Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 17.08.1981

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 27.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,604
BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 27.79 (https://dejure.org/1981,604)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.1981 - 6 P 27.79 (https://dejure.org/1981,604)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 1981 - 6 P 27.79 (https://dejure.org/1981,604)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,604) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung des Personalrats - Personalangelegenheiten - Künstlerisches Personal - Kunstfreiheit - Bühnendienstvertrag - Personalvertretungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 62, 55
  • NJW 1982, 666
  • DVBl 1981, 1054
  • DÖV 1981, 833
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 27.79
    Zugleich gewährleistet diese Bestimmung jedem, der in diesem Bereich tätig ist, ein individuelles Freiheitsrecht (s. BVerfGE 30, 173 [188]).

    So hat das Bundesverfassungsgericht den Verleger eines als Kunstwerk anzuerkennenden Romans und den Hersteller von Schallplatten, die ein Kunstwerk speichern, als Grundrechtsträger des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG angesehen (BVerfGE 30, 173 [191]; 36, 321 [331]).

  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvR 1011/78

    Personalrat

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 27.79
    Der Personalrat hat bei seiner Beteiligung im Wege der Mitbestimmung für eine sachliche und gerechte Behandlung der Angelegenheiten der Beschäftigten zu sorgen und darf keinen Beschäftigten aus unsachlichen Gründen, insbesondere nicht wegen seiner politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung bevorzugen oder benachteiligen (s. § 105 Satz 1 und 2 BPersVG; auch BVerfGE 51, 77 [91/92]).
  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvR 712/68

    Schallplatten

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 27.79
    So hat das Bundesverfassungsgericht den Verleger eines als Kunstwerk anzuerkennenden Romans und den Hersteller von Schallplatten, die ein Kunstwerk speichern, als Grundrechtsträger des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG angesehen (BVerfGE 30, 173 [191]; 36, 321 [331]).
  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 44.79

    Reichweite und Zweck einer diesbezüglichen Informationspflicht seitens der

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 27.79
    Daraus erklärt sich auch die Aufgabe des Personalrats, bei Einstellungen und sonstigen personellen Maßnahmen der Dienststelle darauf zu achten, daß das Recht nicht verletzt wird (s. dazu Beschluß des Senats vom 11. Februar 1981 - BVerwG 6 P 44.79 - zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt).
  • BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 311/67

    Grundrechtsschutz des Personalrats

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 27.79
    Der Personalrat hat die Interessen der Beschäftigten im innerdienstlichen Bereich auf sozialem, personellem und organisatorischem Gebiet (s. die rahmenrechtliche Vorschrift des § 104 BPersVG) wahrzunehmen und die Beteiligung der Bediensteten an der Regelung des Dienstes und der Dienst- und Arbeitsbedingungen zu verwirklichen (s. hierzu BVerfGE 28, 314 [BVerfG 26.05.1970 - 2 BvR 311/67] [318]).
  • BVerwG, 26.10.1977 - 7 P 6.76

    Beamte im Vorbereitungsdienst - Verbot der Freistellung - Personalrat

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 27.79
    Verpflichtet hierzu sind sie jedoch nicht (Beschluß vom 26. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 6.76 - [Buchholz 238.32 § 43 BlnPersVG Nr. 3]).
  • VG Berlin, 16.08.2019 - 3 K 113.19

    Staats- und Domchor Berlin: Mädchen kann keine Aufnahme in Knabenchor

    Dass der Chorleiter dabei zugleich für eine öffentliche Einrichtung tätig wird, ändert hieran nichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. März 1981 - BVerwG 6 P 27/79 - juris Rn. 31, betreffend die künstlerischen Mitglieder eines städtischen Theaters).
  • BVerwG, 12.08.2002 - 6 P 17.01

    Mitbestimmung des Personalrats; Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit;

    Die Kunstfreiheit wird von dem jeweils künstlerisch Verantwortlichen wahrgenommen (vgl. Beschluss vom 18. März 1981 - BVerwG 6 P 27.79 - BVerwGE 62, 55, 59; Beschluss vom 22. April 1998 - BVerwG 6 P 4.97 - Buchholz 251.91 § 73 SächsPersVG Nr. 1 S. 9; Löwisch/Kaiser, Tendenzschutz in öffentlich-rechtlich geführten Bühnenunternehmen, 1996, S. 37 ff.).

    Der Senat hat die Rechtfertigung dafür, den personalvertretungsrechtlichen Schutz auf das Bühnenpersonal zu erstrecken, dem Sozialstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 1 GG entnommen (vgl. Beschluss vom 18. März 1981 - 6 P 27.79 - BVerwGE 62, 55, 61).

    cc) Dienststelle und Personalrat sind als befugt anzusehen, den Konflikt zwischen den beiden gegenläufigen Grundrechtspositionen so zu lösen, dass jede von beiden eine größtmögliche Wirksamkeit erhält und ein nach beiden Seiten hin möglichst schonender Ausgleich gefunden wird (vgl. Beschluss vom 18. März 1981 - BVerwG 6 P 27.79 - a.a.O. S. 61 f).

    (2) Zwar sind die dem Antragsteller angehörenden Bühnenmitglieder, soweit sie in Verfolgung des Mitbestimmungsrechts Belange des Arbeitsschutzes geltend machen, nicht Träger des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG (vgl. Beschluss vom 18. März 1981 - BVerwG 6 P 27.79 - a.a.O. S. 64; Löwisch/Kaiser, a.a.O. S. 44).

  • BVerwG, 22.04.1998 - 6 P 4.97

    Kunstfreiheit des Intendanten und Einsichtnahme des Personalrats in Gagenlisten

    Denn die Kompetenz zur künstlerischen Beurteilung liegt eindeutig beim Intendanten; auch dem besonderen Personalrat, der von den Bühnenmitgliedern und künstlerisch oder überwiegend künstlerisch tätigen Technikern gebildet wird, steht eine solche Beurteilungskompetenz nicht zu (Beschluß vom 18. März 1981 - BVerwG 6 P 27.79 - BVerwGE 62, 55, 63 f.).

    Von einer Regelungslücke kann daher auch hier keine Rede sein (vgl. zum BremPersVG: Beschluß des Senats vom 18. März 1981 - BVerwG 6 P 27.79 - a.a.O. S. 57 f.), zumal das Rahmenrecht des Bundes in § 104 BPersVG für diesen Bereich ausdrücklich Sonderregelungen zuläßt, wenn es auch nicht dazu verpflichtet (Beschluß vom 26. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 6.76 - Buchholz 238.32 § 43 BlnPersVG Nr. 3).

    Insbesondere auch öffentliche Bühnen, wie sie hier in Rede stehen, genießen sowohl den Schutz der Kunstfreiheit der einzeln künstlerisch Tätigen, also des Intendanten, der Bühnenmitglieder und der übrigen künstlerisch tätigen Beschäftigten, als auch den überindividuellen (objektiven) Schutz der Freiheit der Kunst in ihrer Eigenständigkeit und Eigengesetzlichkeit (vgl. Beschlüsse vom 18. März 1981 - BVerwG 6 P 27.79 - a.a.O.) und vom 7. Dezember 1994 - BVerwG 6 P 29.92 - BVerwGE 97, 159, 163).

    Letzteres gibt dem Intendanten, dem herkömmlicherweise die künstlerische, wirtschaftliche und administrative Leitung des Theaters obliegt, den Freiraum, beim Abschluß von Arbeitsverträgen spezifische künstlerische Intentionen zu verfolgen: Welche Schauspieler, Sänger usw. der Intendant engagiert und welche Engagements er verlängert oder beendet, bestimmt sich in erster Linie nach seinem künstlerischen Konzept (vgl. auch BAG, Urteil vom 15. März 1989 - 7 AZR 316/88 - AP Nr. 35 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag; Löwisch/Kaiser a.a.O.) S. 36, 38 f.); darüber allein zu befinden, kann er in Anspruch nehmen, und er genießt insoweit dann auch den Schutz der Kunstfreiheit (Beschluß vom 18-. März 1981 - BVerwG 6 P 27.79 a.a.O. S. 59 f.; Löwisch/Kaiser a.a.O. S. 39).

    Denn dem Personalrat ist mit Rücksicht auf die dem Intendanten zustehende Kunstfreiheit eine Prüfung und Würdigung der künstlerischen Befähigung der Bühnenmitglieder usw. verwehrt, und zwar dies auch, soweit er als besonderer Personalrat nach § 69 SächsPersVG ausschließlich mit sachverständigen Mitgliedern besetzt ist (Beschluß vom 18. März 1981 - BVerwG 6 P 27.79 - a.a.O. S. 63 f.).

  • VGH Bayern, 08.02.2010 - 17 P 09.144

    Art. 81 Abs. 2 BayPVG i.V.m. § 89 Abs. 2 ArbGG setzen keinen innerhalb der

    Da es sich bei dieser Norm jedoch um eine spezielle Regelung des Betriebsverfassungsrechts handelt und es vorliegend um Beteiligungsrechte des Personalrats des in öffentlich-rechtlicher Form betriebenen BBS geht, kann § 118 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG keine direkte Anwendung finden (vgl. z.B. BVerwG vom 18.3.1981 BVerwGE 62, 55).

    Letztlich besteht auch keine rahmenrechtliche Verpflichtung des Landesgesetzgebers, besondere Vorschriften für das künstlerische oder sonstige Personal an öffentlich-rechtlich organisierten Theatern zu erlassen (vgl. BVerwG vom 18.3.1981 BVerwGE 62, 55; siehe auch Benclowitz ZUM 1994, 405).

    Adressat der Garantie der Kunstfreiheit sind der Staat bzw. seine verantwortlichen Kompetenzträger (BVerwG vom 18.3.1981 a.a.O.) Die Grundrechtsverbürgung des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG kann auch einem öffentlich-rechtlichen Träger kunstvermittelnder Medien zugute kommen.

    Die Kunstfreiheit wird dann von dem jeweils künstlerisch Verantwortlichen wahrgenommen (vgl. BVerwG vom 18.3.1981 a.a.O. S. 59; BVerwG vom 22.4.1998 Buchholz 251.91 § 73 SächsPersVG Nr. 1).

    Deshalb kann die Lösung nicht darin bestehen, eine Mitbestimmung zu bejahen, die bis in die künstlerischen Fragen vordringt und damit die Verantwortung des Intendanten in Frage stellt, noch darf sie - wie der Beteiligte zu 1) offensichtlich zu meinen scheint - unter Überbetonung der Kunstfreiheit völlig ausgeschaltet werden (vgl. BVerwG vom 18.3.1981 a.a.O.; das verkennt Benclowitz ZUM 1994, 405/411).

    Dieser Aufgabenbereich ist für alle Personalvertretungen gleich und hängt nicht von ihrer jeweiligen Zusammensetzung ab (so überzeugend BVerwG vom 18.3.1981 a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2021 - 5 B 32.19

    Mädchen im Knabenchor

    Dass der Chorleiter dabei zugleich für eine öffentliche Einrichtung tätig wird, ändert hieran nichts (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 18. März 1981 - BVerwG 6 P 27/79 - juris Rn. 31, betreffend die künstlerischen Mitglieder eines städtischen Theaters).
  • BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 93/99 R

    Erstattung von Arbeitslosengeld - Erstattung von Beiträgen zur Sozialversicherung

    Die Auswahl der Mitwirkenden ist Ausdruck der künstlerischen Freiheit des Bühnenleiters, die Kräfte zu gewinnen und zu behalten, "die nach seinem künstlerischen Urteil für die Gestaltung und Durchführung des Spielplans notwendig und die richtigen Interpreten seiner Inszenierungen sind" (BVerwGE 62, 55, 60).

    Auch juristische Personen - hier eine kommunale Eigengesellschaft als Bühnenträger - kommen als Grundrechtsträger in Betracht, weil sie "der Schaffung und Darbietung der Kunst dienen" (BVerwGE 62, 55, 99; Denninger aaO 862).

    Grenzen der Kunstfreiheit ergeben sich vielmehr bei Kollision mit anderen Rechten oder Grundsätzen mit Verfassungsrang (zB Eigentum; Sozialstaatsprinzip) im Wege der "praktischen Konkordanz", mit der widerstreitende Verfassungsrechte oder -prinzipien im Interesse optimaler Wirkung einander zuzuordnen sind (Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, 20. Aufl 1995, RdNr 72; Denninger aaO S 178 ff; ein Beispiel solchen Vorgehens bietet BVerwGE 62, 55, 61 f, wo Grenzen der Kunstfreiheit durch Beteiligung des Personalrats in Personalangelegenheiten des künstlerischen Personals mit dem Hinweis auf das Sozialstaatsprinzip gerechtfertigt werden).

    Die Kunstfreiheit gewährleistet für den einzelnen Künstler nicht einen Anspruch auf Beschäftigung (BVerwGE 62, 55, 60) und damit auch nicht einen Anspruch darauf, sein Arbeitsverhältnis über die vereinbarte Vertragsdauer hinaus zu verlängern.

  • BVerwG, 09.01.2007 - 6 P 6.06

    Mitwirkung des Personalrats bei Stellenausschreibungen; künstlerisches Personal

    Ob nunmehr Abweichendes gilt, nachdem die Bühnentechniker gemäß § 1 Abs. 1 und 3 NVBühne mit den Solo- sowie Opernchor- und Tanzgruppenmitgliedern in den Geltungsbereich eines einzigen, gemeinsamen tariflichen Regelwerks einbezogen worden sind (vgl. Beschluss vom 18. März 1981 a.a.O. S. 4), ist derzeit noch offen.

    aa) In der Senatsrechtsprechung ist anerkannt, dass sogar die Mitbestimmung des Personalrats in personellen Angelegenheiten des künstlerischen Personals mit Blick auf die Kunstfreiheit nicht schlechthin ausgeschlossen ist (vgl. Beschluss vom 18. März 1981 - BVerwG 6 P 27.79 - BVerwGE 62, 55 = Buchholz 238.33 § 52 BrPersVG Nr. 1 S. 4 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2001 - 1 A 599/98

    Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Festlegung des Endes der Probenzeiten für

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. März 1981 - 6 P 27.79 -, BVerwGE 62, 55 = Buchholz 238.3 § 52 BrPersVG Nr. 1 = DÖV 1981, 833 = DVBl. 1981, 1054 = NJW 1982, 666 = PersV 1982, 326 = ZBR 1982, 215.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. März 1981 - 6 P 27.79 -, a.a.O.; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 -, BVerfGE 93, 37 = DÖV 1996, 74 = DVBl. 1995, 1291 = NVwZ 1996, 574 = PersR 1995, 483 = PersV 1995, 553 = Schütz/Maiwald, BeamtR ES/D IV 1 Nr. 59 = ZBR 1996, 15 = ZfPR 1995, 185 = ZTR 1995, 566.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. März 1981 - 6 P 27.79 -, a.a.O.

  • BVerwG, 15.10.2018 - 5 P 9.17

    Allzuständigkeit; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag;

    Der Begriff "Allzuständigkeit" ist hier dahin zu verstehen, dass das Bremische Personalvertretungsgesetz dem Personalrat - abweichend von den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und anderer Bundesländer - ein umfassendes bzw. allumfassendes gleichberechtigtes Mitbestimmungsrecht in allen insoweit in Bezug genommenen (innerdienstlichen) Angelegenheiten gewährt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Oktober 1964 - 7 P 2.64 - BVerwGE 19, 359 , vom 18. März 1981 - 6 P 27.79 - BVerwGE 62, 55 und vom 17. Juli 1987 - 6 P 13.85 - Buchholz 251.3 § 66 BrPersVG Nr. 1 S. 1 ; Rust, in: Arbeitnehmerkammer Bremen , Gemeinschaftskommentar zum BremPersVG, 2016, § 52 Rn. 12).
  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 376/93

    Mitbestimmung des Personalrats nur auf Antrag; Hinweispflichten des Arbeitgebers

    Das Antragserfordernis des § 72 Abs. 1 Satz 2 LPVG NW verfolgt bei den überwiegend wissenschaftlich oder künstlerisch tätigen Arbeitnehmern den Zweck, ihnen eine gewisse Unabhängigkeit gegenüber Einflußmöglichkeiten des Personalrats zu sichern und dient damit mittelbar der Freiheit von Kunst und Wissenschaft (Cecior/Dietz/Vallendar, aaO, Stand April 1992, § 72 Rz 208; vgl. zum Verhältnis zwischen Mitbestimmung und Art. 5 Abs. 3 GG: BVerwGE 62, 55).
  • StGH Hessen, 08.11.2006 - P.St. 1981

    1. Nach Art. 120 HV hat der Ministerpräsident mit den zuständigen Ministern die

  • BVerwG, 02.10.1995 - 6 P 27.93

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung bei Asbestsanierung in einem Schulgebäude

  • BVerwG, 08.07.2003 - 6 P 5.03

    Dienstdauer; dienstliche Inanspruchnahme; Mitbestimmung des Personalrats;

  • BVerwG, 29.01.1996 - 6 P 1.93

    Personalvertretungsrecht: Initiativrecht des Personalrats hinsichtlich

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2008 - PL 15 S 2634/07

    Einsicht der Personalvertretung in die Gagenlisten der Solisten und

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2000 - A 5 S 13/99

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Einstellung einer Regieassistentin;

  • BVerwG, 15.10.2018 - 5 P 8.17

    Mitbestimmung des Personalrats bei Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

  • OVG Hamburg, 28.02.2000 - 8 Bf 338/99

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Erfassung und Auswertung der

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2015 - 18 LP 4/14

    Einstellung; Mitbestimmung; wissenschaftliche Tätigkeit

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.07.2001 - 12 L 3/01

    Nichtverlängerungsmitteilung, Normalvertrag Solo, Bühnen, personelle Maßnahme,

  • BVerwG, 29.01.1996 - 6 P 2.93
  • OVG Brandenburg, 12.06.1997 - 6 A 77/95

    Einstellung wissenschaftlicher Angestellter; Außeruniversitäre

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 17.08.1981 - 6 P 27.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,4931
BVerwG, 17.08.1981 - 6 P 27.79 (https://dejure.org/1981,4931)
BVerwG, Entscheidung vom 17.08.1981 - 6 P 27.79 (https://dejure.org/1981,4931)
BVerwG, Entscheidung vom 17. August 1981 - 6 P 27.79 (https://dejure.org/1981,4931)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,4931) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht