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   BVerwG, 16.02.1988 - 6 P 24.86   

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BVerwG, 16.02.1988 - 6 P 24.86 (https://dejure.org/1988,2200)
BVerwG, Entscheidung vom 16.02.1988 - 6 P 24.86 (https://dejure.org/1988,2200)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Februar 1988 - 6 P 24.86 (https://dejure.org/1988,2200)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Absenkung der Eingangsvergütung - Besoldungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 7/85

    Vergütung - Tarifvertrag - Teilkündigung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1988 - 6 P 24.86
    So geht denn auch der Antragsteller in seinem prozessualen Vorbringen ohne weiteres davon aus, daß bezüglich der Zahlung der Vergütung für die von der Verfügung des Beteiligten vom 8. März 1984 betroffenen Angestelltengruppen ein tariffreier Raum besteht (zur Kündigung der Vergütungsordnungen zum Bundes-Angestelltentarifvertrag vgl. BAG, Beschlüsse vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 - ).
  • BVerwG, 06.02.1987 - 6 P 8.84

    Beamtenumsetzung - Zustimmung des Personalrats - Ursprünglicher Zustand -

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1988 - 6 P 24.86
    Der erkennende Senat hat in dem Beschluß vom 6. Februar 1987 - BVerwG 6 P 8.84 - (BVerwGE 75, 365 = PersV 1987, 428 = PersR 1987, 130 = DVBl. 1987, 741) klargestellt, daß das Mitbestimmungsrecht des Personalrats aufgrund dieser Vorschrift sämtliche Beschäftigten, also auch die Gestaltung der Vergütung der Beschäftigten im Angestelltenverhältnis, erfaßt.
  • BAG, 27.05.1987 - 4 AZR 613/86

    Arbeitsentgelt: Vereinbarung der TdL-Richtlinien, Absenkung der

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1988 - 6 P 24.86
    Dieser Rechtsprechung ist das Bundesarbeitsgericht neuerdings in dem Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - (PersR 1988, 20) ausdrücklich beigetreten, so daß der von Kirschall (PersR 1987, 132) erhobene Vorwurf, der Senat setze sich damit in Widerspruch zu der Auslegung des Mitbestimmungstatbestandes in § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG durch das Bundesarbeitsgericht, ins Leere geht.
  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85

    Tarifverträge: Zulässigkeit einer Teilkündigung, Nachwirkung - Betriebsrat:

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1988 - 6 P 24.86
    So geht denn auch der Antragsteller in seinem prozessualen Vorbringen ohne weiteres davon aus, daß bezüglich der Zahlung der Vergütung für die von der Verfügung des Beteiligten vom 8. März 1984 betroffenen Angestelltengruppen ein tariffreier Raum besteht (zur Kündigung der Vergütungsordnungen zum Bundes-Angestelltentarifvertrag vgl. BAG, Beschlüsse vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1988 - 15 S 2576/88

    Personalvertretung; Mitbestimmung bei Fragen der Lohngestaltung

    Es betont, daß die Mitbestimmung des Personalrats bei der Lohngestaltung sich beschränkt auf das Aufstellen allgemeiner Regeln, die die Technik bestimmen, nach der die Lohnfindung im Einzelfall zu erfolgen hat (BVerwGE 60, 93 und 75, 365; ferner jüngst etwa Beschluß vom 16.2.1988 -- 6 P 24.86 -- ZBR 1988, 197).

    Wie ferner bemerkt sei, machen es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Unterschiede zwischen öffentlicher Verwaltung und Privatwirtschaft erforderlich, den sachlichen Umfang des Mitbestimmungsrechts des Personalrat bei Fragen der Lohngestaltung gegenüber dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach der entsprechenden Vorschrift des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG enger zu fassen (vgl. etwa Beschluß vom 16.2.1988 -- 6 P 24.86 -- a.a.O.).

    Ebenso hat das Bundesverwaltungsgericht Richtlinien, nach denen nicht unter einem Tarifvertrag fehlende Angestellte des öffentlichen Dienstes in bestimmte Vergütungsgruppen eingruppiert werden, nicht als mitbestimmungspflichtige Lohngestaltung sondern als Festlegung der Lohnhöhe angesehen (in BVerwGE 75, 365); entsprechend hat es bezüglich Richtlinien entschieden, nach denen bei der Eingruppierung nach bestimmten Vergütungsgruppen zunächst eine geringere Vergütung gezahlt wird (Absenkungsrichtlinien; Beschluß vom 16.2.1988 -- 6 P 24.86 -- a.a.O., ferner etwa Beschluß vom 16.3.1988 -- 6 P 18.87 --).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2007 - 60 PV 5.06

    Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung; Anordnung bezüglich noch einzustellender

    Der Umstand, dass der Mitbestimmungstatbestand des § 85 Abs. 1 Nr. 10 PersVG auch greift, wenn durch die beabsichtigte Maßnahme "Fragen der Lohngestaltung" für künftig einzustellende Beschäftigte geregelt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 1988 - 6 P 24.86 -, PersR 1988, 103; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des Senats vom 19. September 2007 - OVG 60 PV 6.06 -, S. 10 des EA), ist auf die besondere Struktur des Tatbestandes des § 85 Abs. 1 Nr. 10 PersVG zurückzuführen, dem zufolge nicht einzelne Beschäftigte, sondern die Entlohnungs- bzw. Verteilungsgrundsätze in der fraglichen Dienststelle (im Ganzen) in den Blick zu nehmen sind (s. insbesondere den vorerwähnten Beschluss des Senats vom 19. September 2007, a.a.O., S. 10 ff. EA).
  • BVerwG, 09.06.1992 - 6 PB 2.92
    Die Beschwerde meint zunächst, der auf S. 13 des angegriffenen Beschlusses gegebene Hinweis auf die in § 87 Abs. 1 HmbPersVG enthaltene Einschränkung "bei einer Regelung durch Rechtsvorschriften" führe zu dem tragenden Rechtssatz: "Der Normvollzug läßt eine Kontrolle durch die Personalvertretung entbehrlich erscheinen." Hierin sieht sie einen Widerspruch zu den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 -;, BVerwGE 50, 186, vom 16. Februar 1988 - BVerwG 6 P 24.86 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 57 sowie vom 2. Oktober 1990 - BVerwG 6 P 29.87 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 37. In dem Beschluß vom 13. Februar 1976 (a.a.O.) ist zwar ausgeführt, die Mitbestimmung bestehe auch bei rein normvollziehenden Maßnahmen als eine zusätzliche Kontrolle der Richtigkeit und begründe die vom Personalvertretungsgesetz angestrebte Mitverantwortung (a.a.O. S. 189).

    Entsprechendes gilt auch für die Beschlüsse vom 16. Februar 1988 (a.a.O.) sowie vom 2. Oktober 1990 (a.a.O.).

  • VG Frankfurt/Main, 22.02.1994 - IX/2 E 392/92

    Gewährung einer widerruflichen Vergütung ; Vergütungen für Tätigkeiten auf

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  • VGH Hessen, 07.09.2005 - 22 TL 111/05

    Personalrat; Mitbestimmung; Neuregelung der Zahlung von Urlaubsgeld

    Dieser Rechtsprechung ist das Bundesarbeitsgericht in dem Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - (PersR 1988, 20) beigetreten (vgl. zu allem BVerwG, Beschlüsse vom 6. Februar 1987 - 6 P 8/84 - BVerwGE 75, 365 ff. = juris, 15. Februar 1988 - 6 P 21/85 - juris = DVBl. 1988, 692 ff., 16. Februar 1988 - 6 P 24/86 - juris = PersV 1988, 440 f., 15. März 1988 - 6 P 23/87 - juris = ZBR 1988, 257 f.; VGH Mannheim, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - PL 15 S 1212/00 - juris = PersR 2001, 218 f. = PersV 2003, 432 ff.; vgl. auch Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, Bundespersonalvertretungsgesetz, 8. Aufl., 1995, Rdnr. 106; Fischer/Goeres/Gronimus, in: Fürst GKÖD 5, Stand: Ergänzungslieferung Juli 2005, Rdnr. 84 bis 86 zu § 75 BPersVG; a.A. von Roetteken, in: von Roetteken/Rothländer, HBR, Hessisches Bedienstetenrecht, Stand: Juni 2005, Rdnr. 550 ff., 553 zu § 74 HPVG).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2000 - PL 15 S 1212/00

    Mitbestimmung bei der Lohngestaltung

    Denn das Mitbestimmungsrecht des Personalrats nach § 79 Abs. 1 Nr. 5 LPVG ist auch dann gegeben, wenn durch die beabsichtigte Maßnahme "Fragen der Lohngestaltung" für künftig einzustellende Beschäftigte geregelt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.02.1988, PersV 1988, 440).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2007 - 60 PV 6.06

    Mitbestimmungspflicht bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen mit Beschäftigten

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht in Anlehnung an die Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt, dass der Mitbestimmungstatbestand nach § 85 Abs. 1 Nr. 10 PersVG, der auch dann gegeben ist, wenn durch die beabsichtigte Maßnahme "Fragen der Lohngestaltung" für künftig einzustellende Beschäftigte geregelt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 1988 - 6 P 24.86 -, PersR 1988, 103), auch die Vergütung von Angestellten erfasst (s. BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 1987 - 6 P 8.84 -, BVerwGE 75, 365, 367 f.) und als ein umfassendes Beteiligungsrecht in allen einer generellen Regelung zugänglichen Fragen der Lohngestaltung zu verstehen ist, ohne dass es darauf ankäme, ob es sich insoweit um formelle oder materielle Arbeitsbedingungen handelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1998 - 6 P 6.97 -, BVerwGE 108, 135, 146 ff.; Beschluss vom 14. März 2000 - 6 PB 23/99 -, juris).
  • BVerwG, 25.01.1989 - 6 P 22.86
    für die Zustimmungsverweigerung eines Personalrats nicht in Betracht (vgl. Beschlüsse vom 16. Februar 1988 - BVerwG 6 P 24.86 - , vom 15. März 1988 - BVerwG 6 P 23.87 - sowie vom 16. März 1988 - BVerwG 6 P 6.87 - ).
  • VGH Hessen, 28.03.1990 - BPV TK 459/90

    Personalvertretung: Initiativrecht des Personalrats

    In einem solchen Falle kann der Antrag des Personalrats nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts allein noch auf die allgemeinen personalvertretungsrechtlichen Fragen gerichtet werden, die hinter dem streitauslösenden Sachverhalt stehen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12.3.1986 -- 6 P 5.85 --, BVerwGE 74, 100 = Personalvertretung 1986 S. 417; Beschluß vom 20.6.1986 -- 6 P 4.83 --, Personalvertretung 1987 S. 63; Beschluß vom 15.2.1988 -- 6 P 29.85 --, Personalvertretung 1988 S. 437 = ZBR 1988 S. 197).
  • BVerwG, 05.10.1988 - 6 PB 13.88

    Rechtsmittel

    Zu dem von der Beschwerde als weitere Divergenzentscheidung bezeichneten Beschluß des Senatsvom 15. Februar 1988 - BVerwG 6 P 29.85 - (ZBR 1988, 197 = PersR 1988, 130 = RiA 1988, 187) steht der angegriffene Beschluß schon deswegen nicht in Widerspruch, weil er nach den Feststellungen des Beschwerdegerichts auf der Grundlage eines anderen Sachverhalts ergangen ist.
  • OVG Brandenburg, 08.10.1998 - 6 A 46/98

    Mitbestimmung und Mitwirkung eines Personalrates bei der Erstellung eines

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