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   BVerwG, 03.04.1984 - 6 P 3.83   

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https://dejure.org/1984,2270
BVerwG, 03.04.1984 - 6 P 3.83 (https://dejure.org/1984,2270)
BVerwG, Entscheidung vom 03.04.1984 - 6 P 3.83 (https://dejure.org/1984,2270)
BVerwG, Entscheidung vom 03. April 1984 - 6 P 3.83 (https://dejure.org/1984,2270)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Änderung der Verwendung eines Polizeibeamten - Wechsel vom Objektschutzdienst zu einem Schutzbereich - Mitbestimmungsrecht des Personalrats - Begriff der Umsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 42.78

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Klageabweisung - Unbegründete Klage -

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1984 - 6 P 3.83
    "Umsetzung" ist danach jede das statusrechtliche Amt und das funktionelle Amt im abstrakten Sinne unberührt lassende Zuweisung eines anderen Dienstpostens innerhalb der Behörde, unabhängig davon, ob im Einzelfall Rechte des Betroffenen beeinträchtigt worden sind (Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - <ZBR 1981, 339> m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75

    Höhergruppierung eines Angestellten - Mitbestimmung des Personalrats - Korrektur

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1984 - 6 P 3.83
    Damit wird der Personalvertretung die vom Dienststellenleiter nicht zu umgehende Möglichkeit eröffnet, Erwägungen in die Entscheidungsbildung einzubringen, deren Berücksichtigung die Belange der Gesamtheit der Beschäftigten im Blick auf die Erfordernisse des Dienstes einerseits und das Wohl der Beschäftigten andererseits aus ihrer Sicht geboten erscheinen lassen (vgl. dazu BVerwGE 50, 186 [BVerwG 13.02.1976 - VII P 4/75]).
  • BVerwG, 18.12.1996 - 6 P 8.95

    Personalvertretungsrecht - Begriff der mitbestimmungspflichtigen

    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 3. April 1984 - BVerwG 6 P 3.83 -).
  • VGH Hessen, 24.04.2003 - 22 TL 848/02

    Mitbestimmung bei Umsetzung

    Auch liege ein "Wechsel des Dienstpostens" nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. April 1994 - 6 P 3.83 - nur dann vor, wenn die Maßnahme den Beschäftigten zwinge, unter veränderten personellen Bedingungen andere Aufgaben zu erfüllen.

    Nach allem ist eine Umsetzung eine Änderung des Amtes im konkret-funktionellen Sinn und damit ein Wechsel des Dienstpostens bzw. eine Umsetzung setzt einen Wechsel des Dienstpostens voraus (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. April 1977 - VI C 154.73 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 18, 3. April 1984 - 6 P 3/83 - juris; 18. Dezember 1996 - 6 P 8/95 - ZfPR 1997, 114 ff. = Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 24).

    Dem steht - wie oben bereits gesagt - gerade nicht entgegen, dass beide Dienstposten mit im Wesentlichen gleichartigen Tätigkeiten verbunden sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. April 1984, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2023 - 5 M 2/23

    Zum Zustimmungserfordernis des Personalrats bei Umsetzung eines

    Das rechtfertigt es, bei seiner Anwendung in personalvertretungsrechtlichen Zusammenhängen von dem Begriffsinhalt auszugehen, den er im Dienstrecht besitzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. April 1984 - 6 P 3.83 -, juris Rn 15).

    Unter diesen Voraussetzungen ist ein Beteiligungsrecht des Personalrats sowohl im Hinblick auf die sozialen und sonstigen, nicht in Rechtsansprüche zu fassenden Belange des Betroffenen als auch im Hinblick auf die personellen und dienstlichen Auswirkungen seines Arbeitsplatzwechsels auf das Personal und die Aufgabenerfüllung in dem zu verlassenden und in dem aufnehmenden Dienststellenteil zu bejahen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. April 1984 - 6 P 3.83 -, juris Rn. 16).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - 1 A 2358/05

    Zustimmungsbedürftige Umsetzung eines Personalratsmitglieds; Entzug von

    BVerwG, Beschluss vom 3.4.1984 - 6 P 3.83 -, Schütz/Maiwald, BeamtR, ES/A II 4.3 Nr. 3; Cecior/ Vallendar/Lechtermann/Klein, a.a.O., § 43 Rn. 13; ferner ständige Rechtsprechung des OVG NRW, z.B. Beschluss vom 2.6.2005 - 1 A 3278/03.PVL -, Schütz/Maiwald, BeamtR, ES/D IV 1 Nr. 160.
  • VG Hannover, 26.10.2016 - 16 A 256/15

    Ausschreibung; Eingruppierung; Interessenbekundung;

    Ausschlaggebend ist jedenfalls, ob die Maßnahme einen Wechsel des Dienstpostens/Arbeitsplatzes des Betroffenen bedingt, ihn also zwingt, unter veränderten personellen Bedingungen andere Aufgaben zu erfüllen (BVerwG. Beschl. v. 03.04.1984 - 6 P 3/83 -, juris Rn. 16).

    Insbesondere die bloße Zuordnung des Aufgabengebiets zu einem anderen Behördenteil bei gleichzeitiger Beibehaltung des Arbeitsplatzes im bisherigen Umfeld stellt keine Umsetzung im Sinne einer personellen Maßnahme, sondern (nur) eine organisatorische Maßnahme dar, die - gleichsam als Reflex - auch zu einer Änderung der Funktionen eines oder mehrerer Beschäftigter führen kann, für die aber andere Beteiligungsregeln gelten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.1996 - 6 P 8/95 -, juris Rn. 19; Beschl. v. 03.04.1984 - 6 P 3/83 -, juris Rn. 16; Beschl. v. 15.07.2004 - 6 15/03 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2018 - 18 LP 5/15

    Arbeitsplatzumgestaltung; Assistentin der Geschäftsführung; Aufgaben;

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 29. September 2011 - 18 LP 1/10 -, V.n.b., S. 10 f. des Beschlussabdrucks, im Anschluss an die Judikatur des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Beschl. v. 3.4.1984 - BVerwG 6 P 3.83 -, juris Rn. 16; v. 18.12.1996 - BVerwG 6 P 8.95 -, juris Rn. 20; v. 15.7.2004 - BVerwG 6 P 15.03 -, juris Rn. 23; v. 8.11.2011 - BVerwG 6 P 23.10 -, juris Rn. 21) entschieden hat, handelt es sich bei der Umsetzung von Arbeitnehmern um die Übertragung eines anderen, gleichwertigen Arbeitsplatzes.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2002 - 1 A 3843/00

    Mitbestimmung des Personalrates bei Bestellung einer Gleichstellungs-Beauftragten

    Cecior/Vallendar/Lechtermann/Klein, a.a.O., § 72 Rn. 139, unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 3.4.1984 - 6 P 3.83 -.
  • BVerwG, 09.11.1984 - 6 PB 23.84

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz bei Streitigkeiten aus dem

    Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg, weil die mit ihr erhobene Rüge, der angegriffene Beschluß weiche von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. April 1984 - BVerwG 6 P 3.83 - ab, nicht durchgreift.

    Dienstpostens" einhergehen müsse, weicht das Beschwerdegericht nicht von den tragenden Erwägungen des von der Beschwerde als Divergenzentscheidung bezeichneten Beschlusses des Senats vom 3. April 1984 - BVerwG 6 P 3.83 - ab.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2000 - 1 A 498/98
    vgl. Cecior/Dietz/Vallendar/ Lechtermann, aaO, § 72 RdNr. 139, unter Hinweis auf den Beschluss des BVerwG vom 3. April 1984 - 6 P 3.83 -, Schütz, BeamtR, ES/A II 4.3 Nr. 3.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.1999 - 1 A 4470/98

    Personalrat; Mitbestimmung; Umsetzung; Arbeitsplatz in einem anderen städtischen

    vgl. Cecior/Dietz/Vallendar, aaO, § 72 RdNr. 139 unter Hinweis auf den Beschluß des BVerwG vom 3. April 1984 - 6 P 3.83 -.
  • BVerwG, 28.03.1995 - 6 PB 9.94

    Rechtsmittel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2004 - 1 A 4557/02

    Begründung für die Zustimmungsverweigerung eines Personalrats; Maßnahme zur

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2022 - 61 PV 3.21

    Personalvertretungsrechtliche Zuständigkeit der Polizeibehörde im Land

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 1 A 5679/97
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.1992 - CL 16/89

    Schulwechsel; Mitbestimmungspflichtige Umsetzung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2002 - 1 A 3843

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Bestellung einer Beschäftigten zur

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.1988 - 5 A 11/88

    Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung bei der Umsetzung von Rechtspflegern;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.1988 - CL 64/86
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