TVöD-Bund

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2011 - 6 P 23.10
    Meist erfolgt die Zuordnung nach bestimmten Tätigkeitsmerkmalen, bisweilen aber auch nach anderen Kriterien, wie etwa dem Lebensalter oder der Dauer der Dienststellenzugehörigkeit (vgl. Beschlüsse vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 11.07 - BVerwGE 131, 383 = Buchholz 251.6 § 65 NdsPersVG Nr. 1 Rn. 9, vom 27. Mai 2009 - BVerwG 6 P 9.08 - BVerwGE 134, 83 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 108 Rn. 8 und 7. März 2011 - BVerwG 6 P 15.10 - juris Rn. 12).

    Danach ergibt sich die richtige Einreihung des Arbeitnehmers durch Subsumtion der auszuübenden Tätigkeit, Qualifikation und beruflichen Erfahrung unter die abstrakt-generellen Merkmale der in der Dienststelle angewandten Entgeltordnung (vgl. Beschlüsse vom 13. Oktober 2009 - BVerwG 6 P 15.08 - Buchholz 251.0 § 76 BaWüPersVG Nr. 8 Rn. 28 und vom 7. März 2011 a.a.O. Rn. 31).

    Auf diese Weise dient die Mitbestimmung bei der Eingruppierung der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Entgeltordnung in gleichen und vergleichbaren Fällen und damit der Lohngerechtigkeit und Transparenz der Entgeltpraxis in der Dienststelle (vgl. Beschlüsse vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 25, vom 13. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 36 und vom 7. März 2011 a.a.O. Rn. 25).

  • BAG, 21.03.1995 - 1 ABR 46/94

    Mitbestimmung des Personalrats - Neueingruppierung bei Übertragung anderer

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2011 - 6 P 23.10
    Zur Abgrenzung bedarf es keines Rückgriffs auf die Grundsätze zu § 95 Abs. 3, § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 1999 a.a.O. S. 163, insoweit bei Buchholz a.a.O. nicht abgedruckt; BAG, Beschlüsse vom 21. März 1995 - 1 ABR 46/94 - AP Nr. 4 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Bl. 161 R und vom 13. März 2007 - 1 ABR 22/06 - AP Nr. 52 zu § 95 BetrVG 1972 Rn. 33).

    Nicht der Arbeitsplatz als personenunabhängiger räumlich-technischer Bereich wird eingruppiert, sondern der Arbeitnehmer mit der ihm übertragenen Tätigkeit (vgl. BAG, Beschluss vom 21. März 1995 a.a.O. Bl. 162).

  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 11.07

    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Stufenzuordnung.

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2011 - 6 P 23.10
    Meist erfolgt die Zuordnung nach bestimmten Tätigkeitsmerkmalen, bisweilen aber auch nach anderen Kriterien, wie etwa dem Lebensalter oder der Dauer der Dienststellenzugehörigkeit (vgl. Beschlüsse vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 11.07 - BVerwGE 131, 383 = Buchholz 251.6 § 65 NdsPersVG Nr. 1 Rn. 9, vom 27. Mai 2009 - BVerwG 6 P 9.08 - BVerwGE 134, 83 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 108 Rn. 8 und 7. März 2011 - BVerwG 6 P 15.10 - juris Rn. 12).

    Auf diese Weise dient die Mitbestimmung bei der Eingruppierung der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Entgeltordnung in gleichen und vergleichbaren Fällen und damit der Lohngerechtigkeit und Transparenz der Entgeltpraxis in der Dienststelle (vgl. Beschlüsse vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 25, vom 13. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 36 und vom 7. März 2011 a.a.O. Rn. 25).

  • BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 19.10

    Stellenbewertung; mitbestimmungspflichtige Maßnahme

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2011 - 6 P 23.10
    Dagegen fehlt es bei einer Arbeitsplatzbewertung bereits an einer den Rechtsstand des Arbeitnehmers berührende Maßnahme (vgl. Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - BVerwG 6 P 20.78 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 9 S. 59 f. und vom 5. Oktober 2011 - BVerwG 6 P 19.10 - juris Rn. 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2011 - 62 PV 6.10

    Mitbestimmung; Eingruppierung; Neu-Eingruppierung; Umsetzung;

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2011 - 6 P 23.10
    Der abweichenden Auffassung in Teilen von Rechtsprechung und Literatur (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 30. August 2000 - A 5 S 6/99 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. April 2011 - 62 PV 6.10 - juris; Fischer/ Goeres/Gronimus, a.a.O., K § 75 Rn. 20; Goeres, PersV 2004, 9; Vogelgesang, PersV 2005, 326 ) vermag der Senat aus den vorgenannten Gründen nicht zu folgen.
  • BVerwG, 06.02.1979 - 6 P 20.78

    Überprüfung von Arbeitsplätzen als Vorentscheidung einer Eingruppierung -

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2011 - 6 P 23.10
    Dagegen fehlt es bei einer Arbeitsplatzbewertung bereits an einer den Rechtsstand des Arbeitnehmers berührende Maßnahme (vgl. Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - BVerwG 6 P 20.78 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 9 S. 59 f. und vom 5. Oktober 2011 - BVerwG 6 P 19.10 - juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2000 - A 5 S 6/99

    Übertragung einer grundlegend anderen Tätigkeit durch die Umsetzung;

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2011 - 6 P 23.10
    Der abweichenden Auffassung in Teilen von Rechtsprechung und Literatur (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 30. August 2000 - A 5 S 6/99 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. April 2011 - 62 PV 6.10 - juris; Fischer/ Goeres/Gronimus, a.a.O., K § 75 Rn. 20; Goeres, PersV 2004, 9; Vogelgesang, PersV 2005, 326 ) vermag der Senat aus den vorgenannten Gründen nicht zu folgen.
  • BVerwG, 18.05.2004 - 6 P 13.03

    Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung; Dokumentation und

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2011 - 6 P 23.10
    Zugleich hat der Personalrat einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Nachholung des Mitbestimmungsverfahrens (vgl. Beschlüsse vom 18. Mai 2004 - BVerwG 6 P 13.03 - BVerwGE 121, 38 , insoweit bei Buchholz 251.0 § 79 BaWüPersVG Nr. 17 nicht abgedruckt, vom 23. August 2007 - BVerwG 6 P 7.06 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 13 Rn. 10, vom 2. Februar 2009 - BVerwG 6 P 2.08 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 16 Rn. 11 und vom 14. Juni 2011 - BVerwG 6 P 10.10 - juris Rn. 9 ff.).
  • BVerwG, 02.02.2009 - 6 P 2.08

    Mitbestimmung des Personalrats; Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung;

  • BVerwG, 05.11.2010 - 6 P 18.09

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; Allzuständigkeit des Personalrats;

  • BVerwG, 17.05.2010 - 6 P 7.09

    Ausschluss der Mitbestimmung; Beschäftigte, die in Personalangelegenheiten der

  • BVerwG, 18.12.1996 - 6 P 8.95

    Personalvertretungsrecht - Begriff der mitbestimmungspflichtigen

  • BVerwG, 14.06.2011 - 6 P 10.10

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung; Hebung der Arbeitsleistung und

  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 29.08

    Generelle Weisungen der übergeordneten Dienststelle in Personalangelegenheiten;

  • BVerwG, 22.07.2003 - 6 P 3.03

    Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten; Mitbestimmung des Personalrats bei

  • BVerwG, 11.11.2009 - 6 PB 25.09

    Mitbestimmung bei Versetzung; Dienststellenwechsel; Dienststellenbegriff;

  • BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 9.08

    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Funktionsstufen nach § 20 TV

  • BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 22/06

    Mitbestimmung bei kurzfristiger Änderung des Arbeitsbereichs - Versetzung nach §

  • BVerwG, 23.08.2007 - 6 P 7.06

    Dienstanweisung für Lehrerinnen und Lehrer; Einführung von Präsenztagen;

  • BVerwG, 22.10.2007 - 6 P 1.07

    Mitbestimmung des Personalrats; Einstellung und Eingruppierung; Einleitung des

  • BVerwG, 20.03.2017 - 5 PB 1.16

    Eingruppierung als Maßnahme im Sinne des Personalvertretungsrechts

    Ein solches Entgeltschema zeichnet sich dadurch aus, dass es die Zuordnung der Arbeitnehmer nach bestimmten, generell beschriebenen Merkmalen vorsieht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. November 2011 - 6 P 23.10 - BVerwGE 141, 134 Rn. 12 m.w.N.).

    Mithin ist die Entscheidung des Dienststellenleiters, den Arbeitnehmer einer bestimmten Entgeltgruppe zuzuordnen, nicht konstitutiver, sondern deklaratorischer Natur (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. November 2011 - 6 P 23.10 - BVerwGE 141, 134 Rn. 13 m.w.N.).

    Deshalb ist der Maßnahmebegriff im Fall der Mitbestimmung bei Eingliederung auf eine deklaratorische Folgeentscheidung zu beziehen (zum Voranstehenden BVerwG, Beschluss vom 8. November 2011 - 6 P 23.10 - BVerwGE 141, 134 Rn. 14).

    Daraus folgt auch, dass die Mitbestimmungspflicht einer Eingruppierung - die sich nicht auf die erstmalige Eingruppierung beschränkt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 6 P 3.98 -BVerwGE 110, 151 ) nicht allein unter Hinweis darauf abgelehnt werden kann, die Voraussetzungen des Maßnahmebegriffs in seinem sonst üblichen strengen Sinn seien nicht erfüllt, weil der Dienststellenleiter die bisherige Eingruppierung bestätigt hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. November 2011 - 6 P 23.10 - BVerwGE 141, 134 Rn. 14 und vom 8. Dezember 1999 - 6 P 3.98 - BVerwGE 110, 151 ).

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seiner jüngeren Rechtsprechung angenommen hat, dass auch die beabsichtigte Bestätigung einer Eingruppierung dem Mitbestimmungsrecht unterfällt, lagen dem Sachverhalte zugrunde, bei denen sich die Eingruppierungssituation in relevanter Weise geändert hatte, etwa durch Übertragung neuer Aufgaben, die zur Schaffung eines neuen, bisher noch nicht bewerteten Arbeitsplatzes geführt haben, bzw. durch eine wesentliche Veränderung des Aufgabenkreises (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Dezember 1999 - 6 P 3.98 - BVerwGE 110, 151 und vom 8. November 2011 - 6 P 23.10 - BVerwGE 141, 134 Rn. 14 ff.).

  • VG Ansbach, 25.02.2021 - AN 7 P 19.01334

    Mitbestimmung der Personalvertretung bei Einführung einer EDV-basierten

    Im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren besteht ein Rechtsschutzbedürfnis auch bei Durchführung der Maßnahme fort, wenn die Maßnahme rechtlich und tatsächlich rückgängig gemacht werden kann, wobei auch eine mögliche Änderung oder das Stoppen der Maßnahme für die Zukunft ist diesem Sinne ausreichend ist (BVerwG, B.v. 14.6.2011 - 6 P 10/10 - juris Rn. 9 f.; B.v. 8.11.11 - 6 P 23/10 - juris Rn. 9).

    Da sich der Entgeltanspruch des Einzelnen aufgrund der Tarifautomatik aus der ausgeübten Tätigkeit selbst ergibt, ist die vorgenommene bzw. vorgesehene Eingruppierung der Arbeitnehmer rein deklaratorisch und liegt an sich keine Maßnahme vor ("Der Arbeitnehmer wird nicht eingruppiert, er ist eingruppiert.", BVerwG, B.v. 8.11.11 - 6 P 23/10 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Damit der Mitbestimmungstatbestand der Eingruppierung nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG nicht leerläuft, ist unter der Eingruppierung deshalb die mit der Zuordnung des Arbeitnehmers verbundene (deklaratorische) Folgeentscheidung zu verstehen (BVerwG, B.v. 8.11.11 - 6 P 23/10 - juris Rn. 14 f.).

    Vom Eingruppierungstatbestand erfasst ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch die Zuordnung eines neuen Arbeitsplatzes, wenn diese nicht mit einer Höher- oder Herabgruppierung verbunden wird, sondern sich entgeltmäßig "neutral" darstellt (BVerwG, B.v. 8.11.11 - 6 P 23/10 - juris Rn. 14, Rn. 16, Rn. 19).

    Während die Frage der Einstellung nach § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG die Status- bzw. Verwendungsentscheidung meint und diese der Personalratsmitbestimmung zur Kontrolle einer gerechten Personalauslese unterwirft, liegt die Mitbeurteilung durch den Personalrat bei der Eingruppierung in der Kontrolle der richtigen Bezahlung, der Überprüfung der Lohngerechtigkeit bzw. der einheitlichen, gleichmäßigen und transparenten Anwendung der Entgeltordnung begründet (BVerwG, B.v. 8.11.11 - 6 P 23/10 - juris Rn. 15; Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber/ Griebeling/Hebeler, BPersVG, Stand Mai 2020, § 75 Rn. 77 und 80 ff.; Altvater/Baden/Berg/ Kröll/Noll/Seulen, BPersVG, 8. Aufl. 2013, 75 Rn. 36 ff.; Ilbertz/Widmaier/Sommer, Bundespersonalvertretungsgesetz, 12. Aufl. 2012, § 75 Rn. 8 ff.).

    Die Aufgabenänderung betrifft zwar alle Beschäftigten der Asylverfahrenssekretariate im BAMF gleichermaßen, jeden einzelnen aber unmittelbar in seinem Arbeitsverhältnis (vgl. auch BVerwG, B.v. 8.11.11 - 6 P 23/10 - juris Rn. 24).

    Dies ist dann der Fall, wenn die Aufgabenneuzuweisung einer Umsetzung gleichkommt, wenn der Arbeitsplatz durch die Veränderung also eine neue, andere Prägung erhält (BVerwG, B.v. 8.11.2011 - 6 P 23/10 - juris Rn. 21 m.w.N.; Altvater, § 75 Rn. 36; Lorenzen, § 75 Rn. 83).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2015 - 5 L 1/14

    Zur Mitbestimmung und Unterrichtung bei der Bestellung von Vorarbeitern

    a) Der (Feststellungs-)Antrag zu 1. ist zulässig ( vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 8. November 2011 - 6 P 23.10 -, juris Rn. 9 [m. w. N.] ) und begründet.

    Unter Eingruppierung im Sinne des vorbezeichneten Mitbestimmungstatbestandes ist die Einreihung des Arbeitnehmers in ein kollektives Entgeltschema zu verstehen, das sich dadurch auszeichnet, dass es die Zuordnung der Arbeitnehmer nach bestimmten, generell beschriebenen Merkmalen vorsieht ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 8. November 2011, a. a. O. Rn. 12 [m. w. N.] ).

    Auf diese Weise dient die Mitbestimmung bei der Eingruppierung der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Entgeltordnung in gleichen und vergleichbaren Fällen und damit der Lohngerechtigkeit und Transparenz der Entgeltpraxis in der Dienststelle ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 8. November 2011, a. a. O. Rn. 16, 18 [m. w. N.] ).

    Die Richtigkeitskontrolle des Personalrates, die der Gesetzgeber gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 PersVG LSA für geboten hält, kommt unabhängig davon zu tragen, ob der Dienststellenleiter beabsichtigt, die bisherige Entgeltgruppe zu ändern oder zu bestätigen ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 8. November 2011, a. a. O. Rn. 19 ).

    Die Mitbestimmung bei Eingruppierung aus Anlass der Zuweisung eines neuen Arbeitsplatzes ist im Übrigen unabhängig davon anzuerkennen, ob dieser Arbeitsplatz bereits einmal von der Dienststelle unter Beteiligung des Personalrates bewertet worden ist ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 8. November 2011, a. a. O. Rn. 23, 26 ).

    Zur Abgrenzung ist auf den Inhalt des Umsetzungsbegriffes abzustellen: Umsetzung eines Arbeitnehmers ist danach die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes in der Form, dass der komplette Austausch des bisherigen Tätigkeitsbereiches erfolgt oder aber der neue Arbeitsplatz durch wesentliche Änderungen im Aufgabenbereich eine neue, andere Prägung aufweist ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 8. November 2011, a. a. O. Rn. 21 f. [m. w. N.]; zudem: Beschluss vom 6. Mai 2013 - 6 PB 5.13 -, juris Rn. 7; siehe zum Vorstehenden insgesamt auch: Bieler/Vogelgesang/Plaßmann/Kleffner, PersVG LSA, Band 2, § 67 Rn. 45c f., 66 ).

  • OVG Hamburg, 23.10.2019 - 8 Bf 198/17

    Es bedarf der Mitbestimmung des Personalrats, wenn ein Antragsteller anlässlich

    Eine wesentliche Änderung liege nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 8.11.2011, 6 P 23/10, BVerwGE 141, 134, juris Rn. 21) jedenfalls bei einer Umsetzung, wie sie hier erfolgt sei, vor.

    Die Entscheidung der Dienststelle, den Arbeitnehmer einer bestimmten Entgeltgruppe zuzuordnen, ist daher nicht konstitutiver, sondern deklaratorischer Natur (BVerwG, Beschl. v. 8.11.2011, 6 P 23/10, BVerwGE 141, 134, juris Rn. 12 f. m.w.N.).

    Die Mitbestimmung bei Eingruppierung aus Anlass der Zuweisung eines neuen Arbeitsplatzes ist im Übrigen unabhängig davon anzuerkennen, ob dieser Arbeitsplatz bereits einmal von der Dienstelle unter Beteiligung des Personalrats bewertet worden ist oder nicht (vgl. zu Allem BVerwG, Beschl. v. 8.11.2011, 6 P 23/10, BVerwGE 141, 134, juris Rn. 16 ff.; vgl. ferner BVerwG, Beschl. v. 8.12.1999, 6 P 3/98, BVerwGE 110, 151, juris Rn. 21 ff.; BAG, Beschl. v. 21.3.1995, 1 ABR 46/94, PersR 1995, 498).

    Ob deren Ergebnis ausdrücklich ausgesprochen wird, ist für das Vorliegen einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme nicht von Belang (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.11.2011, 6 P 23/10, BVerwGE 141, 134, juris Rn. 21 f. m.w.N).

    Insoweit gilt das der Mitbestimmung in Personalangelegenheiten immanente Prinzip der Trennung von personaler Status- und Verwendungsentscheidung einerseits und tarifrechtlicher Tätigkeitszuordnung andererseits in gleicher Weise wie im Verhältnis von Einstellung und Eingruppierung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.12.1999, 6 P 3/98, BVerwGE 110, 151, juris Rn. 31; Beschl. v. 8.11.2011, 6 P 23/10, BVerwGE 141, 134, juris Rn. 15).

    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 8.12.1999, 6 P 3/98, BVerwGE 110, 151, juris Rn. 31; Beschl. v. 8.11.2011, 6 P 23/10, BVerwGE 141, 134, juris Rn. 15) geklärt, dass die Frage, ob die Zuweisung eines neuen Arbeitsplatzes an einen Arbeitnehmer unter Eingruppierungsgesichtspunkten mitbestimmungspflichtig ist, losgelöst davon zu beantworten ist, ob die Umsetzung des Arbeitnehmers überhaupt oder nur unter bestimmten Voraussetzungen der Mitbestimmung unterliegt.

  • VGH Bayern, 03.12.2019 - 17 P 18.2565

    Mitbestimmung bei Ein- oder Höhergruppierung

    Der (konkrete) Feststellungsantrag ist zwar zulässig, insbesondere fehlt es ihm nicht am Rechtsschutzbedürfnis, da es um Eingruppierungen geht, die wieder rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerwG, B.v. 8.11.2011 - 6 P 23.10 - BVerwGE 141, 134 Rn. 9).

    Zur Konkretisierung des Kriteriums der wesentlichen Aufgabenveränderung zieht das Bundesverwaltungsgericht die personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungsregelungen bei Umsetzung heran, wonach eine solche Umsetzung nicht nur bei einem kompletten Austausch des bisherigen Arbeitsplatzes, sondern auch dann angenommen wird, wenn der neue Arbeitsplatz durch "wesentliche Änderungen" im Aufgabenbereich eine neue, andere Prägung aufweist (vgl. BVerwG, B.v. 8.11.2011 - 6 P 23.10 - BVerwGE 141, 134 Rn. 21).

    Indiziellen Charakter für eine Neueingruppierung hat es dabei, wenn der Dienststellenleiter den Arbeitsplatzwechsel bzw. den deutlich veränderten Aufgabenkreis zum Anlass nimmt, den Arbeitnehmer in eine andere Fallgruppe derselben Entgeltgruppe einzuordnen (vgl. BVerwG, B.v. 8.11.2011 a.a.O. Rn. 22).

    Dem bayerischen Gesetzgeber ging es bei der Einfügung des eigenständigen Tatbestands der Eingruppierung in Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a BayPVG - abgesehen von seinem Anliegen, somit künftig einen Rückgriff auf den Tatbestand der Einstellung hinsichtlich der Eingruppierung von Arbeitnehmern entbehrlich zu machen - gerade darum, mit dieser Rechtsänderung insbesondere die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. November 2011 - 6 P 23.10 - nachzuvollziehen (vgl. LT-Drs. 16/16311 S. 9).

    Diese Fragestellung, für die es nicht darauf ankommt, ob der Dienststellenleiter zu seiner Einschätzung, es solle bei der bisherigen Eingruppierung des Arbeitnehmers bleiben, die Personalvertretung um Zustimmung bittet (vgl. hierzu OVG RhPf, B.v. 25.11.2015 - 5 A 10556/15 - PersV 2016, 150) oder nicht (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 8.11.2011 - 6 P 23.10 - BVerwGE 141, 134), wird vom Senat für das bayerische Personalvertretungsrecht verneint.

    Dabei ist zu sehen, dass sich die bundesverwaltungsgerichtliche Entscheidung, die Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a BayPVG umsetzen sollte (BVerwG, B.v. 8.11.2011 - 6 P 23.10 - BVerwGE 141, 134; LT-Drs. 16/16311 S. 9), mit der Problematik derartiger bloß "subjektiv-deklaratorischer" Eingruppierungsfeststellungen - wie hier - nicht befasst.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2015 - 5 A 10556/15

    Mitbestimmung bei Überprüfung der Eingruppierung von einzelnen Beschäftigten

    Dies ergebe sich unter anderem aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. November 2011 (Az.: 6 P 23/10), in der das Gericht ausgeführt habe, dass der Begriff der Maßnahme in seinem sonst üblichen strengen Sinne kein tauglicher Maßstab sei, um mitbestimmungspflichtige Einreichungen von Arbeitnehmern im Fall der Zuweisung eines neuen Arbeitsplatzes auf Fälle zu begrenzen, in denen der Dienststellenleiter zu einer Höher- oder Herabgruppierung gelange.

    Danach ist unter einer Maßnahme im Sinne des Personalvertretungsrechts jede Handlung und Entscheidung zu verstehen, die den Rechtsstand der Beschäftigten berührt und auf eine Änderung des bestehenden Zustandes abzielt (Beschlüsse vom 4. November 2010 - 6 P 18.09 -, PersR 2011, 38 ; und vom 8. November 2011 - 6 P 23.10 -, BVerwGE 141, 134 [136]).

    Der vom Antragsteller für seine Rechtsauffassung herangezogene Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. November 2011 (a. a. O.) betraf demgegenüber einen anderen Sachverhalt und ist als Einzelfallentscheidung zu betrachten.

  • OVG Bremen, 30.06.2021 - 6 LP 48/20

    Personalvertretungsrecht der Länder; Initiativrechts des Personalrats bei

    Nicht der Arbeitsplatz als personenunabhängiger räumlich-technischer Bereich wird eingruppiert, sondern der Arbeitnehmer mit der ihm übertragenen Tätigkeit (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.11.2011 - 6 P 23/10, juris Rn. 24).

    Dagegen fehlt es bei einer Arbeitsplatzbewertung bereits an einer den Rechtsstand des Arbeitnehmers berührende Maßnahme (BVerwG, Beschl. v. 08.11.2011 - 6 P 23/10, juris Rn. 24).

    Sie betrifft den einzelnen Arbeitnehmer unmittelbar in seinem Arbeitsverhältnis (BVerwG, Beschl. v. 08.11.2011 - 6 P 23/10, juris Rn. 24).

    Nicht der Mitbestimmung unterliegt dagegen eine bloße Arbeitsplatzbewertung als solche, da es hier an einer den Rechtsstand des Arbeitnehmers berührenden Maßnahme fehlt (BVerwG, Beschl. v. 08.11.2011 - 6 P 23/10, juris Rn. 24; OVG Bremen, Beschl. v. 06.03.2012 - 1 A 271/08, juris Rn. 37 ff.).

    Dem Personalrat ist hier durch § 65 Abs. 1 lit. c BremPersVG die Aufgabe zugewiesen, im Sinne einer "Mitbeurteilung"dazu beizutragen, dass bei der Anwendung des Tarifvertrags das richtige Ergebnis erzielt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.08.2008 - 6 P 11/07, juris Rn. 25; Beschl. v. 13.10.2009 - 6 P 15/08, juris Rn. 28 und Beschl. v. 08.11.2011 - 6 P 23/10, juris Rn. 18).

  • VG Hamburg, 24.09.2021 - 25 FL 109/18

    Zur Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellung, Eingruppierung und

    Die Mitbestimmung bei Eingruppierung aus Anlass der Zuweisung eines neuen Arbeitsplatzes ist im Übrigen unabhängig davon anzuerkennen, ob dieser Arbeitsplatz bereits einmal von der Dienstelle unter Beteiligung des Personalrats bewertet worden ist oder nicht (vgl. zu Allem BVerwG, Beschl. v. 8.11.2011, 6 P 23/10, BVerwGE 141, 134, juris Rn. 16 ff.; vgl. ferner BVerwG, Beschl. v. 8.12.1999, 6 P 3/98, BVerwGE 110, 151, juris Rn. 21 ff.; BAG, Beschl. v. 21.3.1995, 1 ABR 46/94, PersR 1995, 498).

    Ob deren Ergebnis ausdrücklich ausgesprochen wird, ist für das Vorliegen einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme nicht von Belang (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.11.2011, 6 P 23/10, BVerwGE 141, 134, juris Rn. 21 f. m.w.N).".

    Die Eingruppierung unterscheidet sich von anderen Maßnahmen des Dienststellenleiters dadurch, dass sie wegen der "Tarifautomatik" nicht konstitutiver, sondern deklaratorischer Natur ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.11.2011, 6 P 23/10, BVerwGE 141, 134, juris Rn. 13 f.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.11.2019, a.a.O., Rn. 30).

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2019 - 18 LP 4/18

    Ablehnung; aktualisierte Einreihung; Beibehaltung; Beschäftigte; Bestätigung;

    Zuzustimmen ist der Fachkammer und dem Antragsteller ferner in der Ansicht, dass der Umstand, dass die von § 64 Abs. 2 Satz 1 NPersVG grundsätzlich verlangte Änderung des Rechtszustandes in diesen Fällen konstitutiv bereits auf der Ebene des Tarifvertrags (im Wege der "Tarifautomatik") eingetreten ist (vgl. den bekannten plakativen Merksatz: "Der Beschäftigte wird nicht eingruppiert, er ist eingruppiert.") und die Feststellung der Dienststelle deshalb nur deklaratorischen, rein normvollziehenden Charakter haben kann, nichts daran ändert, dass eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme der Dienststelle vorliegt, die zumindest der Mitbeurteilung der von der Dienststelle vorgenommenen Rechtsanwendung durch den Personalrat unterliegt (vgl. diese Modifikation des Maßnahmebegriffs bereits durch BVerwG, Beschl. v. 13.2.1976 - BVerwG VII P 4.75 -, BVerwGE 50, 186, juris Rn. 25 bis 27, und v. 8.11.2011 - BVerwG 6 P 23.10 -, BVerwGE 141, 134, juris Rn. 13 f.).

    Nach der sich später allmählich erweiterten Judikatur des Bundesverwaltungsgerichts, die teilweise die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Mitbestimmung nach dem BetrVG rezipiert hat, kann jedoch ein nach Einstellung und erstmaliger Eingruppierung während der Zugehörigkeit zur Dienstelle auftretendes (späteres) Bedürfnis nach initialer Zuordnung der Tätigkeit des Beschäftigten zu Entgeltgruppen (sowie ggf. Fallgruppen und Stufen) etwa bei der Zuweisung eines ( sachlich ) wesentlich geänderten Arbeitsplatzes (Tätigkeitsbereichs) zu bejahen sein, weil dadurch die Frage einer Bewertung dieser Tätigkeit anhand der Tätigkeitsmerkmale und -beispiele der geltenden Vergütungsordnung erneut aufgeworfen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.12.1999, a.a.O., Rn. 21 und LS 1), selbst wenn diese Tätigkeit (dieser Arbeitsplatz) bereits früher einmal unter Beteiligung des Personalrats bewertet worden war (vgl. diese Modifikation durch BVerwG, Beschl. v. 8.11.2011, a.a.O., juris Rn. 23, 26).

  • BAG, 15.05.2019 - 7 ABR 46/17

    Streitkräfte - Mitwirkungsrecht - Eingruppierung

    Unter Eingruppierung in diesem Sinne ist die Einreihung des Arbeitnehmers in ein kollektives Entgeltschema zu verstehen (st. Rspr., vgl. BVerwG 8. November 2011 - 6 P 23.10 - Rn. 12 mwN, BVerwGE 141, 134) .

    Ein solches Entgeltschema zeichnet sich dadurch aus, dass es die Zuordnung der Arbeitnehmer nach bestimmten, generell beschriebenen Merkmalen vorsieht (BVerwG 8. November 2011 - 6 P 23.10 - Rn. 12 mwN, BVerwGE 141, 134; entsprechend zu § 99 BetrVG BAG 19. Oktober 2011 - 4 ABR 119/09 - Rn. 19 mwN) .

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2018 - 18 LP 5/15

    Arbeitsplatzumgestaltung; Assistentin der Geschäftsführung; Aufgaben;

  • BVerwG, 01.10.2014 - 6 P 14.13

    Beteiligungsrecht des Personalrats bei gemeinsamen Einrichtungen

  • VGH Hessen, 06.11.2012 - 22 A 2203/11

    Mitbestimmung bei der Eingruppierung der Beschäftigten; Mitbestimmung bei der

  • VGH Bayern, 03.12.2019 - 17 P 18.2017

    Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung bei Eingruppierung anlässlich der

  • BVerwG, 17.12.2012 - 6 P 6.12

    Mitarbeiter im Sinne von § 12a TVG; arbeitnehmerähnliche Personen; freie

  • BVerwG, 06.05.2013 - 6 PB 5.13

    Stellenbesetzung nach Fusion; Mitbestimmung

  • VG Mainz, 06.12.2016 - 5 K 664/16

    Mitbestimmung bei Verlängerung der Dauer eines befristeten Arbeitsvertrags nach

  • BVerwG, 19.10.2021 - 5 P 3.20

    Mitbestimmung bei Ablehnung eines Höhergruppierungsantrags nach § 29b Abs. 1

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.07.2014 - 62 PV 5.13

    Auswahlverfahren; Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2015 - 62 PV 6.15

    Beschwerde eines Personalrats; Rechtskraft der Wahlanfechtung; Verhältnis

  • VG Berlin, 12.03.2014 - 71 K 20.13

    Mitbestimmungspflicht bei der Umsetzung einer Mitarbeiterin der Deutschen

  • VGH Bayern, 17.02.2016 - 3 ZB 14.1753

    Umsetzung: Entziehung des Titels "Geschäftsleitender Beamter"

  • BVerwG, 16.05.2012 - 6 PB 4.12

    Mitbestimmung bei Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit; Übertragung

  • OVG Hamburg, 21.06.2019 - 14 Bf 98/19

    Zustimmungsverweigerung des Personalrats zur Einstellung und Eingruppierung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.07.2014 - 62 PV 3.13

    Gemeinsame Einrichtung; Jobcenter; Büroumbauten; Gestaltung der Arbeitsplätze;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2015 - 62 PV 15.13

    Gemeinsame Einrichtung; Jobcenter; Zuweisung; hier: Mitbestimmung auch in Bezug

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.06.2015 - 62 PV 14.14

    Gemeinsame Einrichtung; Jobcenter; Rechtsträger; Zuständigkeit; Aufgabenteilung;

  • VG Hamburg, 27.08.2021 - 25 FL 53/21

    Zur Mitbestimmung bei einem Unterlassen von Ausschreibungen im Zuge eines

  • VG Saarlouis, 10.10.2012 - 9 K 465/12

    Vorgezogenen Mitbestimmung des Personalrats nach § 80 Abs. 1b) Nr. 2 SPersVG bei

  • VG Hannover, 04.04.2018 - 16 A 3749/17

    Beachtlichkeit; Befristung; Jobcenter; Mitbestimmung; Zustimmungsfiktion;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2017 - 20 A 2631/15

    Mitbestimmung, Personalrat, Eingruppierung, Übertragung, höher zu be¬wertender

  • VG Hannover, 26.10.2016 - 16 A 256/15

    Ausschreibung; Eingruppierung; Interessenbekundung;

  • VG Hamburg, 12.12.2018 - 25 FL 216/18

    Personalvertretungsrecht; Zustimmungsfiktion; UKE

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2012 - PB 15 S 3324/11

    Mitbestimmungsverfahren bei Eingruppierungen; Aufhebung der Entscheidung der

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2018 - PL 15 S 2219/18

    Datenkorrektur; Maßnahme im personalvertretungsrechtlichen Sinn

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2017 - 61 PV 7.16

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2015 - 62 PV 7.15

    Polizeidienstunfähige Polizeibeamte; modifizierte Polizeidienstfähigkeit;

  • VG Hamburg, 17.09.2021 - 25 FL 66/21

    Zum Eintritt der Zustimmungsfiktion bei Übertragung einer höher bewerteten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2018 - 60 PV 12.17

    Mitbestimmungsrecht bei der Feststellung des Arbeitgebers, ein Arbeitsvertrag sei

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2016 - 62 PV 5.16

    Verlangen des Personalrats nach Vergabekriterien für neuartige Funktionsstufe

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2013 - 20 A 893/12

    Verpflichtung einer Dienststelle zur Rückgängigmachung einer

  • OVG Niedersachsen, 20.03.2013 - 17 LP 6/11

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Wegfall einer Funktionsstufe nach dem

  • VG Düsseldorf, 24.06.2021 - 39 K 1251/20
  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2018 - 15 S 2219/18

    Datenkorrektur; Maßnahme; Fachlehrer

  • VG Berlin, 25.03.2022 - 62 K 12.21
  • OVG Sachsen, 14.10.2022 - 9 A 712/21

    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Mitbestimmung bei Höhergruppierung;

  • VG Berlin, 18.03.2022 - 62 K 8.21
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2015 - 62 PV 7.15

    Polizeidienstunfähige Polizeibeamte; modifizierte Polizeidienstfähigkeit;

  • VG Köln, 05.03.2012 - 33 K 5998/11

    Antrag auf Rückgängigmachung einer nicht mitbestimmten Eingruppierung in

  • VG Aachen, 07.08.2020 - 16 K 408/20

    PVL; Mitbestimmung; Richtlinien; Auswahlrichtlinien; Beurteilungsrichtlinien

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