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   BVerwG, 03.10.1983 - 6 P 26.81   

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https://dejure.org/1983,2589
BVerwG, 03.10.1983 - 6 P 26.81 (https://dejure.org/1983,2589)
BVerwG, Entscheidung vom 03.10.1983 - 6 P 26.81 (https://dejure.org/1983,2589)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Oktober 1983 - 6 P 26.81 (https://dejure.org/1983,2589)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Dienststelle - Personalrat - Grundsatz der Partnerschaft - Entscheidungsbefugte Stelle

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG Bremen, 10.11.2005 - P K 1027/03

    Mitbestimmung des Personalrats auch gegenüber dem Leiter einer höheren

    Ein solches Stellvertreterverfahren, das sowohl das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 03.10.1983 - 6 P 26.81 in Buchholz 238.33 § 58 PersVG BR Nr. 4) als auch das OVG Bremen (Beschluss vom 19.01.2004 - 2 B 290/03) als zulässig anerkennen, ist im Bremischen Personalvertretungsgesetz nirgendwo geregelt.

    Die für die restriktive Auslegung des § 58 Abs. 1 BremPersVG angeführten Argumente, wie sie im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.10.1983 (6 P 26.81 a. a. O.) zusammengefasst sind, überzeugen nicht.

  • OVG Bremen, 17.01.2007 - P A 1/06

    Übertragung der Dienstaufsicht; Gemeinsame Angelegenheit von Richtern und anderen

    Die systematische Auslegung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 03.10.1983 - 6 P 26.81 - (Anm.: Der Beschluss hat folgende Leitsätze: Auch im Lande Bremen gilt der Grundsatz der Partnerschaft zwischen Dienststelle und dem bei ihr gebildeten Personalrat. Die Beteiligung des Personalrats durch eine andere entscheidungsbefugte Stelle findet nur ausnahmsweise in den im Gesetz ausdrücklich vorgesehenen Fällen statt. Grundsätzlich hat die Dienststelle die von der entscheidungsbefugten Stelle beabsichtigte Maßnahme dem Personal mitzuteilen und dessen Zustimmung zu beantragen) überzeuge nicht.

    Die langjährige entgegenstehende Rechtsprechung, insbesondere der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.10.1983 - 6 P 26.81 -, überzeuge nicht.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.10.2005 - 5 L 19/04

    Entgelt für die Nutzung des behördeneigenen Parkplatzes

    In eben diesem Sinne ist auch die Kompetenznorm des § 71 Abs. 1 PersVG LSA für die Beteiligung der Stufenvertretung zu verstehen (BVerwG, Beschl. v. 3.10.1983 - 6 P 26.81 -, PersV 85, 506; Beschl. v. 10.3.1992 - 6 P 13.91 -, PersR 92, 247; Reich, a. a. O., § 61 Rdnr. 1; § 71 Rdnr. 1, Dembowski/Ladwig/Sellmann, a. a. O., § 64 Rdnr. 16, 17 m. w. N.).
  • OVG Bremen, 10.12.1985 - PV-B 10/85

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei allen innerdienstlichen Maßnahmen in

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  • BVerwG, 20.06.1988 - 6 PB 4.88

    Rechtsmittel

    Hiernach kann die Rüge des Antragstellers, der angegriffene Beschluß des Oberverwaltungsgerichts weiche von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 3. Oktober 1983 - BVerwG 6 P 26.81 - (ZBR 1984, 150 = PersV 1985, 506) ab, schon deshalb keinen Erfolg haben, weil diese Entscheidung nicht zu den hier maßgeblichen Regelungen in den §§ 79, 80 PersVGBln oder anderer damit übereinstimmender personalvertretungsrechtlicher Vorschriften ergangen ist.
  • BVerwG, 26.08.1985 - 2 B 54.85

    Begriff der Divergenz im Revisionsverfahren - Mitwirkungsrechte eines

    Auch die gerügte Abweichung vom Beschluß des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Oktober 1983 - BVerwG 6 P 26.81 - (Buchholz 238.33 § 58 BrPersVG Nr. 4 = ZBR 1984, 150) liegt nicht vor.
  • OVG Bremen, 13.12.1983 - PV-B 8/83

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten von der Leitung einer Volkshochschule;

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