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   BVerwG, 22.02.1998 - 6 P 3.97   

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https://dejure.org/1998,2837
BVerwG, 22.02.1998 - 6 P 3.97 (https://dejure.org/1998,2837)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1998 - 6 P 3.97 (https://dejure.org/1998,2837)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1998 - 6 P 3.97 (https://dejure.org/1998,2837)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg bei negatorischem Feststellungsantrag - Negatorischer Feststellungsantrag - Rechtsweg für Beamte der Deutschen Telekom AG - Rechtsweg bei Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung von Beamten der Deutschen Telekom AG

  • Judicialis

    GVG § 17 a; ; ArbGG § 2 a Abs. 1 Nr. 1; ; PostPersRG § 24; ; PostPersRG § 28; ; PostPersRG § 29; ; BetrVG § 99; ; BPersVG § 76 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtsverfassungsrecht - Rechtsweg bei Streitigkeiten über die Umsetzung von Beamten innerhalb der Niederlassung der Telekom AG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 664 (Ls.)
  • DVBl 1998, 1094 (Ls.)
  • NZA-RR 1998, 380
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 12.12.1995 - 1 ABR 23/95

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung von Beamten innerhalb der DB AG

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1998 - 6 P 3.97
    Vor allem aber macht der Antragsteller keine eigene Berechtigung geltend, erst recht nicht eine solche, die Rechte des Beteiligten ausschließen könnte; vielmehr will er nur klären lassen, daß die Mitbestimmung des Beteiligten bei Umsetzungen von Beamten auf diejenige nach § 29 Abs. 1 Satz 1 PostPersRG in Verbindung mit § 76 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG beschränkt ist und daneben nicht auch noch ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG bestehen kann (vgl. speziell zum Verhältnis der § 29 Abs. 1 PostPersRG, § 76 Abs. 1 BPersVG und des Art. 33 Abs. 5 GG zu § 99 BetrVG auch BAG, Beschluß vom 12. Dezember 1995 - 1 ABR 23/95 - NZA 1996, 667, 670 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1997 - PB 15 S 3017/96

    Sofortige Beschwerde gegen einen Verweisungsbeschluß der Fachkammer für

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1998 - 6 P 3.97
    BVerwG 6 P 3.97 VGH PB 15 S 3017/96.
  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1998 - 6 P 3.97
    Streitgegenstand eines solchen Antrages "kann" aber nicht nur "sein", wie das Beschwerdegericht meint, sondern "ist" vielmehr allein das Rechtsverhältnis, dessen Nichtbestehen der Antragsteller festgestellt wissen möchte (GmS BGHZ 102, 280, 283), also das Mitbestimmungsrecht aus § 99 BetrVG, dessen sich der Beteiligte berühmt.
  • BSG, 05.05.2021 - B 6 SF 1/20 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Eröffnung des Rechtswegs zu den Sozialgerichten -

    Anders ausgedrückt: Streitgegenstand ist in einer solchen Konstellation das Rechtsverhältnis, dessen Nichtbestehen der Kläger bzw der Antragsteller festgestellt wissen möchte (BVerwG Beschluss vom 22.2.1998 - 6 P 3/97 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 14 = juris RdNr 10).
  • BVerwG, 05.02.2001 - 6 B 8.01

    Rechtsweg; Rechtswegverweisung; Zulässigkeit der Klage; gesetzlicher Richter;

    Bei Unzulässigkeit des Rechtsweges für den von dem Kläger erhobenen Anspruch steht dem angerufenen Gericht im Grundsatz (zu einer vom Bundesgerichtshof angenommenen Ausnahme vgl. dessen Beschluss vom 17. Juni 1993 - V ZB 31/92 - NJW 1993, 2541 ; a.A. BVerwG, Beschluss vom 14. November 1983 - 1 WB 128/83 - NVwZ 1984, 590 sowie BSG, Urteil vom 16. Juni 1999 - B 9 V 24/98 R - NVwZ-RR 2000, 648) nicht die Befugnis zu, über die Zulässigkeit der Klage im Übrigen zu entscheiden (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 1998 - BVerwG 6 P 3.97 - Buchholz 300 § 17 a GVG Nr. 14).
  • BSG, 05.05.2021 - B 6 SF 5/20 R

    Mitwirkung von Nichtvertragsärzten an einem von einer KÄV allein organisierten

    Anders ausgedrückt: Streitgegenstand ist in einer solchen Konstellation das Rechtsverhältnis, dessen Nichtbestehen der Kläger bzw der Antragsteller festgestellt wissen möchte (BVerwG Beschluss vom 22.2.1998 - 6 P 3/97 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 14 = juris RdNr 10).
  • BSG, 05.05.2021 - B 6 SF 10/20 R

    Parallelentscheidung zu BSG B 6 SF 2/20 R v. 05.05.2021

    Anders ausgedrückt: Streitgegenstand ist in einer solchen Konstellation das Rechtsverhältnis, dessen Nichtbestehen der Kläger bzw der Antragsteller festgestellt wissen möchte (BVerwG Beschluss vom 22.2.1998 - 6 P 3/97 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 14 = juris RdNr 10).
  • BSG, 05.05.2021 - B 6 SF 3/20 R

    Parallelentscheidung zu BSG B 6 SF 2/20 R v. 05.05.2021

    Anders ausgedrückt: Streitgegenstand ist in einer solchen Konstellation das Rechtsverhältnis, dessen Nichtbestehen der Kläger bzw der Antragsteller festgestellt wissen möchte (BVerwG Beschluss vom 22.2.1998 - 6 P 3/97 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 14 = juris RdNr 10).
  • BSG, 05.05.2021 - B 6 SF 6/20 R

    Verpflichtung aller in niedergelassener Praxis tätigen Ärzte zur Mitwirkung an

    Anders ausgedrückt: Streitgegenstand ist in einer solchen Konstellation das Rechtsverhältnis, dessen Nichtbestehen der Kläger bzw der Antragsteller festgestellt wissen möchte (BVerwG Beschluss vom 22.2.1998 - 6 P 3/97 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 14 = juris RdNr 10).
  • BSG, 05.05.2021 - B 6 SF 11/20 R

    Heranziehung von nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärzten zu

    Anders ausgedrückt: Streitgegenstand ist in einer solchen Konstellation das Rechtsverhältnis, dessen Nichtbestehen der Kläger bzw der Antragsteller festgestellt wissen möchte (BVerwG Beschluss vom 22.2.1998 - 6 P 3/97 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 14 = juris RdNr 10).
  • BSG, 05.05.2021 - B 6 SF 8/20 R

    Parallelentscheidung zu BSG B 6 SF 2/20 R v. 05.05.2021

    Anders ausgedrückt: Streitgegenstand ist in einer solchen Konstellation das Rechtsverhältnis, dessen Nichtbestehen der Kläger bzw der Antragsteller festgestellt wissen möchte (BVerwG Beschluss vom 22.2.1998 - 6 P 3/97 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 14 = juris RdNr 10).
  • BSG, 05.05.2021 - B 6 SF 4/20 R

    Parallelentscheidung zu BSG B 6 SF 2/20 R v. 05.05.2021

    Anders ausgedrückt: Streitgegenstand ist in einer solchen Konstellation das Rechtsverhältnis, dessen Nichtbestehen der Kläger bzw der Antragsteller festgestellt wissen möchte (BVerwG Beschluss vom 22.2.1998 - 6 P 3/97 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 14 = juris RdNr 10).
  • BSG, 05.05.2021 - B 6 SF 7/20 R

    Parallelentscheidung zu BSG B 6 SF 2/20 R v. 05.05.2021

    Anders ausgedrückt: Streitgegenstand ist in einer solchen Konstellation das Rechtsverhältnis, dessen Nichtbestehen der Kläger bzw der Antragsteller festgestellt wissen möchte (BVerwG Beschluss vom 22.2.1998 - 6 P 3/97 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 14 = juris RdNr 10).
  • BSG, 05.05.2021 - B 6 SF 9/20 R

    Parallelentscheidung zu BSG B 6 SF 2/20 R v. 05.05.2021

  • BSG, 05.05.2021 - B 6 SF 12/20 R

    Parallelentscheidung zu BSG B 6 SF 2/20 R v. 05.05.2021

  • BSG, 05.05.2021 - B 6 SF 2/20 R

    Zulässigkeit des Sozialrechtsweges; Heranziehung von nicht zur vertragsärztlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2012 - 16 E 1096/11

    Bezweckung einer Zuständigkeitskonzentration bei den ordentlichen Gerichten durch

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